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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verfahrenskostenhilfe, besteht schon Schutz?



Conqueror
02.03.2007, 02:41
Hallo

Meine Frage steht schon im Threadtitel. Da meine finanzielen Möglichkeiten als Student begrenzt sind möchte ich gerne die Verfahrenskostenbeihilfe in Anspruch nehmen.

Nur habe ich in diesem Forum gelesen das das mitunter sehr lange dauern kann bis ich einen Bescheid bekomme.
Natürlich möchte ich meine Idee so bald wie möglich geschützt bekommen, deshalb schwanke ich noch zwischen einer provisorischen Patentanmeldung und einem Gebrauchsmusterschutz.

Das man aus einer prov. Patentanmeldung später noch eine GMS ableiten kann ist mir bekannt, aber geht das auch umgekehrt? Also erstmal einen GMS anmelden und später auf ein Patent erweitern (warscheinlich nicht).

In den Formularen der Verfahrenskostenhilfe sehe ich auch nirgendwo das ich eine Patentschrift mit einreichen muss. Da geht es nur um meine wirtschaftlichen Verhältnisse.
Wie gehe ich also am Besten vor?

Rainer
02.03.2007, 09:55
Das man für eine Patentanmeldung Verfahrenskostenhilfe erhält wäre mir neu. Solltest Du einmal verklagt werden, weil Dein Schutzrecht (egal ob Gebrauchsmuster oder Patent) andere Patente verletzt, könnte ich mir das schon eher vorstellen, für eine Patentanmeldung indes nicht! Es gibt Förderstellen die Mittel zur Verfügung stellen aber nach meinen Informationen muss man sich dort völlig offenbaren, also seine Idee vor der Anmeldung präsentieren, und dann dauert das alles einige Monate bis zu einem Jahr, bis man Antwort erhält. Die meisten werden, nach hören sagen, aber abgelehnt weil die Genies dort der Meinung sind, das die Ideen keine Chancen am Markt haben.

Natürlich kannst Du aus einem GBM ein Patent ableiten, allerdings wird ein GBM nicht geprüft und es wird innerhalb (i.d.R.) 6-8 Wochen veröffentlicht und gehört zum Stand der Technik, was eher kontraproduktiv sein kann, nämlich dann, wenn man später herausfindet, das das eine oder andere bereits bekannt war und man am liebsten etwas ändern würde. Dann nämlich ist die ganze Idee futsch, weil veröffentlicht! Bei einer Patentanmeldung kannst Du während der Prüfphase und wenn der Patentamtsmitarbeiter Dir die Entgegenhaltungen zusendet, zumindest noch Änderungen vornehmen, allerdings auch hier nur in dem Umfang, was Deine Beschreibung offenbarte.

Prov. Patentanmeldungen haben den Vorteil, das sie vorerst nichts kosten und Du Dir den Zeitrang sicherst. Kommen wir zu den Nachteilen. Es wird nichts geprüft, recherchiert oder sonstwie bearbeitet, ehe Du nicht die gesamte Patentschrift eingereicht und die fälligen Gebühren bezahlt hast. Mit dem Zeitrang beginnt auch die Prioritätsfrist an „abzulaufen“, willst Du in weiteren Ländern beantragen, muss dies in der Prioritätszeit von 12 Monaten dort beantragt werden. Bezahlst Du aber die Gebühren erst später ein und gibst die komplette Patentschrift später ab, verzögert sich die Bearbeitung sehr! Dies kann wiederum zur Folge haben, das Du zwar in andere Länder anmelden kannst, wird die Anmeldung z.B. aber in DE wegen irgendwelchen Gründen abgelehnt oder Du massive Entgegenhaltungen „abarbeiten“ musst, kann/wird das auch für die anderen Länder gelten. Und das wird enorme (unnötige) Kosten verschlingen.

Prov. Pat.Anm. Ja, aus meiner Sicht würde es sich aber nur dann für sinnvoll erweisen, wenn man innerhalb zwei, höchstens vier Wochen, die komplette Patentschrift abgibt und auch die Gebühren dafür bezahlt.

Conqueror
02.03.2007, 11:46
Erstmal danke für die ausfühliche Antwort.
Ich fange gerade an mich in die doch ziemlich komplizierte Materie einzulesen.

Meine Informationen habe ich hierher Cohausz Dawidowicz Hannig & Partner - Patente - Marken - Muster (http://www.copat.de/)
Dort gibt es das Infoblatt "Die Provisorische Patentanmeldung" als PDF unter dem Punkt Erfinderleitfaden.

Hier mal ein kurzer Ausschnitt
4.2.Verfahrenskostenhilfe
Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
kosten Geld. Personen, die diese Kosten nicht oder nur
zum Teil aufbringen können, also zum Beispiel Studenten
ohne eigenes Einkommen, können beim Patentamt einen
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Sie wird bewilligt,....

Den Antrag gibt es auch auf der DPMA Homepage runterzuladen. Das ich dort meine finanzielle Situation offenbaren muss ist mir klar. Aber da mache ich mir keine Sorgen:)

Nur ist während des Prüfungsverfahren meine Idee schon geschützt? Oder kann man die Kostenhilfe auch noch nachträglich beantragen. Also erst Patent anmelden, das Geld vorschiessen und bei Erteilung des Patents die Kostenhilfe beantragen.

Ich möchte meine Idee halt erstmal in "trockenen Tüchern" haben, sonst schlaf ich immer so schlecht:)

Rainer
02.03.2007, 12:00
Deine Idee bzw. der Zeitrang ist ab dem Tag wo Du die Anmeldung abgegeben hast amtlich bzw. geschützt. Bearbeitet wird sie aber auch nur dann, wenn Du die komplette Patentschrift abgegeben und die fälligen Gebühren entrichtet hast. Eine Verfahrenskostenhilfe für eine Patentanmeldung gibt es nicht! Wie Du erkennen kannst, erhält man diese Hilfe in einem Verfahren vorm deutschen Patent und Markenamt! Eine Patentanmeldung ist aber kein Verfahren, sondern ein Antrag auf Erteilung eines Patents! Zwei grundverschiedene Angelegenheiten also ;)

Thomas Moos
02.03.2007, 12:45
Hallo zusammen,


das aktuelle Merkblatt zur Verfahrenkostenhilfe findet man hier:

http://www.dpma.de/formulare/a9540.pdf

Anbei noch ein kleiner Auszug daraus:

I. Wozu Verfahrenskostenhilfe?
Das Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt kostet Geld. Will ein Bürger ein Verfahren einleiten, betreiben oder sich an diesem beteiligen, muss er in der Regel die Verfahrenskosten zahlen. Beauftragt der Bürger einen Patent- oder Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, muss er auch dessen Vergütung zahlen. Die Verfahrenskostenhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können, die Verfahrensführung ermöglichen.

II. Für welche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?Das Deutsche Patent- und Markenamt gewährt Verfahrenskostenhilfe in

- Patenterteilungsverfahren,
- Einspruchsverfahren,
- Patentbeschränkungsverfahren,
- Gebrauchsmustereintragungsverfahren,
- Gebrauchsmusterlöschungsverfahren,
- Topografieeintragungsverfahren (HalblSchG),
- Topografielöschungsverfahren (HalblSchG),
- Geschmacksmusterverfahren
sowie zur Aufrechterhaltung des
- Patentschutzes,
- Gebrauchsmusterschutzes,
- Geschmacksmusterschutzes.
Verfahrenskostenhilfe kann nicht gewährt werden in
- Verfahren nach dem Markengesetz (MarkenG) und
- Verfahren nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT).
Mit freundlichen Erfindergrüßen,


Thomas Moos

Rainer
02.03.2007, 14:42
Arrrrrghhh...., ich hab es mit Prozesskostenhilfe verwechselt....sooooorrrry!:anbet: :mauer:

Thomas Moos
02.03.2007, 15:03
Wir sind doch alle "nur" Menschen :streichel:

Conqueror
02.03.2007, 17:38
Hallo

nochmal danke für den Link zu dem Merkblatt, den hatte ich irgendwie überlesen.

Ich fasse mal kurz zusammen wie ich das verstanden habe, korrigiert mich bitte wenn ich mich irre.

Ich reiche also ganz normal meinen Antrag auf "provisorische" Patentanmeldung ein.
Jetzt kann ich innerhalb der 3 monatigen Zahlungsfrist meinen Antrag auf Verfahrenkostenhilfe , mit Bezug auf mein Patent, einreichen. Die Frist wird dann für längsten 1 Monat gehemmt.

Wenn der Bescheid negativ ist habe ich noch 1 Monat Zeit das Geld evtl. doch selber aufzubringen.

Das ganze Verfahren dürfte dann doch höchsten 4 Monate dauern (Zahlungsfrist+Verlängerung durch den Antrag).
Da ich das Patent ganz "normal" eingereicht habe, besteht der Schutz ab Tag des Eingangs beim Patentamt.

Richtig?

Grüsse

Rainer
03.03.2007, 10:16
Wir sind doch alle "nur" Menschen

Die einen mehr, die anderen weniger ;)

Ein ähnliches Thema hatten wir glaube ich schon einmal, da ging es um „Rabatte“ bei der Patentanmeldung. Hier in DE erhält man für die Anmeldegebühren, Recherche und den Prüfantrag unter Umständen Rabatte, dass das „Verfahrenskostenhilfe“ heißt habe ich allerdings nicht gewusst. Auch ist mir neu, das man sogar Kostenerstattung für einen Patentanwalt für eine Patentanmeldung erstattet bekommen kann – sehr interessant, denn bisher kannte ich das nur, wenn es um „Verfahren“ bzw. Prozesse im üblichen Sinn ging – Klageweg also! In den USA gibt es das auch, da meldet man dann als „small Entity“ an wenn ich nicht irre aber wird dort auch die anwaltliche Arbeit unter Umständen erstattet?

@Conqueror,

ich weiss nicht was Du unter einer prov. Patentanmeldung verstehst aber hat derjenige Entscheidungsträger, der also über die Kostenhilfe entscheidet, keine Möglichkeit zu erkennen, ob hinreichende Aussicht auf Erteilung des Patents besteht, wird der Antrag denk ich mal abgelehnt. Auf gut deutsch also, ist die Beschreibung und der Schutzumfang nicht so formuliert, das der Entscheidungsträger zu dem Schluss kommt, das hier ein Patent gewährt werden kann, wird er ablehnen.


V. Welchen Verfahrensbeteiligten kann Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden?
- dem Patentanmelder, wenn hinreichende Aussicht auf Erteilung des Patents besteht (§ 130 Abs. 1 PatG);


Jetzt kann ich innerhalb der 3 monatigen Zahlungsfrist meinen Antrag auf Verfahrenkostenhilfe , mit Bezug auf mein Patent, einreichen. Die Frist wird dann für längsten 1 Monat gehemmt.

So sehe ich das auch, nur ist mir das mit der „1 Monatsfrist“ noch nicht so ganz klar geworden bzw. in wie weit sich das auf die Erteilung und Bearbeitung der Patentanmeldung auswirkt.


Wenn der Bescheid negativ ist habe ich noch 1 Monat Zeit das Geld evtl. doch selber aufzubringen.

Jo, wenn es das mit der 1 Monatsfrist aussagt.


Das ganze Verfahren dürfte dann doch höchsten 4 Monate dauern (Zahlungsfrist+Verlängerung durch den Antrag).

Zahlungsfrist ja. Verlängerung? Welche Verlängerung?


Da ich das Patent ganz "normal" eingereicht habe, besteht der Schutz ab Tag des Eingangs beim Patentamt.

Ab dem Tag wofür Du den Eingangsstempel (Stanzung auf dem Antrag) erhalten hast.

Ich verstehe nur nicht so ganz, wenn Du sowieso die Hilfe beantragen tust, wieso lässt Du die Anmeldung dann nicht gleich ordentlich von einem Anwalt erledigen? Machst Du bei der Anmeldung Fehler (Beschreibung, Schutzformulierungen), wird sich das durch die gesamte Anmeldung ziehen, was dann u.U. auch den Schutzumfang umfassen kann und Dein „Patent“ dann löchrig wie ein schweizer Käse wird und nichts wert ist, da man es umgehen kann. Für die Umgehung von Patenten geben große Firmen viel Geld aus! Manchmal steht und fällt ein Patent nur mit einem einzigen Wort in der Schutzformulierung!

Conqueror
03.03.2007, 13:22
@Rainer
Unter prov.Patentanmeldung verstehe eine Patentanmeldung ersmal ohne Patentanwalt.
Vorteil ist hier das ich erstmal nur die 310Eu Gebühren bezahlen muss, wenn keine Kostenhilfe beantragt ist.

Ich habe mir das Merkblatt nochmal genauer durchgelesen.Ist wohl doch ein bischen anders. Hier meine neue Version

Mal ein Beispiel wie ich das verstanden habe. Ich habe 3 Mon. Zeit die Gebühren für meine Patentanmeldung zu bezahlen. Wenn ich z.B nach 2 Monaten einen Antrag auf Kostenhilfe stelle , stoppt die 3 Monatsfrist bis das Patentamt über den Antrag entschieden hat. (Kann wohl doch Länger als 4 Monate dauern).
Wenn die Entscheidung negativ ausfällt, läuft die alte Zahlungsfrist erst 1 Monat nach der Ablehnung weiter.
Ich habe also weiter 2 Monate Zeit mir weitere Schritte zu überlegen. (1Monat der alten Frist und den 1Monat nachdem die alte Frist weiterläuft)
Hach ist das alles kompliziert:)
Wenn der Abstand zum Stand der Technik nicht ausreicht könnte ich doch immer noch ein Gebrauchmuster anmelden oder?


Einen Patentanwalt will ich deshalb vorläufig noch nicht einschalten, weil ich bei Ablehnung der Kostenhilfe auf den Anwaltskosten sitzen bleibe.
Ohne Patentanwalt fallen im Höchstfall "nur" die 310 Euro an.
Da bin ich aber auch nicht ganz sicher, muss ich die 310 Eu auf jeden Fall bezahlen, oder gilt der Patentantrag dann nur als zurückgezogen und ich muss nichts bezahlen?

Vorteil ist meiner Meinung nach das das Kostenrisiko gering ist und ich anhand der Entscheidung über meinen Antrag auf Verfahrenskostenbeihilfe, schon die weiteren Erfolgsaussichten abschätzen kann.
Wenn der Antrag angenommen wird habe ich immer noch 12Monate Zeit eine zweite "professionelle" Patentschrift mit Priorität auf die erste einzureichen.

Grüsse

Rainer
03.03.2007, 15:26
Eine prov. Patentanmeldung ist mit einfachen Worten, eine günstige (Vor)Patentanmeldung ohne Patentsprüche bzw. Formulierung der Schutzansprüche aber mit ausführlicher Beschreibung der Idee, um sich schnellstmöglich den Zeitrang (12 Monats-Priorität) zu sichern – Eingangsstempel des Patentamtes zwecks Zeitpunkt der Ideensicherung/einreichung <-- zumindest ist das die mir allgemein zusammengefasste Beschreibung dieser. Wie ein Patentamtsmitarbeiter oder das Patentgericht aber über die positive Aussicht eines Patent entscheiden soll mit einer prov. Patentanmeldung ist mir schleierhaft.

Eine prov. Patentanmeldung kann auch von einem Anwalt eingereicht werden (wesentlich günstiger als die komplette Patentanfertigung), hat also nichts damit zu tun wer sie einreicht, nur wie sie eingereicht wird. Ist die prov. Patentanmeldung ohne Anwalt eingereicht worden und wurde diese laienhaft oder fehlerhaft beschrieben und kann deshalb später nicht ordentlich mit Schutzansprüchen erweitert werden, ist die prov. Patentanmeldung nicht viel wert. Das dazu.

Die Gebühren richten sich danach was Du willst – Antragsgebühren, Recherche, Prüfung. Diese sind i.d.R. Innerhalb drei Monate zu zahlen, andernfalls gilt der Antrag als zurückgenommen und die Idee wird nicht zum Stand der Technik gezählt - wichtig! Stellst Du einen Hilfeantrag, läuft die Zeit der Gebührenzahlung sicherlich weiter (ab Antragseingang), aber sie wird, so wie ich es verstanden habe, um einen Monat verlängert, ab da an, wo Du, wenn denn, den Ablehnungsbescheid erhalten hast. Andernfalls werden die Gebühren automatisch durch den positiven Antrag abgegolten. Wie das gezählt wird wenn Du erst nach zwei Monaten den Hilfeantrag stellst weiss ich nicht, logischerweise dürften die Gebühren bei Ablehnung aber innerhalb 4 Monate ab Antragseingang (Stempel) fällig werden oder der Antrag wird eben als zurückgenommen gewertet. Zumindest interpretiere ich das jetzt mal so für mich.

Du solltest Dich auf jeden Fall schon bevor Du die prov. Anmeldung abgibst um einen Anwalt bemühen! Ich kann mir gut vorstellen, das nicht jeder Anwalt über den Staat abrechnen will, weil die Gebühren die der Staat zu zahlen bereit ist, dafür evtl. zu niedrig sind. Rede vorher mit dem Anwalt ob er über Zuschüsse für Dich tätig wird und sollte der Antrag bewilligt werden, er für Dich die professionelle Patentanmeldung darüber anfertigen würde! Frage ihn dann auch gleich, ob Deine eigene prov. Anmeldung bzw. der Inhalt der Beschreibung dafür ausreicht, Deine Idee, die Du ihn dann auch schon erzählt hast, mit Schutzansprüchen zu versehen, denn gerade das ist sehr wichtig bei der fachgerechten späteren Anmeldung! Fängst Du erst an einen Anwalt zu suchen nachdem der Hilfeantrag positiv entschieden wurde, geht Dir unnötige Zeit verloren und Du engst den Spielraum des Anwalts möglicherweise nur unnötig ein.

Wenn der Abstand zum Stand der Technik bei einer Patentanmeldung nicht ausreicht, reicht es eigentlich auch nicht für ein GBM. Du kannst dennoch ein GBM Schutz beantragen, ob diese dann aber die nötige „Stärke“ hat um Löschungsverfahren abzuwehren, wäre dann aus meiner Sicht fraglich und vor allem auch gefährlich! Besonders dann, wenn Du es als Verbotsrecht benutzen willst.

Ein Irrglaube ist aber, das Du dann noch 12 Monate Zeit hast für eine professionelle Patentschrift. Die Prioritätszeit beginnt unweigerlich und ohne das sie auch nur um eine Sekunde verlängert wird, ab den Tag, wo Du Deine erste (prov. Anmeldung) beim Patentamt abgegeben hast und der Eingangsstempel drauf ist. Wartest Du 4 Monate bzw. auf den Verfahrenskostenbeihilfebescheid, hast Du nur noch 8 Monate Zeit bzw. höchstens 4-5 Monate um Dir einen Anwalt zu suchen, der über diesen Bescheid bzw. über die staatlichen Zuschüße für Dich tätig wird, sowie ihn über Deine Idee aufzuklären damit er anfangen kann eine professionelle Ausarbeitung Deiner Patentschrift anzufertigen und abzugeben! Das klingt so, als wäre das viel Zeit, ist Deine Idee aber kompliziert, groß und schwierig, sind 3-4 Monate nicht viel, denn der Anwalt muss auch noch recherchieren und sich einen Überblick über den S.d.T machen. Je mehr Zeit Du dem Anwalt gibst, desto sicherer dürfte die gesamte Anmeldung werden.

Informiere Dich einfach über ein Informationsgespräch bei einem Patentanwalt, dieses Informationsgespräch ist i.d.R. Kostenlos – vorher fragen!

Conqueror
06.03.2007, 23:11
Also so langsam bekomme ich einen Überblick. Aber ich werde auf jeden Fall vorher nochmal einen Anwalt aufsuchen.
In der Uni Dortmund findet auch eine kostenlose Erfinderberatung statt. Ist ja echt ein komplexes Thema und ich will nicht wegen eines Formulierungsfehler den Schutz verlieren.


Wie ein Patentamtsmitarbeiter oder das Patentgericht aber über die positive Aussicht eines Patent entscheiden soll mit einer prov. Patentanmeldung ist mir schleierhaft.
Mir auch.:)

Über die Kosten wenn ich den Patentantrag formuliere und der Anwalt ihn nur prüft werde ich mich auch mal schlau machen. Das wäre mir natürlich auch lieber nur scheue ich die Kosten auf den ich sitzenbleibe wenn die Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird.


Stellst Du einen Hilfeantrag, läuft die Zeit der Gebührenzahlung sicherlich weiter (ab Antragseingang), aber sie wird, so wie ich es verstanden habe, um einen Monat verlängert, ab da an, wo Du, wenn denn, den Ablehnungsbescheid erhalten hast.

Das habe ich anders verstanden, ab Eingang des Antrags auf Kostenhilfe wird die 3 Monatsfrist gehemmt und läuft erst bei Ablehnung weiter...+1 Monat.

Wichtig wäre halt nur wie lange die Bearbeitung dauert da ja die Prioritätszeit von 12 Monaten nicht gehemmt wird.
Hat da jemand Erfahrungen. Aber zu lange darf es ja nicht dauern da das Ganze ja sonst Sinnlos wäre.


Wenn der Abstand zum Stand der Technik bei einer Patentanmeldung nicht ausreicht, reicht es eigentlich auch nicht für ein GBM. Du kannst dennoch ein GBM Schutz beantragen, ob diese dann aber die nötige „Stärke“ hat um Löschungsverfahren abzuwehren, wäre dann aus meiner Sicht fraglich und vor allem auch gefährlich! Besonders dann, wenn Du es als Verbotsrecht benutzen willst.

Was würde denn passieren wenn ein Löschungsverfahren beantragt wird. Müsste ich dann auf jeden Fall bezahlen oder kann ich zur Not auch einfach "klein Beigeben" und auf mein GBM
verzichten?

Grüsse

Rainer
07.03.2007, 16:45
Beschreibung und Formulierung eines Patentes ist das A und O eines Schutzrechts! Deshalb sollte man tunlichst auch dieses nur dann selber machen, wenn man weiss wie das genau geht. Andernfalls sollte man lieber in die Tasche greifen und sich einen Fachanwalt leisten ;) Denn was nützt Dir ein Patent, das Hinz und Kunz umgehen kann? Nichts!

Patentanmeldungen haben immer auch etwas mit Glück zu tun! Wer nicht wagt, der nicht gewinnt ;) Mit den Zeiten der Gebührenentrichtung bei Verfahrenskostenhilfe ist sicherlich einiges an Interpretation möglich, am besten informierst Du Dich einfach mal direkt beim Patentamt, kostet ja nix ;)

Löschverfahren finden ja erst dann statt, wenn Du ein Patent hast und dieses offengelegt wurde, vorher erhält niemand Einsicht und kann auch nicht löschen lassen was noch nicht existiert. Um aber ein Patent zu erhalten, müssen die Gebühren bereits bezahlt worden sein, vorher rührt da niemand ein Finger. Somit hättest Du dann die Kosten bereits bezahlt, die dann natürlich auch futsch wären. Sollte später dann vielleicht sogar eine Nichtigkeitsklage (nach der Einspruchsfrist von 3 Monaten nach Offenlegung/Veröffentlichung durch das Patentamt) gegen Dein Patent von einem Mitbewerber eingereicht werden, werden nach meinem Wissen die Kosten hierfür i.d.R. dem Unterlegenden in diesem Rechtsstreit auferlegt. Natürlich kann es auch anders kommen und der Kläger muss, auch wenn er gewonnen hat und das Patent verworfen wurde, die Kosten nach billigem Ermessen des Gerichts für den Rechtsstreit übernehmen bzw. werden ihm auferlegt. Da gibt es glaub ich keine allgemeingültige Richtlinie für ;)

Conqueror
19.10.2007, 00:26
Hi

ich habe lange nichts von mir hören lassen. Aber ich denke es geht vielen so. Eine gute Idee haben und sie dann tatsächlich als Patent anmelden sind 2 Paar Schuhe.

Also ich habe das Ganze nach der kostenlosen Beratung in Dortmund jetzt ohne Patentanwalt eingereicht, weil mir einfach die Zeit fehlt und mir das Risiko zu gross war das ich auf den Kosten des Anwalts sitzenbleibe.

Der Antrag ist Anfang April eingereicht worden und bis auf die Eingangsbestätigung habe ich bis jetzt (18.10.07) nichts mehr vom Patentamt gehört.
Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam wenn der Staat zahlen soll. Wenn ich meine KFZ Steuer nicht bezahle sind "Die" deutlich schneller.

Ich halte euch aber auf dem Laufenden....


Grüsse

Thomas Moos
19.10.2007, 00:32
Hallo Conqueror,


besten Dank für den Zwischenstand. Ich denke leider auch,
dass Du nun erst einmal eine längere Zeit nichts hören wirst...
aber so ist das halt als Erfinder :-)

Glück auf und beste Grüße,


Thomas Moos

Rainer
19.10.2007, 00:34
Hast Du wenigstens schon die Gebühren bezahlt? Du kannst die Anmeldung notfalls auch alleine machen, enge diese aber nicht zu sehr ein! Sobald Du dann Interessenten gefunden hast, natürlich nur während der Prioritätszeit von 12 Monate ab Eingang beim Patentamt, kannst Du die Anmeldung notfalls noch einmal von einem Fachanwalt überarbeiten lassen, hüte Dich aber davor, vorher schon etwas zu veröffentlichen, wenn Du der Meinung bist, das Deine Anmeldung evtl. schwach ist ;)

Zum Thema Verfahrenskostenhilfe habe ich mich nochmals schlau gemacht, hab jetzt den ganzen Thread hier nicht nochmal gelesen aber sollte diesbezüglich noch Fragen offen sein, melde Dich nochmal hier ;)

Conqueror
19.10.2007, 02:07
Das ging ja mal wieder schnell mit den Antworten, kreative Menschen scheinen nachtaktiv zu sein:)

Hast Du wenigstens schon die Gebühren bezahlt

Nein, darum ging es ja auch. Oder welche Gebühren meinst du jetzt.


Du kannst die Anmeldung notfalls auch alleine machen, enge diese aber nicht zu sehr ein!

Hab ich ja. Ich denke ist mir auch nicht so schlecht gelungen. Ich habe mich im Rahmen meiner Möglichkeiten informiert, die Patenanmeldung ist raus und ich warte auf einen Bescheid vom Patentamt über die Kostenübernahme. Dafür war die Verfahrenskostenhilfe ja auch mal gedacht, das finanziel nicht so potente Menschen auch die Möglichkeit haben ein Patent anzumelden.

Oder habe ich da missverstanden.

Grüsse

Rainer
19.10.2007, 12:09
Ich hab Dich mißverstanden, da Du davon schriebst, das Du die Patentanmeldung eingereicht hast. Deshalb bin ich davon ausgegangen, das Du gleich eingereicht hast, komplett, aber Du hast ja nur die Verfahrenskostenhilfe mit einer Beschreibung eingereicht ;)

Die Bearbeitung des Bescheids kann im ungünstigsten Fall bis zu 12 Monate dauern, dann erhältst Du diesen ( kannst dann aber schon davon ausgehen das Deine Idee auch patentiert wird ) und gehst mit dem Bescheid zu einem Patentanwalt. Bevor Du diesem aber erzählst worum es genau geht, fragst Du ihn, ob er auch auf Basis der Verfahrenskostenhilfe arbeitet, macht nämlich leider nicht jeder ;)

Conqueror
23.11.2007, 21:42
Hallo

neuester Zwischenstand. Heute ist der Beschluss zur Verfahrenskostenhilfe gekommen.
Ist sogar bewilligt worden:) . Jetzt werde ich wohl doch mal professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kostenfrage ist ja jetzt geklärt. Der Prototyp ist auch so gut wie fertig mal schauen wies weitergeht. Ich werde mich auch mal bei der IHK schlaumachen über evtl. Verwertungmöglichkeiten...

Grüsse

Rainer
24.11.2007, 00:34
Das ging ja relativ schnell, ich staune! Viel Glück! Halte uns doch bitte weiter auf dem Laufenden und sobald Du etwas zu Deiner idee erzählen willst, hier bist Du genau richtig ;)