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Leider war bis vor kurzem eine Umsetzung schwer vorstellbar, da dafür ein hoch komplexes technisches Gerät benötigt wird, zu dessen Herstellung mir ganz einfach die finanziellen Mittel, aber auch der Sachverstand fehlen.
Das sollte nicht das größte Problem sein Hast Du ein starkes Schutzrecht, hast Du auch die erste (!) Grundlage für Förderkredite geschaffen.

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Für meine Idee müssten einige Änderungen an diesem Gerät vorgenommen werden, die jedoch im Bereich des Machbaren liegen sollten.
Genau diese Änderungen kannst Du Dir sichern lassen! Ob dies dann für ein Schutzrecht ausreicht weiß ich nicht, kenne Deine Idee und den dazugehörigen Stand der Technik ja nicht. Wären die Änderungen an diesem Gerät nur marginal, wäre ein Schutzrecht möglicherweise nicht möglich. Dann müsstest Du noch in Erfahrung bringen was von diesem Gerät bereits schutzrechtlich geschützt ist, damit Du eben Deine Änderungen sichern lassen kannst und abschätzen kannst ob Du dafür diese deutsche Firma zwingend benötigst um nicht ihre Patentrechte zu verletzen.

Es kann nämlich gut möglich sein, dass Du die von der deutschen Firma geschützten Teile garnicht verwenden darfst weil es eben auf diese Teile Schutzrechte gibt. Deshalb sind solche Geschichten auch sehr heikel, wenn andere Firmen bereits ähnliche Produkte oder Geräte verwenden. Wären also Teile geschützt die Du aber zwingend brauchst, gibt es nur zwei Wege. 1. Du kooperierst mit der Firma oder 2. sollten die Schutzrechte nicht mehr allzu lange gültig sein, meldest Du jetzt an und wartest ab oder meldest eben etas später an

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1. Ich würde in den nächsten Wochen diesem Hersteller gerne einen Besuch abstatten um die ganzen techn. Fragen zu klären, die mir im Kopf herum fliegen. Dafür würde ich vorab eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Hersteller ausmachen. Reicht diese damit mir der Hersteller NICHT in den Rücken fällt und meine Idee selber nutzt?
Das ist aus meiner Sicht falsch und schon garnicht der erste Schritt! Vergiss die Geheimhaltungserklärung, oder wie willst Du beweisen, sollte etwas aus diesem Gespräch nach außen dringen, dass Dein anderer Vertragspartner nicht gequatscht hat? Richtig, könntest Du nie, es sei denn der, der gequatscht hat, gibt es offiziell zu. Wie wahrscheinlich dies jedoch ist, diese Überlegung überlasse ich Dir. Genauso die Überlegung, ob eine Firma die in einem Geschäft Millionen oder Abermillionen sieht, Dich, der da nix hat worauf er sich berufen kann – ausser eine GV, hintergehen versuchen würde oder sozial gerecht teilen würde weil sie Dich alle so lieb haben

Der erste Schritt sollte ein Schutzrechtsinformationsgespräch bei einem Patentanwalt sein! Diese Informationsgespräche sind i.d.R. kostenlos – auf jeden Fall fragen! Du kannst z.B. bei http://www.patentanwalt-suche.de und http://www.jusline.de/patentanwalt.html und / oder bei http://www.patentanwaltsuche.de/default.asp nach einem passenden suchen. Der wird Dir dann schon erzählen, vorausgesetzt Du druckst Dir den Stand der Technik mal aus damit er sich dazu ein grobes Bild machen kann, was geht oder was nicht geht.

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2. Wann sollte ich ein Schutzrecht beantragen? Kann ich das jetzt überhaupt schon, denn ich habe ja in dem Sinne nichts ausser meiner Idee. Das Gerät müsste erst nach meinen Vorstellungen verändert und ein Prototyp gebaut werden, was mich aber locker 25.000€ kosten würde. Da ich (noch) Azubi bin, ist das einfach nich finanzierbar.
Nachdem Du das o.g. Informationsgespräch abgeschlossen hast, wirst Du wissen ob es sich überhaupt lohnt ein Schutzrecht anzumelden! Ist das Gespräch positiv, kannst Du über diesen PA ein Schutzrecht beantragen lassen. Da Du, nach Deinen Schilderungen, nicht die finanziellen Möglichkeiten hast ein Schutzrecht aus eigener Kraft zu finanzieren, bestünde die Möglichkeit das Du beim DPMA Verfahrenskostenhilfe beantragst. Dazu musst Du Dich in etwa so nackich machen, wie man es z.B. auch bei Prozesskostenhilfe tun müsste.

Einen Prototypen brauchst Du für eine Patentanmeldung nicht! Dieses ist zwar für Gespräche sehr hilfreich aber, gerade wenn man erst im Anfangsstadium ist, erst der nächste Schritt, wenn es denn unbedingt erforderlich ist

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3. Wenn ich einen Patentanwalt hinzuziehe, kann ich diese Anwaltskosten dann irgendwie gefördert bekommen? Habe bisher nur Fördermöglichkeiten für die Patentanmeldung an sich gefunden. Generell habe ich viele Fördermittel nur für KMU gefunden, eine Selbstständigkeit meinerseits ist jedoch erst ab 2011 möglich.
Siehe meine Antwort zu 2 Ehe der Antrag für die Verfahrenskostenhilfe durch ist – rede über diesen Antrag auch mit dem PA! Möglicherweise wird er Dir bei diesem helfen, da dieser Antrag schon fast eine Patentanmeldung beinhaltet - und der Antrag zum Schutzrecht nach der positiven Entscheidung über Deinen PA beim DPMA eingegangen ist, haben wir auch schon 2011

Anstatt auf Förderungen im KMU Bereich zu hoffen, solltest Du Dich mal über Bürgschaftsbanken informieren Dies ist aber erst dann wichtig, wenn Du ein starkes Patent, eine Firma gegründet und ein Businessplan erstellt hast, also erst frühestens Anfang 2011. Was Dich nicht daran hindern sollte diese Wege bereits in den nächsten Monaten vorzubereiten

Also, bis Du die erste Mark in Händen hältst ist es noch ein laaaaanger und vor allem steiniger Weg