Thomas Moos
26.01.2011, 15:20
Abmahnungen im Namen des Verbrauchers... ?
Sie möchten als einer von tausenden Online-Händlern in Deutschland Produkte verkaufen die laut Aussagen bisheriger Produktanwender und Kunden aus "deren" Sicht eine positive Wirkung haben?
Sie haben darüber hinaus die Frechheit besessen mittels Link auf Foren, Internetseiten und Blogs zu verweisen in denen Anwender positiv über das Produkt berichten?
Ganz gefährlich...
Den damit könnten Sie alleine schon durch eine Werbeaussage für Silikonbänder wie "Probieren Sie es aus, Sie werden überrascht sein", oder den Verweis auf eine andere Internetseite auf denen Kunden positiv berichten eine "Einstweilige Verfügung" des Landgerichts Frankfurt erhalten. Dieses hat im Namen des Antragstellers beschlossen, dass wenn Sie z.B. den oben genannten Satz im Online-Shop weiter verwenden, oder auf eine Internetseite verweisen "auf der Anwender positiv" über ein Artikel berichten, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten droht.
Das muss man sich einmal überlegen, welche Aufgaben hier täglich bei den Gerichten auf dem Tisch landen. Auf Grund der Dringlichkeit werden solche Anträge dann häufig "ohne" mündliche Verhandlung an den Online-Händler weiter geleitet. In meinen Augen Instrumentalisiert man hier Deutsches Recht für die kommerzialisierte Monopolschaffung und den Profit von zwielichtigen Vereinen und Verbänden. Schade, dass hier häufig die Gerichte ohne wenn und aber mitmachen.
Auch wenn Sie Recht haben sollten...
Auch wenn der Online-Händler im Recht sein sollte, kann er ab hier mit locker 5.000€ an Kosten und Gebühren rechnen. Das bedeutet, sein Recht erhalten kann er nur über eine Klage bzw. einen Prozess den er in den Regel jedoch nicht bezahlen kann. Deshalb wird er dann "quasi" für 30 Jahre als möglicher Rechtsverletzter betrachtet. Dieser Staat ist unglaublich.
Resümee:
Das Rechtsystem wird zunehmend als Profit-Apparat genutzt, um auf kommerzialisierte Art und Weise mittels Abmahnung unter dem Deckmantel der Verbraucherechte, UWG oder des Heilmittelgesetzes Rendite einzufahren und Marktmonopolisten noch größer werden zu lassen. Die Kosten stehen in der Regel in keinem Verhältnis zu einem Verstoss. Und um quasi den Status der "Unschuldigkeit" zu erlagen, müssen Sie dieses auf gerichtlicher Ebene klären lassen, das kann Jahre dauern und Ihren finanziellen Ruin bedeuten.
Sehr großzügig im Abmahnen und für mich persönlich ein gutes Negativ-Beispiel dafür, wie man das Instrument der "Abmahnung" missbrauchen kann ist der folgende Verband, dessen Name für seine Tätigkeit wohlbeschreibend ist:
Verband sozialer Wettbewerb e.V. Berlin
Vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Lange und den 1. Vorsitzenden Louis Porree
Anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Burchert, Berlin
Ich hoffe nur, dass diese Art des Rechtssystems umgehend reformiert wird und Abmahnungen zukünftig keine Basis mehr darstellen werden, um darauf ein Unternehmen oder einen Verband zu errichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Moos
Sie möchten als einer von tausenden Online-Händlern in Deutschland Produkte verkaufen die laut Aussagen bisheriger Produktanwender und Kunden aus "deren" Sicht eine positive Wirkung haben?
Sie haben darüber hinaus die Frechheit besessen mittels Link auf Foren, Internetseiten und Blogs zu verweisen in denen Anwender positiv über das Produkt berichten?
Ganz gefährlich...
Den damit könnten Sie alleine schon durch eine Werbeaussage für Silikonbänder wie "Probieren Sie es aus, Sie werden überrascht sein", oder den Verweis auf eine andere Internetseite auf denen Kunden positiv berichten eine "Einstweilige Verfügung" des Landgerichts Frankfurt erhalten. Dieses hat im Namen des Antragstellers beschlossen, dass wenn Sie z.B. den oben genannten Satz im Online-Shop weiter verwenden, oder auf eine Internetseite verweisen "auf der Anwender positiv" über ein Artikel berichten, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten droht.
Das muss man sich einmal überlegen, welche Aufgaben hier täglich bei den Gerichten auf dem Tisch landen. Auf Grund der Dringlichkeit werden solche Anträge dann häufig "ohne" mündliche Verhandlung an den Online-Händler weiter geleitet. In meinen Augen Instrumentalisiert man hier Deutsches Recht für die kommerzialisierte Monopolschaffung und den Profit von zwielichtigen Vereinen und Verbänden. Schade, dass hier häufig die Gerichte ohne wenn und aber mitmachen.
Auch wenn Sie Recht haben sollten...
Auch wenn der Online-Händler im Recht sein sollte, kann er ab hier mit locker 5.000€ an Kosten und Gebühren rechnen. Das bedeutet, sein Recht erhalten kann er nur über eine Klage bzw. einen Prozess den er in den Regel jedoch nicht bezahlen kann. Deshalb wird er dann "quasi" für 30 Jahre als möglicher Rechtsverletzter betrachtet. Dieser Staat ist unglaublich.
Resümee:
Das Rechtsystem wird zunehmend als Profit-Apparat genutzt, um auf kommerzialisierte Art und Weise mittels Abmahnung unter dem Deckmantel der Verbraucherechte, UWG oder des Heilmittelgesetzes Rendite einzufahren und Marktmonopolisten noch größer werden zu lassen. Die Kosten stehen in der Regel in keinem Verhältnis zu einem Verstoss. Und um quasi den Status der "Unschuldigkeit" zu erlagen, müssen Sie dieses auf gerichtlicher Ebene klären lassen, das kann Jahre dauern und Ihren finanziellen Ruin bedeuten.
Sehr großzügig im Abmahnen und für mich persönlich ein gutes Negativ-Beispiel dafür, wie man das Instrument der "Abmahnung" missbrauchen kann ist der folgende Verband, dessen Name für seine Tätigkeit wohlbeschreibend ist:
Verband sozialer Wettbewerb e.V. Berlin
Vertreten durch die Geschäftsführerin Angelika Lange und den 1. Vorsitzenden Louis Porree
Anwaltlich vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Burchert, Berlin
Ich hoffe nur, dass diese Art des Rechtssystems umgehend reformiert wird und Abmahnungen zukünftig keine Basis mehr darstellen werden, um darauf ein Unternehmen oder einen Verband zu errichten.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Moos
