Gregor
30.11.2007, 19:14
Liebe Mitleser,
ich habe speziell in dem Gebiet mit dem ich mich befasse folgende Vorgehensweise bei US-Patenten beobachtet:
1. Es wird eine bereits veröffentliche Dissertation, Studie oder ähnliches als gegebene Tatsache dargestellt (bis jetzt aus meiner Sicht noch nichts verwerfliches).
2. Diese Tatsache wird fast 1:1 als z.B. Verfahren oder als Software gestrickt zum Patent angemeldet. Wohlgemerkt nicht vom Verfasser der Dissertation, Initiator der Studie usw.!
Nun frage ich mich ob es in Deutschland auch so einfach ist eine bereits veröffentliche Studie über eine X-beliebige Gegebenheit einfach als Verfahren oder Software umzudeklarieren um auf diesem Wege die gewerbliche Nutzung für sich zu sichern.
Oder anders ausgedrückt: was ist unter dem Begriff „neu„ patentrechtlich zu verstehen bzw. inwieweit kann und darf die Definition gebeugt werden?
Ich befinde allgemein gesehen den Bezug von nicht eigenen Arbeiten/Arbeitsergebnissen in einer Patentschrift wenn, sie nicht wesentlich verbessert wurden als ein interessantes Diskussionsthema.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
ich habe speziell in dem Gebiet mit dem ich mich befasse folgende Vorgehensweise bei US-Patenten beobachtet:
1. Es wird eine bereits veröffentliche Dissertation, Studie oder ähnliches als gegebene Tatsache dargestellt (bis jetzt aus meiner Sicht noch nichts verwerfliches).
2. Diese Tatsache wird fast 1:1 als z.B. Verfahren oder als Software gestrickt zum Patent angemeldet. Wohlgemerkt nicht vom Verfasser der Dissertation, Initiator der Studie usw.!
Nun frage ich mich ob es in Deutschland auch so einfach ist eine bereits veröffentliche Studie über eine X-beliebige Gegebenheit einfach als Verfahren oder Software umzudeklarieren um auf diesem Wege die gewerbliche Nutzung für sich zu sichern.
Oder anders ausgedrückt: was ist unter dem Begriff „neu„ patentrechtlich zu verstehen bzw. inwieweit kann und darf die Definition gebeugt werden?
Ich befinde allgemein gesehen den Bezug von nicht eigenen Arbeiten/Arbeitsergebnissen in einer Patentschrift wenn, sie nicht wesentlich verbessert wurden als ein interessantes Diskussionsthema.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor
