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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuling fragen zu Patenten und lockerer Formulierung im Patent



roeri
12.02.2007, 22:31
Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe ein Paar fragen zu patenten und Innovationen.

1.
Wenn jemand ein patent angemeldet hat welches es so weitläufig formuliert hat das praktisch ALLES von demjeniger patentiert ist so dass man nichts mehr in dem gebiert patentieren lassen kann, ist das erlaubt?

Sagen wir jemand patentiert ein Gleiter welcher in "tragenden aus teilchen bestehenden medium" besonders schnell gleitet und ich weiß aber dass er eigentlich für den unterwasser bereich gebaut wurde was passiert jetzt wenn ich ganau so einen gleiter baue und diesen aber für die luft benutze welche ja auch aus tragenden teilchen besteht, genau wie das wasser. Gibt es da Probleme oder müsste der patentbesitzer genauer formulieren?

Könnte ich mit guten gewissen solch einen gleiter für die luft bauen und patentieren?

2.
Wenn jemand solch ein patent in Dutschland angemeldet hat dürfte ich dann genau das selbe patent in england benutzen bzw herstellen und verkaufen?

3.
Gibt es Förderungen für schüler für eine patentanmeldung usw.
Gibt es andere patentforen?

4.
Wenn ich nun genau das selbe patent benutzen will wie hoch könnten die Lizenzgebühren ausfallen welche zu entrichten sind ?

Danke
MFG

Rainer
16.02.2007, 12:05
Die Kunst der Patentformulierung ist so breitflächig, wie ein Schlachtplan für ein Feldzug. Das Schutzrecht muss so weitflächig geschützt werden, das ein anderer Mitbewerber keine Chance hat, dieses oder ein ähnliches Produkt zu vermarkten, oder das Schutzrecht zu umgehen, wo der Schutzrechtsinhaber Ansprüche hat. Aber Vorsicht, wird eine Formulierung unangemessen weit formuliert, wird es abgelehnt. Was ist unangemessen? Z.B., wenn Du in Deinen Ansprüchen weit davon entfernt bist, was Du in Deiner Beschreibung offenbart hast. Das zu 1

Zu2 Der Schutzrechtsinhaber in Deutschland hat nur in Deutschland Unterlassungs- und Verwertungsansprüche, wenn er nur in Deutschland angemeldet hat. In England z.B. könnte dann ein Mitbewerber dieses Produkt herstellen und in den Verkehr bringen, ohne Monopolstellung und Schutzrechtsansprüchen. Importieren nach Deutschland aber wohl nicht.

Zu3 Es gibt nicht nur für Schüler Förderungen. Die Förderstellen sind aber, nach Informationen auch hier im Forum von Mitgliedern, etwas langsam mit der Vergabe von Geldern. Außerdem musst Du Dich diesen Stellen erst einmal völlig offenbaren, also Deine Idee denen komplett auf dem Tisch legen, ehe sie Gelder raus rücken und das vor der Schutzrechtsanmeldung für die Du Fördergelder beanspruchen möchtest. Für bereits angemeldete Innovationen erhältst Du meines Wissens keine Förderungen mehr, allerdings kenne ich auch nicht alle Förderstellen ;)

Natürlich gibt es weitere Erfinderforen, nur ist dies hier wohl das beste im deutschsprachigen Raum (subjektiv gesehen). Nicht nur weil man hier relativ schnell von erfahrenden Erfindern Hilfe bekommt, auch weil sich hier ein riesiger Pool an Informationen befinden, die Du rauskitzeln kannst, wenn Du z.B. die Suchfunktion mit Suchwörtern fütterst.

Zu4 Für den privaten, nichtkommerziellen Bereich Darfst Du Dir ein geschütztes Exemplar nachbauen und benutzen (im Gegensatz zum Urheberrecht). Was Du nicht darfst ist, dieses Exemplar verkaufen. Solltest Du vorhaben dieses geschütztes Produkt herzustellen und in den Verkehr zu bringen, also gewerblich zu nutzen, musst Du Dich mit dem Schutzrechtsinhaber in Verbindung setzen, da es für Lizenzgebühren keine allgemein verbindliche Vorschriften gibt. Es gibt Lizenzanalogien aber ob diese für Dein mögliches Vorhaben relevant sind kann ich nicht beurteilen.