Maja Reinke
30.08.2006, 14:16
Hallöchen, freue mich in diesem tollem Forum dabei sein zu dürfen.
vor kurzem hatte ich eine gute Idee. Allerdings besteht meine Idee aus vier Dingen, die so schon auf dem Markt sind. Allerdings nicht kombiniert. Kombiniert würden sie ein hilfreiches, billiges und besonders leichtes Hilfsmittel für jeden Haushalt sein. Wie sieht es patentrechtlich aus? Darf ich bestehende Dinge für meine Idee kombinieren und als was Neues auf den Markt bringen oder muß ich mir bei jedem Erfinder das Recht erkaufen mit den Dingen eine andere Sache zu erschaffen?
Über jegliche Informationen bin ich dankbar, da ich mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht auskenne, aber meine Idee mich einfach nicht mehr losläßt.
Gruß
Maja Reinke
Hallo Maja,
dieses Thema ist sehr kompliziert und Bedarf den Rat eines Patentanwalts, dem Sie Ihr Projekt komplett vorstellen werden! Es kommt halt wirklich auf den Einzelfall an, denn manches ergibt in Kombination ein neues Produkt oder Verfahren, anderes verbessert andere Produkte oder Verfahren. Beim Ersten benötigen Sie keine Erlaubnis – Beispiel:
Den Laser gibt es bereits, Spiegel und Kristalle auch. Setzen Sie nun aber den Lichtkegel so ein, das durch Spiegelungen und den Einsatz von Kristallen der Laser so verstärkt wird, das dieser von der Erde aus einen Asteroiden in 100.000 Kilometer Entfernung zerstören kann, ist dies wohl Patent fähig, da neu und Innovativ -
beim Zweiten schon – Beispiel:
Sie wollen den Stromverbrauch einer geschützten TFT Technologie (vorzugsweise eines TFT Displays) so drastig reduzieren, das dieser mit einer 1,5 Volt Batterie einen 96 Stunden Betrieb gewährleistet, dann können Sie nur diese Technologie, also die der Stromspartechnologie, schützen lassen. Den oder die Schutzrechtsinhaber der TFT Displays bzw. dieser Technologie müssen Sie allerdings um Erlaubnis fragen, diese Technologie dort einbauen zu dürfen und dann diese TFT Displays gewerblich zu vermarkten.
Anders denke ich würde es aussehen, wenn Sie eine abfilmsichere Technologie entwickelt hätten und diese in einer beispielsweise 30m x 20m großen TFT Filmleinwand einbauen würden.
Sie können natürlich nicht einfach geschützte Einzelteile aus einem Benzinmotor mit einem Dieselmotor kombinieren und dann diesen Motor als neue Innovation verkaufen, denn auf diese jeweiligen Einzelteile bestehen zu meist andere Schutzrechte. Sind es bereits verfallenen Schutzrechte dürfen Sie diese natürlich benutzen, sieht der Prüfer beim Patentamt aber keine Neuheit oder erfinderische Tätigkeit, wird Ihre Anmeldung zurückgewiesen.
Wie Sie sehen, ist das Thema eher komplex als wirklich informativ. Um hier Möglichkeiten aufweisen zu können, müsste man Ihre Idee kennen, aber sobald Sie sie veröffentlichen, gehört das wiederum zum Stand der Technik und kann nicht mehr geschützt werden. Das Beste ist, Sie gehen zu einem Patentanwalt und zeigen ihm Ihre Idee. Ich denke aber, das für Patente zumindest einiges an Neues integriert werden muss, um darauf ein Schutzrecht zu erhalten.
Powered by vBulletin® Version 4.1.8 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.