Thomas Schubarth
12.08.2007, 22:46
Hallo allerseits,
ich bin gerade dabei ein Patent zu formulieren und möchte dabei natürlich einen Anspruch definieren, der so breit wie möglich ist. Dabei bin ich über folgende Aussage von Reiner in einem Beitrag gestolpert:
"Die Kunst der Patentformulierung ist so breitflächig, wie ein Schlachtplan für ein Feldzug. Das Schutzrecht muss so weitflächig geschützt werden, das ein anderer Mitbewerber keine Chance hat, dieses oder ein ähnliches Produkt zu vermarkten, oder das Schutzrecht zu umgehen, wo der Schutzrechtsinhaber Ansprüche hat. Aber Vorsicht, wird eine Formulierung unangemessen weit formuliert, wird es abgelehnt. Was ist unangemessen? Z.B., wenn Du in Deinen Ansprüchen weit davon entfernt bist, was Du in Deiner Beschreibung offenbart hast."
Nun zu meiner Frage: was ist "unangemessen weit formiuliert"??? Bei der Sache, die ich patentieren möchte, gibt es z.B. Teile, die in beliebigen Variationen realisiert werden können. Es ist zur Funktionsfähigkeit der Innovation nur wichtig, dass diese Teile gewisse Eigenschaften erfüllen. Kann ich dann diese Bestandteile der Erfindung so abstrakt in einem Anspruch unterbringen oder muss ich versuchen alle Ausgestaltungsmöglichkeiten einzeln zu patentieren ?? Dies würde eine große Anzahl äquivalenter Ausgestaltungen der Erfindung bedeuten, die zu patentieren sind. Ich denke nicht, dass ich dabei an alles denken würde.
Beispiel: Nehmen wir an, dass es noch keinen Autoanhänger gibt und ich soeben einen solchen erfunden habe. Das Ding besteht aus einer Ladefläche und ein oder mehreren Achsen mit je 2 Rädern - soviel ist klar. Jetzt bedarf es ja noch der Ankopplung des Anhängers an das Auto. Das ganze kann man vereinfacht mit
1. einer zentralen Eisenstange tun, die vom Ende des Autos zur Vorderfront des Anhängers reicht und mittig angeordnet ist
2. mehreren Eisenstangen wie in 1. tun (klar gibt es dann andere Stabilitätseigenschaften)
3. mit einer Eisenstangenkonstruktion, die von der vorderen Stoßstange des Autos zur Vorderfront des Anhängers reicht (wer Weiß, wozu das gut ist)
... etc.
Alle Ausgestalltungen haben jedoch gemeinsam, dass es sich um eine stabile Verbindung handelt, die eine feste Distanz zwischen dem Anhänger und dem Auto sicherstellt, und bewirkt, dass der Anhänger vom Auto gezogen wird. Viieleicht sind noch zahlreiche andere Materialien außer Eisen für die Verbindung denkbar.
--> Wie würde man den Anhänger patentieren, sodass nicht im Handumdrehen das Patent durch die Wahl einer anderen (nicht erwähnten) Verbindung mit den gleichen Eigenschaften möglich ist??
--> Besteht die Möglichkeit einer abstrakten Formulierung, die sämtliche Ausgestaltungsvarianten umfasst? Darüber hinaus würde ich noch ein oder zwei praktikable Ausgestaltungsvarianten patentieren wollen.
Eine zweite Sache beschäftigt mich: die Zeichnungen. Bedarf es hierbei wirklich solch vollkommener technischer Zeichnungen, wie man sie öfters zu Gesicht bekommt? Dies wäre extrem teuer für mich zu realisieren. Gerade Patente aus dem asiatischen Bereich beinhalten desöfteren Handzeichnungen und Skizzen. Sind diese im Ernstfall ausreichend?? Wenn nicht, wer konstruiert mir die Erfindung in einem angemessenen Umfang grafisch? Was passiert mit obig besagten Teilen, die merhere Ausgestaltungsvarianten besitzen können? Sollten diese "abstrakt" in die Zeichnungen integriert werden oder ist es ausreichend, die speziellen Ausgestaltungsvarianten visuell darzustellen, und das Abstrktionsprinzip an diesen zu erläutern??
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
Beste Grüße,
Thomas
ich bin gerade dabei ein Patent zu formulieren und möchte dabei natürlich einen Anspruch definieren, der so breit wie möglich ist. Dabei bin ich über folgende Aussage von Reiner in einem Beitrag gestolpert:
"Die Kunst der Patentformulierung ist so breitflächig, wie ein Schlachtplan für ein Feldzug. Das Schutzrecht muss so weitflächig geschützt werden, das ein anderer Mitbewerber keine Chance hat, dieses oder ein ähnliches Produkt zu vermarkten, oder das Schutzrecht zu umgehen, wo der Schutzrechtsinhaber Ansprüche hat. Aber Vorsicht, wird eine Formulierung unangemessen weit formuliert, wird es abgelehnt. Was ist unangemessen? Z.B., wenn Du in Deinen Ansprüchen weit davon entfernt bist, was Du in Deiner Beschreibung offenbart hast."
Nun zu meiner Frage: was ist "unangemessen weit formiuliert"??? Bei der Sache, die ich patentieren möchte, gibt es z.B. Teile, die in beliebigen Variationen realisiert werden können. Es ist zur Funktionsfähigkeit der Innovation nur wichtig, dass diese Teile gewisse Eigenschaften erfüllen. Kann ich dann diese Bestandteile der Erfindung so abstrakt in einem Anspruch unterbringen oder muss ich versuchen alle Ausgestaltungsmöglichkeiten einzeln zu patentieren ?? Dies würde eine große Anzahl äquivalenter Ausgestaltungen der Erfindung bedeuten, die zu patentieren sind. Ich denke nicht, dass ich dabei an alles denken würde.
Beispiel: Nehmen wir an, dass es noch keinen Autoanhänger gibt und ich soeben einen solchen erfunden habe. Das Ding besteht aus einer Ladefläche und ein oder mehreren Achsen mit je 2 Rädern - soviel ist klar. Jetzt bedarf es ja noch der Ankopplung des Anhängers an das Auto. Das ganze kann man vereinfacht mit
1. einer zentralen Eisenstange tun, die vom Ende des Autos zur Vorderfront des Anhängers reicht und mittig angeordnet ist
2. mehreren Eisenstangen wie in 1. tun (klar gibt es dann andere Stabilitätseigenschaften)
3. mit einer Eisenstangenkonstruktion, die von der vorderen Stoßstange des Autos zur Vorderfront des Anhängers reicht (wer Weiß, wozu das gut ist)
... etc.
Alle Ausgestalltungen haben jedoch gemeinsam, dass es sich um eine stabile Verbindung handelt, die eine feste Distanz zwischen dem Anhänger und dem Auto sicherstellt, und bewirkt, dass der Anhänger vom Auto gezogen wird. Viieleicht sind noch zahlreiche andere Materialien außer Eisen für die Verbindung denkbar.
--> Wie würde man den Anhänger patentieren, sodass nicht im Handumdrehen das Patent durch die Wahl einer anderen (nicht erwähnten) Verbindung mit den gleichen Eigenschaften möglich ist??
--> Besteht die Möglichkeit einer abstrakten Formulierung, die sämtliche Ausgestaltungsvarianten umfasst? Darüber hinaus würde ich noch ein oder zwei praktikable Ausgestaltungsvarianten patentieren wollen.
Eine zweite Sache beschäftigt mich: die Zeichnungen. Bedarf es hierbei wirklich solch vollkommener technischer Zeichnungen, wie man sie öfters zu Gesicht bekommt? Dies wäre extrem teuer für mich zu realisieren. Gerade Patente aus dem asiatischen Bereich beinhalten desöfteren Handzeichnungen und Skizzen. Sind diese im Ernstfall ausreichend?? Wenn nicht, wer konstruiert mir die Erfindung in einem angemessenen Umfang grafisch? Was passiert mit obig besagten Teilen, die merhere Ausgestaltungsvarianten besitzen können? Sollten diese "abstrakt" in die Zeichnungen integriert werden oder ist es ausreichend, die speziellen Ausgestaltungsvarianten visuell darzustellen, und das Abstrktionsprinzip an diesen zu erläutern??
Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
Beste Grüße,
Thomas