Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muster-Patentanträge
christianc
17.08.2006, 21:26
Hallo!
Ich bin kurz vor der Fertigstellung meiner Patentidee und wollte fragen ob es im Internet sowas wie Muster-Patentanträge gibt.
Ich bin nämlich unsicher, ob die Formulierung meines Patentantrages einwandfrei ist. Bis jetzt habe ich mir patente im depatisnet angeschaut und versucht meinen Antrag ähnlich zu formulieren. Ich wäre aber froh, wenn ich eine richtige Vorlage hätte, mit klaren Regeln.
Über gute Tips würde ich mich freuen!
Thomas Moos
18.08.2006, 00:43
Hallo ChristianC,
die Frage ist ja recht einfach gestellt, aber leider geht das bei der Antwort nicht, sorry. :streichel:
Die Thematik kann man durchaus als höllisch komplex bezeichnen, und somit gibt es nicht nur "kein" Patentrezept, sondern leider auch keine ultimative Regelung für Patentansprüche. Hier besteht jedes Mal aufs Neue eine ganz individuelle und relative Beschreibung. Ich denke dabei solltest Du Folgendes generell beachten:
1. Lese Dir auf der Seite des DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt (http://www.dpma.de) einmal in Ruhe die gesetzlichen Bestimmungen dies bezüglich durch.
2. Das European Patent Office hat hier eine kleine Richtlinie heraus gegeben, welche als Anhaltspunkt für die Sicht des Prüfers dient. Im Umkehrschluss entspricht das natürlich auch deiner Maßgabe:
Richtlinien*für die Prüfung:TEIL C: KAPITEL III PATENTANSPRÜCHE, 5. Prägnante Formulierung, Anzahl der Patentansprüche (http://www.european-patent-office.org/legal/gui_lines/d/c_iii_5.htm)
Hier noch mal der gesamte Lesespaß als pdf: http://www.european-patent-office.org/legal/gui_lines/pdf_2005/guidelines_2005_d.pdf
3. Google einmal nach den folgenden Begriffen, um weitere Details zu erhalten: formulierung + der + patentansprüche
4. Hast Du bereits den aus meinen Augen auch sehr wichtigen Punkt beherzigt, und zwar aus dem Rechercheergebnis etwas zu lesen und daraus zu lernen.
5. Müssen natürlich Deine Schutzansprüche im Abgleich und in Konstellation zu Deinem Rechercheergebnis stehen und gestaltet sein. Dieses unter Berücksichtigung und Zielsetzung eine dennoch schutzwürdige Beschreibung für Deine Erfindung zu erhalten.
6.Wenn Du Dir zu unsicher bist, rate ich Dir zu einer Beratung, bzw. eventl. auch zu einem Patentanwalt. Wenn Du das Geld dafür nicht hast, trägst Du natürlich ein entsprechendes Risiko bei einer Anmeldung. Aber manchmal geht`s halt nicht anders.
7. Lade Dir mal aus dem Downloadbereich: Die Provisorische Patentanmeldung + Patent und Muster, dort sind auch noch interessante Infos drin.
Ich hoffe Dir zumindest im Ansatz ein paar nützliche Tipps gegeben zu haben...:engel:
Schöne Grüße aus dem Taunus,
Thomas Moos
Hallo Christian,
die Patente, beispielsweise aus den Datenbanken von Depatisnet, sind richtige „Vorlagen“. Wenn Sie beispielsweise einige der Firma Siemens oder BASF oder Daimler Chrysler AG lesen, können Sie sehr viel über die Beschaffenheit eines Patentes lernen.
Ich finde eine super Lektüre finden Sie hier:
http://koch.uni-lueneburg.de/inwert/p-inwert_skript_koch-050610.pdf
Nachdem Sie diese 19 Seiten gelesen haben, werden Sie um einige theoretische „Erfahrungen“ reicher sein ;)
christianc
18.08.2006, 23:26
Danke für die Tipps! Ich werde mir die angegebene Literatur durchlesen und ggf. mein patent überarbeiten. beim überfliegen der literatur habe ich gelesen, daß es zu einem Einspruch führen kann wenn der Patentanspruch in zu vielen Variationen aufgeführt wird.
Zitat:
"Ein Einwand kann auch erhoben werden, wenn ein einziger Anspruch eine Vielzahl von Alternativen enthält, falls dies die Ermittlung des Gegenstands, für den Schutz begehrt wird, über Gebühr erschwert."
Wie genau ist das zu verstehen?
Hallo Christian,
ich denke das damit gemeint ist, das wenn zu viele Alternativen in einem unabhängigen Anspruch beschrieben werden, das dann ein Einwand seitens des Patentamtes berechtigt ist, wenn nicht einwandfrei der Anspruch abgegrenzt wurde.
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm rund, eckig oder Oval ist und dieser auch beschichtet oder unbeschichtet mit dem Material AAAA, BBBB, CCCC oder DDDD ist welcher glänzend, matt, rauh, glatt oder durchsichtig sein kann und auch groß oder klein sein kann sowie klappbar oder unverstellbar ist.
oder:
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm eine geometrische Form hat und dieser auch beschichtet oder unbeschichtet mit Pigmenten ist welcher glänzend, matt, rauh, glatt oder durchsichtig sein kann und auch unterschiedliche Größen hat sowie bewegliche Eigenschaften besitz.
Hier wird „die Ermittlung des Gegenstands, für den Schutz begehrt wird, über Gebühr erschwert.“ Soetwas nennt man dann auch "einen zu breit/weit ausgelegten/gefächerten Anspruch"
Hingegen bei einem solchen Anspruch...:
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm rund ist und mit einem Pigment DDDD beschichtet ist welcher glänzend ist und einen Durchmesser von 1,20 cm besitzt.
...der Anspruch einwandfrei erkannt und der Gegenstand problemlos ermittelt werden kann. Andere Materialien sowie Formen und Eigenschaften, sollten dann in weiteren Ansprüchen deklariert werden.
Aber ein Patentanwalt oder auch das Patentamt kann Ihnen diese Frage vielleicht besser beantworten.
-gerhard muthenthaler
20.08.2006, 21:56
hallo christian,
alles von meinen vorrednern gesagte stimmt. zusätzlich möchte ich noch etwas anführen. wozu wollen sie ein patent anmelden?
- nur um eine nette urkunde zu haben?
falls ja, sollten selbst geschriebene unterlagen uf jeden fall reichen.
- um das produkt auf eigene faust zu vermarkten?
auch dafür wird möglicheweise ein selbst (von einem anfänger, wenn ich das richtig lese) geschriebenes patent reichen.
- um das schutzrecht mittels lizenz zu vermarkten?
hier würde ich ganz dringend abraten. alles was sie hier im vorfeld sparen (patentanwalt) kann dazu führen, dass ihr patent (trotz möglicherweise großartiger erfindung) einfach zu schwach ist.
mein dringender rat: versuchen sie es nur selbst, wenn sie das gefühl haben sie kennen sich wirklich gut aus. es wäre schade, wenn sie an der falschen stelle sparen. sie freuen sich möglicherweise in einem jahr über ein erteiltes patent und ärgern sich in zwei jahren, weil es nicht verwertbar ist oder angefochten wird.
schöne grüße
gerhard
Ich möchte noch eine gute Source hinzufügen: http://wko.at/wknoe/uns/tip/PMM/Katschinka.pdf auch wenn aus Ö ist, ist die Verfahrensweise doch mindestens sehr ähnlich.
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