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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterentwicklung



Kawasaki1963
21.03.2008, 20:03
Hallo an alle hier im Forum,

mittlerweile sind wir vor lauter Leserei hier ganz durcheinander. Haben schon beim Patentamt und überall gelesen was wir machen könnten. Jetzt sind wir dadurch noch mehr verunsichert.:o Es geht um die Weiterentwicklung eines Gartenstuhls. Mein Mann hat dazu eine Idee. :) Um diese Weiterentwicklung bzw. Idee zu schützen oder diesen ganzen Gartenstuhl an den Mann/Frau zu bringen benötigt man was???? Kann man solche Idee überhaupt schützen lassen? Wenn ja wie? Auf Gartenstühlen gibt es sicherlich Patente.

Ganz lieben Dank im voraus für die Antworten

Bianca

Rainer
22.03.2008, 00:06
Zu erst einmal wäre zu klären, wie Ihr „Weiterentwicklung eines Gartenstuhls“ definiert ;) Ist es eine technische Weiterentwicklung – klapptechnische, aufbautechnische, Zusatzelemente mit technischem Hintergrund o.ä - oder eine optische bzw. liegt diese Weiterentwicklung im Designbereich? Das wären dann nämlich grundverschiedene Weiterentwicklungen, bei denen ganz verschiedene Aspekte beachtet werden müssen ;)

Kawasaki1963
22.03.2008, 09:02
Guten Tag Rainer,
also es wäre nicht zur Verschönerung des Gartenstuhls gedacht, sagen wir es mal so.;)
Der Benutzer des Gartenstuhls/Liege hat davon einen Nutzen. Also denke ich, dass es in den technischen Bereich geht. :D

Gruß Bianca

Rainer
22.03.2008, 11:27
Bei technischen Neuerungen könnt Ihr entweder ein Patent oder ein Gebrauchsmuster anmelden. Ein Patent gilt 20 Jahre und ein Gebrauchsmusterschutz nur 10 Jahre. Die beiden Unterschiede kann man hier am besten nachlesen, ich weiß, wieder was zum lesen aber besser kann ich es auch nicht erklären:

Patent – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Patent)
Gebrauchsmuster - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsmuster)

Den Punkt Dauer des Erteilungsverfahrens beim Patent bei Wiki kannst Du allerdings überlesen, er ist nur zum Teil richtig. Es gibt die Möglichkeit eine „Beschleunigungsgebühr“ bei der Patentbeantragung zu bezahlen, dann kann ein Patent bereits nach 9 Monaten erteilt werden, mach ich bei den wichtigen auch immer ;)

Beide Varianten haben aber das eine gemeinsam, sie müssen so gut formuliert werden, dass ein anderer diesen Schutz nicht umgehen kann. Formuliert wird i.d.R. bei normalen Patenten und Gebrauchsmuster nach dem Hauptanspruch 1. Danach folgen dann die Unteransprüche, die wiederum an einen oder mehreren bereits genannten Ansprüchen gekoppelt sein können. Bei einem Verfahrenspatent wären dann jedoch 2 Hauptansprüche möglich, den Hauptanspruch für die „Applikation“ und einen Hauptanspruch für das „Verfahren“. Auch bei einem Verfahren sidn Unteransprüche möglich, die wiederum mit anderen Ansprüchen verschachtelt werden können. Ein Verfahren kann nicht über ein Gebrauchsmuster angemeldet werden!

Nach Anmeldung beider Schutzrechtsarten, besteht eine 12 monatige Prioritätszeit ab Anmeldetag bzw. ab Eingangsstemel! Also immer abwarten auf den Brief vom Patentamt ehe man an die Öffentlichkeit geht, es könnte auch noch etwas fehlen oder falsch ausgefüllt sein ;) Innerhalb dieser 12 Monate können dann weitere Anmeldungen z.B. in anderen Ländern vorgenommen werden, wo dann aber die Anmeldung quasi zurückdatiert wird zur ersten Anmeldung z.B. die aus Deutschland. Man meldet also am 01.01.09 in Deutschland an und am 01.10.09 in England, dann gilt die Anmeldung so, als wenn sie zum 01.01.09 in England eingereicht wurde ;)

Die Anmeldung ist aufgeteilt in, bzw. sollte so aufgeteilt sein:

Beschreibung der Idee, inkl. des bekannten Stands der Technik sowie Vorteile der neuen Idee dazu.
Mindestens ein Ausführungsbeispiel
Ansprüchen
Zeichnungen
Zusammenfassung

Typische Formulierungsfehler sind beispielsweise das Einengen der Ansprüche, um bei einem Gartenstuhl zu bleiben, wie z.B.:

Das Bauteil A ist rechteckig
Der Verbindungsbolzen ist rund
Die Stoffbeschichtung wird mit Klettverschluss verschlossen
Die Armlehne ist 20 cm lang
Die Rückenlehne besteht aus Glas
Die Verbindung von A nach B wird geschraubt
Der Fußteil läuft über Schienen

Die betreffenden Gesetze zu diesen beiden Schutzrechtsarten lauten:

Patentgesetz ( Deutschland ) (http://transpatent.com/gesetze/patginh.html)
Gebrauchsmustergesetz (Deutschland) (http://transpatent.com/gesetze/gbmg.html)

Ein Patent kostet bei der Anmeldung 410 Euro inkl. Recherche und Prüfungsgebühren, eine Gebrauchsmusteranmeldung 40 Euro, mit Recherche 290 Euro. Zu diesen Kosten kommen dann noch, falls erwünscht, die Kosten für den Patentanwalt hinzu. Es besteht die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe. Diese bekommt man, wenn man selber finanziell nicht in der Lage ist diese ganzen Kosten aus eigener Kraft zu schultern.

Das erst einmal von mir ;)