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Lars Rahrig
03.12.2004, 15:15
Hallo Leute.

Ich habe hier mal eine delikate Frage.
Wenn ich eine Idee zu einer guten Erfindung habe und mir ein Anwalt anbietet, mich zu beraten und mir eine Telefonnummer zuschickt, -> wie kann ich da sicher sein nicht über´s Ohr gehauen zu werden?!

Es gibt da zwar diesen schönen Paragraphen. Wenn die Nummer aber seine Private ist und er sich mit mir als Privatperson unterhält, habe ich dann überhaupt eine offizielle Angelegenheit bei der dieser Paragr. überhaupt zur Anwendung kommt o. nicht?!

Sollte man sich überhaupt mit einer ungeschützten Idee telef. an einen rechtl. Berater zB. von der IHK wenden?`!
Besteht auch da nicht das Risiko des Ideenklaus? Schließlich - wie soll ich nachweisen über was wir in dem Telefonat gesprochen haben?

Ich sag´s mal frei heraus, beschissen wird an allen Ecken und Enden und von JEDEM - auch von Anwälten!

Wie kann ICH sicher sein?!?!

Mit Einem verschont mich BITTE!!! Irgendwelche entrüsteten Sprüche wie: "So was würde ICH niiiieeeeee tun!" :ciao:

Gruß Lars

Thomas Moos
03.12.2004, 17:52
Hallo Leute.
Ich habe hier mal eine delikate Frage.
Wenn ich eine Idee zu einer guten Erfindung habe und mir ein Anwalt anbietet, mich zu beraten und mir eine Telefonnummer zuschickt, -> wie kann ich da sicher sein nicht über´s Ohr gehauen zu werden?!


Hallo Lars,

mir ist zwar dies bezüglich noch kein Fall zu Ohren gekommen, aber natürlich kann es überall "dumm laufen". Im Rahmen der Dienstleistungen "Hilfe zur Patentverwertung u. Patentverwertung" wirst Du dazu wohl immer auf selbst auferlegte Aussagen der Anbieter stoßen(so auch bei mir selbst), dass deine Erfindung oder die Kenntnis davon immer als "streng vertraulich" behandelt wird. Natürlich kannst Du dir dafür nichts kaufen, und wenn dich einer wirklich abziehen wollte, könnte er das auch mit "ziemlicher" Sicherheit tun. Ob es nun die in manchen Bereichen beruflich verankerte Stillschweigepflicht gegenüber Dritten ist, oder auch die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsverpflichtung, nichts davon wird dich wohl retten, wenn es einer mit so genannter "krimineller Energie" darauf anlegt.

Aber wie erwähnt, mir ist so ein Fall bisher nicht bekannt. Zumindest nicht bei Patent-/ Fachanwälten. Bei der Vorstellung von Ideen oder ungeschützten Erfindungen gegenüber Firmen und Industrie etc,. hat man schon öfters gehört, dass wohl der eine oder andere die Verpflichtung etwas anders ausgelegt hat.

Ich denke mal als Resümee, dass Du dich schon einem Anwalt anvertrauen kannst :engel: Aber 100% Sicherheit, die gibt es
auch nicht in unserem Rechtssystem :(

Beste Grüße,


Thomas Moos

PS. Alle Angaben ohne Gewähr.... ist doch besser :D

Lars Rahrig
07.12.2004, 19:35
Also wäre es als erstes mal angebracht nach einer Recherche ein Schutzrecht zu beantragen und dann mit einer Geheimhaltungsverpflichtung loszumaschieren.

Hmm. Nun gibt es da halt das Problem, das ich "nur" eine Idee für einen Prototyp habe.
Kann man die auch schützen? Mir kommt es auf das Ergebnis an.
Meine Idee läßt sich auf jeden Fall auf verschiedene Wege realisieren. Ein Prototyp wäre deshalb eher nutzlos. Es würde einfach einer auf einer anderen Technolog. beruhender gebaut werden können. Mir fehlt auch das Know how.
Wenn man solch eine Geheimhaltungsvereinb. mit einem Anbieter vereinbart hat, wie kann man ihm nachweisen das er sich dran gehalten hat?

Im Grunde, so habe ich den Eindruck ist man doch eigentlich schutzlos ausgeliefert!!!
Sogar wie in dem Beisp. mit Sony Walkmann. Auch der Cityroller wurde wohl von einem Deutschen entwickelt, patentiert und von einer Jap. Firma einfach nachgebaut. Das was derjenige mit seinen Rollern verdient hatte, ist für Gericht draufgegangen. Somit hat er aufgegeben.

Mit wem könnte ich so eine Geheimhalt.vereinb. treffen? Mit evtl. Käufern meiner Idee?

Ich persönlich, angenommen ich hätte Schutzrecht bzw. Geheime Klausel. Wie wäre es mit einem Passus, in dem ich erkläre, wenn die Idee trotztdem geklaut wird, so hätte ich aufgrund meines Schutzrechtes ja die Erlaubnis, es allen anderen Interessenten zuzuführen.
Somit hätten alle Konkurenten was davon und der Klauer keinen Wettbewerbsvorteil.

Könnte man nicht eine Art Informationspflicht bei Weitergabe bzw. Umsetzung vereinbaren bei dem bei Verstoß eine Geldstrafe droht?!

Wenn die Klaufirma mich nat. nicht informiert wenn sie meine Idde ohne mein Wissen umsetzt - muß sie zahlen.

Hat den niemand eine Ahnung wie man so ne Sache sicher machen kann?! Das gibts doch nicht, das man im Prinzip ausgeliefert ist.

Gruß Lars

Rainer
09.06.2005, 20:20
Hallo,

auch wenn das Thema schon etwas alt ist, ich würde dennoch gerne meine Meinung dazu abgeben wollen da ich der Meinung bin das diese ein Mehrwert besitzt.

Zuerst einmal sollte sich jeder der eine Idee hat darüber im klaren sein das er über seine unüberlegten öffentlichen Äußerungen, bezüglich seiner Idee, immer enorme Risiken eingeht, bis hin zur Patentverwehrung wegen Neuheitsschädlicher Äußerung in der Öffentlichkeit bzw. anvertrauen an Personen oder Institutionen.

Verschwiegenheitserklärungen sind nicht das Papier Wert worauf sie geschrieben wurden! Im Ernstfall muss immer der Kläger, somit wohl der Erfinder, beweisen das diese Erklärung missachtet bzw. gebrochen wurde – Versucht das mal, kaum möglich.

Darüber hinaus kann ich nur jedem raten der der Meinung ist etwas erfunden zu haben das es noch nirgendwo auf der Welt gibt, ernsthaft die Klappe zu halten bis diese Idee beim Patentamt eingereicht wurde. Ausnahme hier gilt ausschließlich für die Beratung bzw. Ausarbeitung von einem Fach bzw. Patentanwalt.

Natürlich kann es passieren, aber auch mir ist bisher noch kein solcher Fall bekannt geworden, das ein Anwalt mal in gemütlicher Runde plappern könnte, darf zwar nicht aber kann passieren.



Also wäre es als erstes mal angebracht nach einer Recherche ein Schutzrecht zu beantragen und dann mit einer Geheimhaltungsverpflichtung loszumaschieren.


Dies wäre in der Tat empfehlenswert aber nur dann wenn man wirklich weiss wie ein Schutzrecht beantragt und formuliert wird. Hier liegt nämlich der Hase im Pfeffer, falsch formuliert kann ein Schutzrecht z.B. durch „Brainstorming“ auseinander gepflügt und durch Hintertüren umgangen werden. Resultat wäre, das das Schutzrecht zwar existiert aber kaum noch Wert besitzt und viel Geld gekostet hat, von den geplatzten Träumen ganz zu schweigen.



Meine Idee läßt sich auf jeden Fall auf verschiedene Wege realisieren. Ein Prototyp wäre deshalb eher nutzlos. Es würde einfach einer auf einer anderen Technolog. beruhender gebaut werden können.


Dann sollte ein Schutzrecht mit allen möglichen Varianten und Technologien sowie in den verschiedensten Ausführungen beantragt werden, je ausführlicher dies geschieht desto schwieriger wird es das Schutzrecht zu umgehen bzw. die beschriebenen Techniken patentieren zu lassen da sie nun öffentlich sind!



Mir fehlt auch das Know how.


Sollte sich jemand überfordert fühlen oder der Meinung sein das er Zweifel hat eine Schutzrechtsanmeldung selbstständig auszufüllen und zu beantragen rate ich dringendst zu einem Fach bzw. Patentanwalt zu gehen der die nötige Fachrichtung vertritt!



Wenn man solch eine Geheimhaltungsvereinb. mit einem Anbieter vereinbart hat, wie kann man ihm nachweisen das er sich dran gehalten hat?


Beweisen das sich ein Partner an einer Vereinbarung gehalten hat braucht man nicht, das wird der Erfolg beweisen, das er sich nicht daran gehalten hat dürfte nur in den allerwenigsten Fällen überhaupt möglich sein.



Im Grunde, so habe ich den Eindruck ist man doch eigentlich schutzlos ausgeliefert!!!


Nicht wirklich! Wenn man Geld verdienen will muss man sich halt nur schon einmal Gedanken machen wie man seine Einnahmequelle individuell und langfristig absichern kann. Der Rubel rollt nicht von alleine, neben Erfindungsreichtum gehört schon eine gewisse Höhe an strategischem denken sowie Planung zu einer erfolgreichen Vermarktung dazu. Erst wenn beides ausgewogen vorhanden ist sollte der langfristigen Einnahmequelle nichts mehr im Wege stehen.



Mit wem könnte ich so eine Geheimhalt.vereinb. treffen? Mit evtl. Käufern meiner Idee?


Wie sollte diese aussehen? „Ich habe eine Idee worüber ich mit Ihnen reden möchte aber bevor ich genauer werden kann füllen Sie bitte die nebenstehende Geheimhaltungvereinbarung nebst Strafzahlungen bei Nichteinhaltung aus“? Nein! Narrensicheres Konzept ausarbeiten und nötigen Falls von einem Fach bzw. Patentanwalt beim Patentamt einreichen. Danach kann man schon etwas genauer werden, man muss ja nicht gleich alle Karten auf dem Tisch legen, und sobald der Gegenüber mehr wissen möchte gegebenenfalls (evtl. vorher mit dem Anwalt darüber reden) eine Geheim bzw. Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen – Garantien einer solchen Erklärung siehe oben, also vielleicht gleich ganz sein lassen und der gegenüber bekommt das Gefühl das man ihm Vertrauen entgegenbringt!



Ich persönlich, angenommen ich hätte Schutzrecht bzw. Geheime Klausel. Wie wäre es mit einem Passus, in dem ich erkläre, wenn die Idee trotztdem geklaut wird, so hätte ich aufgrund meines Schutzrechtes ja die Erlaubnis, es allen anderen Interessenten zuzuführen.


Ich merke schon das hier noch keine geschäftlichen Erfahrungen vorhanden sind. Sollte z.B. mir jemand solch ein Formular vorlegen wäre ich schon deswegen beleidigt weil der Gegenüber der Meinung ist ich wolle ihm seine Idee klauen. So wird's definitiv nichts!



Könnte man nicht eine Art Informationspflicht bei Weitergabe bzw. Umsetzung vereinbaren bei dem bei Verstoß eine Geldstrafe droht?!


Solche Formulierungen gehören bzw. stehen standardmäßig in solchen Vereinbarungen nur birgen bzw. suggerieren sie schon, wie weiter oben bereits schrieb, ein gewisses Maß an Misstrauen und somit sind nicht wirklich hilfreich neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen.



Wenn die Klaufirma mich nat. nicht informiert wenn sie meine Idde ohne mein Wissen umsetzt - muß sie zahlen.


Ist eine Idee geschützt besteht ein rechtlicher Anspruch auf Ausgleich bzw. Entschädigung wegen Patentverletzung bis hin zur Rechnungslegung sämtlicher Einnahmen seit Begehen dieser Patentverletzung, d.h. jeden einzelnen Cent den diese Firma durch Patentverletzung verdient hat gehört demjenigen der ein Schutzrecht auf diese Idee hat.



Hat den niemand eine Ahnung wie man so ne Sache sicher machen kann?! Das gibts doch nicht, das man im Prinzip ausgeliefert ist.


Sollten noch Fragen offen sein werde ich diese, wenn möglich, beantworten! Ich bitte zu beachten das dies nur meine persönlichen Ansichten sind die kein Anrecht auf Vollständigkeit erheben und für die ich keine Gewähr geben kann!

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