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dirrty
22.02.2007, 20:10
Hallo,

ich hätte folgende Frage: Lässt sich denn eine Showdarbietung patentrechtlich schützen?

ich hab folgendes Problem: Bisher waren wir 4 Leute und haben eine nette spektakuläre Flex- und Feuershow dargeboten. Wie es nun mal der Lauf der Dinge ist, gehen wir jetzt getrennte Wege und nun meint mein Ex-partner, er habe auf diese Performance ein Patent angemeldet und droht mit Anwalt, ferner ich alleine weiter mache. Meine eigene Recherche hat nicht viel ergeben, zumal es Bundesweit ne Menge Leute gibt, die eine Flexperformance vollführen und ich daher auch nicht glaube, dass man die Benutzung eines Winkelschleifers in Discotheken als Showdarbietung patentieren lassen kann. Und selbst dann glaub ich nicht, das es dafür ein generelles Patent gibt, im Höchstfall für eine einzelne Performance und die wird ja von mir nicht kopiert. kann ich wegen Markenrechtsverletzung anwaltlich belangt werden, auch wenn es eine vollkommen andere Darbietung ist, selbst wenn man das gleiche Equipment benutzt?

Thomas Moos
22.02.2007, 21:09
Hallo dirrty,


grundsätzlich wird weder Dein Ex-Kollege noch Du sich seine Bühnenshow patentieren lassen können.
Auch das Markenrecht besitzt dies bezüglich keine Möglichkeiten, außer natürlich es ist die original "705er Flexshow" und Du hast Dir diesen Begriff markenrechtlich schützen lassen.

Auch beim Tabledance wirst Du es schwer haben, anderen gegenüber untersagen zu wollen, dass sie auf einem Tisch oder an der Stange tanzen.

Natürlich kannst Du Dir z.B. spezielle Dinge für die Show bauen und diese schützen lassen, so z.B. eine ungefährliche Flex(ist auch schon ein Markennamen), oder Schleifscheiben mit Goldschweif etc. Sinnvoll ist es natürlich schon, beispielsweise der Show ihren eigenen, eventl. geschützen Namen zu geben, warum nicht.
Aber die Performance wirst Du Dir nicht schützen lassen können. Frage doch einfach mal Deinen eX-Bekannten nach dem Aktenzeichnen des Patents. Wenn er es Dir nicht aushändigt und Dich nicht darüber informiert
was Du angeblich verletzt, dann kannst Du natürlich auch nichts verletzten.

Beste Grüße,



Thomas Moos

Alle Angaben ohne Gewähr - Rein subjektive Meinung ;)

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