Ich habe meine Erfindung zunächst durch eine Gebrauchsmusteranmeldung für Deutschland geschützt.
Dies hindert aber niemanden, im europäischen Ausland das Produkt kommerziell zu verwerten.
Angenommen, ich würde eine europäische Patentanmeldung für ausgewählte Länder nachschieben, aber meine Erfindung würde während des laufenden Patentverfahrens in dem betreffenden Land schon von Anderen produziert und verkauft:
- Würde eine Patentanmeldung dann in dem betreffenden Land trotzdem noch gehen (gilt sie dann noch als "neu")?
- Müßten dann die Firmen, die meine Erfindung kommerziell genutzt haben ihre Produktion und ihren Vertrieb ab dem Zeitpunkt einstellen, ab dem meine Erfindung veröffentlicht wird?
- In welchem Zeitraum nach einer Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland muss eine Patentanmeldung beim europäischen Patentamt eingereicht werden?
Und noch eine Frage:
Warum soll es Sinn machen, in Deutschland nach einer Eintragung als Gebrauchsmuster die Erfindung noch in ein Patent (für Deutschland) umzuwandeln?
Danke für Hilfe von kompetenter Seite.
Viele Grüße
rastsi
Dies hindert aber niemanden, im europäischen Ausland das Produkt kommerziell zu verwerten.
Das ist richtig, diese GBM Anmeldung gilt ausschließlich für Deutschland!
Angenommen, ich würde eine europäische Patentanmeldung für ausgewählte Länder nachschieben, aber meine Erfindung würde während des laufenden Patentverfahrens in dem betreffenden Land schon von Anderen produziert und verkauft:
- Würde eine Patentanmeldung dann in dem betreffenden Land trotzdem noch gehen (gilt sie dann noch als "neu")?
Kommt darauf an! Wenn zum Zeitpunkt ( Zeitrang ) Deiner GBR Anmeldung z.B. diese Firma im ausgesuchten Ausland dieses Produkt schon herstellt / vertreibt, ist dies für Deine Anmeldung neuheitsschädlich und Deine GBM Anmeldung hier in DE wäre sehr stark gefährdet! Nimmt aber diese Firma die Herstellung und / oder den Vertrieb erst nach Deiner Anmeldung ( Zeitrang ) hier in DE auf, kannst Du dagegen vorgehen. Der Grund ist relativ einfach zu finden; Deine Auslandsanmeldungen besitzen den selben Zeitrang wie Deine GBM Anmeldung hier in DE, denn Du kannst innerhalb der Prioritätszeit von 12 Monaten ab Zeitrang Deiner GBM Anmeldung weitere Schutzrechte im Ausland abmelden, die das selbe Eingangsdatum ( Zeitrang ) wie Deine ursprüngliche Anmeldung in DE hat, auch wenn diese 10 Monate später bei den ausländischen Patentämtern eingehen. Etwas anders sieht es mit einer internationalen ( PCT ) Anmeldung aus ;)
Müßten dann die Firmen, die meine Erfindung kommerziell genutzt haben ihre Produktion und ihren Vertrieb ab dem Zeitpunkt einstellen, ab dem meine Erfindung veröffentlicht wird?
Kommt eben darauf an, siehe o.g. Antwort zur Vorfrage ;)
In welchem Zeitraum nach einer Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland muss eine Patentanmeldung beim europäischen Patentamt eingereicht werden?
Siehe o.g. Antwort zur Vorfrage, Stichwort Prioritätszeit ;)
Warum soll es Sinn machen, in Deutschland nach einer Eintragung als Gebrauchsmuster die Erfindung noch in ein Patent (für Deutschland) umzuwandeln?
I.d.R. machen einige vorerst, auch aus Kostengründen weil eben auch günstiger an ein Schutzrecht zu kommen, eine GBM Anmeldung um dann, sobald es z.B. einen Investor oder Interessent gibt, eine Patentanmeldung, während der Prioritätszeit, nach. Eine GBM Anmeldung wird seitens des Patentamtes nicht geprüft, man nennt es deshalb auch in vielen Fällen ein weiches und / oder Scheinschutzrecht, da es doch in vielen Fällen stark gefährdet bzw. für nichtig erklärt werden kann oder gleich zu einem Löschungsantrag führen kann, weil es eben doch nicht so neu und erfinderisch ist wie der Anmelder es meistens denkt ;) Das einzige was man bei eienr GBM Anmeldung beantragen kann, ist eine Recherche mit Recherchebericht. Dieser sagt aber weder etwas über die zwingende Erfindungshöhe noch über die zwingende Neuheit aus, auch wenn diese nicht ganz so rigoros ausgelegt wird wie bei einer Patentanmeldung. Eine GBM Anmeldung aknn auch kein verfahren schützen, dies geht nur über ein Patent. Ferner ist ein Patent 20 Jahre gültig, ein GBM nur 10 ;)
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