Robby
03.08.2006, 00:23
Hallo,
bin neu hier im Forum. 1000-Dank für den Forumgründer!
Wenn bei einem Massenprodukt kein Fachmann über einen längerern Zeitraum auf eine neue Anwendung oder Lösung gekommen ist, geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Erfindungshöhe gegeben ist.
Ich möchte ein absolutes Massenprodukt um eine Funktion erweitern - die es so schon gibt, aber bei der noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass man sie sehr einfach in das Massenprodukt integrieren kann.
Um die Erfindungshöhe und längeren Zeitraum einschätzen zu können, suche ich Rechtsbeispiele.
Was meldet man an bei einer Erfindungshöhe, die nach eigener Einschätzung zwischen Patent- und Gebrauchsmusterschutz liegt?
Danke im voraus
Robby
bin neu hier im Forum. 1000-Dank für den Forumgründer!
Wenn bei einem Massenprodukt kein Fachmann über einen längerern Zeitraum auf eine neue Anwendung oder Lösung gekommen ist, geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Erfindungshöhe gegeben ist.
Ich möchte ein absolutes Massenprodukt um eine Funktion erweitern - die es so schon gibt, aber bei der noch niemand auf die Idee gekommen ist, dass man sie sehr einfach in das Massenprodukt integrieren kann.
Um die Erfindungshöhe und längeren Zeitraum einschätzen zu können, suche ich Rechtsbeispiele.
Was meldet man an bei einer Erfindungshöhe, die nach eigener Einschätzung zwischen Patent- und Gebrauchsmusterschutz liegt?
Danke im voraus
Robby
