Hallo,
das betrifft wohl relativ viele Erfinder/innen. Man hat eine Idee, weiß aber nicht wie das technisch genau funktioniert.
Die Idee ist schnell zu verstehen, also nicht eine Idee wie ich z.B. in die Vergangenheit reisen kann, doch mir fehlt schlicht das technische Know-How dafür, in diesem Fall das chemische, das es geht ist mir aber klar. Nur hat es noch keiner für meine Idee benutzt. Reicht die Idee zur Patentierung oder müsste ich die chemischen Formeln mitangeben? Also so eine Art Verfahrensschutz wie beim RFID von Rainer?
Was ist eigentlich wenn ich eine Idee für ein Gerät habe, dass sich im Prinzip aus anderen bereits existierenden techn. Geräten zusammensetzt. Die Kombination, Verwendung und der Einsatzort ist also das eigentlich Neue. Ist das dann ein Patent? Also eine Art Konzeptschutz, die Frage erinnert mich an das RFID Konzept von Rainer.
Grüße,
Frank
Hallo Frank,
die Fragen sind nicht so leicht zu beantworten. Es kommt natürlich immer darauf an, was Du wie schützen lassen willst, ob es neu ist, ein erfinderischer Schritt vorliegt und ob dies dann auch gewerbliche Anwendung finden kann.
Chemische Enddeckungen können auch unter einem Geschmacksmuster fallen, siehe Parfum Industrie. Ich glaube, weiss es aber nicht mit absoluter Sicherheit, das man Formeln und bzw. oder genaue Zusammensetzung schon angeben muss, weil man z.B. Gerüche nicht erklären kann. Feinste Nuancen kann man eben nur sichern lassen, wenn die proportionalen Einheiten genau beschrieben werden. Vielleicht kann man sich das so vorstellen wie mit einer Soße, 5g XXXX, 2g YYYY, 4g ZZZZ und 5 g Senf dazu, ergeben eine eindeutige Identifizierung der Soße. Wenn man aber schreibt, die Soße besteht aus XXXX, YYYY sowie ZZZZ und Senf, kann man sich den Geschmack zwar annähernd vorstellen aber für ein Geschmacksmusterschutz dürfte dieses nicht reichen, weil zu weitreichender Schutz und dieser muss natürlich genau beschrieben und formuliert werden. Andernfalls dürfte ja sonst niemand mehr die Zutaten XXX, YYYY, ZZZZ mit Senf für eine Soße vermischen ohne gegen Dein Schutzrecht zu verstoßen.
Ein Verfahren könntest Du aber anmelden, wenn Du die Herstellungsweise der Soße technisch realisieren würdest (wie unser RFID Verfahren, das bekannte Technologie für einen bis Dato noch unerwähnten Zweck benutzt – Vermeidung von Fehlleitungen), also die Zusammenführung aller Gewürze inkl. dem Senf. Vielleicht kommt später dann sogar ein getrocknetes festes Dreieck raus, welches man mit Wasser auflösen kann.
Zu Deiner zweiten Frage:
Sagen wir mal Du benutzt eine Luftpumpe, einen Regenschirm, einen Kompressor, einen Sensor der bei Regen ein Signal gibt. Du baust alles so zusammen, das sich der Regenschirm öffnet sobald es anfängt zu regnen, dann wäre dies eine technische Erfindung die man schützen könnte, wenn es so was oder so was ähnliches nicht schon geben würde – dient ja nur als Beispielbeschreibung.
All diese Materialien gibt es bereits aber diese Zusammensetzung für diesen Einsatzbereich noch nicht, somit wäre dies schutzfähig, wenn es eben so etwas oder etwas ähnliches noch nicht gibt, bzw. worauf ein Fachmann auf diesem Gebiet nicht selber gekommen wäre (Erfindungshöhe) ;)
Bei unserem Konzept z.B., um bei Deinem Beispiel zu bleiben, war es damals weder absehbar das RFID im Gepäckbereich eingesetzt, noch das die Technologie für Fehlleitungen von Gepäckstücken Verwendung finden wird und mit diesem System sogar ein globales Informationssystem aufgebaut werden kann, wo der Passagier sein Gepäckstück selber weltweit tracern kann. Neben diesen, sind natürlich weitere Synergien im Sicherheits- und Personalbereich vorhanden, die unser Konzept zu einem Produkt werden lässt, das in einem modernen Technologiezeitalter eigentlich schon längst überfällig war.
Und während andere noch diskutierten, geforscht und rumgedocktert haben, haben wir die Kosten die bei Fehlleitungen anfallen eroiert, ein Konzept entwickelt und diese Innovation angemeldet und Risikobereitschaft gezeigt. Wie gesagt, sobald die Airlines auf RFID umgestiegen sind, kann unser Konzept, am Beispiel Flughafen Schönefeld, mit einer einmaligen Investition von etwa 100.000 Euro sicherstellen, das es keine Fehlleitungen von Gepäckstücken mehr gibt. Wartungskosten währen hier zweitrangig, da diese nur marginal sind. Unser Konzept, wenn man klein anfängt, kann innerhalb einer Stunde sicherstellen, das es auf dem Flughafen Schönefeld keine Fehlleitungen von Gepäckstücken mehr gibt! Und das denke ich, ist einfach genial!
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