Rainer
07.03.2007, 19:20
Das Bundesverfassungsgericht hat das strikte Verbot für Erfolgshonorare für Anwälte teilweise als Verfassungswidrig erklärt, da diese Regelung gegen die Berufsfreiheit verstößt. Bis 30.06.2008 hat nun der Gesetzgeber Zeit hier Ausnahmeregelungen zu schaffen oder aber dieses Verbot ganz aufzuheben.
Ich persönlich finde diesen Beschluss sehr wichtig, gerade in Patentstreitigkeiten können hier gerade auch für Finanzschwache, die nicht das Geld für teure Prozesse haben, ganz neue Perspektiven geschaffen werden. Klasse!
Ausführlichere Infos: http://www.anwaltverein.de/03/05/2005/55-05.pdf
Bis eine neue Regelung getroffen wurde, bleibt es natürlich weiterhin bei dem Verbot!
Ich persönlich finde diesen Beschluss sehr wichtig, gerade in Patentstreitigkeiten können hier gerade auch für Finanzschwache, die nicht das Geld für teure Prozesse haben, ganz neue Perspektiven geschaffen werden. Klasse!
Ausführlichere Infos: http://www.anwaltverein.de/03/05/2005/55-05.pdf
Bis eine neue Regelung getroffen wurde, bleibt es natürlich weiterhin bei dem Verbot!
