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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Markenrecht mit der Gießkanne ?


Welt der Wunder Shop
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Thomas Moos
16.06.2007, 21:18
Hallo liebe Mitleser,


gerne recherchiere ich immer mal durch die digitale Welt. So z.B. dieses mal nach der Marke: TMP, da ich ebenfalls die Wort-/ Bildmarke seit Jahren besitze... wobei mir jedoch auch schon einige Marken abgelehnt wurden, obwohl ich dabei nie ein wirkliches Verständnis für die Begründung haben konnte. Da hier teilweise unabhängig von der Gesetzgebung, "scheinbar" primär ausgehend von der Interpretation des Prüfers Marken eingetragen werden, oder auch nicht.

Nun gut, heute fand ich die folgende zu Recht aus meiner Sicht abgelehnte Anmeldung der Wortmarke: tmp

----- Auszug der Markenrecherche beim DPMA------

Abfragezeitpunkt: 16.06.2007 20:52:46

Aktenzeichen: 30535376.4
Datum Verfahrensstand: 18.09.2005
Markentext: TMP
Markenform: Wortmarke
Leitklasse: 35
Klassen: 35; 42
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): sämtliche Dienstleistungen einer Mediaagentur und einer Werbeagentur in Bezug auf alle Medien und Werbeformen
Anmeldetag: 17.06.2005
Letzter Verfahrensstand: Eintragung nicht möglich

---------------------------------------------------------

Dann recherchiere ich weiter und finde diese Marke:


----- Auszug der Markenrecherche beim DPMA------

Registernummer/Aktenzeichen: 30540270.6

UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: TMP
Markenform: Wortmarke
Inhaber:
Leitklasse: 35
Klassen: 35
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft

UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: TMP
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft

UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke:
Name und Sitz des gegenwärtigen Vertreters:
Zustellungsanschrift:

UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 35
Klassen: 35
Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation: NCL8
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand):
Klasse 35: Sämtliche Dienstleistungen einer Mediaagentur in Bezug auf alle Medien und Werbeformen sowie in Bezug auf das Personalmarketing, nämlich Beratung und Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit dem werblichen Einsatz von Medien, insbesondere Media-Forschung (Erforschung der Werbewirkung von Werbung in Medien), Media-Planung, Media-Einkauf und dessen Optimierung , Beratung und Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit Personalanzeigen, jeweils für Dritte; sämtliche Dienstleistungen einer Werbeagentur in Bezug auf alle Medien und Werbeformen für Dritte

UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 08.07.2005
Tag der Eintragung: 07.02.2007
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 09.03.2007

Die quasi gleiche Anmeldung zur Wortmarke TMP, nur einige Monate später. Die erste wurde abgelehnt, die zweite ging durch. Hier muss ich wirklich einmal sagen, dass in meinen Augen in unserem gewerblichen Rechtesystem die reine Willkür zu herrschen scheint.

Schutzrechte sind in meinen Augen oftmals wie ein Glücksspiel, da fragt man sich natürlich zu RECHT, für was es eine gemeinsame Gesetzesgrundlage gibt, wenn die Möglichkeit der Interpretation so groß ist. Und am Ende siegt in der Regel immer der, der die finanziellen Möglichkeiten hat sein Recht durchzusetzen. Erfinden und gewerbliche Schutzrecht sind doch wirklich sehr kranke Bereiche der Wirtschaft.

Resümee: Wer eine Marke des Öfteren anmeldet, der hat vielleicht die Chance diese doch noch zufällig eingetragen zu bekommen… oder auch nicht :grinz:


Schöne Grüße, und weiterhin viel Spaß beim Glücksspiel der Innovationen,


Thomas Moos

Rainer
18.06.2007, 10:37
Kann es sein, das Du die Klassen, insbesondere 42, bei Deiner ersten Anmeldung nicht richtig beschrieben hast und sie deshalb abgelehnt wurde?

Thomas Moos
18.06.2007, 11:32
Hallo Rainer,


> Kann es sein, das Du die Klassen, insbesondere 42, bei
> Deiner ersten Anmeldung nicht richtig beschrieben hast
> und sie deshalb abgelehnt wurde?

weniger, bei der ersten Marke wurde mir mitgeteilt, dass die einfache Kombination von zwei Begriffen quasi keinen Markenanspruch gerecht wird, bzw. dieses nicht ausreichend zu sein scheint. Bei der zweiten Marke war es dann die Kombination des Begriffs mit der Zahl 24. Dieses war laut Prüfer ebenfalls keine schutzwürdige Kombination, weil heute zu Tage üblich als Kennzeichnung, so z.B. bei Internetshops. Wobei dann jedoch Wortmarken wie Scout24 eingetragen werden.

Ich zumindest kann das nicht alles klar nachvollziehen, und somit komme ich dann tendenziell etwas zur scheinbaren Willkür. Weniger allgemein, als das die Interpretation des einzelnen Prüfers hier doch sehr stark im Vordergrund steht, leider.

Beste Grüße,


Thomas Moos

Rainer
18.06.2007, 11:50
Was für eine "24"? Was für zwei Begriffe? Du hast doch bei Deiner ersten Anmeldung "TMP" als Wortmarke versucht zu sichern, oder? Vielleicht wäre eine Wort/Bildmarke damals aber schon durchgegangen, wodurch die Wortmarke dann nochmals eine weitere Unterscheidungskraft zu möglichen ähnlichen Anmeldungen gehabt hätte - hab das "TMP" jetzt nicht nachrecherchiert wegen Ähnlichkeiten anderer Anmeldungen.

Thomas Moos
18.06.2007, 11:56
Hallo Rainer,


jetzt habe ich mich scheinbar etwas unklar ausgedrückt, es
ging hierbei um andere Marken, nicht um TMP. Es ging damals
um Cyberboard und später dann um Partnerexchange24.

Dennoch kann ich die von mir geschilderte Praxis bei der
zuerst genannten Marke TMP nicht nachvollziehen.

Beste Grüße,


Thomas Moos

Rainer
18.06.2007, 12:06
Dazu wäre der Ablehnungsgrund der ersten "TMP" Marke wichtig ;) Ich könnte mir höchstens vorstellen, das die Marke nicht ausreichend beschrieben - abgegrenzt - wurde oder es diese Marke bereits in dieser Klasse gibt. Andererseits wäre die zweite Anmeldung aber dann wohl kaum durchgegangen :D Was unterscheidet den die erste und zweite Anmeldung konkret von einander?

Thomas Moos
18.06.2007, 16:16
Hallo Rainer,


> Was unterscheidet den die erste und zweite Anmeldung
> konkret von einander?

:nixweiss:

Beste Grüße,


Thomas Moos

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