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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anstehende Fragen und Ängste bei Diensteerfindung



Karsten
13.12.2004, 19:02
Ich habe einige Fragen die ich schon in einem anderen Forum gestellt hatte aber mir nicht beantwortet wurden. Deshalb frage ich mal hier im Erfinderforum nach, vielleicht finde ich hier kompetente Diskussionspartner.

Nach langem Hickhack haben wir, zwei Kollegen und ich, uns entschlossen unserem Arbeitgeber eine Diensteerfindung zugänglich zu machen. Es kamen aber auch Einwände in Form der Vorsicht zur Sprache. Es geht nun darum die richtige Form zu wählen und auf Nummer sicher zu gehen. Da wir nun einmal einen eingesetzten GF haben der denkt er sei über alles erhaben und der auch noch was werden will in unserer Firma, trauen wir ihn natürlich auch keine fairen Behandlungen, Verhandlungen und Vergütungsgespräche zu.

Zur Überlegung kam das gesamte Patent, bzw. das was wir ausgearbeitet haben, einem Notar zu übergeben damit feststeht das wir diejenigen sind die als erster auf die Idee kamen.

Da ja die Sekretärin anscheinend an GF statt solche vertraulichen Informationen in Empfang nehmen sowie durchlesen darf, kann man diese auch dazu veranlassen eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen? Oder kann sie das einfach ablehnen? Wenn ja, mit Recht? Wie können wir diese Verschwiegenheitserklärung vom GF vor Einsicht in unsere Idee erhalten? Und wäre dies überhaupt der normale Weg?

Jetzt hätten wir da noch ein paar kleinere Fragen, hoffe das dies nicht schlimm ist, das sind aber eben die Bedenken bei uns.

Wie sieht die Geschichte aus wenn wir das gesamte Patent dem GF vorlegen und er sagt „Tja Leute, das ist genau das was wir schon seit einem Jahr in der Schublade haben aber danke das Ihr Euch Gedanken gemacht habt“?

Was ist wenn der GF sagt das die Firma nicht an diesem Patent Interesse hat und er aber ein Teil davon doch benutzt weil dies angeblich sowieso schon so geplant war?

Wie sieht es mit der Vergütung genau aus? Wir haben uns mal so eine Vergütungstabelle angesehen, diese ist aber ehrlich gesagt sehr verwirrend. Wir konnten zwar unseren Anteilsfaktor berechnen, dieser ist 16=63%, aber so richtig schlau sind wir daraus nicht geworden. Die Vergütungstabelle sieht ja vor das man am Umsatz beteiligt wird, ist diese Umsatzbeteiligung eine einmal Zahlung oder wird diese Umsatzbeteiligung Jahr für Jahr auf`s neue ausgerechnet und bezahlt? Soweit wir dies bisher überblicken konnten wird die Summe per Anteilsfaktor berechnet und jährlich ausgezahlt, ist dies korrekt?

Sollten durch das Patent auch Personalkosten gespart werden, gehören diese Ersparnisse zur Berechnungsgrundlage für die Vergütungstabelle?

Was könnten wir tun wenn wir der Meinung sind das sich unsere Firma nicht so um Lizensierungen kümmert wie es eigentlich nötig oder möglich wäre?

Hätten wir Anspruch auf Einsicht ins Bilanzbuch um auch nachzuprüfen ob wir die richtige Vergütung bekommen?

Sorry für das lange Schreiben aber das sind Fragen die uns wahnsinnig machen. Für kompetente und sachliche Antworten bedanken wir uns schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten C.

Thomas Moos
16.12.2004, 17:09
Hallo Karsten,


leider eine schwierige und umfangreiche Materie... :(
Ich kann dir leider nur empfehlen, dich damit direkt an einen
Patent-/ Fachanwalt zu wenden, kostenlose Hilfe dazu könntest
Du eventl. noch in der Newsgroup:

de.soc.recht.marken+urheber

erhalten. Dort halten sich manchmal auch einige, scheinbar kompetente
Rechtsberater auf, die dir mit etwas Glück zu deiner Frage eine "halbwegs"
verbindliche Antwort geben können.

Viel Glück bei der Klärung und beste Grüße,


Thomas Moos

Karsten
17.12.2004, 11:19
Ich hatte am Donnerstag Berufsschule, glücklicherweise habe ich dort auch einen ehemaligen Jurastudenten getroffen der mir einige Fragen beantwortet hat, welche mich zwar ein Essen gekostet hat aber das war es mir wert ;)

Wie die richtige Form ist wie man einem Arbeitgeber eine Diensteerfindung überreicht konnte er mir nicht sagen, diese sollte aber alle Informationen und Bilder beinhalten die man selber hat. Zur Not kann man auch einige Schlüsselinformationen zurückhalten um die Haltung der Firma in solchen Dingen besser abschätzen zu können. Die Infos kann man dann bei Interesse des AG dann vorsichtig nachschieben. Dies ist aber wohl nicht erlaubt aber was ist das schon in der heutigen Zeit, meint er.

Absichern weil man seinem Arbeitgeber nicht traut geht soweit wohl nicht, aber man kann seine Idee aufschreiben und bei einem Notar als Beweis hinterlegen lassen, Kostenpunkt etwa 80-100 Euro. Dies hat den Vorteil das man tatsächlich beweisen könnte das man der erste ist der diese Idee hatte bzw. den Zeitpunkt dessen. Durchsetzen kann man damit zwar kaum etwas, wird aber beweisrechtlich öffentlich das jemand Ideen klaut wird er damit wohl kaum mehr glücklich werden.

Um eine Faire Vergütung kommt der Arbeitgeber nicht rum, dafür gibt es Regelungen. Sollte dennoch jemand der Meinung sein das er absichtlich falsch honoriert wird kann man entweder über das Patentamt ein Schlichter einschalten oder selber zum Anwalt gehen der die Firma dann auffordern wird Begründungen für die niedrige Auszahlung zu nennen die dann u.U. sogar belegpflichtig ist.

Eine Verschwiegenheitserklärung kann man wohl weder von der Sekretärin noch vom GF verlangen bei Überreichung einer Diensteerfindung. Die Sekretärin eine GF ist von Hause aus verschwiegenheitsverpflichtet und der Chef bzw. der GF wäre ja dumm eine Firmenerfindung vor der Patentierung zu veröffentlichen bzw. jemanden davor öffentlich zu unterrichten. Auch ein Wettbewerbsverbot kann man nicht durchsetzen bei einer Diensteerfindung da es sich bei einer Diensteerfindung um das Eigentum einer Firma handelt.

Was der teilweisen Nutzung eines Patentes nach Freigabe des AG angeht sagte er, das alles was vor einer Anmeldung eines Patents, also Anmeldetag, Eingangsdatum im Patentamt, öffentlich geworden ist oder schon benutzt wird nicht mehr patentiert werden kann. Andersherum kann kein AG Dinge benutzen die zum Patentumfang bzw. dessen Schutzbereich zählt welcher weitfächrig beschrieben sein soll. Er denkt das man nicht`s falsch machen könne wenn man mindestens eine Provisorische Patentanmeldung fertig machen solle die schon so gut wie eingereicht ist an diesem tage wo man seinem AG eine Diensteerfindung übergibt. Im Falle des frei werdens dieser Erfindung könne man zeitgleich die provisorische beim PA abgeben. Wer sich damit nicht auskennt solle in der Tat einen Patentanwalt zu rate ziehen weil man sonst auf die Nase fallen könne.

Auch die Vergütungstabelle hat er mir erklärt, bei der Berechnung des Anteilsfaktors könne man wenig falsch machen da dieser mit der Stellung, Lösung und Aufgabe genau berechnet wird. Er fügte aber auch hinzu das viele AG versuchen würden den niedrigsten Kollegen auf das höchste Niveau zu ziehen damit dieser nicht den ihm zustehenden hohen Anteil bekommt. Die Auszahlung der Vergütung wird i.d.R jährlich stattfinden es sei den man hat etwas anderes schriftlich vereinbart.

Auch Personalkosteneinsparungen die auf das Patent zurückzuführen sind werden in die Berechnung mit einbezogen da dies als Gewinn angesehen wird.

Beispiel:

Im ersten Jahr wird mit dem Patent 2 Mio. eingenommen und 1 Mio Personalkosten eingespart, dann ist die Berechnungsgrundlage 3 Mio

Der AG ist auch verpflichtet sein bestmöglichstes bei der Lizensierung des Patentes zu geben, vorausgesetzt er ist überhaupt an einer Lizensierung interessiert. Tut er dies absichtlich nicht kann man den Rechtsweg bestreiten und auf Schadensersatz klagen, dies zu beweisen dürfte aber schwer sein. Einsicht ins Bilanzbuch hat man nicht aber der AG kann auf Wunsch verpflichtet werden alle Einnahmen die mit dem Patent zu tun haben dem Erfinder offen zu legen.

Nachdem ich dachte das wir durch sind mit dem Thema drehte der Kollege sich nach rechts und links um und Pflüsterte das man das mit der Diensterfindung getrost vergessen könne und stattdessen einen Bekannten, Verwandten, dem man absolut traut, als Erfinder einsetzen lassen kann, das ist aber definitiv nicht erlaubt nur dürfte der Beweis zu solch einem handeln sehr schwer werden um nicht zu sagen unmöglich, das Leben ist nunmal hart sagt er. Ich bin ehrlich, das war meiner Meinung nach die positivste Nachricht des Abends ;)

Mich würde nun interessieren ob das alles nun wirklich so ist wie der Kollege denkt. Mich interessieren da ehrlich gesagt nur die Informationen, ich hab nichts erfunden mir kam halt nur die Idee, was wäre wenn ich was erfinde. Somit werde ich nicht zu einem Anwalt gehen, abgesehen davon das ich gar nicht das Geld dafür habe, ich geh jetzt schon noch nebenbei arbeiten um mein Lebensunterhalt einigermaßen anständig bestreiten zu können den von 495,00 Euro im Monat im ersten Lehrjahr kann man nicht wirklich leben von. Aus diesem Grunde fiel mir ja die Idee ein mal hier nachzufragen ;)

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Karsten

Schlafmütze
01.03.2005, 23:13
Hallo Karsten
also man kann z.B. bei den Verwertungsgesellschaften der insitute nach sehen wie z.B. Frauenhofer Gesellschaft oder max-Planck Institut... für letzteres habe ich mal gearbeitet und als ich meinen Vertrag unterschreiben sollte fand ich da die Klausel mit dem Patent dann habe ich darauf bestanden, das das für meine Anmeldung nicht gilt, da ich doch schon vorher entwickelt habe.... außerdem war ich nur als kleiner Assistent angestelt, bekam aber die klauseln wie sie normalerweise für die Forscher üblich sind...
man kommentierte mir das so: wenn sie schon so weit sind mit Ihrer Erfindung dann können sie ja nachweisen das sie das schon vorher entwickelt haben...
also fühlte ich mich nicht mehr angesprochen dadurch...
heute würde ich sagen, fast wäre es mir lieber gewesen ich hätte eine diensterfindung daraus gemacht, denn die Mühe die ich danach hatte und die weiteren Kosten die damit verbunden waren, haben sich bis heute noch nicht "amortisiert" so das man sagen kann, das es letzlich fast aufs selbe raus kommt ,ob man seine Erfindung in einem frühen stadium weiter gibt und verhältnismäßig geringe Preise dafür erziehlt oder ob man eine ERfindung zum verkaufsreifen Produkt weiter entwickelt, das zwar mehr abwirft aber nur auf den zweiten Blick, dabis zum erreichen diese Stadiums noch erheblich mehr kosten und Aufwand anfallen...
inklusive der Nerven die das kostet und die sind unbezahlbar