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JBrust
02.08.2006, 00:11
Hallo,

ich arbeite zur Zeit an einem Projekt und hab (zum Glück) den Hinweis erhalten das so einige Patente schlummern und bisher noch nie praktisch umgesetzt wurden.

Nach einigem suchen in den DBs hab ich jetzt festgestellt das einige Patente ziemlich stark in die Richtung meines Projektes gehen, es allerdings nie exakt getroffen wird. Hierdurch entsteht für mich die Frage wie exakt ein Patent ausgelegt wird.
Z.B.: Ein Patent berücksichtigt Publikationen die einen handschriftlich und einen gedruckten Bereich enthalten. Ist es dann möglich ein Patent zu erhalten das reine handschriftlich Publikationen schützt, bzw. dürfen solche Publikationen gefahrenlos auf den Markt gebracht werden?

mfg

Joe

Rainer
02.08.2006, 06:04
Hallo Joe,

kurz und bündig, komme gerade von der Nachtschicht und bin etwas müde ;)


...und hab (zum Glück) den Hinweis erhalten das so einige Patente schlummern und bisher noch nie praktisch umgesetzt wurden.

Kommt mir irgendwie bekannt vor ;)


Hierdurch entsteht für mich die Frage wie exakt ein Patent ausgelegt wird.

Ein Schutzrecht wird so ausgelegt wie es beschrieben und wie der Schutzumfang formuliert wurde, nicht mehr aber auch nicht weniger.



Z.B.: Ein Patent berücksichtigt Publikationen die einen handschriftlich und einen gedruckten Bereich enthalten. Ist es dann möglich ein Patent zu erhalten das reine handschriftlich Publikationen schützt,...

Nach diesem Beispiel wohl nicht, da hier die Neuheit fehlen dürfte sowie die erfinderische Höhe angezweifelt werden würde, da wohl auch darüber bereits in der Beschreibung ausführlich drauf eingegangen worden sein dürfte.


bzw. dürfen solche Publikationen gefahrenlos auf den Markt gebracht werden?

Das glaube ich nicht, da Sie nicht einfach Teile eines Schutzrechts benutzen dürfen ohne den Schutzrechtsinhaber zu fragen. Des weiteren wäre hier aber zuerst das Schutzrecht wichtig -> Was wurde genau unter Schutz gestellt und was ist nur in der Beschreibung vorhanden.

Mal ein anders Beispiel:

Sie haben eine Abschussrampe (natürlich von jemanden anderem geschützt) für Raketen. Diese verrät sich aber immer beim Abschuss einer Rakete selber und wird deshalb schnell gefunden und eliminiert. Sie bauen nun eine Abschussrampe, die die Raketen erst 100 Meter in die Luft katapultieren (Luftdruck) und erst dann zünden. Dieses Katapultieren, also diese Vorrichtung dafür, können Sie sich sichern lassen (vorausgesetzt das es diese Vorrichtung nicht schon für diesen Zweck gibt). Damit würden Sie also verhindern, das die Abschussrampe zu schnell identifiziert wird. Neuheit -> da es diese Vorrichtung noch nicht gibt, erfinderische Höhe -> diese Vorrichtung würde vor zu schnellem entdecken schützen und die Abschussrampe (oder Katapultrampe) vor der schnellen Zerstörung schützen.

Ich weiss, ein etwas dummes Beispiel was zudem eigentlich unter „Erfindungen im militärischem Bereich“ gehört aber soll auch nur das widerspiegeln was ich meine. Was es bereits gibt, auch nur beschrieben, und worauf ein Fachmann auf diesem Gebiet problemlos selber kommen kann, kann nicht patentiert werden – eigentlich.

So, ich hau mich erstmal hin...

JBrust
02.08.2006, 19:48
Hallo Rainer,



Sie haben eine Abschussrampe (natürlich von jemanden anderem geschützt) für Raketen. Diese verrät sich aber immer beim Abschuss einer Rakete selber und wird deshalb schnell gefunden und eliminiert. Sie bauen nun eine Abschussrampe, die die Raketen erst 100 Meter in die Luft katapultieren (Luftdruck) und erst dann zünden. Dieses Katapultieren, also diese Vorrichtung dafür, können Sie sich sichern lassen (vorausgesetzt das es diese Vorrichtung nicht schon für diesen Zweck gibt). Damit würden Sie also verhindern, das die Abschussrampe zu schnell identifiziert wird. Neuheit -> da es diese Vorrichtung noch nicht gibt, erfinderische Höhe -> diese Vorrichtung würde vor zu schnellem entdecken schützen und die Abschussrampe (oder Katapultrampe) vor der schnellen Zerstörung schützen.

das heist ich kann mir nur die Erweiterung sichern lassen, wenn sich hieraus ein komplett neues Produkt ergibt.
Wenn ich jedoch ein Verfahrenspatent erweitern möchte, dann müßte ich mir hierdurch vom Patent-Inhaber des Grundpatentes die Genehmigung einholen / erkaufen.
Oder ist durch das Hinzufügen eines neuen wichtigen Bestandteils das "Grundpatent" nicht mehr relevant?

Kongret(er) geht es mir im Moment darum, daß ich an einer Client-Server-SW arbeite.
Die bisher gefundenen Patente beziehen sich ebenfalls auf eine Client-Server Struktur mit prinzipiell gleichen Inhalten, die übertragen werden sollen, und auch sehr ähnlichen abläufen der Steuerung. Allerdings schränken sie z.T. die Anwendungsprogramme und den Ablauf so ein, so daß es meinen Vorstellungen nicht mehr entspricht.
--> Ich müßte eine "grundlegende", aber auch banale Erweiterung hinzufügen. (Banal = wenn man in der Materie ständig zu tun hat, sonst ist es evtl. als gravierend anzusehen)

Abgesehen von den Patent-Streitigkeiten die evtl. entstehen könnten würde mich die verschwendete Zeit ärgern, daher die Frage ob sich die Fertigstellung rentieren könnte.



Ich weiss, ein etwas dummes Beispiel was zudem eigentlich unter „Erfindungen im militärischem Bereich“ gehört aber ...

egal, da ich mich erst in das Thema einarbeiten (muß) bin ich froh wenn ich die Zusammenhänge erstmal verstehe und da ist mir der Inhalt der Beispiele erstmal egal :)

gruß Joe

Rainer
02.08.2006, 20:26
Hallo Joe,


das heist ich kann mir nur die Erweiterung sichern lassen, wenn sich hieraus ein komplett neues Produkt ergibt.

Fast, Sie recherchieren den Stand der Technik, dann fügen Sie Ihre Idee hinzu. Das was dann Ihre Idee ist, können Sie zum Schutz anmelden. Wenn dann der Patentamtsmitarbeiter auf Ihrer Linie ist und sieht, das ein Fachmann auf diesen Gebiet nicht auf die gleiche Lösung gekommen wäre, dann wird Ihnen Ihre Idee patentiert.


Wenn ich jedoch ein Verfahrenspatent erweitern möchte, dann müßte ich mir hierdurch vom Patent-Inhaber des Grundpatentes die Genehmigung einholen / erkaufen.
Oder ist durch das Hinzufügen eines neuen wichtigen Bestandteils das "Grundpatent" nicht mehr relevant?

Weder noch, das „Grundpatent“ spiegelt den Stand der Technik wieder! Ihre Idee muss also schon gravierende Unterschiede aufweisen um patentiert zu werden. Wenn Sie z.B. an eine Sonnenbrille noch einen MP3 Player mit Kopfhörer integrieren, können Sie nur auf diese Erweiterung der Sonnenbrille Schutzrechte erlangen – natürlich auch nur dann, wenn es noch keine Sonnenbrille mit einem MP3 Player geben würde.



Kongret(er) geht es mir im Moment darum, daß ich an einer Client-Server-SW arbeite.
Die bisher gefundenen Patente beziehen sich ebenfalls auf eine Client-Server Struktur mit prinzipiell gleichen Inhalten, die übertragen werden sollen, und auch sehr ähnlichen abläufen der Steuerung. Allerdings schränken sie z.T. die Anwendungsprogramme und den Ablauf so ein, so daß es meinen Vorstellungen nicht mehr entspricht.

All dies was Sie bisher, vermutlich in den Patentdatenbanken, recherchiert und gelesen haben, begründet den Stand der Technik! Sämtliche Ähnlichkeiten können Sie nicht mehr sichern lassen, wenn ein Fachmann auf diesem Gebiet auf die gleiche Lösung kommen würde!


Ich müßte eine "grundlegende", aber auch banale Erweiterung hinzufügen. (Banal = wenn man in der Materie ständig zu tun hat, sonst ist es evtl. als gravierend anzusehen)

Und genau dies können Sie, wenn Ihre weiteren Recherchen nichts gegenteiliges ergeben haben, geschützt werden, wenn ein Fachmann auf diesen Gebiet nicht den gleichen Lösungsweg gewählt hätte. Ich habe auch das Gefühl das wir hier über ein Softwarepatent reden, solche Softwarepatente können zwar eingereicht werden, werden wohl teilweise auch genehmigt aber rechtlich durchsetzen können Sie sie derzeit nicht!


Abgesehen von den Patent-Streitigkeiten die evtl. entstehen könnten würde mich die verschwendete Zeit ärgern, daher die Frage ob sich die Fertigstellung rentieren könnte.

Sie sollten sich einmal mit einem Patentanwalt über Ihr Projekt unterhalten. Ein Informationsgespräch ist in der Regel kostenlos. Dieser wird Ihnen anhand Ihrer Idee erklären was Sie sichern können.

Sie sollten sich auch einmal mit der Rechtsgrundlage von Patenten und Gebrauchsmuster Auseinandersetzen. Patentgesetz -> http://transpatent.com/gesetze/patginh.html Gebrauchsmustergesetz -> http://transpatent.com/gesetze/gbmg.html dann verstehen Sie was ich meine ;)

JBrust
02.08.2006, 20:58
Hallo Rainer,

erstmal danke für die vielen Infos.

Um ein SW-Patent handelt es sich nicht. Von diesem Gedanken wurde ich, ich geh mal davon aus das du dies neulich im IRC warst, schon abgebracht, da diese in D normal nicht erteilt werden. Daher bin ich schon Richtung Verfahrenspatent unterwegs.

Mitlerweile denke ich auch schon kräftig über ein Info-Gespräch bei einen Patentanwalt nach, da die Probleme und Fragen die ich zur Zeit habe schon recht projektspezifisch sind.

nochmals Danke

Joe

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