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Gewerbliche Schutzrechte, erst schützen ? > Kosten für Europäisches Patent?
Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Europäisches Patent?
Hannes Holzer
08.09.2006, 08:45
Hallo zusammen,
Ich habe in Österreich ein Patent angemeldet. Nun möchte ich meine Idee auch Europaweit schützen lassen und müsste dazu die Kosten wissen die auf mich zukommen. Muss ich für ein Europäisches Schutzrecht für jedes Land die Anmeldegebühr bezahlen? Oder gibt es einen Sondertarif? Ich meine hier die Anmeldekosten und die jährlichen Kosten. Mit welchen Beträgen muß ich rechnen? Und wie steht es mit den Kosten in den USA (ist ja nur ein Land) Wenn hier jemand erfahrung damit hat bitte melden. Oder kann man diese Anmeldungen als Privatmann vergessen?
mfg Hannes
Hallo Hannes,
eine EP Anmeldung kostet in etwa 4.500 Euro. Hinzukommen etwa 2.000 Euro pro Land in der Nationalisierungsphase, also je Land wo Du Schutzrechte beantragen möchtest. Anmeldegebühren fallen in jedem beanspruchten Land an und denke bitte auch an die Übersetzungskosten! In den USA kann man auch als Privatmann ein Patent anmelden. Du wirst nur nicht um einen Patentanwalt herum kommen, es sei den Du bist Amerikaner! Die Kosten hierfür, je nach Anwalt und ob es bereits eine juristisch-englische Fassung gibt, etwa 6.000 – 8.000 Euro, inkl. Fach-Übersetzung über eine Anwaltskanzlei in den USA. Später kommen dann jeweils noch die Verlängerungsgebühren hinzu, die von Land zu Land unterschiedlich sind und sich über die Dauer, Staffelungstechnisch, erhöhen.
In den USA hast Du etwa 24 Monate Zeit, ab Anmeldedatum des Patentes in Ö und unter bestimmten Voraussetzungen, welche Dir sicher ein Patentanwalt in Ö erörtert, Deine Anmeldung in den USA durchzuführen (Bis dahin solltest Du aber nichts über Dein Patent veröffentlichen). Innerhalb der EU (wegen EP Anmeldung) hast Du leider nur die Prioritätszeit von 12 Monaten, weitere Staaten zu benennen. Vielleicht wäre auch eine PCT Anmeldung besser. Die Kosten wären hier etwa gleich, Du erhältst aber bei einigen Ländern Ermäßigungen bei den Recherche- und Prüfungsgebühren! Ein weiterer Vorteil wäre, Du hast etwa 36 Monate Zeit in die Nationalisierungsphase zu gehen.
Bedenke aber, Du kannst keine Doppelpriorität in Anspruch nehmen! Du musst Dich also zwischen einer EP und PCT Anmeldung entscheiden. Lass Dich am besten von einem Fachanwalt beraten, ein erstes Informationsgespräch in Deutschland ist in der Regel kostenlos, ob es bei euch in Ö auch so ist weiss ich nicht.
smartpat
18.09.2006, 04:47
Wenn man die Kosten eines Patents betrachtet - sollte man nicht den potentiellen Wert mit berücksichtigen?
Folgende Betrachtung (von Kosten einer US Patentanmeldung - USA Patent (http://usa-patent.de/Kosten_einer_US_Patentanmeldung)).
Ein deutsches Patent kostet über 20 Jahre etwa $27.000. Ein US Patent kostet im gleichen Zeitraum etwa $19.400. Das deutsche Patent schützt allerdings nur einen Markt mit rund 82 Millionen Einwohnern und 2,9 Billionen US-$ BIP während das US Patent einen Markt mit fast 300 Millionen Einwohnern und 12,5 Billionen US-$ BIP schützt. Bei einer Betrachtung des Kosten-Nutzen Verhältnisses ist demnach das DE-Patent mehr als fünf mal teurer als das US Patent.
Die Betrachtung ließe sich problemlos auf andere Länder ausdehnen.
Hallo,
der Kosten-Nutzen Faktor auf den jeweiligen Märkten, ist besonders hervorzuheben. Aber auch hier gelten einige Nachteile, wenn man diese als solche so nennen darf.
Eine Anmeldung in den USA ist nur möglich wenn man a) US Staatsbürger ist oder b) dies, z.B. als Deutscher, von einem Anwalt in den USA einreichen lässt, wenn man kein US Bürger ist. Des weiteren sollte hier auch nicht unerwähnt bleiben, das man keine Informationen vom Patentamt (USPTO) erhält, wenn man diese nicht über einen dort ansässigen Anwalt anfordert. Von daher wäre es sehr hilfreich, oder auch als Tipp anzusehen ;), wenn man die US Anmeldung von einer deutschen Anmeldung abzweigt (innerhalb der Prioritätszeit), denn dann laufen die Informationen hier in Deutschland zusammen, wo auch die Anwälte etwas günstiger sind ;)
Dieses also bitte in die Berechnung der Gesamtkosten für eine US Anmeldung mit einkalkulieren :streichel:
Übrigens suchen wir noch einen Investor, der die Kosten für unser RFID Konzept (Verfahren und eine Vorrichtung zum Orten, Verfolgen und Wiederfinden von Gepäckstücken) in den USA übernimmt und uns dabei unterstützt, unser Produkt fachmännisch dem US Markt vorzustellen. Die Kosten hierfür, bezifferte unser Patentanwalt auf etwa 6.000 - 8.000 Euro. Eine Deutsche Patentschrift liegt zur Einsicht vor!
smartpat
18.09.2006, 12:13
Eine Anmeldung in den USA ist nur möglich wenn man a) US Staatsbürger ist oder b) dies, z.B. als Deutscher, von einem Anwalt in den USA einreichen lässt, wenn man kein US Bürger ist.
Diese Regel gilt für Deutschland, aber nicht für die USA. Das US Patentamt läßt sogenannte "pro se" Anmeldungen in denen der Erfinder ohne Anwalt auftritt unabhängig von Staatsbürgerschaft und Wohnort zu. Der Aufwand ist aber nicht unerheblich. "Patent it Yourself" von David Pressman ist ein gutes Buch, für denjenigen der den Schritt wagt.
Hallo,
bei Privaterfindern mag das richtig sein, zumindest das „First Discovered“ bzw. die „Record of Invention“ woraus dann die eigentliche „Patent Application“ wird, aber wie sieht es aus, wenn ich als Firma ein Patent in den USA anmelden will? Geht das auch ohne Patentanwalt? Ich glaube zu wissen, nein, zumindest als Erststaat!
Auch wenn man als Privatmann ein Patent in den USA anmelden kann, was macht der Privatmann wenn er Fragen über den Stand der Bearbeitung hat? Dafür ist meines Wissens nach ein Patentanwalt zwingend, weil das USPTO keine Angaben dazu zu Privatleuten (direkt an den Erfinder) weiter gibt.
Kommen wir nun zur Verteidigung des Patents im Streitfall bzw. während der Einspruchsfrist. Ich denke spätestens hier benötigt man fachanwaltlichen Rat, da hier die Einwände korrekt interpretiert werden müssen und das Patent dann, nötigenfalls, umgeschrieben werden muss.
Patent in den USA als Privatmann ohne Anwalt, ja, aber ist dies auch ratsam?
Patent in den USA als deutsche Firma ohne Anwalt? Nein, oder doch auch ja? Und wäre dies ratsam?
Wer das deutsche Patentrecht schon als schwierig oder kompliziert ansieht, der sollte sich mal das US Patentrecht ansehen ;)
Interessante Links zum Thema:
United States Patent and Trademark Office Home Page (http://www.uspto.gov)
Provisional Application for Patent (http://www.uspto.gov/web/offices/pac/provapp.htm)
http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/appxl_35_U_S_C_154.htm
smartpat
19.09.2006, 01:41
Hallo,
bei Privaterfindern mag das richtig sein, zumindest das „First Discovered“ bzw. die „Record of Invention“ woraus dann die eigentliche „Patent Application“ wird, aber wie sieht es aus, wenn ich als Firma ein Patent in den USA anmelden will? Geht das auch ohne Patentanwalt? Ich glaube zu wissen, nein, zumindest als Erststaat!
Guter Einwand. Das amerikanische Patentrecht ist insofern ziemlich einzigartig, als nur ein Erfinder ein Patent beantragen kann - und da eine Firma nichts erfinden kann (sondern nur Mitarbeiter einer Firma) kann eine Firma auch kein Patent anmelden. Eine Firma kann allerdings vertraglich bestimmt Rechte an einer Erfindung besitzen und darauf beruhend einen Anwalt mit der Vertretung der Erfinder beauftragen. Praktisch heißt das: Eine Firma wird einen Patentanwalt beschäftigen müssen, da der Mitarbeiter kaum selbst die Anmeldung übernehmen wird.
Auch wenn man als Privatmann ein Patent in den USA anmelden kann, was macht der Privatmann wenn er Fragen über den Stand der Bearbeitung hat? Dafür ist meines Wissens nach ein Patentanwalt zwingend, weil das USPTO keine Angaben dazu zu Privatleuten (direkt an den Erfinder) weiter gibt.
Das USPTO wird mit einem Privatmann genauso kommunizieren wie mit einem Anwalt.
Kommen wir nun zur Verteidigung des Patents im Streitfall bzw. während der Einspruchsfrist. Ich denke spätestens hier benötigt man fachanwaltlichen Rat, da hier die Einwände korrekt interpretiert werden müssen und das Patent dann, nötigenfalls, umgeschrieben werden muss.
Das ist sicher ratsam.
Patent in den USA als Privatmann ohne Anwalt, ja, aber ist dies auch ratsam?
Kaum. Das USPTO formuliert es so:
"While an inventor may prosecute the application, lack of skill in this field usually acts as a liability in affording the maximum protection for the invention disclosed. Applicant is advised to secure the services of a registered patent attorney or agent to prosecute the application, since the value of a patent is largely dependent upon skilled preparation and prosecution."
Patent in den USA als deutsche Firma ohne Anwalt? Nein, oder doch auch ja? Und wäre dies ratsam?
Wie gesagt: Eine Firma, egal ob US oder deutsch, kann kein Patent anmelden sondern nur einen Patent Attorney oder Patent Agent mit der Anmeldung beauftragen.
Wer das deutsche Patentrecht schon als schwierig oder kompliziert ansieht, der sollte sich mal das US Patentrecht ansehen ;)
Naja, gewöhnungsbedürftig ist es schon. Aber ein paar tausend Seiten Manual for Patent Examination Procedure beschreiben eigentlich alles, was man wissen muss...:)
Interessante Links zum Thema:
US Patent ohne Anwalt anmelden - USA Patent (http://usa-patent.de/US_Patent_ohne_Anwalt_anmelden)
Hallo,
Eine Firma wird einen Patentanwalt beschäftigen müssen, da der Mitarbeiter kaum selbst die Anmeldung übernehmen wird.
Es sei denn, das die Firma die Kosten übernimmt und der Mitarbeiter dann selber anmeldet und die Firma als „Rechteinhaber“ auftaucht.
Das USPTO wird mit einem Privatmann genauso kommunizieren wie mit einem Anwalt.
Dann habe ich wohl falsche Informationen diesbezüglich erhalten. Hast Du da evenetuell rechtverbindliche Sourcen zu?
Kaum. Das USPTO formuliert es so:
"While an inventor may prosecute the application, lack of skill in this field usually acts as a liability in affording the maximum protection for the invention disclosed. Applicant is advised to secure the services of a registered patent attorney or agent to prosecute the application, since the value of a patent is largely dependent upon skilled preparation and prosecution."
Ich ergänze mal:
...The Office cannot aid in selecting an attorney or agent.
Was mir sagt, das wenn ich also einen Patentanwalt beauftragt habe, das USPTO keine Informationen an den eigentlichen Erfinder weitergibt.
Auch diese Unterseiten: http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/appxr_11_6.htm#cfr37s11.6 und http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/appxr_11_9.htm#cfr37s11.9 sowie http://www.uspto.gov/web/offices/pac/mpep/documents/appxr_11_7.htm#cfr37s11.7 sind interessant. Aber ehe ich hier etwas falsch interpretiere, nehme ich mir lieber einen Anwalt ;)
Für interessierte noch dieser Link: Non-Provisional (Utility) Patent Application, A Guide to Filing (http://www.uspto.gov/web/offices/pac/utility/utility.htm)
Wie gesagt: Eine Firma, egal ob US oder deutsch, kann kein Patent anmelden sondern nur einen Patent Attorney oder Patent Agent mit der Anmeldung beauftragen.
Es sei denn meine o.g. Möglichkeit wäre eine Möglichkeit?
Naja, gewöhnungsbedürftig ist es schon. Aber ein paar tausend Seiten Manual for Patent Examination Procedure beschreiben eigentlich alles, was man wissen muss...
ROFL das dauert dann wahrscheinlich auch so lange, das die „Invention“ schon „Prior Art“ ist.
OT: Kennt hier zufällig jemand eine Firma, auch Patentanwälte, die Fachübersetzungen macht und sich mit dem US Patentrecht auskennt, sodass ich eine fachgerechte Übersetzung unserer Erfindung in Auftrag geben könnte?
smartpat
19.09.2006, 12:33
Zitat von uspto.gov
...The Office cannot aid in selecting an attorney or agent.
...heißt, das Dir das Patentamt nicht bei der Auswahl eines Patentanwalts hilft.
In der Tat ist es aber so, daß das USPTO immer nur mit einem Repräsentanten der Erfinder kommuniziert. Wenn ein Anwalt bestellt ist, dann also mit dem Anwalt. Allerdings halte ich es für völlig OK, den Anwalt zu bitten, alle Kommunikation mit dem USPTO an Dich weiterzuleiten.
OT: Kennt hier zufällig jemand eine Firma, auch Patentanwälte, die Fachübersetzungen macht und sich mit dem US Patentrecht auskennt, sodass ich eine fachgerechte Übersetzung unserer Erfindung in Auftrag geben könnte?
Hhmmm... ich überlege selbst nebenberuflich deutsche Mandanten vor dem USPTO zu vertreten (als sogenannter Patent Agent: Gleiche Rechte soweit es die Anmeldung von Patenten betrifft, aber ohne Rechtsanwalt zu sein). Für die Übersetzung der Anmeldung habe ich ein paar Kontakte...
Hallo,
...heißt, das Dir das Patentamt nicht bei der Auswahl eines Patentanwalts hilft.
Typischer Interpretationsfehler ;)
In der Tat ist es aber so, daß das USPTO immer nur mit einem Repräsentanten der Erfinder kommuniziert. Wenn ein Anwalt bestellt ist, dann also mit dem Anwalt. Allerdings halte ich es für völlig OK, den Anwalt zu bitten, alle Kommunikation mit dem USPTO an Dich weiterzuleiten.
Was weitere Kosten für jede „Weiterleitung“ verursacht, deshalb schrieb ich ja auch sinngemäß, das ein Anwalt bzw. die Korrespondenz über einen Anwalt aus den USA, enorme weitere Kosten bei der Anmeldung verursachen kann und man dieses bei der Kalkulation mit rein nehmen sollte.
Hhmmm... ich überlege selbst nebenberuflich deutsche Mandanten vor dem USPTO zu vertreten (als sogenannter Patent Agent: Gleiche Rechte soweit es die Anmeldung von Patenten betrifft, aber ohne Rechtsanwalt zu sein).
Laut Deinem Profil bis Du „Erfinder, Patent-/ Fachanwalt“?!? was würde denn eine Vertretung bei Dir kosten --> Übersetzung, Einreichen der deutschen Anmeldung in den USA und die Korrespondenz dazu?
Für die Übersetzung der Anmeldung habe ich ein paar Kontakte...
Hast Du da Vorabinfos was eine fachgerechte Übersetzung mit 21 Seiten inkl. 4 Seiten Zeichnungen Kosten würde, bzw. 17 Seiten ohne Zeichnungen?
smartpat
20.09.2006, 03:09
Hallo Rainer,
weitere Details am besten per PM...
Axel
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