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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das in Deutschland auch möglich?


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Gregor
30.11.2007, 19:14
Liebe Mitleser,

ich habe speziell in dem Gebiet mit dem ich mich befasse folgende Vorgehensweise bei US-Patenten beobachtet:

1. Es wird eine bereits veröffentliche Dissertation, Studie oder ähnliches als gegebene Tatsache dargestellt (bis jetzt aus meiner Sicht noch nichts verwerfliches).

2. Diese Tatsache wird fast 1:1 als z.B. Verfahren oder als Software gestrickt zum Patent angemeldet. Wohlgemerkt nicht vom Verfasser der Dissertation, Initiator der Studie usw.!

Nun frage ich mich ob es in Deutschland auch so einfach ist eine bereits veröffentliche Studie über eine X-beliebige Gegebenheit einfach als Verfahren oder Software umzudeklarieren um auf diesem Wege die gewerbliche Nutzung für sich zu sichern.

Oder anders ausgedrückt: was ist unter dem Begriff „neu„ patentrechtlich zu verstehen bzw. inwieweit kann und darf die Definition gebeugt werden?

Ich befinde allgemein gesehen den Bezug von nicht eigenen Arbeiten/Arbeitsergebnissen in einer Patentschrift wenn, sie nicht wesentlich verbessert wurden als ein interessantes Diskussionsthema.

Mit freundlichen Grüßen
Gregor

VARAGE
30.11.2007, 19:49
zum besseren verständnis.

1. es stellt jemand eine bestimmte technologie vor, also kein verfahren.

2. danach meldet ein anderer aufgrund der dissertation über die technologie ein verfahren zur ümsetzung der technologie an.

dann ist das ein verfahrenspatent, er meldet ja nicht die technologie an sondern das verfahren.
das müsste bei uns auch gehen.

als beispiel:

ein getriebe ist nichts anderes als eine technologie, mit welcher eine eingangsdrehzahl in z.b. verschiedene ausgangsdrehzahlen umgewandelt wird.

ein verfahren hierzu ist z.b. ein automatikgetriebe oder eine andere art getriebe.

die anforderung an die technologie ist bekannt aber die verfahren hierzu können vielfältig sein.

dann gibts nochmal so ein beispiel:

wird eine bestimmte luft/treibstoffmischung zur explosion gebracht, dehnt sich dieses gemisch schnell aus und es wird energie frei.
dann sind zwei leute draufgekommen, dass man damit unter zuhilfenahme eines kolbens im einem zylinder und eines pleuels und einer kurbelwelle einen hubkolbenmotor machen kann, der die energie der gasausdehnung in eine kraftvolle drehbewegung umsetzt.

angemeldet wurde dann der patentwagen.

ein anderer hat das dann umgemodelt, das war dann alfred, der hat den selbstzünder entwickelt.

jahre später hats dann gewankelt.

es war die selbe technologie aber verschiedene verfahren zur umsetzung der technologie.

wenn ich falsch liege, dann sagt mir was...

Rainer
30.11.2007, 20:36
Wer etwas anmeldet was vorher bereits bekannt war oder gegen die Neuheitspflicht oder Erfindungshöhe verstößt und dennoch ein Patent darauf gewährt bekommt, hat zwar ein gültiges Schutzrecht, es ist aber sehr, sehr wacklig ;)

Neu und erfinderisch ist das, worauf ein Fachmann im selben Bereich, unter Zuhilfenahme des „Stand der Technik“, nicht sofort alleine drauf kommt.

Auch Verfahren sind hier in DE patentierbar, man nennt sie auch Verfahrenspatent – worauf ich übrigens erfinderischer Weise spezialisiert bin und was mir mehr Spaß macht, weil doch etwas komplizierter wie ich finde ;)

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