soafa
06.09.2004, 18:54
hallo zusammen und vorallem auch an den "macher" dieses forums!
da ich in der "erfinderriege" ein neuling bin, weis ich leider weder ob dieses thema hier richtig ist, noch ob ich alles richtig formuliere. dennoch finde ich es wirklich spitze, dass es so ein forum gibt (das ohne zweifel einen haufen arbeit macht für den, der es unterhält! DANKE:-) und ich hoffe, ich werde nicht gleich wegen irgendwelcher "neulingsfehler" gelüncht.
so, nun aber zum thema:
nachdem ich die berühmte idee hatte, machte ich mich postwendend daran ein entsprechendes script mit zeichnungen auszuarbeiten und habe mich natürlich ausführlich im internet informiert, obs das schon gibt. nachdem ich die erfinderberatung im DPMA besucht hatte, habe ich den berater gleich zu meinem patentanwalt erklärt :-)
dieser hat aus meinem script eine entsprechende patentanmeldung ausgearbeitet für die einreichung UND prüfung. diese wurde mit dem 18.01.2004 bestätigt. nun habe ich am 28.08.2004 eine vorläufigen bescheid des DPMA bekommen.
sie haben eine gebrauchsmuster gefunden, dass meiner erfindung sehr nahe kommt. haben aber weiter festgestellt, dass dies NICHT in vergleichbarem maße (nach stand der technik) mit meiner idee zusammen steht - so wörtl.: "[...] völlig anders, auch zweckbestimmung als bei der angemeldeten lösung.
der patentanspruch 1 beruht daher auf einer erfinderischen tätigkeit und erscheint daher nach gegenwärtigem stand der technik grundsätzlich gewährbar. da die ansprüche 2 bis 21 auf vorteilhafte weiterbildungen des anspruches 1 gerichtet sind, sind auch diese ansprüche grundsätzlich gewährbar."
das bedeutet für mich, dass ich das patent ziemlich sicher eingetragen bekommen. nun zu meinen fragen:
a.) wie stelle ich die vermarktung am besten an - schreibe ich wirklich einfach an entsprechende unternehmen und wie kann ich sicher stellen, dass mein hand-out (als präsentationsmappe mit genauer beschreibung) auch bei den "entscheidern" auf dem tisch landet und nicht bei einer sekretärin versumpft?
b.) ich habe große bedenken, mit der falschen person über meine idee/erfindung zu sprechen. sie ist zwar rechtlich bereits gesichert durch die bestätigte einreichung beim DPMA, aber man will ja trotzdem keine fehler machen.
so, nun hoffe ich, dass sich niemand durch meinen text "erschlagen" fühlt und seid mir bitte nicht böse, dass ich nicht rein geschrieben habe was es wirklich ist. aber vorsicht ist die mutter der porzellankiste!
vielen dank und ich hoffe auf rückmeldungen,
schönen abend
soafa
PS: unseriöse angebote oder "vermarktungsheinis" können sich ihre antwort sparen... andere erfinder und wirkliche interessenten wirklich gerne :-)
da ich in der "erfinderriege" ein neuling bin, weis ich leider weder ob dieses thema hier richtig ist, noch ob ich alles richtig formuliere. dennoch finde ich es wirklich spitze, dass es so ein forum gibt (das ohne zweifel einen haufen arbeit macht für den, der es unterhält! DANKE:-) und ich hoffe, ich werde nicht gleich wegen irgendwelcher "neulingsfehler" gelüncht.
so, nun aber zum thema:
nachdem ich die berühmte idee hatte, machte ich mich postwendend daran ein entsprechendes script mit zeichnungen auszuarbeiten und habe mich natürlich ausführlich im internet informiert, obs das schon gibt. nachdem ich die erfinderberatung im DPMA besucht hatte, habe ich den berater gleich zu meinem patentanwalt erklärt :-)
dieser hat aus meinem script eine entsprechende patentanmeldung ausgearbeitet für die einreichung UND prüfung. diese wurde mit dem 18.01.2004 bestätigt. nun habe ich am 28.08.2004 eine vorläufigen bescheid des DPMA bekommen.
sie haben eine gebrauchsmuster gefunden, dass meiner erfindung sehr nahe kommt. haben aber weiter festgestellt, dass dies NICHT in vergleichbarem maße (nach stand der technik) mit meiner idee zusammen steht - so wörtl.: "[...] völlig anders, auch zweckbestimmung als bei der angemeldeten lösung.
der patentanspruch 1 beruht daher auf einer erfinderischen tätigkeit und erscheint daher nach gegenwärtigem stand der technik grundsätzlich gewährbar. da die ansprüche 2 bis 21 auf vorteilhafte weiterbildungen des anspruches 1 gerichtet sind, sind auch diese ansprüche grundsätzlich gewährbar."
das bedeutet für mich, dass ich das patent ziemlich sicher eingetragen bekommen. nun zu meinen fragen:
a.) wie stelle ich die vermarktung am besten an - schreibe ich wirklich einfach an entsprechende unternehmen und wie kann ich sicher stellen, dass mein hand-out (als präsentationsmappe mit genauer beschreibung) auch bei den "entscheidern" auf dem tisch landet und nicht bei einer sekretärin versumpft?
b.) ich habe große bedenken, mit der falschen person über meine idee/erfindung zu sprechen. sie ist zwar rechtlich bereits gesichert durch die bestätigte einreichung beim DPMA, aber man will ja trotzdem keine fehler machen.
so, nun hoffe ich, dass sich niemand durch meinen text "erschlagen" fühlt und seid mir bitte nicht böse, dass ich nicht rein geschrieben habe was es wirklich ist. aber vorsicht ist die mutter der porzellankiste!
vielen dank und ich hoffe auf rückmeldungen,
schönen abend
soafa
PS: unseriöse angebote oder "vermarktungsheinis" können sich ihre antwort sparen... andere erfinder und wirkliche interessenten wirklich gerne :-)