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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist eigentlich eine Erfindung?



HeikoW
28.03.2008, 09:46
Hallo liebe Teilnehmer des Forums,

ich wende mich mit dieser etwas seltsamen Frage an Sie / Euch, weil ich noch nicht verstanden habe, ab welchem Zeitpunkt eine Erfindung als solche auch bezeichnet werden kann, bzw. ab welchem Entwicklungsstadium diese vermarktet, oder als Patent angemeldet werden kann.
Ich meine damit, dass es ja mit einer Idee beginnt... und Ideen habe ich viele. Aber kann ich dann zum Beispiel bereits die Idee schützen lassen, ohne diese technisch in die Realität umzusetzen?
Als Beispiel kann ich hier folgendes benennen:
Ich hatte bereits vor vielen Jahren die Idee, einen Regensensor in ein Auto zu installieren, der dann die Scheibenwischer automatisch steuert. Das gibts natürlich inzwischen, aber meine Idee hatte ich vor etwa 15 Jahren (vielleicht war das damals ja schon in der Entwicklung, aber das soll hier mal außer acht bleiben...). Hätte ich bereits mit dieser Idee eine Möglichkeit gehabt, ein Patent anzumelden? Oder bedarf es hier der konkreten Entwicklung? Ich bin technisch nicht ausgebildet und konnte daher die Entwicklung meiner Idee nicht durchführen. Aber vielleicht vermarkten!?
Heute habe ich wieder zahlreiche Ideen, die eigentlich auf den Markt gehören, ich hatte bisher jedoch stets die Befürchtung, dass mir eine ungeschützte "Erfindung" (wie gesagt technisch nicht umgesetzt oder ausgereift) geklaut werden würde, wenn ich damit direkt auf die entsprechenden Firmen zugehen würde (speziell bei den asiatischen Unternehmen).

Ich bin für jede Anregung dankbar!!!:o

Heiko

Rainer
28.03.2008, 11:10
Die Idee mit dem Regensensor hättest Du damals, wenn darüber zu der Zeit absolut nichts zu finden gewesen wäre, mal sichern sollen, dann wärst Du heute ein gemachter Mann ;) Was andere in Ihren Garagen oder Forschungsinstituten hinter verschlossenen Türen alles testen oder woran sie rumprobieren, ist kein Stand der Technik. In Deutschland gilt, wer zuerst anmeldet, dem gehört die Erfindung!

Ich persönlich definiere eine fertige Erfindung als solche, wenn die Idee da ist und nachvollziehbar, funktionierend auf Papier gebracht wurde. Hast Du dazu dann noch einen funktionierenden Prototypen, nach Maßgaben des geschriebenen, nenne ich beides zusammen ein neues Produkt. Um diese „Erfindung“ zum Patent anzumelden, benötigst Du aber keinen Prototypen! Kennst Du Dich selber nicht mit Schutzrechtsanmeldungen aus, ist es sehr (!) ratsam einen Patentanwalt aufzusuchen der das für Dich übernimmt ( eigentlich sollte man meiner Meinung nach Anmeldungen zum Patent immer (!) von einem Patentanwalt durchführen lassen, das verringert nochmals potenziell die Umgehung dieser ), ehe Du mit Inhalten der Erfindung an die Öffentlichkeit gehst! Der ist natürlich nicht ganz billig und die Anmeldung, wenn es eine normalschwierige ist, kann schnell 2.000 oder 3.000 Euro verschlingen – inkl. Anmelde-, Recherche- und Prüfungsgebühren. Je mehr Du aber selber anfertigst, dem Patentanwalt also zuarbeitest ( Beschreibung der Idee, Beschreibung des Stands der Technik, Vorteile der Idee zum Stand der Technik, Ausführungsbeispiel(e), Zusammenfassung, Zeichnungen ), desto weniger musst Du für diesen aufwenden, da er weniger Zeit für die Ausarbeitung der Anmeldung zum Patent aufwenden muss.

Eine technische Ausbildung ist nicht unbedingt von Nöten. Du solltest Dich aber in dem Bereich wo Du etwas erfinden willst intensiv einarbeiten, denn auf eines kannst Du Dich verlassen, wenn ein neues Produkt hohe Renditen einfährt, sind andere nicht weit, die versuchen werden, Dir etwas vom großen Kuchen abzunehmen. Zu einer Patentanmeldung gehört definitiv auch (!) eine technische Beschreibung! Also eine komplette Beschreibung des technischen Inhaltes.

Du kannst also keine Erfindung zum Patent anmelden, um bei Deinem Regensensor zu bleiben, wo dann nur drinne steht, dass eine Scheibe in die Karosserie eines Autos eingebaut / angebracht wird, die so ausgebildet ist, dass diese ein Signal an die Elektronik des Autos sendet, wenn sie feucht wird. Das reicht definitiv nicht! Die „Scheibe“ und aus was sie besteht, wie sie funktioniert ( Verfahren --> Wird nass, sendet ein Signal zur Elektronik des Autos und gibt Scheibenwischer „Befehl“ loszulegen ) und wie diese an die Elektronik angeschlossen werden soll, solltest Du auf jeden Fall sehr gut beschreiben können ;)

Wo Du Dich zusätzlich definitiv auch reinlesen musst, sind die ganzen Gesetze im Schutzrechtsbereich, darunter gehört auch das Arbeitnehmererfindungsgesetz!


Heute habe ich wieder zahlreiche Ideen, die eigentlich auf den Markt gehören, ich hatte bisher jedoch stets die Befürchtung, dass mir eine ungeschützte "Erfindung" (wie gesagt technisch nicht umgesetzt oder ausgereift) geklaut werden würde, wenn ich damit direkt auf die entsprechenden Firmen zugehen würde (speziell bei den asiatischen Unternehmen).

Damit liegst Du sooo falsch nicht ;) Die erste Erfinderregel lautet: Erst anmelden dann darüber quatschen! ;)