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johann
05.02.2010, 17:34
Hallo miteinander,
erst einmal ein Kompliment zu dieser Seite ich finde sie sehr hilfreich...nun zu meiner Frage:

Ich habe eine Idee und habe auch eine intensive eigenständige IPC-Recherche gemacht...
Nach einer Woche intensiver Recherche habe ich dann (leider) ein italienisches Patent gefunden, dass meiner Erfindung etwas ähnelt.
Diese besagte Erfindung gleicht aber meiner wie "ein nur angefangener aber nicht vollendeter Gedanke", da meines Erachtens wichtige Eigenschaften fehlen die viel mehr Funktionen erlauben würden. Zudem würde ich die Bauteile anders anordnen, was von einem Fachmann machbar wäre.
Im Endeffekt würde ich mit meiner Modifizierung ein viel besseres Gerät vorliegen haben.

Frage: Kann ich in diesem Fall grundsätzlich ein GM anmelden, wenn klar ist in welchen punkten sich mein GM von diesem besagten Patent und evtl. anderen Ähnlichen unterscheidet oder muss ich mit Klagen rechnen falls ich es gewerblich herstellen würde?

Gruß an die netten Moderatoren!!

Thomas Moos
06.02.2010, 15:42
Hallo johann,


> Gruß an die netten Moderatoren!!

Ohh, ein rhetorischer Suggestiv-Gruß, der wohl eine schnellst mögliche Beantwortung einfordert... :D

> Frage: Kann ich in diesem Fall grundsätzlich ein GM anmelden, wenn klar ist in welchen punkten sich mein GM von
> diesem besagten Patent und evtl. anderen Ähnlichen unterscheidet oder muss ich mit Klagen rechnen falls ich es
> gewerblich herstellen würde?

Generell muss man immer mit Klagen rechnen. Es geht nur darum im Vorfeld bestmöglich geklärt zu haben, dass es wohl hoffentlich nicht dazu kommt. Eine pauschale Antwort ist mir nicht möglich, nur in der Tendenz. Eine Antwort könnte Dir im Ansatz ein Patentanwalt geben, aber auch der nicht zu 100%

Gegenüber dem Patent wird ja das Gebrauchsmuster ohne vorherige Überprüfung zum Stand der Technik eingetragen. Das bedeutet somit, mit einer Recherche stehst Du in meinen Augen schon einmal besser dar, als die meisten anderen Erfinder die ein Gebrauchsmuster ohne Recherche eingetragen haben. Nun muss man natürlich als nächsten Schritt klären, in welchem Land hast Du ein GM. Wenn Du ein GM für die BRD hast, aber gefundene Schutzrechte nicht im gleichen Geltungsraum aktiv sind, dann ist das natürlich unprobelmatischer, als wenn Du eine EU-Anmeldung laufen hast, und es gibt ein "aktives" Schutzrecht in Italien. In diesem Moment gibt es dann eine gemeinsame Schnittmenge die ungewollt ist. Das muss nicht bedeuten, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, aber natürlich kann das passieren.

Wenn Du somit in der BRD ein Schutzrecht hast, aber keine Überschneidungen mit anderen Erfindungen in der BRD(auch EU benannte Anmeldungen mit Bestimmungsland BRD) vorleigen, dann sieht es doch ganz gut aus. Wenn es jedoch diese Überscheidungen gibt, kann ich Dir nur einen Patentanwalt empfehlen, der die Schutzansprüche entsprechend formuliert, um mögliches Konfliktpotenzial dadurch bereits im Vorfeld auszuräumen.

Mit freundlichen Grüßen,

Thomas Moos

Rainer
07.02.2010, 14:34
Ich kann mich Thomas da nur anschließen! Zu erwähnen wäre aber noch, dass wenn der bereits bestehende Stand der Technik die Erfindungshöhe, die bei einem GBM nicht ganz zu rigoros und hart ausgelegt wird wie bei einer Patentanmeldung, denoch als zu gering bewertet wird, Jederman die Löschung des GBM beantragen und dann wohl auch durchsetzen kann! Mache auf jeden Fall einen Termien mit einem Patentanwalt aus. Diese Informationsgespräche - also keinen Beratungstermien - sind i.d.R. kostenlos. Zeige ihm den Stand der Technik und beschreibe so genau Du kannst Deine Erfindung. Er wird Dir dann schon ziemlich sicher sagen können, ob eine GBM oder Patentanmeldung überhaupt möglich und mittel bis langfristig - auch rechtlich - durchsetzbar sein wird ;)

johann
07.02.2010, 15:30
Danke für die schnellen Antworten ich habe es mir schon fast so gedacht.
Der Italiener hat eine Europäische PA gemacht die auch in Deutschland wirksam ist.

Wie kann ich eigentlich rausfinden ob er seine Gebühren noch zahlt? Der Link der in einem anderen Thread hier stand funktioniert nicht und auf der PA selber kann man das nicht sehen oder?
Würde es mir Vorteile bringen wenn das besagte Patent nicht mehr in Deutschland aktiv wäre?

Ich danke euch auf jeden für die schnellen Antworten und werd mal auf jeden Fall einen Anwalt kontaktieren..

Thomas Moos
07.02.2010, 17:23
Hallo johann,

>Würde es mir Vorteile bringen wenn das besagte Patent nicht mehr in Deutschland aktiv wäre?
Sagen wir es einmal so, ein "aktives" Schutzrecht ist ein bestehendes Recht. Es sichert dem Inhaber exklusiv bestimmte Dinge zu. Im Fall dessen, dass sein "bestehendes" Recht verletzt wird, ergeben sich somit Möglichkeiten die er nutzen kann, um sein Recht geltend zu machen und gegen Dich vorzugehen.

Bedeutet unterm Strich:
Wer kein Recht hat, weil dieses z.B. gelöscht oder abgelaufen ist, der kann dieses somit auch nicht geltend machen. Oder wie sagt man doch so schön "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Die Wahrscheinlichtkeit Ärger zu bekommen besteht immer, aber wenn Du in der Regel kein Schutzrecht verletzt(weil dieses z.B. abgelaufen ist), warum sollte sich Jemand beklagen ?

Beste Grüße und berichte einmal wie es gelaufen ist,

Thomas Moos

johann
07.02.2010, 18:20
;) Ihr seid echt klasse!
also nach dem ich nächste Woche dann beim Anwalt war werd ich euch auf jeden FAll berichten was er dazu meint.

Eins würde mich aber noch vorher interessieren(ihr seht ich platze vor Neugier;)

Sagen wir mal das Patent wäre aktiv, ich hätte aber dennoch Interesse daran zu produzieren, weil ich über entsprechende Ressourcen verfüge...Könnte ich dann grundsätzlich mit dem besagten Menschen/Unternehmen kooperieren oder gewisse Übereinkünfte treffen?Machen Unternehmen bei sowas mit?(Stichwort Lizenzierung?!)
Wie läuft diese Lizenzierung überhaupt?

Rainer
07.02.2010, 19:03
Viele, nicht alle, Schutzrechtsinhaber haben Interesse an Lizenzvereinbarungen. Das bringt nicht nur Geld sondern erleichtert auch den teilweise sehr breiten Markt - Kunden - zu erreichen. In der Patentanmeldung müsste eigentlich etwas von Lizenzbereitschaft stehen, falls nicht, einfach mal den Patentinhaber oder die Firma anschreiben. Ein Rechtsanspruch auf eine Lizenz besteht nicht bzw. nur dann, wenn dies der Patentinhaber, z.B. wie in DE möglich, dies beim Patentamt angegeben hat. Hier in DE erhält man z.B. bei Lizenzbereitschaft für jeden, sehr hohe Rabatte bei den Jahresgebühren ;)

Eine Lizenzierung läuft i.d.R. wohl so ab, dass der mögliche Lizenznehmer dem Schutzrechtsinhaber seinen Willen zur Kooperation mitteilt. Der Schutzrechtsinhaber wird dann auf dieses Schreiben antworten, ob ja oder nein und wenn ja unter welchen Bedingungen ;) Diesen Vertrag dann, sollte man in jedem Falle noch einmal, zur Sicherheit, mit einem Fachanwalt durchgehen ;)

johann
11.02.2010, 14:57
Also ich war inzwischen beim Anwalt er meinte sofern sich meine Idee wirklich von anderen selbst Ähnlichen unterscheidet, ich also in der Beschreibung aber vor allem in den Ansprücehn klar mache was meine Idee auszeichnet, sollte es keine Probleme geben.
Es wird ja der Stand der Technik mit meiner Ausführung verglichen.
Er empfiel mir aber ein Patent anzumelden.

Rainer
11.02.2010, 16:45
Leider ist das jetzt nichtssagend ;)

Schildere doch mal bitte den ganzen Termin bzw. das Wichtigste davon, nämlich was hast Du dem PA geschildert? Deine komplette Idee inkl. dem was Du schützen möchtest, Du hast das Patent, welches Deine Idee evtl. gefährden kann, ausgehändigt, der PA hat sich beides durchgelesen, Du fragtest Ihn, ob er daraus ein rechtssicheres Patent(anmeldung) erstellen kann? Weil Du kannst es ja nicht, oder? Und er sagte dann: „Ja, dass bekomme ich hin!“?!?

Du musst da schon etwas genauer werden, ohne aber Deine Idee hier jetzt zu verraten ;)

johann
12.02.2010, 14:09
Jetzt mal etwas ausführlicher:)

Zuerst habe ich ihm natürlich erstmal meine Idee gesagt. Ich hatte bereits Zeichnungen und evtl. Ansprüche selbst vorgefertigt und hilfreich war denke ich auch, dass ich schon vorher gut recherchiert habe.
Ich habe ihm natürlich das besagte Patent gezeigt und er hat sich auch die Zeit genommen beides miteinander zu vergleichen.
Im Endeffekt kam heraus dass sich meine Idee wohl von der anderen unterscheidet, da ohne zu viel zu verraten meine Idee nicht nur mehr sondern auch andere Funktionen bietet. Es sollte seiner Meinung nach kein Konfliktpotential geben, wenn Unterschiede durch die Bechschreibung, aber v.a. in den Patentansprüchen klar wären...
Zu meinem Vorteil kam später dann heraus, dass das Patent in Deutschland garnicht aktiv ist oder war- es war lediglich eine Offenlegungsschrft, die EUP wurde abgelehnt...was natürlich gut für mich ist, wenn ich eine nationale Anmeldung machen wil...
Ich hoff jetzt das war jetzt etwas besser:)

Rainer
14.02.2010, 08:46
Ja, dass ist schon sehr viel besser ;)

Wenn Du nun weißt wie eine Patentanmeldung im großen und ganzen auszusehen hat und Du sogar noch die Ansprüche im Großen und Ganzen selber formulieren kannst, sollte doch einem Schutzrecht nun nichts mehr im Wege stehen ;)

Am besten Du liest noch einige Patente, um Dich an den Formulierungen zu gewöhnen, je mehr desto besser. Sehe Dir auch den Aufbau / Gliederung

Ausführliche (!) Beschreibung der Idee
Ausführungsbeispiel/e
Ansprüche
Zusammenfassung
Zeichnungen

genaustens an und lege los. Hast Du das alles fertig, gehst Du noch einmal zu Deinem Patentanwalt und fragst ihm ob er daraus ( Deine Schriftstücke ) ein rechtssicheres Patent anmelden kann und was dieses kosten würde.

Frage ihn dann aber auch gleich, was ein mögliches Erwiderungsschreiben in etwa kosten würde. Diese Kosten kämen dann, sollte das Patentamt Schutzrechte finden die möglicherweise (!) gegenüber Deiner Anmeldung Neuheitsschädlich sind, zu der Anmeldung dazu. Deshalb ist eine gute und saubere Recherche auch so wichtig.

Aus meiner Sicht macht es nicht viel aus, ob das EP Patent für nichtig erklärt und / oder der Antrag zu diesem generell abgelehnt wurde. Diese Anmeldung ist „Stand der Technik“ und wirkt sich auf diese oder ähnliche Bereiche einerseits neuheitsschädlich, wie andererseits bei der Bemessung der Erfindungshöhe aus ;) Selbst wenn es in 100 Staaten auf der Welt patentiert wurde und nur in Deutschland nicht, hättest Du keine Chance die selbe Idee noch einmal in Deutschland sichern zu lassen!

Also, arbeite die Unterschiede Deiner Idee und des Stands der Technik sauber aus. Nutze auch die Suchmaschinen - mit Stichpunkten - um nachzusehen, ob bereits jemand Deine Idee woanders beschrieben hat als bei einer Anmeldung zum Schutzrecht ;) Wenn Du der Meinung bist das Du nun eigentlich fertig mit der Patentbeschreibung bist, gehst Du erneut zum Patentanwalt – solltest Du neue Erkenntnisse bezüglich Deiner Idee oder des Stands der Technik haben, was bei einer eigenen Ausarbeitung garnicht so selten ist, lasse auch dies dem Patentanwalt wissen - und fragst ihm die o.g. Fragen. Dann wirst Du auch Wissen, ob Du bereit bist diese Kosten zu tragen ;)

Sobald Deine idee dann mit Eingangsstempel (!) beim Patentamt eingegangen ist, geht die Arbeit erst richtig los, quasi nach dem Warmmachen ;)

Viel Glück! Ich hoffe Du hältst uns hier auf dem Laufenden? ;)

johann
14.02.2010, 15:10
Danke für die Tipps erst mal sehr hilfreich. Ich muss anmerken, dass diese ganze Sache ziemlich stressig ist dafür muss man echt Zeit (und €' s) haben...hoffentlich lohnt es sich am Ende:confused:
Ich werd euch aufm Laufenden halten

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