Thomas Moos
30.08.2004, 13:39
Hallo liebe Mitleser,
berichtet doch einmal darüber, welche Fehler ihr aus eurer Sicht gemacht habt
und warum es ein Fehler war bzw. was man hätte besser machen können ?
Anbei ein paar Anregungen :denkt: :
1. Keine Recherche gemacht und schon fleißig mit hohem Einsatz incl. Zeit und Geld am Prototyp gebaut, aber leider gab es die Erfindung schon.
Fehler: Keine Recherche gemacht. Nur weil man Dinge nicht auf dem Markt kaufen kann, bedeutet das leider noch lange nicht, dass diese nicht schon vor langer Zeit erfunden wurden. Beachten Sie das max. 3% der angemeldeten Schutzrechte als Produkt oder Technolgie auf den Markt kommen, der Rest endet als InnovativeKarteileiche. Anzumerken ist, dass alleine im letzten Jahr beim DPMA rund 65.000 Schutzrechte angemeldet wurden.
2. Ein Gebrauchsmuster angemeldet, weil es die schnelle Schutzvariante ist, dann aber irgendwann darauf gestoßen, dass die Erfindung doch nicht neu ist. Dazu folgende Anmerkung:
:teach: Ein Gebrauchsmuster ist nur so gut, wie die Recherche die vorher(hoffentlich) gemacht wurde.
Fehler: Eine Anmeldung ohne fachgerechte Recherche ist auch hier leider die reine Dummheit, auch wenn ein
Gebrauchsmuster nur auf Grund von Formalitäten eingetragen wird. Das bedeutet, der Prüfer beim DPMA prüft hier nicht die Neuheit(Stand der Technik), so wie beim Patent. Daher kann eine nicht durchgeführte Recherche zur Folge haben, dass es ihre Erfindung schon gibt und ihnen bzw. ihrer Erfindung ein Löschungsantrag droht, oder aber ihre Planung auf einem Scheinrecht aufbaut.
3. Erst mal schnell ein Schutzrecht anmelden. Nun gut, Sie haben ihr Schutzrecht angemeldet, leider kommen Sie mit dem Bau des Prototypen nicht so richtig voran, die Zeit vergeht und kurz danach endet schon ihre Prioritätsfrist mit der Sie basierend auf der Erstanmeldung noch weitere Anmeldung, so z.B. EU-weit hätten beantragen können. Leider zu spät, so müssen Sie sich damit abfinden nur "ein" Schutzrecht zu besitzen.
Fehler: Schutzrecht zu früh angemeldet. Keine Strategie bzw. vorliegende Planung über Prototyp, Vermarktung, Zielgruppe, Herstellung, Schutzrecht, Kosten und Zeit etc. erstellt, keine Schutzrecht bedingten Fristen eingeplant. Zuerst brauchen Sie eine saubere Strategie, das beinhaltet die Reihenfolge aller notwendigen Abläufe/ Bestandteile einzuplanen. Was nutzt es ihnen ein Schutzrecht zu haben, wenn ihnen noch nicht einmal der Prototyp gelungen ist oder Sie feststellen das die Herstellung viel zu teuer wird, nichts.
4. Sie haben bereits ein Schutzrecht und nun geht es um die Vermarktung. Also schreiben Sie alle Firmen an, um ihnen ihre Patenschrift zu übersenden.
Fehler 1: In den wenigsten Fällen erweckt eine Patentschrift Interesse. Wenn, dann passiert das nur wenn Sie zufällig mit einem Fachmann oder einer technisch interessierten Person zu tun haben. Gehen Sie aber genau davon, erst einmal nicht aus.
Fehler2: Fehlendes Werbematerial, keine Fotos vom Funktions-/ Designprototyp oder einer am Computer erstellten Darstellung. Ich kann ihnen hier nur einen verbindlichen Tipp geben, stellen Sie ihre Erfindung als fertiges Produkt dar, nicht als Fragezeichen behaftetes Etwas. „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance“. Interessenten sind in der Regel Vorstände, Geschäftsführer, Einkäufer oder Verkäufer. Diese Gruppe handelt mit Fakten in Form von Produkten und generell nicht mit halbfertigen Erfindungen. Deshalb müssen Sie entsprechendes Werbematerial erstellen oder Verkaufsunterlagen und entsprechende Text, Bilder etc. für ihre weitere PR-Arbeit.
Denken Sie mal darüber nach, wie erfolgreich wohl der Quelle-Versand wäre, wenn er anstatt Bilder, Patentschriften veröffentlichen würde ?
Schreiben Sie ihren Beitrag hier im Forum, was haben Sie erlebt, was konnte man daraus lernen ?
Mit freundlichen Erfindergrüßen,
Thomas Moos
berichtet doch einmal darüber, welche Fehler ihr aus eurer Sicht gemacht habt
und warum es ein Fehler war bzw. was man hätte besser machen können ?
Anbei ein paar Anregungen :denkt: :
1. Keine Recherche gemacht und schon fleißig mit hohem Einsatz incl. Zeit und Geld am Prototyp gebaut, aber leider gab es die Erfindung schon.
Fehler: Keine Recherche gemacht. Nur weil man Dinge nicht auf dem Markt kaufen kann, bedeutet das leider noch lange nicht, dass diese nicht schon vor langer Zeit erfunden wurden. Beachten Sie das max. 3% der angemeldeten Schutzrechte als Produkt oder Technolgie auf den Markt kommen, der Rest endet als InnovativeKarteileiche. Anzumerken ist, dass alleine im letzten Jahr beim DPMA rund 65.000 Schutzrechte angemeldet wurden.
2. Ein Gebrauchsmuster angemeldet, weil es die schnelle Schutzvariante ist, dann aber irgendwann darauf gestoßen, dass die Erfindung doch nicht neu ist. Dazu folgende Anmerkung:
:teach: Ein Gebrauchsmuster ist nur so gut, wie die Recherche die vorher(hoffentlich) gemacht wurde.
Fehler: Eine Anmeldung ohne fachgerechte Recherche ist auch hier leider die reine Dummheit, auch wenn ein
Gebrauchsmuster nur auf Grund von Formalitäten eingetragen wird. Das bedeutet, der Prüfer beim DPMA prüft hier nicht die Neuheit(Stand der Technik), so wie beim Patent. Daher kann eine nicht durchgeführte Recherche zur Folge haben, dass es ihre Erfindung schon gibt und ihnen bzw. ihrer Erfindung ein Löschungsantrag droht, oder aber ihre Planung auf einem Scheinrecht aufbaut.
3. Erst mal schnell ein Schutzrecht anmelden. Nun gut, Sie haben ihr Schutzrecht angemeldet, leider kommen Sie mit dem Bau des Prototypen nicht so richtig voran, die Zeit vergeht und kurz danach endet schon ihre Prioritätsfrist mit der Sie basierend auf der Erstanmeldung noch weitere Anmeldung, so z.B. EU-weit hätten beantragen können. Leider zu spät, so müssen Sie sich damit abfinden nur "ein" Schutzrecht zu besitzen.
Fehler: Schutzrecht zu früh angemeldet. Keine Strategie bzw. vorliegende Planung über Prototyp, Vermarktung, Zielgruppe, Herstellung, Schutzrecht, Kosten und Zeit etc. erstellt, keine Schutzrecht bedingten Fristen eingeplant. Zuerst brauchen Sie eine saubere Strategie, das beinhaltet die Reihenfolge aller notwendigen Abläufe/ Bestandteile einzuplanen. Was nutzt es ihnen ein Schutzrecht zu haben, wenn ihnen noch nicht einmal der Prototyp gelungen ist oder Sie feststellen das die Herstellung viel zu teuer wird, nichts.
4. Sie haben bereits ein Schutzrecht und nun geht es um die Vermarktung. Also schreiben Sie alle Firmen an, um ihnen ihre Patenschrift zu übersenden.
Fehler 1: In den wenigsten Fällen erweckt eine Patentschrift Interesse. Wenn, dann passiert das nur wenn Sie zufällig mit einem Fachmann oder einer technisch interessierten Person zu tun haben. Gehen Sie aber genau davon, erst einmal nicht aus.
Fehler2: Fehlendes Werbematerial, keine Fotos vom Funktions-/ Designprototyp oder einer am Computer erstellten Darstellung. Ich kann ihnen hier nur einen verbindlichen Tipp geben, stellen Sie ihre Erfindung als fertiges Produkt dar, nicht als Fragezeichen behaftetes Etwas. „Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance“. Interessenten sind in der Regel Vorstände, Geschäftsführer, Einkäufer oder Verkäufer. Diese Gruppe handelt mit Fakten in Form von Produkten und generell nicht mit halbfertigen Erfindungen. Deshalb müssen Sie entsprechendes Werbematerial erstellen oder Verkaufsunterlagen und entsprechende Text, Bilder etc. für ihre weitere PR-Arbeit.
Denken Sie mal darüber nach, wie erfolgreich wohl der Quelle-Versand wäre, wenn er anstatt Bilder, Patentschriften veröffentlichen würde ?
Schreiben Sie ihren Beitrag hier im Forum, was haben Sie erlebt, was konnte man daraus lernen ?
Mit freundlichen Erfindergrüßen,
Thomas Moos