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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patentverletzung ?


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Reinhard
14.09.2006, 07:59
Hallo,

ich habe ein Gerät zum Patent angemeldet, mit dem man dreidimensionale Koordinaten im Raum messen kann. Das Gerät ist fertig aufgebaut, funktioniert einwandfrei und ich nutze es zum Aufmaß von Treppen und ähnlichen Bauteilen.
Grob gesagt funktioniert das Gerät mit einem dünnen Stahlseil, das mit dem zu messenden Punkt in Deckung gebracht wird und von dem die Distanz, der Horizontal und der Vertikalwinkel bestimmt wird.
Jetzt hatte ich die Idee, das Gerät wahlweise mit einem zusätzlichen Gelenkarm auszustatten. Der Vorteil des Messen mit dem Seil ist die höhere Reichweite, der Gelenkarm hat den Vorteil, das auch Hinterschneidungen gemessen werden können.
Man könnte also wahlweise die Seileinheit oder den Gelenkarm "anflanschen" und hätte so ein universelles Gerät.

Und da wäre mein Problem:
Das Prinzip des Gelenkarmes ist schon länger bekannt und wurde 1991 von der Firma Sulzer angemeldet (DE 4140294 A1). Es ist aber inzwischen erloschen.
Danach hat Faro das gleiche Prinzip noch mal angemeldet: (1994 DE 4403901 A1)
Inzwischen gibt es einige Firmen, die solche Messarme verkaufen (Faro, Roomer, Cimcore, Micrscribe)
Wenn ich jetzt sozusagen einen halben Messarm als Zusatzgerät anbiete, ist da Ungemach zu erwarten?
Das Prinzip ist ja schon länger bekannt und das erste Patent erloschen. Wieso kann Faro die gleiche Sache wieder patentieren lassen?
Ich habe mich übrigens mit dem Erfinder im Verbindung gesetzt, der den Messarm als Erstes angemeldet hatte. Er kann sich auch nicht erklären, warum Faro wieder das Patent darauf bekommen hat.
Hat mir noch den Tip gegeben, das, falls es zum Rechtsstreit kommt, das finanziell nicht zu bewältigen ist.
Mich reizt es wirklich, so ein Zusatzgerät zu bauen, aber ich habe das Gefühl, das ich mir riesen Ärger einhandle.
Falls man in dieser Richtung abgemahnt wird, ist das sofort mit größeren Kosten verbunden, oder bekommt man da erst einmal einen freundlichen Hinweiß?

Besten Dank fürs Lesen !

Reinhard

Thomas Moos
14.09.2006, 11:49
Hallo Reinhard,


ohne jetzt natürlich Rechtsberatung ausüben zu wollen, kann ich Dir folgende wie immer rein subjektive Meinung zu Deiner Anfrage geben:

1. Es ist in unserem gewerblichen Rechtesystem wohl einfach üblich, dass man bestehende Schutzrechte, wenn Sie dann abgelaufen sind einfach von anderer Stelle aus erneut anmeldet, und wenn es nur als Gebrauchsmuster ist, welches nur auf Grund vorliegender Formalitäten eingetragen wird, ohne Recherche zum Stand der Technik. Um so härter ist es natürlich, wenn es sich bei der erneuten Anmeldung dann auch noch um ein Patent handelt... aber so ist unser System, einige werden es zu Nutzen wissen:computer_3:

2. Ich habe das selbst bei zwei meiner eigenen Erfindungen erlebt, einmal bei der Steckersicherungsbox und auch bei einem von mir entwickelten Klebebandabroller. Kurz nach dem Ablauf der Schutzrechte wurden diese einfach erneut angemeldet. Aber was soll`s einerseits verdient das DPMA daran, auf der anderen Seite werden sich manche Rechtsanwälte darüber freuen, dass es einen solches Rechts-Wirrwar gibt, denn wie heißt doch gleich deren Spruch: Uns geht es gut, lass uns Klagen :denkt:

3. Ein großer Teil von Schutzrechten wird meiner Meinung nach ohnehin nur als "quasi" Scheinrecht erteilt. Primär wohl deshalb weil es viele Dinge bereits nachweislich gibt und diese nicht bei der Anmeldung berücksichtigt werden, bzw. man diese bei der Recherche zum Stand der Technik einfach nicht ermittelt hat.

4. Es hindert Dich Niemand daran ein nachweislich abgelaufenes Schutzrecht 1:1 nachzubauen oder an den Mann zu bringen. Im Fall einer Rechtsstreitigkeit solltest Du eigentlich (unverbindlich) gute Karten haben. Dennoch hast Du natürlich Recht... im Zweifesfall bekommt natürlich immer der Recht, der sich das Recht auch finanziell leisten kann.

Unterm Strich hätte ich persönlich keine Bedenken 1:1 ein zum Stand der Technik gehörende Erfindung die rechtlich quasi abgelaufen ist zu nutzen und zu verwerten.

Mit freundlichen Grüßen,


Thomas Moos

Reinhard
14.09.2006, 22:26
Hallo Thomas,

besten Dank für deine schnelle Antwort!
Schön wäre es, wenn man es irgendwie vorher klären könnte, ob Ärger zu erwarten ist. Wüßte aber nicht, wie man das tun könnte.
Aber mit dem 1:1 Nachbauen, das ist so eine Sache. In den letzten 15 Jahren haben sich die technischen Möglichkeiten erheblich erweitert.
Faro hat außer dem von mir erwähntem Patent mindesten 20 weitere darauf angemeldet. Teilweise auf so belanglosen Details, das man denkt, man ist im falschem Film.
Meiner Meinung nach mit den Ziel, das egal wer und wie in dieser Richtung etwas baut, immer an irgendeinem von diesen Patenten aneckt:-(

Was mich wirklich brennend interessieren würde ist, wie läuft das ab wen man in dieser Richtung abgemahnt wird?
Die Aufforderung die Herstellung und den Verkauf zu unterlassen und das wars dann, oder gleich Schadensersatzforderungen, die den finanziellen Ruin bedeuten?
Vorrausgesetzt, es interessiert sich überhaupt jemand für das Teil, aber einen Traum muß man ja noch haben;)

Gruß Reinhard

Thomas Moos
15.09.2006, 00:14
Hallo Rainhard,


>Was mich wirklich brennend interessieren würde ist, wie läuft das
> ab wen man in dieser Richtung abgemahnt wird? Die Aufforderung
> die Herstellung und den Verkauf zu unterlassen und das war’s
> dann, oder gleich Schadensersatzforderungen, die den
> finanziellen Ruin bedeuten? Vorausgesetzt, es interessiert sich
> überhaupt jemand für das Teil, aber einen Traum muss man ja
> noch haben

gute Frage... ich denke mal "leider für Dich", dürften dabei alle der von Dir erwähnten Varianten durchaus gebräuchlich und möglich sein.

Als ich vor Jahren einmal in der Konstellation des quasi Klägers war, ging ich jedoch etwas anders vor... ich schrieb das Unternehmen XY an mit der Bitte mir doch freundlichst mitzuteilen, warum Sie glauben mein Schutzrecht 08/15 übergehen zu können, bzw. nicht berücksichtigen zu müssen durch den Verkauf ihres Produktes 08/16 ?

Das Ergebnis dieses Schreibens war durchaus sehr interessant, da mir daraufhin der Patentanwalt dieses Unternehmens einerseits schrieb, dass ihr Produkt 08/16 nicht identisch sei mit meinem Produkt 08/15. Hier konnte ich ja schon einmal im Umkehrschluss froh sein, denn es wäre auch durchaus möglich gewesen, dass er ein entsprechend älteres Schutzrecht besitzt und mein Recht in Gefahr gewesen wäre.

Aber das Ergebnis war noch überraschender für mich... es lag nämlich dem Schreiben eine Kopie einer 25 Jahre alten Patentanmeldung bei, die inhaltlich zu 95 % den Grundgedanken meiner Erfindung beinhaltete. Das bedeutet zu diesem Zeitpunkt wurde mir bekannt, dass wohl auch der Prüfer beim Patentamt in diesem Rechts-Wirrwarr
keinen Durchblick mehr hat und mein Patent ein Scheinrecht war. Stelle Dir einmal vor, ich hätte dem Unternehmen basierend auf meinem Scheinrecht untersagt die Ware in den Vertrieb zu bringen oder eventl. durch rechtliche Schritte die Warenvernichtung erreicht... dann hätte ich im Anschluss nach Vorlage einer solchen Information auch durchaus mal im vollen Umfang Schadenersatzpflichtig werden können...

Wie Du leider siehst, ist das alles eine sehr "relative" Betrachtung und Angelegenheit :mauer: . Im dümmsten Fall musst Du natürlich immer mit Murphs-Gesetz rechnen...

Sorry, wenn ich Dir nicht Schönes schreiben kann, aber die ganze Materie ist leider ziemlich unglücklich, mit viel Risiken behaftet und sehr wenig Chancen versehen. Ich möchte natürlich Niemand etwas ausreden, denn die Hoffnung muss sich letztendlich jeder selbst nehmen:D aber dennoch muss ich darauf hinweisen, dass die Gewinnchancen im Lotto um vieles höher liegen, als beim Erfinden wirtschaftliche Gewinne zu erzielen:drink:

Wenn man es ganz nüchtern sieht, müsste ein Patentanwalt die Rechtsbeständigkeit der eventl. zu Problem führenden Schutzrechte in Konstellation zu Deiner Erfindung überprüfen, um abzuschätzen ob es Angriffspunkte geben könnte, oder auch nicht. Darüber hinaus müsste dann eventl. der Patentanwalt noch eine Stand der Technik-Argumentation gegen das bestehnde Schutzrecht aufbauen, so dass im Fall der Fälle eventl. noch ein Löschungsantrag gestellt werden kann... aber das sind natürlich alles Ausmaße die Du mit Sicherheit nicht aus der Kaffeekasse bezahlen kannst... es ist leider nicht das Recht des kleinen Mannes in meinen Augen:winke: .

Schöen Grüße aus dem Taunus,


Thomas Moos

Inscheniör
15.09.2006, 12:56
Hi,

ich sehe das so:
Wenn jemand ein Patent auf etwas hat, dann kann er Dir verbieten, das zu verwerten, egal ob das Patent nun berechtigt ist oder nicht.
Wenn Du das verwerten willst, musst Du das Patent anfechten, was auch funktionieren sollte, aber viel Geld kosten kann.

Gruß Roland

Rainer
15.09.2006, 17:47
Hallo,

ich habe mir die besagten Patente nicht angesehen, wichtig für eine Beurteilung wäre aber, sich beide pingelig genug anzusehen um feststellen zu können was (!) zum Schutzumfang gehört, denn nur die Patentansprüche erklären, was nach §§ 14, 34 Abs. 3 PatG unter Schutz steht!

Sollte es sich hier um ein so genanntes „Scheinrecht“ handeln, kann man sich entspannt zurücklegen und auf die Dinge warten, die da kommen werden. Denn wenn jemand versucht einem zu verklagen oder abzumahnen und beruft sich auf s/ein „Scheinrecht“ hat er sicherlich gaaaaaanz schlechte Karten ;)

Lazzy_Vare
01.10.2006, 12:48
Hallo erstmal,

wir haben hier eine Produktverbesserung vorgenommen und bei meinen Recherchen
habe ich fest gestellt, daß es das schon gibt.
allerdings handelt es sich dabei um ein Gebrauchsmuster von 1991 (max. 3+10 Jahre),
welches leicht abgewandelt dann nochmal erteilt wurde (1997).
Es ist also möglich, daß jenes aus 97 noch bestand hat, wenn ich mich nicht irre.

Leider werd ich aus den Ergebnissen auf https://dpinfo.dpma.de/ nicht schlau.
Beim Verfahrensstand stehen die Buchstaben S E.
Wenn also in der 1. Spalte S steht, sollte es noch in Kraft sein.
Allerdings bedeutet ein E in der 2. Spalt, daß es erledigt sprich erloschen ist.

Hmm, hmm. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?

Nehmen wir mal den für uns gnstigsten Fall an und der Gebrauchsmusterschutz
ist erloschen. Dann wäre es uns doch möglich, wenn ich das richtig sehe,
ein Gebrauchsmuster auf unseren Namen anzumelden bzw. dieses zum Patent auszuweiten?

schonmal vielen dank, auch an die macher dieser seite,
sie ist wirklich hilfreich und nützlich. super.

gruß

Lazzy

Rainer
01.10.2006, 19:46
Hallo,


wir haben hier eine Produktverbesserung vorgenommen und bei meinen Recherchen
habe ich fest gestellt, daß es das schon gibt.

Wer ist wir? Privat und aus Wissenschaftliche Arbeiten kannst Du Erfindungen, nach meinem Wissen nach, für nicht gewerbliche Zwecke nachbauen und/oder verbessern.


allerdings handelt es sich dabei um ein Gebrauchsmuster von 1991 (max. 3+10 Jahre),

Was bedeutet 3+10?


welches leicht abgewandelt dann nochmal erteilt wurde (1997).

Möglich aber ob es sich dann noch hierbei um ein rechtlich durchsetzungsfähiges Schutzrecht handelt, darf unter Umständen angezweifelt werden.


Es ist also möglich, daß jenes aus 97 noch bestand hat, wenn ich mich nicht irre.

Nur dann, wenn es sich hierbei um ein wirkliches Schutzrecht handelt, was zum einen durch ein GMS nicht eindeutig untermauert wird und zum anderen durch eine ähnliche Voranmeldung von 1991 vorsichtig angezweifelt werden könnte, wenn man beide Inhalte kennt.


Beim Verfahrensstand stehen die Buchstaben S E.
Wenn also in der 1. Spalte S steht, sollte es noch in Kraft sein.
Allerdings bedeutet ein E in der 2. Spalt, daß es erledigt sprich erloschen ist.

Woher weisst Du das? Meiner Meinung nach bedeutet ein S, das es sich hierbei um ein im „sonstigen Rechtsstand“ befindliches Schutzrecht handelt, was auf eine gewisse Unklarheit hindeutet. Das E bedeutet meiner Meinung nach, das dass Schutzrecht erst vor kurzem eingetragen wurde und andere hier noch Widerspruchsrechte haben.

Des weiteren bedeuten:

A= Angemeldet
B= Bekannt gemacht
L= Eingetragen aber Löschung anhängig
R= Eingetragen und rechtsbeständig
W= Eintragung aber Widerspruch anhängig
X= Schutzunfähig


Nehmen wir mal den für uns gnstigsten Fall an und der Gebrauchsmusterschutz
ist erloschen. Dann wäre es uns doch möglich, wenn ich das richtig sehe,
ein Gebrauchsmuster auf unseren Namen anzumelden bzw. dieses zum Patent auszuweiten?

Ob dies für Euch der günstigste Fall wäre, wage ich zu bezweifeln. Alles was frühere Schutzrechtsanmeldungen offenbarten, dafür kann nicht erneut Schutz erlangt bzw. in den Ansprüchen formuliert werden. D.h. In Deinem speziellen Fall, das Du nur das, was noch nicht in vorherigen Anmeldungen offenbart wurde und auch noch nirgends auf der Welt veröffentlicht wurde, sowie auch nicht von einem Fachmann in diesem Bereich eindeutig als Lösungsweg in Frage gekommen wäre und neu ist, sowie eine erfinderische Tätigkeit aufweist, zudem gewerblich anwendbar ist, schützen bzw. als Patent und/oder Gebrauchsmuster anmelden kannst ;)


schonmal vielen dank

Nichts zu danken, wenn es denn was zu danken gäbe, denn dafür ist das Forum ja da :)

Lazzy_Vare
02.10.2006, 20:52
Lieber Rainer,

wie ich ander Stelle heraus gelesen habe, legst Du wert auf das Sie.
Aber das war wohl vorgestern. Gut so.

Nunja, wenn ich mich für dieses Forum bzw und im besonderen für Deine
Antwort nicht bedanken würde…mein Weltbild wäre nicht ich. blabla.
Nein, es ist einfach ne gut Seite und Deine Antwort zeigt, daß Du Dich
mit meiner Fragestellung auseinander gesetzt hast…und das ist schon
aller ehren wert.

Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
allerdings handelt es sich dabei um ein Gebrauchsmuster von 1991 (max. 3+10 Jahre),

Rainer: Was bedeutet 3+10?

Damit ist der Schutzzeitraum gemeint…kann aber sein, daß ich da nicht auf dem aktuellsten stand bin…sind heute wohl 25 jahre…quelle:deutsch patentamt (DPMA-FAQ)

Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
Beim Verfahrensstand stehen die Buchstaben S E.
Wenn also in der 1. Spalte S steht, sollte es noch in Kraft sein.
Allerdings bedeutet ein E in der 2. Spalt, daß es erledigt sprich erloschen ist.

Rainer:
Woher weisst Du das? Meiner Meinung nach bedeutet ein S, das es sich hierbei um ein im „sonstigen Rechtsstand“ befindliches Schutzrecht handelt, was auf eine gewisse Unklarheit hindeutet. Das E bedeutet meiner Meinung nach, das dass Schutzrecht erst vor kurzem eingetragen wurde und andere hier noch Widerspruchsrechte haben.

Wissen tu ich das nicht und dummerweise find ich jetzt die seite grad nicht
bzw. glaube ich das auf https://dpinfo.dpma.de/index.html gefunden zu haben,
welche zwischen 20 und 24 h aktualisiert wird. sorry.


Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
Nehmen wir mal den für uns gnstigsten Fall an und der Gebrauchsmusterschutz
ist erloschen. Dann wäre es uns doch möglich, wenn ich das richtig sehe,
ein Gebrauchsmuster auf unseren Namen anzumelden bzw. dieses zum Patent auszuweiten?

RAINER:
Ob dies für Euch der günstigste Fall wäre, wage ich zu bezweifeln. Alles was frühere Schutzrechtsanmeldungen offenbarten, dafür kann nicht erneut Schutz erlangt bzw. in den Ansprüchen formuliert werden. D.h. In Deinem speziellen Fall, das Du nur das, was noch nicht in vorherigen Anmeldungen offenbart wurde und auch noch nirgends auf der Welt veröffentlicht wurde, sowie auch nicht von einem Fachmann in diesem Bereich eindeutig als Lösungsweg in Frage gekommen wäre und neu ist, sowie eine erfinderische Tätigkeit aufweist, zudem gewerblich anwendbar ist, schützen bzw. als Patent und/oder Gebrauchsmuster anmelden kannst .


Okay. das thema hab ich mir auch schon abgeschminckt, bin aber ob dieser negativen
ausgangslage noch in der selben sekunde auf eine noch bessere komplett simple und
so wie es bisher aussieht noch nicht angewendete lösung gekommen…call me millionaire…
haha.


na wie auch immer… alles scheint doch recht rosig und der termin mit dem patentanwalt
macht langsam sinn.

schönen gruß

LV

Lazzy_Vare
03.10.2006, 11:45
Lieber Rainer,

wie ich ander Stelle heraus gelesen habe, legst Du wert auf das Sie.
Aber das war wohl vorgestern. Gut so.

Nunja, wenn ich mich für dieses Forum bzw und im besonderen für Deine
Antwort nicht bedanken würde…mein Weltbild wäre nicht ich. blabla.
Nein, es ist einfach ne gut Seite und Deine Antwort zeigt, daß Du Dich
mit meiner Fragestellung auseinander gesetzt hast…und das ist schon
aller ehren wert.

Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
allerdings handelt es sich dabei um ein Gebrauchsmuster von 1991 (max. 3+10 Jahre),

Rainer: Was bedeutet 3+10?

Damit ist der Schutzzeitraum gemeint…kann aber sein, daß ich da nicht auf dem aktuellsten stand bin…sind heute wohl 25 jahre…quelle:deutsch patentamt (DPMA-FAQ)

Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
Beim Verfahrensstand stehen die Buchstaben S E.
Wenn also in der 1. Spalte S steht, sollte es noch in Kraft sein.
Allerdings bedeutet ein E in der 2. Spalt, daß es erledigt sprich erloschen ist.

Rainer:
Woher weisst Du das? Meiner Meinung nach bedeutet ein S, das es sich hierbei um ein im „sonstigen Rechtsstand“ befindliches Schutzrecht handelt, was auf eine gewisse Unklarheit hindeutet. Das E bedeutet meiner Meinung nach, das dass Schutzrecht erst vor kurzem eingetragen wurde und andere hier noch Widerspruchsrechte haben.

Wissen tu ich das nicht und dummerweise find ich jetzt die seite grad nicht
bzw. glaube ich das auf https://dpinfo.dpma.de/index.html gefunden zu haben,
welche zwischen 20 und 24 h aktualisiert wird. sorry.


Zitat:
Zitat von Lazzy_Vare
Nehmen wir mal den für uns gnstigsten Fall an und der Gebrauchsmusterschutz
ist erloschen. Dann wäre es uns doch möglich, wenn ich das richtig sehe,
ein Gebrauchsmuster auf unseren Namen anzumelden bzw. dieses zum Patent auszuweiten?

RAINER:
Ob dies für Euch der günstigste Fall wäre, wage ich zu bezweifeln. Alles was frühere Schutzrechtsanmeldungen offenbarten, dafür kann nicht erneut Schutz erlangt bzw. in den Ansprüchen formuliert werden. D.h. In Deinem speziellen Fall, das Du nur das, was noch nicht in vorherigen Anmeldungen offenbart wurde und auch noch nirgends auf der Welt veröffentlicht wurde, sowie auch nicht von einem Fachmann in diesem Bereich eindeutig als Lösungsweg in Frage gekommen wäre und neu ist, sowie eine erfinderische Tätigkeit aufweist, zudem gewerblich anwendbar ist, schützen bzw. als Patent und/oder Gebrauchsmuster anmelden kannst .


Okay. das thema hab ich mir auch schon abgeschminckt, bin aber ob dieser negativen
ausgangslage noch in der selben sekunde auf eine noch bessere komplett simple und
so wie es bisher aussieht noch nicht angewendete lösung gekommen…call me millionaire…
haha.


na wie auch immer… alles scheint doch recht rosig und der termin mit dem patentanwalt
macht langsam sinn.

schönen gruß

LV

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