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Gewerbliche Schutzrechte, erst schützen ? > Fragen zu Patentanmeldungen
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Inscheniör
12.09.2006, 00:26
Hallo,
ich hätte ein paar Fragen zur Anmeldung von Patenten und dem weiteren Vorgehen.
Klar kann ich ne Erstberatung machen, aber Ihr könnt mir ja einfach mal Eure persönliche Meinungen schreiben, da ergeben sich dann bestimmt wieder neue Aspekte, die ich dann lieber schon vor dem Erstberatungsgespräch aufschreibe, damit ich das den Anwalt auch fragen kann.
So, ich leg mal los:
1. Ich melde ein deutsches Patent an.
2. Ich habe ein Jahr Zeit das noch europäisch oder weltweit anzumelden mit Priorität zum Anmeldedatum der deutschen Anmeldung, richtig?
3. Bevor ich das in anderen Ländern anmelde sollte ich erstmal wissen, ob es überhaupt chancen gibt, dass ein Patent erteilt werden kann. Dazu muss ich ja dann eigentlich sofort einen Recherche- oder Prüfungsantrag stellen. Jetzt habe ich gelesen, dass sowas 2 Jahre oder mehr dauern kann. Da ist doch die Prioritätsfrist längst abgelaufen, oder? Wie macht man sowas dann?
4. Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist, kann man das dann noch abändern, und wenn ja, bleibt einem dann der Anmeldetag erhalten oder wird der verschoben auf den Tag an dem die Änderungen eingereicht werden?
5. Was für Änbderungen können da so auf einen zukommen? Kann jemand ein (paar) Beispiel(e) nennen?
6. Wie genau muss eigentlich der Stand der Technik beschrieben werden? Reicht es zu sagen, dass bis jetzt alle Tische mit 4 Beinen gemacht wurden, und die Erfindung so zu beschreiben, dass bei dreibeinigen Tischen keine Wackelei mehr stattfindet, und in die Ansprüche schreiben 1. Wackelfreier Tisch, dadurch gekennzeichnet, dass er 3 Beine hat, und eine Linie, die vom Schwerpunkt des Tisches senkrecht nach unten verläuft, innerhalb des Dreiecks liegt, das die geradlinige Verbindung der unterkanten der drei Tischbeine bilden.
Oder muss man auch noch Quellen angeben, die belegen, dass Tische bis dato nur mit 4 Beinen gebaut wurden, und evtl. noch Abhandlungen zitieren, die belegen, dass vierbeinige Tische wackeln, oder mit längenverstellbaren Tischbeinen entwackelt werden?
7. Wenn ich mehrere Patentansprüche beschreibe, und einige davon (ohne mein Wissen) Stand der Technik wären, würden die dann gestrichen, und die anderen würden bestehen bleiben? Oder kann man die überarbeiten? Oder wären auch die darauf aufbauenden Ansprüche wertlos?
Z.B. würde ich zum Ansproch aus meiner Frage 6 einen zweiten Anspruch hinzufügen:
Wackelfreier Tisch nach Anspruch 1, gekenzeichnet dadurch, dass zwei Tischbeine längenverstellbar sind, um die Tischplatte waagerecht einzustellen.
a. Wenn jetzt schon jemand etwas über einen dreibeinigen Tisch veröffentlicht hätte (oder patntier, aber noch nicht offengelegt), würde dann meine Tischplattenwaagerechtstellvorrichtung mit 2 verstellbaren Tischbeinen Bestand haben, und ich nur keinen Anspruch auf exklusivität für dreibeinige Tische bekommen?
b. Wenn es diese Tischplattenwaagerechtstellvorrichtung bei vierbeinigen Tischen geben würde (mit 3 einstellbaren Beinen), wäre Anspruch 2ja wohl wertlos. Wäre der Anspruch 1 dann noch gültig, oder könnte der daduchr auch hinfällig werden?
So, viele detailreiche Fragen, aber vielleicht erbarmt sich ja jemand meiner...
Gruß Roland
Hallo Roland,
zuerst einmal würde mich interessieren, ob Du die Anmeldung alleine oder über einen Anwalt realisieren möchtest.
Inscheniör
12.09.2006, 11:13
Hallo Rainer,
100%ig genau weiß ich das noch nicht.
Hatte mir gedacht, die Anmeldung wohl selbst zu machen, einfach weil grad das Geld ziemlich knapp ist.
Denke auch, dass ich das mit den Ansprüchen ganz gut hinbekommen würde, hab mir ja schon ein paarhundert Patente durchgelesen.
Evtl. dann wenn der erste Prüfbericht da ist und das Ganze relativ positiv aussieht, noch ein paar Feinarbeiten, und diese dann evtl. mit nem Patentanwalt zusammen machen, und international dann eh mit Anwalt.
Hängt aber auch davon ab, was hier zu meinen Fragen geschrieben wird (hauptsächlich Fragen 4 und 5), und was bei der Erstberatung beim Anwalt rauskommt.
Gruß Roland
Hallo Roland,
dann mal los:
2. Ich habe ein Jahr Zeit das noch europäisch oder weltweit anzumelden mit Priorität zum Anmeldedatum der deutschen Anmeldung, richtig?
Wenn Du „nur“ erst einmal eine rein deutsche Anmeldung abgeben willst (etwa 530 Euro, ohne Anwalt), ja. Wenn Du aber absehbar eh eine Internationale hinlegen willst ;) würde ich Dir vorschlagen, lieber gleich eine PCT Anmeldung abzugeben. Zwar wären die Kosten erst einmal höher (etwa 4216 Euro mit Prüfungsantrag, ohne Anwalt – 2607 Euro ohne Prüfungsantrag und ohne Anwalt) aber, wie ich es bereits in einer Deiner Vorfragen geschrieben habe, würde es später in der Nationalisierungsphase und je nach Land, für das Du dann 36 Monate Zeit hast, ab ordnungsgemäßen Antragseingang beim Patent und Markenamt, Dich für die Nationalisierungsphase zu entscheiden wo dann auch erst zu diesem zeitpunkt die weiteren Kosten anfallen würden sowie Ermäßigungen bei den Recherche- und Prüfungsgebühren geben, sodass es sich letztendlich rechnen könnte, hier „vorerst“ in den etwas saureren Apfel zu beißen. Man nennt so etwas auch Patentstrategie ;)
3. Bevor ich das in anderen Ländern anmelde sollte ich erstmal wissen, ob es überhaupt chancen gibt, dass ein Patent erteilt werden kann. Dazu muss ich ja dann eigentlich sofort einen Recherche- oder Prüfungsantrag stellen. Jetzt habe ich gelesen, dass sowas 2 Jahre oder mehr dauern kann. Da ist doch die Prioritätsfrist längst abgelaufen, oder? Wie macht man sowas dann?
Prüfungs- und Rechercheantrag sollten schon so schnell wie möglich gestellt werden. Wenn man bereits selber und der nötigen Erfahrung wegen seiner Idee recherchiert hat und auch einen Patentanwalt mit einbezogen hat, der wiederum selber recherchiert hat und beide Ergebnisse waren negativ, dann könnte man vorerst auf einen Prüfungs- und Rechercheantrag verzichten bzw. diese später stellen.
Um bei Deiner deutschen Anmeldung zu bleiben. Der Prüfungsbericht, ich glaube das hatte ich Dir auch schon in einem anderen Thema geschrieben, wird in der Regel innerhalb von 9 – 10 Monaten bei Dir eingehen. Hast Du nun also „nur“ eine deutsche Anmeldung, bleiben Dir drei bis vier Monate um a) den Prüfungsbericht und den dort aufgeführten Entgegenhaltungen auszuräumen sowie eventuelle „Erweiterungen“, im Zuge der inneren Priorität, zu beschreiben und b) weitere Staaten zu definieren wo Du Schutzrechte beantragen möchtest. Es fallen dann auch sofort die Antragskosten an! Ich denke die Zeit für die ganzen Arbeiten sind sehr knapp, deshalb mein Verweis auf eine PCT Anmeldung ;-)
Die Offenlegungsschrift wird nach 18 Monate ab ordnungsgemäßen Antragseingang veröffentlicht. Natürlich kann die ganze Prüfungsprozedur auch wesentlich länger dauern, es kommt halt auch darauf an wie „gut“ oder „schlecht“ Deine Anmeldung formuliert wurde und wie leicht oder schwer es dem Patentamtsmitarbeiter gemacht wird zu Deiner Erfindung zum Abschluss zu kommen.
4. Wenn bei der Prüfung herauskommt, dass irgendwas nicht in Ordnung ist, kann man das dann noch abändern, und wenn ja, bleibt einem dann der Anmeldetag erhalten oder wird der verschoben auf den Tag an dem die Änderungen eingereicht werden?
Ja, Deine Priorität bleibt solange erhalten bis Dein Patentantrag abgelehnt wird. Solltest Du bei der Erwiderung des Prüfberichts Fehler machen, kann Deine Anmeldung unter Umständen zurückgewiesen werden, nämlich z.B. wohl dann, wenn Du versuchst neue Erkenntnisse zu integrieren, die Du mit der Anmeldung bisher nicht offenbart hast.
5. Was für Änbderungen können da so auf einen zukommen? Kann jemand ein (paar) Beispiel(e) nennen?
Nein, wie soll das denn gehen? Man müsste Deine Anmeldung sowie Deinen gesamten Recherchebericht vor Augen haben um sich auf mögliche Einwände seitens des Patentamtsmitarbeiters vorzubereiten. Hast Du Deine Recherche Arbeiten gut gemacht, wird es kaum Entgegenhaltungen geben, machst Du diese schlecht, kann es zur Tortur werden ;)
6. Wie genau muss eigentlich der Stand der Technik beschrieben werden?...
So genau es geht, auch mit bereits existierenden Patentnummern. Mit diesen Angaben erleichterst Du auch die Arbeit des Patentamtsmitarbeiters, sodass Dein erster Prüfungsbericht so schnell als möglich bei Dir ankommt.
...Reicht es zu sagen, dass bis jetzt alle Tische mit 4 Beinen gemacht wurden, und die Erfindung so zu beschreiben, dass bei dreibeinigen Tischen keine Wackelei mehr stattfindet, und in die Ansprüche schreiben 1. Wackelfreier Tisch, dadurch gekennzeichnet, dass er 3 Beine hat, und eine Linie, die vom Schwerpunkt des Tisches senkrecht nach unten verläuft, innerhalb des Dreiecks liegt, das die geradlinige Verbindung der unterkanten der drei Tischbeine bilden.
Dazu kann ich keine Angaben machen, da ich Deine Anmeldung nicht kenne.
Oder muss man auch noch Quellen angeben, die belegen, dass Tische bis dato nur mit 4 Beinen gebaut wurden, und evtl. noch Abhandlungen zitieren, die belegen, dass vierbeinige Tische wackeln, oder mit längenverstellbaren Tischbeinen entwackelt werden?
Genau, nur solltest Du da nichts zitieren. Du solltest eine Kurzbeschreibung des Inhaltes dieser Patentanmeldung, oder Stand der Technik den dieses Patent beschreibt, machen sowie ein Verweis auf die Nummer des Patents.
7. Wenn ich mehrere Patentansprüche beschreibe, und einige davon (ohne mein Wissen) Stand der Technik wären, würden die dann gestrichen, und die anderen würden bestehen bleiben? Oder kann man die überarbeiten? Oder wären auch die darauf aufbauenden Ansprüche wertlos?...
Sollten Einzelheiten Deiner Patentanmeldung bereits zum Stand der Technik gehören, wird Dir das in dem Prüfbericht mitgeteilt! Diese Ansprüche wirst Du dann entsprechend abändern müssen oder, bei Bedarf daa, Deine Anmeldung komplett zurückziehen, weil sich u.U. die Aufrechterhaltung der Anmeldung nicht mehr lohnen würde. Dies hätte dann den weiteren Vorteil, das Deine Offenbarungen der Anmeldung durch Veröffentlichung nicht zum Stand der Technik gehören und Du für einen erweiterte oder neue Anmeldung die „alten“ Ideen einfließen lassen kannst ohne Angst haben zu müssen, das Dir Deine dort gemachten Angaben entgegengehalten werden können ;)
...Z.B. würde ich zum Ansproch aus meiner Frage 6 einen zweiten Anspruch hinzufügen:
Wackelfreier Tisch nach Anspruch 1, gekenzeichnet dadurch, dass zwei Tischbeine längenverstellbar sind, um die Tischplatte waagerecht einzustellen.
Wie gsagt, ich kann dazu keine Angaben machen da ich Deine Anmeldung nicht kenne! Und es wäre auch ein grober Fehler hierzu und jetzt Angaben zu machen, denn dies könnte Neuheitsschädliche Wirkung haben!
a. Wenn jetzt schon jemand etwas über einen dreibeinigen Tisch veröffentlicht hätte (oder patntier, aber noch nicht offengelegt), würde dann meine Tischplattenwaagerechtstellvorrichtung mit 2 verstellbaren Tischbeinen Bestand haben, und ich nur keinen Anspruch auf exklusivität für dreibeinige Tische bekommen?...
Das sind wohl zwei verschiedene Paar Schuhe. Man kann ruhig schon irgendwo geschrieben haben das man in Zukunft dreibeinige Tische herstellen will, weil nichtssagend, was man nicht sollte ist, die Beschaffenheit alla „Tischplattenwaagerechtstellvorrichtung mit 2 verstellbaren Tischbeinen“ des dreibeinigen Tisches zu erwähnen.
Hat auch ein andere die selbe Idee, soll es ja geben, gilt die Anmeldung, die zuerst ordnungsgemäß beim Patent und Markenamt eingegangen ist - Eingangsstempel. Hat dieser andere aber bereits zu dieser seiner selben Idee, Vorveröffentlichungen gemacht, kann Dir (und natürlich auch ihm) dies als zum Stand der Technik gehörenden Bestandteil Entgegengehalten werden.
...b. Wenn es diese Tischplattenwaagerechtstellvorrichtung bei vierbeinigen Tischen geben würde (mit 3 einstellbaren Beinen), wäre Anspruch 2ja wohl wertlos....
Genau, da hier wohl zum einen Probleme mit der Neuheit zu erwarten wären und zum anderen die erfinderische Tätigkeit, oder umgangssprachlich, die Erfindungshöhe, angezweifelt werden würde.
Unter Umständen und „Good will“ des Patentamtsmitarbeiters kann man eines vielleicht und unter Umständen ausräumen, werden beide, also Neuheit und Erfindungshöhe, angezweifelt, hat man wohl schon verloren ;)
...Wäre der Anspruch 1 dann noch gültig, oder könnte der daduchr auch hinfällig werden?
Kommt auf die Formulierung des ersten und der weiteren Ansprüche an, in der Regel bauen ja alle Ansprüche auf andere auf, deshalb wirst Du auch öfters lesen:
...nach Anspruch 1
...Anspruch 1 oder 2
...nach einem der vorstehenden Ansprüche
...Verfahren nach Anspruch 1 oder 2
...Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5
...Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche
ect.pp
So, viele detailreiche Fragen, aber vielleicht erbarmt sich ja jemand meiner...
Naja, antworten wird hier meistens jemand, nur manche Antworten bedeuten auch für denjenigen der Antwortet viel Arbeit und Zeit, letzteres ist bei den meisten aber immer knapp ;)
Du solltest in jedem Fall den Rat eines Fachanwaltes einholen um mögliche Fehler zu vermeiden!
Inscheniör
13.09.2006, 10:41
Hallo Rainer,
erstmal vielen Dank, für Deine Antworten, und dass Du Dir so viel Zeit dafür nimmst.
So, dann mal zu den einzelnen Antworten. Ich bleibe weiter bei der Originalnummerierung.
Zu 2 und 3:
Ich habe eigentlich eh nicht vor, die internationale Anmeldung selbst zu machen.
Meine Strategie wäre wohl folgende:
Ich melde ein deutsches Patent an, und stelle gleich einen Prüfungsantrag.
Dann mache ich mich auf die Suche nach Firmen, die die Erfindung verwerten könnten, und stelle denen die Erfindung vor.´
Dann biete ich denen Lizenzen an, und versuche sie dazu zu bringen, die internationale Anmeldung für mich zu übernehmen (finanzieren). Der Firma, die das machen würde, würde ich ggf. für einige Jahre eine Exklusivverwertung zusichern (als Anreiz).
Dadurch, dass ich auf jeden Fall auf mehrere potenzielle Verwerter zugehen werde, würde ich hoffentlich vermeiden, ausgehungert zu werden, also dass der potenzielle Verwerter versucht, mich solange hinzuhalten, dass ich die Prioritätsfrist verstreichen lasse, und er weltweit ohne Lizenz meine Erfindung verwerten kann, auch wenn er dann ggf. auf Deutschland verzichten muss.
Wenn dann einer sagt, "Wir bieten Ihnen diese Konditionen an, und wenn Ihnen das nicht zusagt, können Sie die Internationale Anmeldung ja erstmal selbst finanzieren", dann kann ich wenigstens antworten "Wenn Sie darauf spekulieren, dass ich die Prioritätsfrist verstreichen lasse, kann ich Ihnen versichern, das zumindest einer Ihrer Mitbewerber daran interessiert sein wird, eine Exklusivlizenz zu erhalten." oder zumindest sowas in die Richtung.
Ich würde dann eben versuchen, das mit den potenziellen Verwertern während der ersten 9 Monate witgehend klar zu machen, so dass ich dann nach dem ersten Prüfungsbericht evtl. noch was abändern kann, und dann mit der endgültigen Fassung die Verträge klarmachen kann.
Was meinst Du zu der "Strategie"?
2500 Euro da rein zu investieren, ohne zumindest relativ sicher zu sein, dass das Patent auch durchkommt (was man ja erst nach dem 1. Prüfbericht einigermaßen abschätzen kann), kann ich mir leider garnicht leisten. Schon die 500 Euro sind eigentlich zuviel.
Wenn dann halt rauskommt, dass es kein Patent gibt, weil die Erfindungshöhe nicht gereicht hat, oder irgendjemand irgendwo schon mal was ähnliches in einer Hinterwäldlerzeitschrift veröffentlich hatte, dann hab ich wenigstens nur 500 Euro zum Fenster rausgeworfen.
Zu 4 und 5.
Klar, dass ich da keine neuen Erkenntnisse einfließen lassen kann. Mich würde halt interessieren, was man noch so alles ändern könnte. Darf man da auch noch was an den Ansprüchen rumfeilen oder nur dieErklärung der Erfindung verbessern? Du hast doch auch schon was patentiert. Waren bei Dir noch Änderungen nötig, und wenn ja, in was für eine Richtung gingen die denn (damit ich zumindest nen Anhaltspunkt habe, was da geändert werden könnte/müsste)?
Die Beispiele, die ich genannt habe sind übrigens total aus der Luft gegriffen. Ich werde mich hüten, irgendwo was zu der eigentlichen Erfindung auszuplaudern.
Gruß Roland
Inscheniör
13.09.2006, 12:57
Nachtrag:
Ich habe mir überlegt, inwieweit es evtl. Sinn machen kann, erstmal nur die Anmeldung zu machen, ohne Prüfungsantrag (wegen den Kosten) und nach Erhalt des Aktenzeichens (damit das Patent auch wirklich richtig angemeldet ist) bei diversen Experten auf dem Gebiet mal direkt nachzufragen, ob sie etwas davon wissen, ob sowas in der Art schon mal veröffentlicht oder durchgeführt wurde, oder was sie von der Idee so halten.
Wenn die mir dann sagen "ja, der und der haben das schonmal hier und dort beschrieben", dann kann ich da ja nachschauen, und evtl. die 350 Euro für die Prüfung sparen.
Wenn dann innerhalb von maximal einem Monat ( besser innerhalb 2 Wochen) nix rauskommt, dann den Prüfungsantrag stellen.
Der müsste dann ja nach insgesamt 10-11 Monaten in einem Prüfbericht resultieren, und dann weiter wie oben beschrieben.
Wird zwar dann hintenraus ein bissel knapper, aber wenn ich gleich den Prüfungsantrag starte und nach 2 Wochen rauskommt, dass meine Erfindung doch nicht mehr neu war, beiße ich mir in den Hintern wegen den vergeudeten 350 Euro. 50 Euro kann ich da leichter abschreiben.
Wenn ich dann die 50 Euro noch nicht gezahlt habe, lasse ich das Patent einfach durch Nichtzahlung der Anmeldegebühr verfallen und der Versuch hat mich garnix gekostet (Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen 2.5.2), richtig?
Wie kommst Du eigentlich auf 510 Euro?
50 für die elektronische Anmeldung plus 350 für den Prüfungsantrag sind doch nur 400 Euro (510 bei schriftlichem Antrag).
Gruß Roland
P.S.:
Selbst wenn ich die Priorität für ein Internationales Patent verfallen lasse, dann kann man sich doch glaube ich gerade in den USA (die ja einen sehr potenten Markt darstellen) auch noch länger danach noch auf die Priorität der deutschen Anmeldung berufen, oder?
Hallo Roland,
jetzt wird’s kriminell ;) Spass beiseite, ich übernehme für meine Antworten keine Haftung, da diese nur meine laienhaften persönlichen Meinungen zu diesem Thema wieder spiegeln! Das dazu, Du kannst Deine Themen und Posts, wenn Du etwas hinzufügen oder abändern möchtest, auch editieren. Dazu musst Du angemeldet sein und das Thema aufrufen. Unten am Themen- bzw. Postrand siehst Du dann einen Button wo drauf steht „Ändern“, den anklicken ;-)
Ich habe eigentlich eh nicht vor, die internationale Anmeldung selbst zu machen.
Dies sollten auch nur wirklich Fachkundige selber machen, da hier so einige „Kleinigkeiten“ berücksichtigt werden müssen und da mein ich nicht nur die fachgerechte Übersetzungen.
Ich melde ein deutsches Patent an, und stelle gleich einen Prüfungsantrag.
Dann mache ich mich auf die Suche nach Firmen, die die Erfindung verwerten könnten, und stelle denen die Erfindung vor.
Wie gesagt, es kann Dir passieren, das Deine ursprüngliche Anmeldung etwas anderes beinhaltet als das, was letztendlich auch unter Schutz gestellt wird. Von daher kann ich Dir, auch aus Seriositätsgründen, nur empfehlen, abzuwarten bis eine Prüfung beantragt wurde und Du den ersten Prüfbericht in Händen hältst! Mal abgesehen davon, das Dir wohl niemand einen Lizenzvertrag abnimmt, wo weder ein Recherche noch Prüfungsantrag gestellt wurde. Und selbst wenn der erste Prüfbericht positiv ausgefallen ist und dieser keine Entgegenhaltungen beinhaltet, wirst Du es noch sehr, sehr schwer haben überhaupt einen Termin bei einem Entscheidungsträger zu erhalten. Stell Dir bitte nicht vor, das wenn Du ein Patent anmeldest, das Dir alle die Türen einrennen werden, ganz im Gegenteil aber das wirst Du noch selber erfahren!
Dann biete ich denen Lizenzen an, und versuche sie dazu zu bringen, die internationale Anmeldung für mich zu übernehmen (finanzieren). Der Firma, die das machen würde, würde ich ggf. für einige Jahre eine Exklusivverwertung zusichern (als Anreiz).
Das Rad dreht sich hier sicherlich etwas anders als Du es gerne hättest. Solltest Du jemand finden, der die PCT Anmeldekosten übernimmt, was auch schon ein sehr großer Erfolg wäre, wird sich derjenige definitiv nicht mit einer zeitabhängigen vergünstigten Lizenz zufrieden geben. Geh mal davon aus, das Du Dich von einem großen Stück Kuchen Deiner Torte verabschieden kannst!
Zum anderen, wenn Du „Hinz und Kunz“ erlaubst Dein Produkt herzustellen, wo bleibt da das Höchstmaß an Gewinn für die Lizenznehmer? Natürlich wäre es für Dich am ertragsreichsten wenn Du dreißig Lizenzen in D unter die Leute bringen könntest aber die Lizenznehmer würden die Exklusivität verlieren, woraus sich nachher, wie üblich auf dem Markt, ein Preiskampf entwickeln würde! Das will niemand der eine Summe X für eine Lizenz entrichtet, im Gegenteil, diese Ausgaben müssen (!) so schnell wie möglich wieder „eingefahren“ werden. Die wird aber durch eine „Hinz und Kunz“ Politik verhindert. Auch das bzw. sich darüber einmal Gedanken zu machen und eine Richtung zu haben, oder mehrere Möglichkeiten auszuarbeiten, gehört in die Patent Strategie ;)
Minimal – Eine Lizenz pro Land
Maximal – Eine Lizenz weltweit
Hier solltest Du aber, später dann bei der Vertragsunterzeichnung, darauf achten das eine Mindestsumme vereinbart wird, die an Dich gezahlt wird. Wenn Du nur auf Stückzahlen Lizenzgebühren erhebst, besteht die Möglichkeit das Dein „Geschäftspartner“ nicht ein einziges Stück herstellt und du in diesem Land leer ausgehst. Was Dich dann wohl, gerade wenn Du nur in einem Land Schutzrechte hättest, platt machen würde da die Verlängerungsgebühren weiter gezahlt werden müssen. Achte auch darauf das Du nicht gleich über die gesamte Laufzeit einen Vertrag machst, staffle ihn auf Jahre, gerade wenn Du ein „Ausschließliches Nutzungsrecht“ durch nur eine Firma anstrebst.
Dadurch, dass ich auf jeden Fall auf mehrere potenzielle Verwerter zugehen werde, würde ich hoffentlich vermeiden, ausgehungert zu werden, also dass der potenzielle Verwerter versucht, mich solange hinzuhalten, dass ich die Prioritätsfrist verstreichen lasse,...
Um einen (!) Investor oder Interessenten zu suchen, ist das sicherlich kein verkehrter Weg.
...und er weltweit ohne Lizenz meine Erfindung verwerten kann, auch wenn er dann ggf. auf Deutschland verzichten muss.
Warum sollte ein solventer Geschäftsmann nur einen Apfel vom Baum pflücken und die anderen den anderen überlassen, wenn er nur leicht an den Baum schütteln muss, um die ganze Ernte für sich einzufahren? Natürlich wäre auch dies so denkbar aber da Du mehrere Firmen anschreiben wirst, kannst Du auf „unfähige“ Partner verzichten, die bedeuten eh nur Stress und Ärger.
Wenn dann einer sagt, "Wir bieten Ihnen diese Konditionen an, und wenn Ihnen das nicht zusagt, können Sie die Internationale Anmeldung ja erstmal selbst finanzieren", dann kann ich wenigstens antworten "Wenn Sie darauf spekulieren, dass ich die Prioritätsfrist verstreichen lasse, kann ich Ihnen versichern, das zumindest einer Ihrer Mitbewerber daran interessiert sein wird, eine Exklusivlizenz zu erhalten." oder zumindest sowas in die Richtung.
Mit dieser Rhetorik brauchst Du denen nicht kommen, zum einen sitzen die am längeren Hebel (haben das Geld, Know How und Beziehungen) und zum anderen sollte man nicht mit Steinen werfen wenn man in Glashaus sitzt, so was geht in der Regel nach hinten los. Die lassen Dich mit einem 60er Puls abtreten und gehen danach zur Imbissbude, Essen eine Curry Wurst und machen ein Date mit der Verkäuferin.
Ich würde dann eben versuchen, das mit den potenziellen Verwertern während der ersten 9 Monate witgehend klar zu machen, so dass ich dann nach dem ersten Prüfungsbericht evtl. noch was abändern kann, und dann mit der endgültigen Fassung die Verträge klarmachen kann.
Wie gesagt ohne Prüfung wirst Du wohl nicht weit kommen. Ok, Du hast Dir den momentanen Stand der Technik gesichert, hast aber noch kein Schutzrecht in Händen um anderen zu verbieten Deine Idee zu vermarkten. Und je länger Du mit dem ganzen wartest, desto weiter schiebt sich das „wirkungsvolle“ Schutzrecht nach hinten. Du hast 7 Jahre Zeit den Prüfungsantrag zu stellen, reizt Du das voll aus, hast Du erst nach der Prüfungsphase auch ein wirkungsvolle Schutzrecht. Nur mit der Anmeldung hast Du nix in der Hand was einem Interessenten mal eben 200.000 aus die Jacke zaubern lässt.
Was meinst Du zu der "Strategie"?
Wie gesagt, zu einer Strategie gehört noch einiges mehr, gute Ansätze sind vorhanden, diese solltest Du koplettisieren.
Schon die 500 Euro sind eigentlich zuviel.
Tja, was soll ich dazu sagen? Patentanmeldungen sind halt eben so teuer wie sie derzeit sind. Hast Du aber was Gutes, also was auf den Markt wirken kann und angenommen wird, wirst Du Dir damit eine goldene Nase verdienen können wenn Du es richtig anstellst. Was sind da schon 500 oder 2.500 Euro? ;)
Klar, dass ich da keine neuen Erkenntnisse einfließen lassen kann. Mich würde halt interessieren, was man noch so alles ändern könnte. Darf man da auch noch was an den Ansprüchen rumfeilen oder nur dieErklärung der Erfindung verbessern?
Du kannst an Deiner Anmeldung während der Prüfungsphase „rumpfeilen“ so viel Du willst. Du darfst nur keine neuen Erkenntnisse dort „einbauen“. Du darfst an die Ansprüche feilen und per innere Priorität auch neue hinzufügen. Die neuen bzw. ergänzenden Ansprüche müssen aber auf die ursprüngliche Offenbarung beruhen.
Du hast doch auch schon was patentiert. Waren bei Dir noch Änderungen nötig, und wenn ja, in was für eine Richtung gingen die denn (damit ich zumindest nen Anhaltspunkt habe, was da geändert werden könnte/müsste)?
Sorry, aber darüber gebe ich keine Auskünfte, da wir bei einigen Sachen weitere Anmeldungen anstreben.
Die Beispiele, die ich genannt habe sind übrigens total aus der Luft gegriffen. Ich werde mich hüten, irgendwo was zu der eigentlichen Erfindung auszuplaudern.
Ok :)
Zu Deinem zweiten Post:
Ich habe mir überlegt, inwieweit es evtl. Sinn machen kann, erstmal nur die Anmeldung zu machen, ohne Prüfungsantrag (wegen den Kosten) und nach Erhalt des Aktenzeichens (damit das Patent auch wirklich richtig angemeldet ist)...
Gebühren werden erst fällig, wenn die gesamten Unterlagen beim Patent und Markenamt ordnungsgemäß eingegangen sind.
...bei diversen Experten auf dem Gebiet mal direkt nachzufragen, ob sie etwas davon wissen, ob sowas in der Art schon mal veröffentlicht oder durchgeführt wurde, oder was sie von der Idee so halten.
Dies ist sicherlich legitim. Für eine PCT Anmeldung ist meines Wissens nach aber eine Prüfung Pflicht! Lässt Du Dir zu lange Zeit mit der Prüfung, kommt der Prüfbericht vielleciht erst nach der Prioritätszeit und dann kannst Du keine PCT Anmeldung mehr machen, auch keine anderen Länder einzeln mehr hinein nehmen. Recherchiere selber auch intensivst, denn dann kannst Du auch fachlich über den Stand der Technik mithalten.
Wenn die mir dann sagen "ja, der und der haben das schonmal hier und dort beschrieben", dann kann ich da ja nachschauen, und evtl. die 350 Euro für die Prüfung sparen.
Hat alles Vor- und Nachteile.
Wenn dann innerhalb von maximal einem Monat ( besser innerhalb 2 Wochen) nix rauskommt, dann den Prüfungsantrag stellen.
Der müsste dann ja nach insgesamt 10-11 Monaten in einem Prüfbericht resultieren, und dann weiter wie oben beschrieben.
Ein Prüfbericht sollte (!) nach neun Monate ergehen, dies ist allerding nur eine Richtlinie und kein gesetzlicher Anspruch. Wenn Du Pech hast, dauert die Prüfung 11 oder 12 Monate. Ein kleiner Wink zum Patentamtsmitarbeiter, das Du weitere Anmeldungen in dieser Sache durchführen willst, hilft da manchmal ;)
Wenn ich dann die 50 Euro noch nicht gezahlt habe, lasse ich das Patent einfach durch Nichtzahlung der Anmeldegebühr verfallen und der Versuch hat mich garnix gekostet (Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen 2.5.2), richtig?
Möglich, Du kannst aber auch Deine Anmeldung während der Prüfungsphase zurückziehen und die Offenbarungen werden nicht zum Stand der Technik.
Wie kommst Du eigentlich auf 510 Euro?
Dazu das „Merkblatt für Patentanmelder“
bei Anmeldung in Papierform 60.-- EUR
für eine Recherche (Rechercheantragsgebühr) 250.-- EUR
für die Prüfung der Anmeldung (Prüfungsantragsgebühr) - bei gestelltem Rechercheantrag 150.-- EUR
Jahresgebühr für das dritte Jahr: 70,-- EU
Ich habe mich sogar um 10,00 Euro verrechnet, da ich nur von 240 Euro für eine Recherche ausgegangen bin ;)
50 für die elektronische Anmeldung ....
Hast Du die spezielle Software um die Anmeldung elektronisch abzugeben? So etwas haben in der Regel nur Anwälte, da die Software dafür recht teuer ist.
Selbst wenn ich die Priorität für ein Internationales Patent verfallen lasse, dann kann man sich doch glaube ich gerade in den USA (die ja einen sehr potenten Markt darstellen) auch noch länger danach noch auf die Priorität der deutschen Anmeldung berufen, oder?
Das ist richtig, nur musst Du dafür einige Regeln einhalten, darunter fällt auch, das Du dieses „Patent“ noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten hast. Des weiteren ist noch nicht einmal sicher, das dass Patentsystem, so wie es derzeit in den USA gehandelt wird, auch noch lange bestehen bleibt --> heise online - US-Senatoren legen Gesetzesentwurf zur Patentreform vor (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F76460&words=Patentsystem) und --> heise online - Neuer US-Gesetzesentwurf gegen "Patent-Trolle" ist heftig umstritten (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F76601&words=Patentsystem)
Sorry, ist etwas länger geworden, hab ich jetzt was vergessen?
Inscheniör
13.09.2006, 17:50
Hallo Rainer,
erst wenns kriminell wird machts richtig Spaß :-)
Ist auch klar, dass das ales nur Deine pers. Meinung ist. Das hier im Forum ist ja erstmal nur interessante Fachsimpelei, dafür dass andere vielleicht auch noch was davon lernen (z.B. was erfahren worüber sie noch nie nachgedacht haben), und hauptsächlich dafür, dass ich in den 15-20 Minuten von der kostenlosen Erstberatung beim Patentanwalt die richtigen Fragen stellen kann, auf die es auch ankommt.
So, weiter im Kontext...
Wie gesagt, es kann Dir passieren, das Deine ursprüngliche Anmeldung etwas anderes beinhaltet als das, was letztendlich auch unter Schutz gestellt wird. Von daher kann ich Dir, auch aus Seriositätsgründen, nur empfehlen, abzuwarten bis eine Prüfung beantragt wurde und Du den ersten Prüfbericht in Händen hältst! Mal abgesehen davon, das Dir wohl niemand einen Lizenzvertrag abnimmt, wo weder ein Recherche noch Prüfungsantrag gestellt wurde. Und selbst wenn der erste Prüfbericht positiv ausgefallen ist und dieser keine Entgegenhaltungen beinhaltet, wirst Du es noch sehr, sehr schwer haben überhaupt einen Termin bei einem Entscheidungsträger zu erhalten. Stell Dir bitte nicht vor, das wenn Du ein Patent anmeldest, das Dir alle die Türen einrennen werden, ganz im Gegenteil aber das wirst Du noch selber erfahren!
Wenn ich da erst mit dem Prüfbericht an die Türen klopfen kann, dann hab ich ja nur 3 Monate Zeit, einen "Kunden" für meine Erfindung zu bekommen. Sonst muss ich die Internationale Phase doch selbst einläuten :-(
Das Rad dreht sich hier sicherlich etwas anders als Du es gerne hättest. Solltest Du jemand finden, der die PCT Anmeldekosten übernimmt, was auch schon ein sehr großer Erfolg wäre, wird sich derjenige definitiv nicht mit einer zeitabhängigen vergünstigten Lizenz zufrieden geben. Geh mal davon aus, das Du Dich von einem großen Stück Kuchen Deiner Torte verabschieden kannst!
Naja, wenn einer die Kosten übernimmt (PCT und Jahresgebühren), dann würde ich ihm nicht nur eine verbilligte Lizenz anbieten sondern evtl. weltweite Exklusivität. So nach dem Motto, wenn ich die Patentierung bezahle, dann lizenziere ich auch andere Unternehmen, wenn er die Patentierung bezahlt, bekommt er die Exklusivrechte.
Kommt natürlich auch darauf an, wie die Verhandlungen mit anderen aussehen. Wenn viele Firmen Interesse zeigen, ist ja auch eine eigene Investition für die internationale Anmeldung sinnvoll.
Im Prinzip ist es ja egal, ob ich die Anmeldekosten bezahle, und nachher mehr Lizenzgebühr bekomme oder andersrum.
Zum anderen, wenn Du „Hinz und Kunz“ erlaubst Dein Produkt herzustellen, wo bleibt da das Höchstmaß an Gewinn für die Lizenznehmer? Natürlich wäre es für Dich am ertragsreichsten wenn Du dreißig Lizenzen in D unter die Leute bringen könntest aber die Lizenznehmer würden die Exklusivität verlieren, woraus sich nachher, wie üblich auf dem Markt, ein Preiskampf entwickeln würde! Das will niemand der eine Summe X für eine Lizenz entrichtet, im Gegenteil, diese Ausgaben müssen (!) so schnell wie möglich wieder „eingefahren“ werden.
Da hast Du auch wieder Recht.
Hier solltest Du aber, später dann bei der Vertragsunterzeichnung, darauf achten das eine Mindestsumme vereinbart wird, die an Dich gezahlt wird. Wenn Du nur auf Stückzahlen Lizenzgebühren erhebst, besteht die Möglichkeit das Dein „Geschäftspartner“ nicht ein einziges Stück herstellt und du in diesem Land leer ausgehst. Was Dich dann wohl, gerade wenn Du nur in einem Land Schutzrechte hättest, platt machen würde da die Verlängerungsgebühren weiter gezahlt werden müssen. Achte auch darauf das Du nicht gleich über die gesamte Laufzeit einen Vertrag machst, staffle ihn auf Jahre, gerade wenn Du ein „Ausschließliches Nutzungsrecht“ durch nur eine Firma anstrebst.
Guter Tipp, merci!
Wie gesagt ohne Prüfung wirst Du wohl nicht weit kommen. Ok, Du hast Dir den momentanen Stand der Technik gesichert, hast aber noch kein Schutzrecht in Händen um anderen zu verbieten Deine Idee zu vermarkten. Und je länger Du mit dem ganzen wartest, desto weiter schiebt sich das „wirkungsvolle“ Schutzrecht nach hinten. Du hast 7 Jahre Zeit den Prüfungsantrag zu stellen, reizt Du das voll aus, hast Du erst nach der Prüfungsphase auch ein wirkungsvolle Schutzrecht. Nur mit der Anmeldung hast Du nix in der Hand was einem Interessenten mal eben 200.000 aus die Jacke zaubern lässt.
7 Jahre könnte ich ja auch nur warten, wenn ich nur auf Deutschland abzielen würde.
Wenn ich noch andere Staaten will, muss das halt innerhalb der 12 Monate Prioritätsfrist sein. Wenn ich nur Deutschland habe, bringt mir das garnix. Dann baut ein Großkonzern in Amiland das Zeug zusammen, und vermarktet es weltweit außer eben in Deutschland. Wenn der das weltweit vermarkten kann, was interessiert dann der deutsche Markt noch.
Nehmen wir mal an, ich hätte ein deutsches Patent auf ein Medikament mit dem man AIDS heilen kann.
Dann würde der Pharmakonzern das eben in überall außer in Deutschland anbieten. Die deutschen AIDS-Kranken wären dem doch total egal, wenn er in USA usw. nen dicken Reibach machen kann. Und da wohl viele einiges in Kauf nehmen würden um ihr AIDS loszuwerden, würden die halt ins benachbarte Ausland fahren, dort das Medikament kaufen und schlucken, und ich würde auf meinem Patent sitzenbleiben.
Wie gesagt, zu einer Strategie gehört noch einiges mehr, gute Ansätze sind vorhanden, diese solltest Du koplettisieren.
Ja, werde noch daran feilen. Hoffe eben noch auf weitere Unterstützung (nochmal zwischendurch DANKE sagen muss). Vielleicht können wir ja hier im Forum dann mal verschiedene Beispielstrategien vorstellen, und später mal Berichte dazu, wie die dann in der Praxis so funktioniert haben...
Tja, was soll ich dazu sagen? Patentanmeldungen sind halt eben so teuer wie sie derzeit sind. Hast Du aber was Gutes, also was auf den Markt wirken kann und angenommen wird, wirst Du Dir damit eine goldene Nase verdienen können wenn Du es richtig anstellst. Was sind da schon 500 oder 2.500 Euro? ;)
Wenn hinterher was dabei rauskommt sicher nicht viel. Wenn man aber 2700 Euro investiert, und dann doch nix draus wird, weil 2 Monate vorher ein anderer schon sowas angemeldet hatte (was ja dann noch nicht veröffentlicht ist), dann guckt man ziemlich dumm aus der Wäsche :-(
Du kannst an Deiner Anmeldung während der Prüfungsphase „rumpfeilen“ so viel Du willst. Du darfst nur keine neuen Erkenntnisse dort „einbauen“. Du darfst an die Ansprüche feilen und per innere Priorität auch neue hinzufügen. Die neuen bzw. ergänzenden Ansprüche müssen aber auf die ursprüngliche Offenbarung beruhen.
Gibts da irgendwo Beispiele dazu? Sowas in der Art "so hatte die Anmeldung ausgesehen, und das wurde wegen diesem und jenem geändert und am Ende kam dieses dann raus"?
Sorry, aber darüber gebe ich keine Auskünfte, da wir bei einigen Sachen weitere Anmeldungen anstreben.
Verstehe ich, aber kannst Du das nicht irgendwie sinngemäß auf mein Beispiel mit dem dreibeinigen Tisch übertragen ohne was von Deinem Patent zu verraten?
Gebühren werden erst fällig, wenn die gesamten Unterlagen beim Patent und Markenamt ordnungsgemäß eingegangen sind.
Klar, ich meinte nur, wenn ich gleich einen Prüfungsantrag stele muss ich den auch gleich bezahlen (vorher fangen die damit garnicht an). Evtl. erledigt sich das ja wenn ich bei einem Experten nachfrage und der mir ne Zeitschrift nennt, wo sowas veröffenbtlicht wurde, dann spar ich mir doch die 350 Euro weil ich eh kein Patent bekommen würde.
Dies ist sicherlich legitim. Für eine PCT Anmeldung ist meines Wissens nach aber eine Prüfung Pflicht! Lässt Du Dir zu lange Zeit mit der Prüfung, kommt der Prüfbericht vielleciht erst nach der Prioritätszeit und dann kannst Du keine PCT Anmeldung mehr machen, auch keine anderen Länder einzeln mehr hinein nehmen. Recherchiere selber auch intensivst, denn dann kannst Du auch fachlich über den Stand der Technik mithalten.
Soviel ich weiß braucht man für die Sicherung der Priorität nur die Anmeldung und weder Recherche noch Prüfung. Es sollte also auch genen wenn man erst in DE anmelder, und nach 11 Monaten international. Nur wenn man vorher einen Prüfbericht hat, kann man halt abschätzen ob sichs rentiert (relativ positiver Bericht) oder ob man es lieber bleiben lässt (Prüfbericht mit dem Ergebniss, das so gut wie keine Chancen auf Erteilung bestehen).
Kann mich da aber auch irren. Ist also evtl. ne Frage für die Erstberatung (aufschreib).
Möglich, Du kannst aber auch Deine Anmeldung während der Prüfungsphase zurückziehen und die Offenbarungen werden nicht zum Stand der Technik.
Konkret gings mir darum, die 50 (oder60) Euro zu sparen, wenn sich ziemlich schnell nach der Anmeldung rausstellt, das keine Chancen auf Erteilung bestehen.
Jahresgebühr für das dritte Jahr: 70,-- EU
Die muss ich doch erst nach 2 Jahren berappen, oder?
Ich habe mich sogar um 10,00 Euro verrechnet, da ich nur von 240 Euro für eine Recherche ausgegangen bin ;)
Wenn ich aber garkeinen isolierten Recherchenantrag stelle, sondern nur Anmeldung und dann Prüfungsantrag (der ja dann die Recherchen beinhaltet) komme ich auf 400 oder 410 Euro (je nach elektronisch oder nicht).
Hast Du die spezielle Software um die Anmeldung elektronisch abzugeben? So etwas haben in der Regel nur Anwälte, da die Software dafür recht teuer ist.
Hab noch garnicht gekuckt was die kostet. Dachte die könnte man evtl. beim DPMA runterladen wie die ELSTER Software vom Finanzamt...
Das ist richtig, nur musst Du dafür einige Regeln einhalten, darunter fällt auch, das Du dieses „Patent“ noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten hast.
Aha, steht das wo zum Nachlesen?
Des weiteren ist noch nicht einmal sicher, das dass Patentsystem, so wie es derzeit in den USA gehandelt wird, auch noch lange bestehen bleibt --> heise online - US-Senatoren legen Gesetzesentwurf zur Patentreform vor (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F76460&words=Patentsystem) und --> heise online - Neuer US-Gesetzesentwurf gegen "Patent-Trolle" ist heftig umstritten (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=%2Fnewsticker%2Fmeldung%2F76601&words=Patentsystem)
Werd ich mal durchlesen, gracias!
Sorry, ist etwas länger geworden, hab ich jetzt was vergessen?
[/QUOTE]
Lange Antworten machen mir nix, da lerne ich wenigstens viel :-)
Hab grad gelesen, bei einer PCT Anmeldung muss man innerhalb eines Monats nach der Anmeldung die Gebühren Zahlen. Tut man das nicht, bekommt man eine Aufforderung, mit einem Monat Nachfrist.
Man kann also was per PCT anmelden, sichert sich die Priorität, hat dann 2 Monate Zeit, bei irgendwelchen Experten auf dem Gebiet oder bei Firmen nachzufragen, ob es sowas schon gibt, oder ob Interesse besteht, und kann dann immer noch entscheiden, nix zu zahlen und die Anmeldung als zurückgenommen werten zu lassen, falls die Chancen offensichtlich schlecht stehen, oder zu zahlen, und dann noch 28 Monate Zeit zu haben, Lizenznehmer zu suchen bis man in die nationale Phasen gehen muss...
So, jetzt hoffe ich mal auf eine weiterhin anregende Diskussion und harre der vernichtenden Kommentare :-)
Gruß Roland
Hallo Roland,
...und hauptsächlich dafür, dass ich in den 15-20 Minuten von der kostenlosen Erstberatung beim Patentanwalt die richtigen Fragen stellen kann, auf die es auch ankommt.
Dafür bin ich Dir gerne behilflich, wenn ich es kann ;-)
Wenn ich da erst mit dem Prüfbericht an die Türen klopfen kann, dann hab ich ja nur 3 Monate Zeit, einen "Kunden" für meine Erfindung zu bekommen. Sonst muss ich die Internationale Phase doch selbst einläuten
Nicht wirklich aber mit einem Patentantrag inkl. Recherche- und Prüfungsantrag würde Deine Patentanmeldung schwerer wiegen. Du kannst Dich auf die Vermarktung vorbereiten, veröffentlichen kannst Du auch einiges, nur solltest Du keine all zu kleinen Details Deiner Erfindung bekannt geben. Hast Du eine Patentanmeldung inkl. og. Anträge, kannst Du auch, mit dem Hinweis das Du weitere Anmeldung tätigen willst, darauf hinweisen, das weitere Einzelheiten nur mit einer Verschwiegenheitserklärung bekannt gegeben werden. Du kannst auch erzählen das Du ein Mittel gegen XXXXXXXXX gefunden hast, dieses über eine Schutzrechtsanmeldung angemeldet hast und Du nähere Informationen weitergeben möchtest, sobald der erste Prüfbericht bei Dir eingegangen ist. Du kannst vieles vorab machen, sodass Du dann eigentlich nur noch Kontakt mit den Interessenten/Investor suchst, sobald Du den positiven (!) Prüfbericht vom Patent und Markenamt erhalten hast, vorsichtige „Neugiermachung“ sowie „Interessenweckung“ (gibt’s die Wörter überhaupt? *ggg*) eben.
So nach dem Motto, wenn ich die Patentierung bezahle, dann lizenziere ich auch andere Unternehmen, wenn er die Patentierung bezahlt, bekommt er die Exklusivrechte.
Jo, aber wie gesagt, achte peinlichst genau auf die Vertragsformulierung gegenüber Stückzahlen Lizenz und Mindestsumme die auf jeden Fall gezahlt werden muss, auch wenn er nix herstellt!
Wenn viele Firmen Interesse zeigen, ist ja auch eine eigene Investition für die internationale Anmeldung sinnvoll. Im Prinzip ist es ja egal, ob ich die Anmeldekosten bezahle, und nachher mehr Lizenzgebühr bekomme oder andersrum.
Wenn Du die PCT Anmeldung alleine Schultern kannst, mach sie auch alleine, denn dann erhältst Du das Maximum mögliche und bist unabhängiger!
7 Jahre könnte ich ja auch nur warten, wenn ich nur auf Deutschland abzielen würde.
Nein, 7 Jahre kannst Du warten wenn Du selber alle Kosten tragen wirst und auch selber herstellen könntest. Dazu wäre es aber mindestens notwendig, das mehrere vorher über Deine Idee recherchiert haben und zwar fachmännisch! Ohne Recherche- und Prüfungsantrag beim DPMA steht Deine Anmeldung nämlich auf wackligen Beinen. Die Pharmaindustrie, und eigentlich der ganze solvente Markt, ist nämlich auch nicht von gestern und wenn die merken, das Du sie ver*****en willst, bist Du unten durch und das wars dann auch mit Dir und Deinem Patentantrag ;-)
Wenn ich noch andere Staaten will, muss das halt innerhalb der 12 Monate Prioritätsfrist sein. Wenn ich nur Deutschland habe, bringt mir das garnix.
Dann solltest Du umgehend eine PCT Anmeldung durchführen!
Dann baut ein Großkonzern in Amiland das Zeug zusammen, und vermarktet es weltweit außer eben in Deutschland. Wenn der das weltweit vermarkten kann, was interessiert dann der deutsche Markt noch.
Darüber würde ich mir eher weniger Sorgen machen, China wäre hier wohl Dein Hauptgegner. Zum anderen, wieso sollte jemand darauf bauen, das Du keine PCT Anmeldung hinlegst? Vielleicht noch mit dem Pharmakonzern X, dieser hätte dann weltweit die Exklusivrechte Dein Produkt zu verwerten. Was nützt denn dem Pharmakonzern X es, wenn er Dich daran hindert ihm die Rechte dafür zu geben und Deine Erfindung wird von „Hinz und Kunz“ verwertet und zu Dumpingpreisen auf den jeweiligen Märkten „verhökert“? Nix! Und ihm schon garnicht!
Nehmen wir mal an, ich hätte ein deutsches Patent auf ein Medikament mit dem man AIDS heilen kann.
Dann würde der Pharmakonzern das eben in überall außer in Deutschland anbieten. Die deutschen AIDS-Kranken wären dem doch total egal, wenn er in USA usw. nen dicken Reibach machen kann. Und da wohl viele einiges in Kauf nehmen würden um ihr AIDS loszuwerden, würden die halt ins benachbarte Ausland fahren, dort das Medikament kaufen und schlucken, und ich würde auf meinem Patent sitzenbleiben.
Und nicht nur er, sondern auch viele Hundert andere Konzerne/Firmen, womit dann auch gleich die Gewinnspanne um Größenordnung sinken dürfte – Gut für die Kranken, schlecht für den Gewinn. Womit ich nicht sagen will, das mir die Kosten für wirklich wichtige Medikamente eh schon extrem stinken und ich den Pharmakonzernen lieber gestern als heute per Gesetz dazu verdonnern würde, lebenswichtige Medikamente (z.B. Aids, Krebs usw.) wesentlich günstiger zu verkaufen aber wer Leben will, ist auch bereit dafür horrende Summen zu zahlen, traurig aber leider wahr, und das haben sie eben spitz bekommen und nutzen das scharmlos.
Überleg Dir mal was die Herstellung von einem Krebsmedikament kostet, dann überlege Dir wie hoch der preis dafür ist und wieso eugentlich hier in Deutschland der preis für ein solches Medikament wesentlich höher ist als z.B. in Frankreich. Dort wird sowas über Ehrenkosex und Gesetze geregelt, hier ist es der Polik schnuppe, Schwerkranke können eh nicht wählen gehen und die Pharmakonzerne könnten ja ins Ausland gehen. Ich frage mich nur, weshalb in Frankreich noch so viele Pharmakonzerne existieren, sie werden ja von der Politik bevormundet - Lobbiesten überall wo man hinsieht! Genug, bevor ich hier noch ein Brechreiz kriege!
Vielleicht können wir ja hier im Forum dann mal verschiedene Beispielstrategien vorstellen, und später mal Berichte dazu, wie die dann in der Praxis so funktioniert haben...
Es steht jedem frei, über seine Erfahrungen, auch ruhig positive, im Forum zu sprechen und dafür ein Thema zu eröffnen ;)
Wenn hinterher was dabei rauskommt sicher nicht viel. Wenn man aber 2700 Euro investiert, und dann doch nix draus wird, weil 2 Monate vorher ein anderer schon sowas angemeldet hatte (was ja dann noch nicht veröffentlicht ist), dann guckt man ziemlich dumm aus der Wäsche
Deshalb recherchiert man ja auch selber bis zum bitteren Ende, übergibt dann die Idee einem Fachanwalt und lässt diesen (!) erneut über seine (!) Datenbanken recherchieren ;)
Gibts da irgendwo Beispiele dazu? Sowas in der Art "so hatte die Anmeldung ausgesehen, und das wurde wegen diesem und jenem geändert und am Ende kam dieses dann raus"?
Keine Ahnung, wäre denn so etwas, neben der Hilfestellung, sinnvoll? Einige müssen Ihre Anmeldung abändern weil einiges bereits zum SdT gehörte, andere weil Sie lieber aus einer großen, zwei kleine Anmeldungen machten. Andere wiederum, ändern Ihre Anmeldung weil Sie kaum oder nach 9 Monaten keine Relevanz mehr an dem einen oder anderen Anspruch sehen oder wollen diese/n Ansprüche lieber weglassen, weil sich so viel getan hat in laufe der Zeit und sie sich für eine spätere, völlig andere Anmeldung, den SdT nicht „versauen“ wollen. Es gibt ewig viele Gründe wieso, weshalb und warum. Ob dies aber woanders veröffentlicht wird oder wurde, keine Ahnung, wieso auch?
Verstehe ich, aber kannst Du das nicht irgendwie sinngemäß auf mein Beispiel mit dem dreibeinigen Tisch übertragen ohne was von Deinem Patent zu verraten?
Um so etwas zu konstruieren, bräuchte ich ein kompletten Background, wie z.B. die Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung, denn nur was dort offenbart wurde, kann wohl für eine innere Priorität genutzt werden. Mir dies aber jetzt selber zu erstellen, dürfte etwas müßig sein, zumal ich dafür nun wirklich keine Zeit habe ;)
Klar, ich meinte nur, wenn ich gleich einen Prüfungsantrag stele muss ich den auch gleich bezahlen (vorher fangen die damit garnicht an).
Wie lange Du zeit hast, ehe Deine Anmeldung als zurückgenommen gilt, kannst Du in den einschlägigen Gesetzen nachlesen oder hatten wir das schon erwähnt? ;)
Evtl. erledigt sich das ja wenn ich bei einem Experten nachfrage und der mir ne Zeitschrift nennt, wo sowas veröffenbtlicht wurde, dann spar ich mir doch die 350 Euro weil ich eh kein Patent bekommen würde.
Achte darauf, das Du keine Neuheitschädlichen Fragen stellst, bzw. Dinge in Deinen Fragen aufkommen, wo sich andere ein Bild über Deine Idee machen können. Du kannst auch, rein Theoretisch natürlich, eine englische Übersetzung Deiner Anmeldung einreichen, dann hast Du drei Monate Zeit eine deutsche nachzureichen, tust Du dies nicht, gilt Deine Anmeldung als nicht erfolgt <-- Soll kein Tipp sein, eher ein Hinweis ;)
Soviel ich weiß braucht man für die Sicherung der Priorität nur die Anmeldung und weder Recherche noch Prüfung. Es sollte also auch genen wenn man erst in DE anmelder, und nach 11 Monaten international.
Richtig, inwieweit ein Prüfungsantrag vorher Pflicht ist, solltest Du Deinen Patentanwalt als dritte Frage fragen.
Nur wenn man vorher einen Prüfbericht hat, kann man halt abschätzen ob sichs rentiert (relativ positiver Bericht) oder ob man es lieber bleiben lässt (Prüfbericht mit dem Ergebniss, das so gut wie keine Chancen auf Erteilung bestehen).
Genau darum geht es dabei und genau dass interessiert dem möglichen Interessenten/investor als allererst!
Konkret gings mir darum, die 50 (oder60) Euro zu sparen, wenn sich ziemlich schnell nach der Anmeldung rausstellt, das keine Chancen auf Erteilung bestehen.
Wenn Du es innerhalb sehr kurzer Zeit schaffst (...), dies abzuklären (...), wäre das sicher möglich aber raten tu ich Dir dazu nicht (...).
Die muss ich doch erst nach 2 Jahren berappen, oder?
Genau, ich habe mir nur angewöhnt diese gleich mit in die Gesamtkosten zu nehmen, damit ich das nicht vergesse ;-)
Wenn ich aber garkeinen isolierten Recherchenantrag stelle, sondern nur Anmeldung und dann Prüfungsantrag (der ja dann die Recherchen beinhaltet) komme ich auf 400 oder 410 Euro (je nach elektronisch oder nicht).
Anmeldegebühr
bei elektronischer Anmeldung......................................... ................................ 50,-- EUR (Gebührennummer 311 000)
bei Anmeldung in Papierform........................................ .................................. 60,-- EUR (Gebührennummer 311 100)
Rechercheantragsgebühr............................ .................................................. .................... 250,-- EUR (Gebührennummer 311 200)
Prüfungsantragsgebühr............................. .................................................. ...................... 350,-- EUR (Gebührennummer 311 400)
Prüfungsantragsgebühr sofern Rechercheantrag gestellt ist............................................ 150,-- EUR (Gebührennummer 311 300)
bei Anmeldung in Papierform........................................ .................................................. .... 60,-- EUR
Rechercheantragsgebühr............................ .................................................. ...................... 250,-- EUR
Prüfungsantragsgebühr sofern Rechercheantrag gestellt ist.............................................. 150,-- EUR
Verlängerungsgebühren ab dem dritten Jahr.............................................. ........................ 70,-- EUR
Gesamt: .................................................. .................................................. ........................ 530,-- EUR
Ich komm hier jetzt selber durcheinander, such Dir das raus was Du beantragen willst, dann weisst Du was es kostet. Ob mit oder ohne Recherchebericht, ob mit oder ohne Prüfung.....
Hab noch garnicht gekuckt was die kostet. Dachte die könnte man evtl. beim DPMA runterladen wie die ELSTER Software vom Finanzamt...
Soweit ich weiss, gibt es keine kostenlose Software, womit man eine Patentanmeldung online beantragen kann.
Aha, steht das wo zum Nachlesen?
Z.B. hier: --> Novelty and Other Conditions for Obtaining a Patent (http://www.uspto.gov/web/offices/pac/doc/general/novelty.htm)
Lange Antworten machen mir nix, da lerne ich wenigstens viel :-)
Dann ist ja gut, allerdings werde ich in Zukunft wohl kaum mehr solche langen Antworten geben, da mir auch die Zeit dafür fehlt.
Man kann also was per PCT anmelden, sichert sich die Priorität, hat dann 2 Monate Zeit, bei irgendwelchen Experten auf dem Gebiet oder bei Firmen nachzufragen, ob es sowas schon gibt, oder ob Interesse besteht, und kann dann immer noch entscheiden, nix zu zahlen und die Anmeldung als zurückgenommen werten zu lassen, falls die Chancen offensichtlich schlecht stehen, oder zu zahlen, und dann noch 28 Monate Zeit zu haben, Lizenznehmer zu suchen bis man in die nationale Phasen gehen muss...
Berate Dich diesbezüglich mit einem Patentanwalt! Tricks gibt es viele, für die einen ist es was, weil sie sich auskennen und wissen was sie machen, andere machen dabei Fehler und stehen deshalb mit nichts da.
So, jetzt hoffe ich mal auf eine weiterhin anregende Diskussion und harre der vernichtenden Kommentare :-)
Das wär doch mal was :)
Inscheniör
16.09.2006, 02:06
Hi,
Achte darauf, das Du keine Neuheitschädlichen Fragen stellst, bzw. Dinge in Deinen Fragen aufkommen, wo sich andere ein Bild über Deine Idee machen können. Du kannst auch, rein Theoretisch natürlich, eine englische Übersetzung Deiner Anmeldung einreichen, dann hast Du drei Monate Zeit eine deutsche nachzureichen, tust Du dies nicht, gilt Deine Anmeldung als nicht erfolgt <-- Soll kein Tipp sein, eher ein Hinweis ;)
Wenn ich die Anmeldung aber schon abgeschickt und ein Aktenzeichen bekommen habe, darf ich mich ja mit meinen Fragen schon auf den Inhalt beziehen ohne neuheitsschädlich zu sein, oder?
Und das mit dem nicht als erfolgt gelten sollte ja auch gehen wenn man nach 3 Monaten die Anmeldegebühr nicht bezahlt...
Ich komm hier jetzt selber durcheinander, such Dir das raus was Du beantragen willst, dann weisst Du was es kostet. Ob mit oder ohne Recherchebericht, ob mit oder ohne Prüfung.....
Also laut Patentamt kann man sich die Recherchegebühr sparen, weil die Recherche in einer Prüfung gleich mit dabei ist. (350 Euro für Prüfung inkl. Recherche stett 250 plus 150 für Recherche plus Prüfung).
Nur wenn man vorab nach 6 Monaten schon einen Recherchebericht haben will muss man beides beantragen.
Soweit ich weiss, gibt es keine kostenlose Software, womit man eine Patentanmeldung online beantragen kann.
Hab jetzt nochmal nachgeschaut. Die Software ist kostenlos aber man braucht dafür so eine Identifikationskarte für die elektronische Unterschrift...
Dann ist ja gut, allerdings werde ich in Zukunft wohl kaum mehr solche langen Antworten geben, da mir auch die Zeit dafür fehlt.
Ist ja auch ok so. Hast mir auch schon echt sehr geholfen.
Wenn mir nochmal was einfällt werd ichs halt wieder reinstellen, vielleicht antwortet ja auch mal ein anderer, oder Du hast Zeit für eine kurze Antwort :-)
Gruß Roland
Hallo Roland,
Wenn ich die Anmeldung aber schon abgeschickt und ein Aktenzeichen bekommen habe, darf ich mich ja mit meinen Fragen schon auf den Inhalt beziehen ohne neuheitsschädlich zu sein, oder?
Ja, da Du Dir den SdT bzw. den Zeitrang gesichert hast.
Und das mit dem nicht als erfolgt gelten sollte ja auch gehen wenn man nach 3 Monaten die Anmeldegebühr nicht bezahlt...
Das als „nicht erfolgt“ und „als zurückgenommen“ könnten zwei unterschiedliche Auslegungen sein, wo wir wieder bei den juristischen Spitzfindigkeiten wären, eine vierte Frage für Deinen Anwalt ;)
Hab jetzt nochmal nachgeschaut. Die Software ist kostenlos aber man braucht dafür so eine Identifikationskarte für die elektronische Unterschrift...
Hast Du zu dieser Software ein Link? Ist die ID Karte auch kostenlos? Gültigkeit?
...oder Du hast Zeit für eine kurze Antwort :-)
Für „kurze“ Antworten hab ich immer Zeit ;)
Inscheniör
19.09.2006, 11:28
Hi,
wieder einmal vielen Dank für die Kommentare!
Noch zwei Sachen zur internationalen Anmeldung:
Im Merkblatt für internationale (PCT) Anmeldungen steht, dass der Anmelder innerhalb von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum die nationale Phase einleiten muss.
Der Zeitpunkt wann ich die nationale Phase einleiten muss ist also gleich, egal ob ich jetzt erstmal eine deutsche Anmeldung mache, oder gleich eine PCT-Anmeldung.
Der Vorteil einer sofortigen PCT Anmeldung wäre dann wohl, dass ich insgesamt günstiger wegkommen würde, da (zumindest die deutschen) Gebühren für die Nationale Phase günstiger wären.
Weiß jemand, ob man da auch in anderen Ländern billiger wegkommt, und ob das dann nur gilt, wenn man sofort eine PCT macht, oder auch wenn man erst deutsch und dann PCT und dann national anmeldet?
Die Vorteile einer zuerst nur deutschen Anmeldung wären wohl:
1. Ich kann 3 Monate mit der Bezahlung der Anmeldegebühr warten, und das Patent verfallen lassen (und die Anmeldegebühr un Prüfungsgebühr sparen), falls ich in den 3 Monaten noch was eklatant neuheitsschädliches finde (z.B. Veröffentlichung einer ähnlichen Patentanmeldung weil die 18 Monate Offenlegungsfrist grad ablaufen)...
Gegebenenfalls kann ich auch garnix bezahlen und die Anmeldung als Provisorisch Anmeldung laufen lassen (ist aber wegen dann nicht stattfindender Prüfung nicht so anzustreben)
2. Wenn ich dann nach 3 Monaten die Anmeldegebühr bezahle und einen Prüfungsantrag stelle, kann ich nach 9 Monaten (soweit alles normal läuft) mit einem ersten Prüfungsbericht rechnen, und je nachdem wie der ausfällt, die PCT-Anmeldung gleich bleiben lassen, oder entsprechende Anpassungen zu machen und diese dann als PCT anzumelden mit der Priorität der deutschen Erstanmeldung.
3. Wenn ich dann innerhlb 12 Monate seit Erstanmeldung eine PCT Anmeldung mache, habe ich dann trotzdem die 30 Monate seit Prioritätstag Zeit, die internationale Phase einzuleiten.
Und noch eine letzte Sache wegen der PCT:
In den ganzen Merkblättern steht immer, dass die originale deutsche Anmeldung verfällt, wenn man eine PCT hinterherschiebt, und dass man da evtl. Deutschland aus der PCT Anmeldung als Bestimmungsland streichen soll.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Die PCT beruft sich doch auf die deutsche Erstanmeldung, und ersetzt diese ja dann, und zwar mit gleichem Prioritätsdatum, ja?
Dann kann mir doch die alte deutsche Anmeldung egal sein, weil ich ja das gleiche in der PCT Anmeldung stehen habe. Oder übersehe ich da was?
Gruß Roland
Hallo Roland,
Noch zwei Sachen zur internationalen Anmeldung:
Im Merkblatt für internationale (PCT) Anmeldungen steht, dass der Anmelder innerhalb von 30 Monaten seit dem Prioritätsdatum die nationale Phase einleiten muss.
Der Zeitpunkt wann ich die nationale Phase einleiten muss ist also gleich, egal ob ich jetzt erstmal eine deutsche Anmeldung mache, oder gleich eine PCT-Anmeldung.
Du musst (!) innerhalb der Prioritätszeit von 12 Monaten ab Anmeldetag der deutschen Anmeldung die PCT Anmeldung durchführen!
Ab Anmeldetag Deiner Erfindung, hast Du dann in der nationalisierungsphase der PCT Anmeldung, 30 Monate Zeit, weitere Staaten zu benennen, wo Du Schutzrechte beanspruchen willst! Definitiv nicht ab dem Tag, wo Du die PCT Anmeldung abgibst, es sei denn, die PCT Anmeldung wäre die Hauptanmeldung, von Du die Priorität ziehen willst, also ohne vorherige deutsche Anmeldung!
Weiß jemand, ob man da auch in anderen Ländern billiger wegkommt, und ob das dann nur gilt, wenn man sofort eine PCT macht, oder auch wenn man erst deutsch und dann PCT und dann national anmeldet?
Schau mal hier --> Cohausz Dawidowicz Hannig & Sozien - Ermäßigungen bei PCT-Patentanmeldungen (http://www.copat.de/mn_tab_pct_erm.htm) sowie --> http://frei.bundesgesetzblatt.de/pdf/bgbl2/bgbl205s0922.pdf und nebenbei die Informationen hier --> Gesetz über internationale Patentübereinkommen (Deutschland) (http://transpatent.com/gesetze/gintpue.html)
Die Vorteile einer zuerst nur deutschen Anmeldung wären wohl:
1. Ich kann 3 Monate mit der Bezahlung der Anmeldegebühr warten, und das Patent verfallen lassen (und die Anmeldegebühr un Prüfungsgebühr sparen), falls ich in den 3 Monaten noch was eklatant neuheitsschädliches finde (z.B. Veröffentlichung einer ähnlichen Patentanmeldung [../..]
So sehe ich das auch.
Gegebenenfalls kann ich auch garnix bezahlen und die Anmeldung als Provisorisch Anmeldung laufen lassen (ist aber wegen dann nicht stattfindender Prüfung nicht so anzustreben)
Wie kommst Du darauf das Du für die prov. Anmeldung nix zahlen brauchst?
2. Wenn ich dann nach 3 Monaten die Anmeldegebühr bezahle und einen Prüfungsantrag stelle, kann ich nach 9 Monaten (soweit alles normal läuft) mit einem ersten Prüfungsbericht rechnen,...
Falsch! Da die Prüfung Deiner Anmeldung erst mit dem Eingang der Zahlungen anläuft, kannst Du nicht erwarten, das bei Dir innerhalb von 9 Monaten, ab Antragseingang, das Prüfungsverfahren beendet ist! Wenn Du erst nach 3 Monaten die Gebühren zahlst, solltest Du davon ausgehen, das der erste Prüfungsbericht erst nach Ende der Prioritätszeit bei Dir eingehen wird!
...und je nachdem wie der ausfällt, die PCT-Anmeldung gleich bleiben lassen, oder entsprechende Anpassungen zu machen und diese dann als PCT anzumelden mit der Priorität der deutschen Erstanmeldung.
Ja, es sei denn, Du willst dort neue Erkenntnisse einfügen [...] und Deine ursprüngliche Anmeldung entsprechend abändern. Dann gilt für diese Änderungen die Prioritätszeit der Anmeldung mit den erweiterten/neuen Offenbarungen.
3. Wenn ich dann innerhlb 12 Monate seit Erstanmeldung eine PCT Anmeldung mache, habe ich dann trotzdem die 30 Monate seit Prioritätstag Zeit, die internationale Phase einzuleiten.
Summa Sumarum dann etwa 18 Monate (wenn Du nach 12 Monaten eine PCT Anmeldung durchführst die von der deutschen Anmeldung abgeleitet ist) noch, um die „nationale Phase“ einzuleiten, ja.
In den ganzen Merkblättern steht immer, dass die originale deutsche Anmeldung verfällt, wenn man eine PCT hinterherschiebt, und dass man da evtl. Deutschland aus der PCT Anmeldung als Bestimmungsland streichen soll.
Das ist ein Irrtum bzw. hast Du wohl falsch interpretiert! Deutschland solltest Du da definitiv mit angeben/rein nehmen!
Die PCT beruft sich doch auf die deutsche Erstanmeldung, und ersetzt diese ja dann, ...
Genau, deshalb muss Du ja Deutschland mit rein nehmen ;)
...und zwar mit gleichem Prioritätsdatum, ja?
Dann kann mir doch die alte deutsche Anmeldung egal sein, weil ich ja das gleiche in der PCT Anmeldung stehen habe.
Die deutsche Anmeldung ist eine Art Referenz für die PCT Anmeldung, wovon Du dann ja auch mindestens die englische Übersetzung herleitest, die Du auf jeden Fall ein bzw. nachreichen musst.
Inscheniör
19.09.2006, 13:12
Du musst (!) innerhalb der Prioritätszeit von 12 Monaten ab Anmeldetag der deutschen Anmeldung die PCT Anmeldung durchführen!
Ab Anmeldetag Deiner Erfindung, hast Du dann in der nationalisierungsphase der PCT Anmeldung, 30 Monate Zeit, weitere Staaten zu benennen, wo Du Schutzrechte beanspruchen willst! Definitiv nicht ab dem Tag, wo Du die PCT Anmeldung abgibst, es sei denn, die PCT Anmeldung wäre die Hauptanmeldung, von Du die Priorität ziehen willst, also ohne vorherige deutsche Anmeldung!
So hatte ich das gemeint.
Wie kommst Du darauf das Du für die prov. Anmeldung nix zahlen brauchst?
ErfinderWiki - Provisorische Anmeldung (http://www.erfinder-wiki.de/wiki/pmwiki.php?n=Infos.ProvisorischeAnmeldung)
Erfinderclub, IGE - Null-Mark-Patentanmeldung (http://www.ig-eifel.de/ige_nullmark.html)
QLC - Hinterlegung von Erfindungen beim Patentamt für Null-Euro (http://www.qlc.de/)
Ich dachte das wäre im Null-Euro-Anmeldungs-Thread rübergekommen.
Nachteil ist auf jeden Fall, dass man dann ja keinen Prüfungsantrag stellen könnte.
Die Lösung wäre also nur was, wenn man vor der Wahl steht, entweder sowas anzumelden und dann auf gut Glück eine Finanzierung zu suchen (mit wiewenig Erfolgsaussichten auch immer), oder es ansonsten ganz bleiben lassen würde.
Falsch! Da die Prüfung Deiner Anmeldung erst mit dem Eingang der Zahlungen anläuft, kannst Du nicht erwarten, das bei Dir innerhalb von 9 Monaten, ab Antragseingang, das Prüfungsverfahren beendet ist! Wenn Du erst nach 3 Monaten die Gebühren zahlst, solltest Du davon ausgehen, das der erste Prüfungsbericht erst nach Ende der Prioritätszeit bei Dir eingehen wird!
Ich zitiere mal aus dem "Merkblatt für Patentanmelder" vom DPMA (2005):
"Die Bearbeitung des Prüfungsantrags erfolgt beschleunigt (in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag), sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag gestellt wird."
Wenn man also knapp 3 Monate nach dem Anmeldetag die Anmeldegebühr und die Prüfungsgebühr bezahlt, sollte man "in der Regel" 5 Monate später, also nach 8 Monaten einen Prüfbericht haben, wenn ich das richtig verstehe.
Weiter unten im Merkblatt steht auch was davon, dass Recherche und Prüfung sowieso erst nach 4 Monaten losgehen, weil vorher noch der Prüfstoff gesammelt werden muss. Ob die aber schon ohne Bezahlung des Prüfungsantrags (Stellen kann man den ja sowieso gleich mit der Anmeldung) mit dem Prüfstoffsammeln anfangen, weiß man wohl nicht so genau...
Was meinst Du dazu?
Das ist ein Irrtum bzw. hast Du wohl falsch interpretiert! Deutschland solltest Du da definitiv mit angeben/rein nehmen!
Genau, deshalb muss Du ja Deutschland mit rein nehmen ;)
Warum gibt es denn dann überhaupt die Möglichkeit und warum weisen die da immer ausdrücklich darauf hin?
Gruß Roland
Hallo Roland,
wir kommen hier von einem Extrem ins andere. Mal reden wir hier von einer „Hinterlegung“ mal von einer provisorischen Anmeldung. Eine Hinterlegung garantiert Dir die Prioritätszeit, eine prov. Anmeldung auch, mehr nicht! Was Dir bei beidem nicht zusteht, ist ein wirkungsvolles Schutzrecht! Beides musst Du vervollständigen und die Gebühren zahlen damit die Bearbeitung bis zum wirkungsvollen Schutzrecht beginnen kann.
Ich zitiere mal aus dem "Merkblatt für Patentanmelder" vom DPMA (2005):
"Die Bearbeitung des Prüfungsantrags erfolgt beschleunigt (in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag), sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag gestellt wird."
Den Antrag zu stellen und diesen in Gang zu setzen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die Prüfung beginnt erst, sobald die Prüfungsgebühren bezahlt wurden, oder steht dort auch etwas anderes?
Werden die Anmeldegebühr oder die Rechercheantragsgebühr nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der An-meldung bzw. des Antrags gezahlt, so gilt die Anmeldung bzw. der Rechercheantrag als zurückgenommen. Der Prüfungs-antrag wird erst dann bearbeitet, wenn die Prüfungsantragsgebühr eingezahlt worden ist.
Bitte beachten Sie, dass außer der Empfangsbescheinigung keine weitere Gebührenbenachrichtigung versandt wird.
Wenn man also knapp 3 Monate nach dem Anmeldetag die Anmeldegebühr und die Prüfungsgebühr bezahlt, sollte man "in der Regel" 5 Monate später, also nach 8 Monaten einen Prüfbericht haben, wenn ich das richtig verstehe.
Ich verstehe darunter, das die Prüfung erst mit der Einzahlung der Gebühren anfängt.
Weiter unten im Merkblatt steht auch was davon, dass Recherche und Prüfung sowieso erst nach 4 Monaten losgehen, weil vorher noch der Prüfstoff gesammelt werden muss. Ob die aber schon ohne Bezahlung des Prüfungsantrags (Stellen kann man den ja sowieso gleich mit der Anmeldung) mit dem Prüfstoffsammeln anfangen, weiß man wohl nicht so genau...
Wie ich schon erwähnte, die 9 Monatsfrist ist eine Vorgabe des Präsidenten des Patentamts und kein Rechtsanspruch. Wenn Du also die ganze Bearbeitung durch irgendwelche Tricks verkommplizierst und die Gebühren später oder verspätet zahlst, wird es dazu kommen, das Dein erster Prüfbericht erst nach der Prioritätszeit bei Dir eingehen wird. Frage dazu bitte einen Fachanwalt!
Warum gibt es denn dann überhaupt die Möglichkeit und warum weisen die da immer ausdrücklich darauf hin?
Mag sein, das ich langsam auf dem Schlauch stehe aber welche „Möglichkeit“ meinst Du worauf das DPMA Dich „ausdrücklich“ immer hinweist?
Hast Du bereits ein Informationsgespräch bei einem Patent- oder Fachanwalt gehabt?
Inscheniör
19.09.2006, 15:06
wir kommen hier von einem Extrem ins andere. Mal reden wir hier von einer „Hinterlegung“ mal von einer provisorischen Anmeldung. Eine Hinterlegung garantiert Dir die Prioritätszeit, eine prov. Anmeldung auch, mehr nicht! Was Dir bei beidem nicht zusteht, ist ein wirkungsvolles Schutzrecht! Beides musst Du vervollständigen und die Gebühren zahlen damit die Bearbeitung bis zum wirkungsvollen Schutzrecht beginnen kann.
Das ist mir klar. Wenn ich nur eine Hinterlegung mache, oder eine richtige Anmeldung und die garnicht bezahle, darf es mir nur um die Priorität gehen.
Den Antrag zu stellen und diesen in Gang zu setzen sind zwei verschiedene paar Schuhe. Die Prüfung beginnt erst, sobald die Prüfungsgebühren bezahlt wurden, oder steht dort auch etwas anderes?
Genau so steht das dort und so sehe ich das auch.
Wie ich schon erwähnte, die 9 Monatsfrist ist eine Vorgabe des Präsidenten des Patentamts und kein Rechtsanspruch. Wenn Du also die ganze Bearbeitung durch irgendwelche Tricks verkommplizierst und die Gebühren später oder verspätet zahlst, wird es dazu kommen, das Dein erster Prüfbericht erst nach der Prioritätszeit bei Dir eingehen wird. Frage dazu bitte einen Fachanwalt!
Wie in dem zitierten Merkblatt angegeben ist, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 8 Monaten nach dem Anmeldetag, sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag gestellt wird.
D.H. auch wenn ich den Prüfungsantrag erst 3 Monate nach der Anmeldung stelle und/oder bezahle, sollte das Ergebnis nach 8-9 Monaten da sein.
Wär mal interessant, ob das hier schon jemand mal so gemacht hat, und wann der Prüfbericht dann gekommen ist...
Wobei ich Dir voll zustimme, dass die Wahrscheinlichkeit den Bericht nach 9 Monaten zu haben wohl größer ist wenn man den Prüfungsantrag gleich stellt.
Mag sein, das ich langsam auf dem Schlauch stehe aber welche „Möglichkeit“ meinst Du worauf das DPMA Dich „ausdrücklich“ immer hinweist?
Die weisen eigentlich immer darauf hin, dass wenn Deutschland bei der PCT nicht spätestens nach 29 Monaten als Bestimmungsland ausgeschlossen wird, die ursprüngliche Anmeldung verfällt.
Wenn da so darauf hingewiesen wird, muss doch irgendwie ein Haken dabei sein, oder?
Hast Du bereits ein Informationsgespräch bei einem Patent- oder Fachanwalt gehabt?
Nein, folgt aber in allernächster Zukunft. Bin aber grad noch dabei die essentiellen fragen zusammenzukondensieren, weils momentan wohl noch die 15-20 Minuten Grenze überschreiten dürfte.
Da steht ja auch zu den kostenlosen Erstberatungen, dass man das "normalerweise" nur einmal machen kann.
Wenn mir das nicht ausreicht, bzw. wenn mir hinterher beim nochmal drüber Schlafen noch ein paar Fragen in den Sinn kommen, kann man dann eigentlich noch zu ner weiteren "Erst"-Beratung gehen? Wäre auch ganz nett, mal 2 verschiedene Patentanwälte zu hören, gerade auch im Hinblick darauf, wen man denn dann später beauftragt, die Ansprüche entsprechend des Prüfberichtes usw. zu überarbeiten.
Gruß Roland
Hallo Roland,
D.H. auch wenn ich den Prüfungsantrag erst 3 Monate nach der Anmeldung stelle und/oder bezahle, sollte das Ergebnis nach 8-9 Monaten da sein.
"Die Bearbeitung des Prüfungsantrags erfolgt beschleunigt (in der Regel innerhalb von acht Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag), sofern der Prüfungsantrag innerhalb von vier Monaten nach dem Anmelde-/Prioritätstag gestellt wird."
in der Regel ! Und in der Regel zahlt man die Prüfungsgebühren auch mit dem Antragseingang zusammen mit der Anmeldegebühr! Das ist nun mal so und alles was zur Verzögerung der Zahlungen beiträgt, trägt auch dazu bei das a) Dein Antrag erst dann bearbeitet wird, sobald die Zahlung eingegangen ist und b) das die Prüfungsdauer den Zeitpunkt der Prioritätszeit sprengt.
Die weisen eigentlich immer darauf hin, dass wenn Deutschland bei der PCT nicht spätestens nach 29 Monaten als Bestimmungsland ausgeschlossen wird, die ursprüngliche Anmeldung verfällt.
Wenn da so darauf hingewiesen wird, muss doch irgendwie ein Haken dabei sein, oder?
Kannst Du mir zu dieser Info bitte mal ein Link geben? Du musst in der PCT Anmeldung Deutschland mit ankreuzen, andernfalls verfällt die deutsche Anmeldung, da die PCT Anmeldung die deutsche Anmeldung „ablöst“.
Inscheniör
20.09.2006, 13:05
Kannst Du mir zu dieser Info bitte mal ein Link geben? Du musst in der PCT Anmeldung Deutschland mit ankreuzen, andernfalls verfällt die deutsche Anmeldung, da die PCT Anmeldung die deutsche Anmeldung „ablöst“.
http://www.dpma.de/formulare/pct_dpma_200.pdf
Seite 2, rechte Spalte, dritter voller Absatz von oben.
Die Dame vom DPMA, die ich dazu telefonisch befragt habe, meinte es wäre im Prinzip egal.
Würde Deutschland als Bestimmungsland angegeben, würde die alte Anmeldung verfallen. An deren Stelle würde ja aber die neue PCT-Anmeldung treten, und da diese ja im wesentlichen die gleichen Ansprüche enthält, und auch den Prioritätsrang der Ursprungsanmeldung genießt, würde sich da eigentlich nichts ändern.
Meiner Meinung nach könnte es ggf. sein, dass etwas höhere Kosten entstehen würden, weil man für das PCT-Patent in DE ja auch Prüfungsgebühren zahlen muss, auch wenn für das ursprüngleiche deutsche Patent schon ein Prüfungsantrag gestellt worden war.
Wenn man Deutschland von der Bestimmung ausschließt, bleibt eben in DE das alte Patent bestehen.
Man spart sich evtl. die doppelten Prüfungsgebühren.
Was mir noch einfällt, es könnte ja sein, dass man schon Lizenzverträge o.ä. für das Ursprungspatent, die dann ggf. wertlos werden könnten, wenn sie nicht so formuliert sind, dass sie automatisch auf das neue Patent übertragen werden.
Gruß Roland
P.S.:
Habe hier:
http://www.wipo.int/pct/de/forms/request/ed_request.pdf
noch was gefunden:
Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchen ist es jedoch
aus den unten ausgeführten Gründen möglich, DE Deutschland,
JP Japan, KR Republik Korea und/oder die RU Russische
Föderation von der Bestimmung jeder nationalen
Schutzrechtsart auszuschließen. Jeder dieser Staaten hat dem
Internationalen Büro mitgeteilt, daß Regel 4.9 Absatz b auf ihn
Anwendung findet, da sein nationales Recht vorsieht, daß die
Einreichung einer internationalen Anmeldung, die diesen Staat
bestimmt und zum Zeitpunkt ihrer Einreichung oder später
nach Regel 26bis.1die Priorität einer in diesem Staat wirksamen
früheren nationalen Anmeldung beansprucht (für DE: für das
gleiche Schutzrecht), dazu führt, daß in diesem Staat die
Wirkung der früheren nationalen Anmeldung mit denselben
Folgen endet wie die Zurücknahme der früheren nationalen
Anmeldung, gegebenenfalls nach Ablauf bestimmter Fristen.
Dies gilt nicht für die Bestimmung von DE Deutschland für die
Zwecke eines EP europäischen Patentes und die Bestimmung
von RU Russische Föderation für die Zwecke eines EA
eurasischen Patentes. Für weitere Einzelheiten, siehe den PCT-Leitfaden
für Anmelder, Band I, Anlage B1.
Leider habe ich den PCT-Leitfaden für Anmelder, Band I nicht vorliegen, und kann also nicht nachschauen :-(
Hallo Roland,
ob Du da dann doppelte Prüfungsgebühren zahlen musst, kann ich Dir nicht sagen, bisher hatte ich noch nicht die Ehre eine PCT Anmeldung duchführen zu lassen. Dies solltest Du bei Deinem Informationsgespräch mit einem Fachanwalt mal genauer unter die Lupe nehmen. Wenn Du diesbezüglich nähere Informationen vom Fachanwalt hast, würde ich mich freuen, wenn Du dies hier einfach mal als Zusatzinfo einstellen würdest.
Im Übrigen werde ich morgen mal eine prov. Patentanmeldung durchführen bzw. anmelden, hatte heute dazu leider keine Zeit. Meine Frau gab mir gestern zu diesem Test einige Vorgaben und ich habe nun etwas ausgearbeitet, übrigens heute pünktlich zum Weltkindertag ;) wo ich denke, das dies sicherlich ein hochprozentiges Produkt ist und enormes Potenzial besitzt! Mehr dazu dann evtl. übermorgen oder am Wochenende ;) da meine Zeit ab morgen wieder sehr begrenzt sein wird :(
Inscheniör
25.09.2006, 20:15
Hi,
habe grad gelesen, dass in USA Patente nur 20 Ansprüche haben dürfen, und zwar 3 Hauptansprüche und 17 Nebenansprüche.
Ist das in anderen Ländern auch so? Wie ist das in DE?
Was wenn ich ein DE Patent anmelde mit 30 Ansprüchen und daraus ein PCT mit Priorität auf das DE Patent mache? Muss ich dann für USA 10 Ansprüche fallen lassen?
Gruß Roland
P.S.:
Freue mich immer wieder über die Antworten von Rainer, es darf aber auch ruhig mal jemand anderes was zu meinen Fragen schreiben, auch wenn Rainer schon was dazu geschrieben hat. Ist ja immer interessant 2 Meinungen u hören/lesen...
Hallo Roland,
das ist wohl nicht nur für Dich und mich eine Neuigkeit. Hast Du einen Link worüber man dies nachschlagen kann? Ich denke aber eher, das Du da was falsch verstanden hast, denn ich habe schon US Patente mit 50 und mehr Ansprüchen gesehen.
Was wenn ich ein DE Patent anmelde mit 30 Ansprüchen und daraus ein PCT mit Priorität auf das DE Patent mache? Muss ich dann für USA 10 Ansprüche fallen lassen?
Und genau das ist es, was diese Behauptung so absurd klingen lässt ;)
Dazu:
PCT - Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patentzusammenarbeitsvertrag) (http://transpatent.com/archiv/134pct/pct.html)
und
Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT-AO) vom 19. Juni 1970 (in der ab 1. April 2006 geltenden Fassung) (http://transpatent.com/archiv/134pct/pctausfo.html)
dort ist auch nichts diesbezüglich zu finden.
Inscheniör
26.09.2006, 14:27
Hi,
also habe nochmal bissel gegoogled und scheinbar kann man auch mehr Ansprüche machen, muss diese dann aber extra bezahlen, siehe:
Deutsch (http://www.collardroe.com/deutsch.html)
Scheinbar $78 für jeden Hauptanspruch über 3 und $18 für jeden Anspruch über 20.
Dabei scheinen auch abhängige Ansprüche mitzuzählen, also:
1. Wackelfreier Tisch mit 3 Beinen
2. Tisch nach Anspr. 1 dadurch gek. dass die 3 Beine gleichlang sind
3. Tisch nach Anspr. 1 oder 2 dad. gek. dass die Beine aus Holz sind
4. Tisch nach Anspr. 1 oder 2 oder 3 dad. gek. dass die Beine schwarz lackiert sind
wären dann 8 Ansprüche...
Ne interessante Lektüre zu solchen Konstrukten gibts auch hier:
Das deutsche Patent: Weltmeister in der Kombination (http://www.sprache-werner.info/index.php?id=4834&PHPSESSID=2fed5702ff7d885a65b6d63c48277860)
Was noch interessant wäre, ob diese Gebühr nur bei der Anmeldung anfällt oder ob auch Prüfung und Erteilung teurer werden...
Gruß Roland
Hallo Roland,
ich denke das die Amtsgebühren immer gleich bleiben, egal ob 50 oder 10 Ansprüche formuliert werden. Ich kann mir aber gut vorstellen, das, wie hier in Deutschland auch, die Amtsgebühren sich erhöhen, wenn eine gewisse hohe (!) Anzahl an Seiten eingereicht werden - 30 oder 40 Seiten. Allerdings braucht man in den USA, als „Small Entity“, nur die Hälfte der Amtsgebühren zahlen – „Kleinunternehmer“ bzw. gemeinnützige Organisations Regelung. Was wohl definitiv teurer werden wird, ist ein Patent mit 50 Ansprüchen gegenüber einem Patent mit 10 Ansprüchen wenn dies ein Patentanwalt ausarbeiten soll. Des weiteren schlagen auch Umfang und Ausarbeitung der Beschreibung, Zeichnungen und Zusammenfassungen der einzelnen Patentanmeldungen eine gewichtige Rolle bei der Berechnung der Patentanwaltskosten.
Inscheniör
26.09.2006, 15:26
Hmm...
also wenn Du im ersten Link "Deutsch" warum auch immer der so heißt, auf Punkt 4 gehst (40% nach unten scrollen), dann steht da was von den erhöhten Amtsgebühren pro Anspruch über 3 bzw. 20...
Gruß Roland
Hallo Roland,
möglich, hier sind die aktuellsten Gebühren für 2006/2007 der USPTO einsehbar --> http://www.uspto.gov/web/offices/com/sol/notices/71fr32285.pdf ich blicke da ehrlich gesagt nicht so ganz durch, vielleicht aber Du ;)
Inscheniör
26.09.2006, 18:52
Hi,
wenn ich da richtig durchlicke (keine Garantie) bedeutet das:
Anmeldegebühr: $310
Zusätzlich pro unabhängigem Anspruch (Hauptanspruch) über 3 $210
Zusätzlich pro Anspruch (Haupt- oder Nebenanspruch) über 20 $52
Zusätzlich wenn mehrfachabhängige Ansprüche verwendet werden $370
Zusätzlich pro 50 Seiten wenn 100 Seiten überschritten werden $260
Prüfungsgebühr $210
Erteilungsgebühr $1450
Verlängerung nach 4 Jahren $930
Verlängerung nach 8 Jahren $2380
Verlängerung nach 12 Jahren $3930
Insgesamt kommen also wohl an Gebühren $9210
Wenn man schön multipel verschachtelte Nebenansprüche benutzt
wird man wohl auch mit 3 Haupt- und 17 Nebenansprüchen
auskommen, dann kommen "nur" noch die $370
für abhängige Ansprüche dazu, macht also wohl summa summarum $9580
Bei über 100 Seiten oder mehr Ansprüchen entsprechend mehr.
Und dann noch die Flocken für Übersetzung und den Patentanwalt...
Wäre mal interessant ob das jemand (smartpat???) bestätigen lönnte...
Gruß Roland
********Nachtrag*********
Also so wie ich das hier interpretiere:
http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/consolidated_laws.pdf
werden mehrfach abhängige Ansprüche wirklich für die Gebührenberechnung aufgesplittet, so dass dann doch relativ viele zusätzliche Ansprüche zu bezahlen wären.
Wenn man immer auf alle vorherigen Ansprüche bezieht, kommen am Ende 2^(Anzahl der Ansprüche) zusammen.
Bei 5 Ansprüchen insgesamt sind das 16 aufgelöst, also noch innerhalb der Grenzen der normalen Anmeldegebühr.
Bei einem weiteren, sich auf alle vorhergehenden beziehenden, Anspruch werden es schon 32, also 12 zusätzlich zu bezahlenden, also $624 mehr an Gebühren.
Noch einen mehr und es sind nochmal $1664 mehr, und beim nächsten nochmal $3328.
Man sollte sich also sehr überlegen welche Anspruchskombinationen wirklich sinnvoll und Schutzwürdig sind.
Die $370 für die multipel abhängigen Ansprüche sind wohl nur die Gebühr dafür, dass das Patentamt diese dann erstmal auseinanderklabüstern muss um zu sehen, wieviele Kombinationen effektiv geschützt werden.
Wird wohl also dann günstiger sein, wenn man sich immer nur auf den Hauptanspruch bezieht und die konkrete Ausführungsform komplett in den Unteranspruch schreibt.
Dann spart man sich wohl die $370 für die multiplen Abhängigkeiten.
Gruß Roland
P.S.:
Für small entity Anmelder halbieren sich glaube ich die ganzen Kosten. Mir ist zumindest kein Posten aufgefallen, der sich nicht halbiert hätte...
Hallo Roland,
ich sagte ja, das dass US Patentrecht etwas kompliziert ist. Was würde denn nun eine Patentschrift mit ingesamt 20 Seiten kosten, das 2 Hauptansprüche und 15 Unter- bzw. Nebenansprüche besitzt? Ich blicke da nun auch bei Deiner Erklärung nicht so ganz durch :computer_23:
Inscheniör
27.09.2006, 16:00
Hi,
das würde $9210 kosten inkl. der Erteilungs- und Verlängerungsgebühren, also bis zum bitteren Ende (solange keiner Einspruch erhebt usw...).
Da Du weder über 100 Seiten liegst, nicht mehr als 3 Hauptansprüche hast, und insgesamt nicht mehr als 20 Ansprüche.
Wenn die Ansprüche aber mehrfach bezogen sind (z.B. Anspruch Nr. 15 lautet: RFID-Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 9, gek. dadurch dass blablabla), dann zählen diese Ansprüche für die Gebühren mehrfach (im Beispielfall sechsfach), Du kommst über 20 (in Deinem Fall jetzt 22, weil ein sechsfacher ja 5 mehr ist als ein einfacher) und musst pro zusätzlichem Anspruch $52 (im Beispielfall also $104) mehr Anmeldegebühr bezahlen. Außerdem kommt dann wohl einmalig die Gebühr für mehrfachbezogene Ansprüche von $370 dazu. Das Patent würde also $474 mehr Anmeldegebühr kosten, insgesamt über die Laufzeit also wohl $9684, als Small Entity die Hälfte...
Gruß Roland
Hallo Roland,
also Deiner Meinung nach beliefen sich die Gesamtkosten für eine US Anmeldung 9684$ für die Amtsgebühren und die gesamte Laufzeit von 17 bzw. 20 Jahren? Sorry aber ich hab da jetzt echt nicht die Zeit mich durchzuwühlen und es wäre auch nur der Negier halber ;)
Inscheniör
27.09.2006, 16:22
im obigen Beispiel JA, aber ohne Garantie, nur so wie ich das verstanden habe...
Small entity die Hälfte
Gruß Roland
Inscheniör
02.10.2006, 21:30
Hi Rainer,
hatte heute (m)ein Erstberatungsgespräch mit nem Patentanwalt. War keine direkte Erstberatung wie man sie bei der IHK usw. bekommen kann, sondern am Telefon.
Hatte infach mal bei ein paar Kanzleien angerufen, und gefragt, was für Fachgebiete sie haben und was bei denen so der Stundensatz ist, weil ich ja nur mal grob über meine Ansprüche drüberschauen lassen wollte.
Bei drei hab ichs probiert. Einer war nicht da (Brückentag?), bei einem war eine "Mitarbeiterin" dran, die meinte, dass sie außer Chemie alles machen, und als ich nach Pharmazie gefragt habe, hat sie erstmal Rücksprache gehalten und dann gemeint, ja, wir haben auch schon ein paarmal was mit Pharmazie gemacht. Zum Stundensatz wollte sie sich überhaupt nicht auslassen, die hat sich da richtiggehend geweigert. Also wenn ich wo anrufe, und die mir nichtmal einen groben Stundensatz nennen können, dann sind die aber gleich für mich gestorben.
Beim Dritten hatte ich insoweit kein Glück, als er mir gleich eröffnet hat, dass er in der Gegend keine MAndanten hat (arbeitet nur für ein paar Großmandanten) und auch keine neuen Mandanten mehr annimmt. Er hat dann die Weigerung der anderen Kanzlei, einen Stundensatz zu nennen, etwas verteidigt, und meinte, einfach nur für eine Stunde über die Ansprüche drüberschauen würde wohl kein Patentanwalt machen, weil das Aufwendige wohl wäre, sich erst in die Materie hineinzudenken und die Ansprüche könnte man danach fast aus dem Stegreif diktieren, und wenn man nur die Ansprüche umformuliert wäre man hinterher in der Haftung ohne den genauen Sachverhalt wirklich zu kennen. Naja, das hätten die andern mir ja auch sagen können, und einen Stundensatz hätten die ja auch angeben können. Wenn dann halt 10 Stunden Arbeit rauskommen, kann ich mir das dann wenigstens in etwa abschätzen.
Im weiteren Verlauf hat sich das dritte Gespräch dann aber als Glücksfall herausgestellt. Erst meinte er zu meinem Vorhaben, die Ansprüche selbst zu schreiben und nur mal drüberschauen zu lassen, dass die allermeisten Erfinder zwar gut sind im Erfinden aber schlecht in der juristisch ausgereiften Anspruchsformulierung, aber dann hat er im Lauf des Gespräches doch gemerkt, dass ich da schon ordentlich was drauf zu haben scheine. War jedenfalls sehr informativ das Gespräch und ich könnte mir in den A... beißen, dass ich das nicht mitgeschnitten/mitgeschrieben habe.
Im Großrn und Ganzen hat er aber auch meine Vermutungen aus dem Thread mit den Unteransprüchen bestätigt, wie schon smartpat, der sie ja leider nicht alle durchgeackert hat (Smartpat, wenn Du hier mitliest, vielleicht doch noch mal detailiert anschauen).
Er hat mir dann noch ein paar Tipps zum Aufbaui der Beschreibung gegeben, und dann gings nochmal um die Sache mit dem Prüfungsantrag.
Er meinte, es würde für die Bearbeitungszeit des Prüfungsantrags absolut keinen Unterschied machen, ob ich den gleich stelle oder erst nach 2-3 Monaten. Er meinte, die Prüfer würden sogar das erste halbe Jahr überhaupt nix machen (ich gehe mal davon aus, dass das bissel übertrieben ist, aber 3 Monate lang bestimmt), weil die ja an die ganzen Veröffentlichungen und frisch eingegangenen Patente von gestern nicht sofort rankommen, sondern es dauert da bestimmt 2 Monate bis da alles eingetrudelt ist.
Er meinte, man könnte da einen Antrag stellen, dass die die Prüfung sofort starten und dann könnte man den Prüfungsbericht schon früher haben, aber dann würde alles was die lezten 2 Monate vor der Anmeldung passiert wäre nicht mitgeprüft und der Prüfungsbericht wäre halt nicht so sicher, weil wenn da doch was war, und später jemand das Patent anfechtet, hat man vielleicht unnötigerweise einen Haufen Geld für ein PCT Patent ausgegeben und dann wird es wegen etwas für nichtig erklärt, was man bei einer normalen Prüfung vorher gefunden hätte.
So wie es aussieht läuft das wohl so, dass die ersten 4 Monate nach der Anmeldung auch mit Prüfungsantrag noch garnix gemacht wird. Dann wird 2-3 Monate lang recherchiert, weshalb man den Bericht vom Rechercheantrag ja auch nach 6-7 Monaten bekommt. Danach wird dann geprüft, was dann nach 8-9 Monaten einen Prüfungsberiht zur Folge hat.
Ich kann also ruhig erst 3 Monate nach der Anmeldung den Prüfungsantrag stellen, und bekomme den Bericht wohl ziemlich genauso schnell wie bei sofortiger Stellunf des Prüfungsantrags.
Er bestätigte übrigens auch, dass ich erstmal eigentlich überhaupt keine Ansprüche brauche, oder auch nur einen oder 2 grobe Ansprüche machen kann, weil bei der zweiten (PCT) Anmeldung die Ansprüche auf #Basis der OriginalBeschreibung uch ganz neu formuliert werden könnten, AAAABBERR:
Wenn ich vorhabe ienen Prüfungsantrag zu stellen, dann sollte ich so viele Sachen wie Möglich beanspruchen, eil nur was beansprucht ist auch geprüft wird.
Also ruhig nen Haufen Ansprüche schreiben, die alle prüfen lassen, und bei der internationalen Anmeldung dann nur die nehmen, die ersten wichtig und zweitens auch haltbar sind.
Gruß Roland
P.S.:
Kommentare natürlich wie immer willkommen...

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