Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kombination von versch. bestehenden Dingen patentierbar?
Sonja L.
27.02.2007, 13:00
Hallo,
kann ich eine Kombination von verschiedenen Alltagsgegenständen patentieren lassen?
Die Neuheit ist, dass sich mehrere verschiedene Dinge, die es einzeln alle schon gibt, aus einem einzigen Produkt herstellen lassen, wenn man dieses auf verschiedene Arten verwandelt.
Freue mich sehr auf Eure Antworten,
liebe Grüße ans Forum,
Sonja
Natürlich kannst Du das! Beispiel:
Papier gab es schon ewig
Silizium gibt es auch schon ewig
Daraus wurde (mehr oder weniger) ein RFID Chip. Chip und Verfahren zur Herstellung dieser Chips wurden und werden weiter patentiert.
Anderes Beispiel:
Du nimmst zwei Bälle, baust ein Rahmen (Kasten) drumherum, ein Kettenzug mit Pedal (oder auch elekrischen Motor) und Gepäckkasten, das gibt es alles auch schon. Dann nimmst Du eine inovative Steuerung damit Du nicht seitwärts unkontrolliert wegrollst und vermarktest das als Innovatives Ballrad ;)
Sonja L.
01.03.2007, 08:51
Hallo Rainer,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Und was wäre, wenn die verschiedenen Gegenstände zum Teil schon als Patent angemeldet wären?
Zum Beispiel:
Wenn zum Beispiel der Alltagsgegenstand Stuhl geschützt wäre und auch ein Tisch ein Patent wäre. (Ich weiss, dass sie das nicht sind, aber mal angenommen)
Und ich nun eine Kombination aus beidem erfunden hätte, die durch ein paar Handgriffe entweder das eine oder das andere wären. Ginge das, oder würde das die einzelnen Patente verletzen? Ich würde mir ja nur die Kombination schützen lassen.
Liebe Grüße,
Sonja
Subjektiv würde ich sagen, das dies nicht schützbar wäre. Du kannst nämlich keine (noch) geschützten Gegenstände zusammenfügen und daraus ein neues Schutzrecht machen und das dann vermarkten. Denn wenn das ginge, würde ich einfach ein Plasmafernseher nehmen und an dem Gehäuse aussen ein Telefon, ein PC und ein Radio anbringen und dies dann als neues Produkt herausbringen. Ich glaube da würde ich so einigen Ärger mit den Schutzrechtsinhabern der einzelnen Technik-Patenten bekommen ;)
Aber das steht auch in dem Patentgesetz, es muss neu sein, einen technischen Charakter haben, darf nicht von einem Fachmann als naheliegend eingestuft werden und natürlich gewerblich anwendbar sein. Zum anderen würdest Du dann die einzelnen Schutzrechte sehr einfach umgehen können, denn damit wären Monopolstellungen des Staates nur noch Makulatur (jemand erfindet das Gewehr und ich bau ein Radio ein, bringe es als neues Produkt raus - natürlich wesentlich günstiger als der Gewehrhersteller (Erfinder), hatte ja die Forschungskosten nicht die wieder reingeholt werden müssen). Du kannst aber bestehende Patente als „Ideengeber“ nehmen und dieser eben Verbessern und/oder Kombinieren, allerdings dürftest Du die geschützten Teile nicht einfach herstellen und/oder in den Verkehr bringen, dazu benötigst Du dann wieder die Einwilligung der Schutzrechtsinhaber. Spielen die letztendlich dann nicht mit, hast Du ein Haufen Geld aus dem Fenster geworfen.
Sinn würde so etwas evtl. machen, wenn in den nächsten paar Jahren diese heutigen Schutzrechte auslaufen, denn dann könntest Du diese Kombination evtl. auch so vermarkten, zumindestens müsstest Du die heutigen Patentinhaber dann nicht mehr fragen. Dann allerdings dürfen auch andere wieder völlig andere Kombinationen in Erwägung ziehen und statt ein Apfel eben eine Birne nehmen ;) Ob ein solches Schutzrecht dann aber auch einen Löschantrag standhalten wird, kann ich nicht beurteilen. Wie Du siehst, ist das schon etwas kompliziert, am besten unterhältst Du Dich mal mit einem Patentanwalt darüber. Dem kannst Du dann auch erzählen um was es sich letztendlich handelt ;)
Hallo zusammen,
meine Frage geht in die ähnliche Richtung. Es geht darum, dass ich eine Idee habe, die an sich nicht wirklich neu ist. Wenn man eine Patentrecherche durchführt, findet man schnell 2-3 Patente, die, kombiniert, meine "Erfindung" zu 95% beschreiben. Eventuell könnte ich ein Patent auf die restlichen 5% beantragen. Es geht mir auch nicht wirklich darum ein Patent anzumelden. Viel mehr geht es mir darum, etwas zu produzieren und herzustellen und mir dadurch evtl eine Existenz aufbauen. Ich bin von der Idee überzeugt und würde gern loslegen, nur bin ich mir unsicher... Wie ist es denn, wenn ich bekannte Technologien miteinander verknüpfe? Sagen wir, ich könnte handelsübliche Teile einkaufen (wie z.B. einen Elektromotor, ein Rohr oder so was), die ich vielleicht sogar aus dem Baumarkt bekommen könnte und ein altes Prinzip zur Stromgewinnung aufgreife? Der Vorteil, den ich in meiner Idee sehe, ist nicht dass die Idee an sich extrem neu ist, sondern deren Umsetzung, die Zielsetzung und die Art der Herstellung. Wenn ich z.B. einen Ottomotor bauen will, der statt aus tausenden Einzelteilen aus vielleicht nur 50 leicht erhältlichen Teilen schnell&günstig zusammengebaut werden kann, kann ich das Produkt dann produzieren und vermarkten? Wen müsste ich um Lizenzen bitten? Wenn wir am Beispiel des Ottomotors bleiben: es gibt zig Patente hierzu…aber wie finde ich raus, wer genau zu fragen ist? Bzw: wenn ich es schaffen würde, die 5% meiner „Eigenleistung“ zu patentieren, so beruht dennoch der größte Teil der Idee auf anderen Ideen. Gibt mir das Patent auf den kleinen Teil das Recht das komplette Teil zu produzieren?
Wie gesagt, ist meine Zielrichtung der Idee etwas anders, als in den meisten Patenten. Meistens geht es um Probleme wie z.B. höhere Effizienz oder höhere Leistung usw. In meinem Konzept geht es wirklich nur darum, so einfach&günstig wie möglich das Produkt herzustellen, andere Kriterien werden vernachlässigt.
Würde mich auf konstruktive Ratschläge freuen. Ich denke ich werde auch mal bei Gelegenheit die kostenlose Beratung eines Patentanwalts in einem PIZ in Anspruch nehmen.
Viele Grüße!
Alles worauf es Schutzrechte gibt kannst Du weder ungefragt schutzrechtlich benutzen oder einfach herstellen noch in einem neuen Schutzrecht einbauen, um es dann als Deines auszugeben. Du kannst die restlichen 5%, wie Du schon selber sagtest, schützen lassen – wenn es denn sinnvoll wäre, denn die anderen 95% sind ja, wie Du sagst, schutzrechtlich geschützt. Somit denke ich mal, das Du mit 5% kein Produkt herstellen kannst, also müsstest Du die anderen, wenn es denn nur 2 wären – pingelig nach recherchieren -, mit ins Boot nehmen.
Mir stellt sich aber erst einmal die Frage, was Du erreichen willst. Willst Du die Teile neu erfinden oder willst Du sie nur zusammenfügen, um daraus ein neues Produkt zu generieren? Denn das geht unter Umständen schon, Du kannst sie kaufen, zusammensetzen und das Werk dann Verkaufen, nur schützen lassen kannst Du das dann so nicht, zumindest nicht die Teile, auf denen noch Schutzrechte gelten. Denn das würde bedeuten, das Du geschützte Dinge Herstellen und Vertreiben würdest, wenn auch nur zum Teil, das ist aber verboten. Wenn Du nur handelsübliche Produkte, die man also überall fertig zu kaufen bekommt, zusammensetzen und verkaufen willst und das wird dann ein erfolgreiches Geschäft, wird der Markt reagieren und nachziehen und ohne Schutzrechte könntest Du ihnen das nicht einmal verbieten.
Du müsstest also, wenn ich Dich richtig verstanden habe und Du auch die geschützten Teile selber herstellen willst um sie in Deinen 5% in einem Rutsch einzubauen, diejenigen fragen, die auf die 95% Schutzrechte haben. Gibt es die 95% frei verkäuflich in Europa, also hat der Schutzrechtsinhaber sein Produkt bereits in Europa eingeführt, dürftest Du sie theoretisch auch kaufen und in Deinen 5% einbauen um daraus ein neues Produkt zu schaffen – frage dazu aber bitte einen Fachanwalt! Du kannst aber auch diejenigen Fragen die die 95% haben, ob sie interessiert wären Deine 5% in ihren Produkt einzubauen um das gewünschte Produkt zu erhalten, dazu müsstest Du aber Deine 5% wieder sichern lassen, denn es besteht die Gefahr, das sie es sonst einfach einbauen und Dich außen vor lassen.
Du solltest Dich vielleicht auch mal über ein Verfahrenspatent erkundigen ;)
Habe ich Deine Fragen richtig verstanden?
Hi Rainer,
danke für die schnelle Antwort! Im Großen und Ganzen hast Du das schon richtig verstanden. Es ist schwer so was als Text niederzuschreiben und das auch noch ohne zuviel zu verraten ;) Vielleicht passt meine Frage auch nicht mehr wirklich in dieses Topic...
Was ich erreichen will ist, ein Produkt zu verkaufen. Das Produkt basiert auf einem weltbekannten (patentierten) Produkt, sagen wir mal Benzin-/Ottomotor. Außerdem will ich den Motor nicht im etablierten Markt (der Fortbewegung: PKW, Schiff, Flugzeug) einsetzen, sondern zu einem anderen Zweck Sagen wir ich habe eine elektromechanische Steuerung für diesen Motor entwickelt, so dass die Herstellung des Motors günstiger und einfacher wird. Es kann sein, dass ich diese Steuerung patentieren lassen kann. Aber: es geht mir gar nicht allzu sehr darum ein Patent anzumelden. Ich weiß, wenn ich meine Idee nicht schütze, wird es ganz schnell Nachahmer geben, sollte die Idee gut sein. Aber diesen Gedanken können wir erstmal außen vor lassen, darum kümmere ich mich später ;)
Die Frage ist: kann ich das Produkt „einfach herstellen“ oder klopfen dann alle an, die womöglich ein Patent auf das ein oder andere Teil haben? Heißt das im Endeffekt, dass ich versuchen muss die Firmen, deren Patente womöglich betroffen sein könnten, zu informieren, dass ich ein Produkt erzeugen & verkaufen will, dass womöglich zum Teil von einem ihrer Patente beschrieben wird?
Mir ist nicht ganz klar wie das funktioniert, noch mal ein Beispiel: ich kann doch in den Baumarkt gehen, mir diverse Schrauben, Kabel etc kaufen und ein Elektromotor bauen. Wenn ich mich jetzt entschließe, diesen Elektromotor in Serie zu fertigen (immer mit den Teilen aus dem Baumarkt ;) , muss ich dann vorher erst recherchieren, wessen Elektromotor-Patent (gibt ja auch einige in den verschiedensten Ausführungen), meinem Entwurf am nächsten kommt und ihn fragen, ob ich das machen darf?
Okay, etwas konkreter noch: meine Idee basiert auf einer Idee die locker 120 Jahre lang schon existiert und die in der Theorie oft schon durchdacht wurde und auf die es in den verschiedensten Ausführungen und Variationen Patente gibt. Die Idee hat sich nie wirklich durchgesetzt, was ich ziemlich ärgerlich finde. Es gab immer mal wieder Bastler und Tüftler, die hier und da mal einen Prototyp gebaut haben. Heute gibt es 2-3 Firmen weltweit, die ein Produkt, basierend auf der Idee, produzieren und verkaufen. Von diesen Firmen hat höchstens eine denselben Zielmarkt wie ich vor Augen. Alle anderen Produzieren nur riesige komplizierte und teure Anlagen. Und: sie haben ihre Produkte mit einem anderen Zielgedanken entwickelt: hohe Effizienz und Steuerbarkeit. Mein Ziel ist es, das Produkt klein & leicht und günstig herzustellen. Vielleicht liegt es auch daran, dass diese Idee nie wirklich einen Massenmarkt gefunden hat?
Ich hoffe es kommt ein wenig klarer raus, was ich meine.
Ich wünsche ein schönes Wochenende!
Du möchtest also z.B. in einem Handy der Firma XY eine Lupe der Firma AB einbauen und mit etwas Tüftelei bewerkstelligen, das beides zusammen ausgeht bzw. die Lupe einklappt, wenn Du das Handy ausmachst? Wenn ja sollte es keine Probleme geben, dennoch einen Fachanwalt dazu befragen! Wie Du das bewerkstelligst, das die Lupe automatisch einklappt wenn Du am Handy den Ausknopf drückst, willst bzw. könntest Du patentieren lassen? Auch das sollte gehen, wenn es sich denn nicht um ein Software Patent handen sollte, denn das ist "theoretisch" verboten. Nur, Du kannst bei Deinem Willen ein Patent darauf zu bekommen wie diese Funktion mit der Lupe gekoppelt und funktionstüchtig wird, keine eigenständigen Ansprüche bezüglich des Handys und der Lupe stellen, denn diese beiden Dinge gehören zum Stand der Technik. Somit müsstest Du bereits den Hauptanspruch so gestalten, das hier keine Mißverständnise aufkommen können! Willst Du darauf ein Verfahrens- und Vorrichtungspatent machen, müsstest Du natürlich beide Hauptansprüche unmissverständlich formulieren ;)
Das Handy und die Lupe dürften andere auch nachbauen, vorausgesetzt es gibt darauf keine Schutzrechte. Das Verfahren wie sich die Lupe dann automatisch ins Handy klappen tut hingegen nicht, zumindest dann nicht, wenn Du dieses Verfahren geschützt hast. Lässt Du dieses Verfahren nicht schützen, können andere bei Bekanntgabe auch dieses Verfahren für eigene Geschäftsprozesse benutzen und Du könntest nichts dagegen tun.
Alle zwei Gegenstände in Kombination zueinander sowie möglicherweise das Verfahren, welches notwendig ist um die Lupe einklappen zu lassen, müsste gehen – anerkannte erfinderische Höhe mal vorausgesetzt ;) Sollten aber auf das Handy und die Lupe noch gültige Schutzrechte gelten, sieht die Geschichte wohl etwas anders aus, auch das solltest Du dann aber einen Fachanwalt fragen ;)
Ich glaube Du wärst mit Deinen Fragen ganz gut bei einem Fachanwalt aufgehoben, dem kannst Du dann auch erzählen worum es genau geht. Informationsgespräche sind in der Regel kostenlos ;) Was ich jetzt hier mache ist eher so, wie mit einer stumpfen Nadel in Wackelpudding zu picken :drink:
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort und ich muss zugeben ich glaube Du hast Talent im Nadel-Wackelpudding-Picken. :) Die Antwort hilft mir schon mal ein wenig weiter (und klingt erstmal gut) und die Details werde ich wirklich nur mit einem Anwalt durchsprechen können. Erstmal das Geld zusammenkratzen....hatte schon bei einem bezügl. kostenlosem Infogespräch angefragt, die haben mich aber nur ans PIZ in Darmstadt verwiesen. Werde mal dort und auch mal bei der IHK versuchen einen Termin wahrzunehmen.
Viele Grüße + bis zum nächsten Thema
Schlafmütze
23.08.2007, 18:48
Hallo Ihr,
man kann schon so ein Patent anmelden und erteit bekommen, dass Dinge enthält/kombiniert, die im einzelnen schon Patente sind. In meinem Fall war es auch so. Die Dinge sind ja meist nicht für den selben Zweck erfunden worden, oder durch eine neuartig Kombination entsteht eine Lösung die der vorigen Problemlösung überlegen ist, so das die erfinderische Höhe dennoch gegeben wäre.
Es ist ja auch eine Frage der Vermarktung und Produktion und wenn man ressourcensparend und kostenreduzierend porudkzieren will, liegt die Überlegung immer nahe Komponenten zu finden , die vielleicht im Prinzip schon für irgendetwas ( anderes ) vorhanden sind, weil es den ganzen Prozess in der Realisierung schon mal einfacher macht. Die Überlegung ist gerade für die jenigen wichtig die über keinerlei Firmenmäßigen Infrastrukturen verfügen, aber sich mit dem Gedanken beschäftigen wie das Patent/ Produkt denn später produziert werden könnte...aus welchem Grund auch immer.
Wichtig ist, wie war die vorige Problemlösung geschaffen, wie deutlich sind die Unterschiede. Kann sich jemand "angegriffen" "beschränkt" fühlen....?
gab es derartige Kombinationen vorher noch nicht, welchen ZWeck erfüllten die einzelnen Komponenten. Es ist fast wie bei dem Beispiel mit dem Papier und der Keramik (?) was hinterher ein Chip ist, den Zweck hat das Papier nicht ( o.k. wenn man Notizen Datenspeicherung nennt, aber der Unterschied ist sooooo groß....) und Keramik ja weiss nicht aber wurde sicher bis dahin auch wohl wesentlich anders verwendet. Wie man sieht ist das ja vielseitig einsetzbares Material und kann immer wieder in Patenten vor kommen auch wenn Keramik alleine.....ich wiederhol` mich.
In meinem Fall war vorher für den ZWeck Papier verwendet worden, ich selbst habe eine Materialkombination entwickelt ebenfalls für den Zweck von Notizen, allerdings auf einem Medium das nicht aufweicht ( bei Berührung mit Wasser) desinfizierbar ist, sich zum niederschreiben von Notizen eignet - im weiteren Sinne Datenspeicherung, ohne Strom und Software ( kenntnisse) und notfalls auch unter Wasser und unter schlechten Sichtverhältnissen "arbeitet" "funktioniert". Die einzelnen Materialien gab es schon nur die Kombination nicht und alle haben vorher andere ZWecke erfüllt.
Dann war da noch die Frage nach der Erfinderischen Höhe...
Das Problem ist hinlänglich bekannt gewesen ( wie "merkt" man sich Dinge und erinnert sich wieder) und die bisherige PRoblemlösung ( Papiernotizen/ elektronische Datenspeicherung) hat in bestimmten Bereichen Nachteile ( funktioniert nicht immer, Kenntnisse zur Anwendung nötig, Materialanfälligkeit, begrenzte Anwendbarkeit und Anwendungsbereiche)
Da das ursprüngliche Problem mit Papier gelöst wurde ( Notizen) wäre ein Fachmann aus der papierbranche zu erwarten gewesen um das Problem zu lösen - es kam aber nicht so.
Die jetzige Problemlösung kommt aus dem Bereich Kunsstoff bzw Verarbeitende Industrie und auch hier kam niemand auf die Idee, obwohl es für die Fachmenschen naheliegend gewesen wäre.
Ich selbst arbeite in Kontaminierten Bereichen mit wechselnden Licht und Feuchtigkeitsverhältnissen denen auch nicht immer alle elektrischen Geräte standhalten und das Anwenden von Software und die Abhängigkeit von Strom/Tageszeit/Licht und besonderen Kenntnissen schaffen eine Hürde technologische Lösungen einfach anzuwenden. Also wurde ich damit der Fachmann für das Problem, da ich es analysiert habe und pragmatisch gelöst habe. Ich bin nicht Chemiker/ Physiker/Ingeneur, weshalb es für mich auch wiederum nicht so naheliegend war, dass die erfinderische Höhe zu gering gewesen wäre.
Aus diesem Grund hat der Patenterteilungsprozess allerdings auch von 1999 bis 2005 gedauert da diese Situation erst "beleuchtet" werden müssen, denn die Lösung is sooooo banal, das so mancher gesagt hat warum man da nicht schon eher drauf gekommen ist. (dafür gibt es Gründe, aber das führt hier zu weit ein bischen hat es mit der Deutschen Mentalität zu tun, mein Produkt ist im Ausland wesentlich beliebter als hier).
die FRage war schon eine Weile her und es haben ja schon jede Mange Leute geantwortet, vielleicht war mein Kommentar aber dennoch nicht völlig umsonst.
Mütze
Deine Antwort ist passend und gut! Das mit der erfinderischen Höhe und naheligende Lösungen eines Problems ist für mich aber eher unplausibel. Würde es nach Deinen Aussagen so sein, dürfte eigentlich weder ein Doktor, ein Professor, ein Ingenieur, Architekt oder Menschen mit ähnlichem Bildungsstand, jemals ein Patent oder Gebrauchsmuster erhalten, da von solchen Menschen erwartet werden kann auf Lösungen zu kommen, die einem Laien oder Durchschnittsbürger eher unverständlich vorkommen würden. Ich habe schon Schutzrechte gelesen, wo solche Personen Patente erhalten haben über Dinge, worauf auch 16 jährige gekommen wären ;)
Aber nochmal, um bei dem Beispiel Handy und Lupe zu bleiben, hat man ein Verfahren die Lupe per Ausknopf ins Handy einfahren zu lassen, ist das nicht gleichbedeutend damit, das man nun, weil diese Lupe und das Verfahren zum Einklappen für Handys entwickelt wurde, einfach die Handys vom Hersteller X nachbauen darf, weil man nun ein Patent auf ein Verfahren hat, das die Lupe automatisch ins Handy einfährt, weil man den Knopf auf einem Handy drücken muss ;) Auf die Technologie der Handys, möglicherweise auch auf Form und Gestaltung, dürften Patente, Gebrauchsmuster und / oder Geschmacksmusterrechte gelten und die darf man auch mit diesem Verfahren nicht verletzen.
In einem solchen Fall bleiben einem dann eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Erstens man wartet bis die bestehenden Schutzrechte der Handys erloschen sind, unwahrscheinlich, oder zweitens, man nimmt Kontakt zu Handyherstellern auf und bietet sein Verfahren an, gegen einen Obulus natürlich ;)
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