Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patentanwalt zum schweigen bringen? Wie?
MarcFreitag
04.07.2006, 10:56
Hallo,
erst einmal ein Dank an den Forenbetrieber, ist echt ne gute Informationsquelle, habe mich gestern abend durch die Beiträge gewühlt.
Nun zu meiner Frage: Ich habe des öfteren darüber gelesen, dass die erste Beratung bei einem Patentanwalt kostenlos ist. Davon abgesehen stellt sich mir, ob kostenlos oder bezahlt, wie immer die "Wem kann ich"- Vertrauensfrage.
Nicht dass ich so einem Anwalt was unterstellen will, aber warum sollte er nicht, wie auch alle anderen vor denen man sich mit seinen Ideen in acht nehmen muß, im Zweifelsfall selbst davon profitieren?
Hat man irgendwelche Möglichkeiten, den Anwalt zu knebeln, oder hat jemand Empfehlungen im Frankfurter Raum, Rhein-Main Gebiet?
Ist ggf. etwas panisch, aber meine Idee ist keine hochkomplexe RFID-Sache oder eine hochkomplexe chemische Entwicklung sondern eher so etwas wie eine Büroklammer.
Einmal kurz vorgestellt, kann das jeder nachfriggeln. Dennoch hat die Sache Potenzial, deshalb: Wie schütze ich mich vorm Patentanwalt? :rolleyes: Oder ist die Angst unbegründet, weil Anwälte ja eben doch seriös sind?? :confused:
Grüße
Marc
Hallo Marc,
Rechtsanwälte wie Patentanwälte sind von Berufswegen zum Stillschweigen verpflichtet! Ob es schwarze Schafe gibt die diesem Kodex nem Tritt geben kann ich nicht sagen, ich kenne aber keinen der über Mandantendinge unangemessen mit anderen „quatscht“ und ich habe mit einigen regelmäßig zu tun ;)
Die „Wem kann ich Vertrauen“ Frage ist ein zweischneidiges Schwert! Die eine Seite ist mehr ein Bauchgefühl die andere eine juristische Frage. Manche kennen in ihrer Umgebung Menschen denen sie Vertrauen können und tun dies – manchmal aber geht solch ein Vertrauen auch in die Brüche – Andere Vertrauen da mehr auf so genannte juristisch formulierte Verschwiegenheitserklärungen – diese besitzen aber auch die eine oder andere Gefahrenquellen, nämlich solche wenn es heisst zu beweisen das sich der Gegenüber nicht an diese VE gehalten hat. Dies zu beweisen ist manchmal garnicht so einfach wie die Verlässlichkeit einer VE suggerieren mag. Eine Kombination von Schutzrecht und VE wäre hier sicherlich am effektivsten.
Die Sache ist doch die, man braucht Informationen, Hilfe und Tipps zu rechstrelevanten Dingen von denen niemand etwas erfahren soll. Wen soll/kann man nun fragen ohne das andere etwas mitbekommen? Niemanden ausser einem Anwalt der von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Sollte mal jemand diesen Kodex verletzen verliert er wohl seine Zulassung als Anwalt und wer riskiert so etwas schon? Überlegen Sie sich auch einmal die Strapazen die ein Anwalt hinter sich hat eher er sich Rechtsanwalt nennen darf. Klar, eine Idee die Millionen Wert ist dann selber vermarkten wäre ein Grund, denn dann bräuchte er seine Anwaltslizenz nicht mehr, aber macht das ein Anwalt wirklich? - Wieso wird jemand Anwalt? - Verneinen kann ich diese Frage zwar nicht aber die Wahrscheinlichkeit an einen solchen zu geraten ist denke ich sehr, sehr gering.
Ja, Anwälte sind, zumindest in dieser o.g. Angelegenheit, aus meiner Sicht eher seriös ;)
MarcFreitag
04.07.2006, 12:45
Hi Rainer,
danke für deine Antwort, irgendwie denke ich das ja auch, denn sonst gäbe es keine Patentanwälte. aber man ist ja von seinen eigenen Ideen und Überlegungen meistens fasziniert, kann manchmal nicht schlafen (ist bei mir manchmal so) und brennt innerlich. Demzufolge denke ich dann, dass jeder andere sofort das Potenzial, dass dahinter steht ebenso sieht.
Beispiel Büroklammer: Wie verklickert man das einem Anwalt, ohne das der die Beine in die Hand nimmt und sich frisch macht. Aber wie du schon sagst, dass ist wohl das Restrisiko, garantieren kann es einem keiner. Hab´mir überlegt, dass ich den Patentanwalt meiner Wahl frage, ob er damit einverstanden ist, dass ich unser Gespräch aufzeichne. Dieses Einverständnis lasse ich mir von ihm schriftlich geben, und habe somit zumindest ne gewisse subjektive Sicherheit (manchmal auch wichtig:cool: ).
Mein Problem ist nämlcih auch, dass die eine Idee, die ich habe in gewisser Hinsicht vielleicht keine Erfindung ist, sondern eher eine Geschäftsidee, dann wirds aber wieder schwierig mit dem Schutz, oder?
Die Sache ist mit einiger Investition verbunden, hat aber IMHO ein enormes Potenzial.
Weiß nicht, denke erstmal zum Patentanwalt gehen, und dann ggf. mittels Gebrauchsmuster dran gehen.
Wer sagt mir eigentlich ob das eher ne Erfindung ist oder ein ein Gebrauchsmuster-produkt? Beispiel:
Ein Rasenmäher mit integriertem Fahrrad (umweltfreundlich). Ist ja nur eine Kombination von 2 bereits existenten Produkten.
Ist das jetzt eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster? :D
Anderes Beispiel: Stell´dir vor, es gäbe zwar schon Fahrradständer (wie am Bahnhof und Schulen, etc.). Allerdings keine mit Dach und meinetwegen für dicke Reifen. Ferner gibts die Dinger (ohne Dach, nur ganz billig) nur ganz vereinzelt in wenigen Käffern, obwohl halb Deutschland Fahrrad fährt.
Jetzt überlegst du dir, dass ganz Deutschland deine Fahrradständer braucht, und du die Werbeflächen in und auf den Blechwänden dann vermietest, die Fahrradständer aber kostenlos aufstellst.
Ist das jetzt ein Gebrauchsmuster (weil Fahrradständer kombiniert mit Blechhütte) oder nur eine Geschäftsidee oder doch ein patentwürdiges Produkt?
Und wie bekommt man sowas an den richtigen Mann (=Investor) wennes nur eine Geschäftsidee ist??
Das Produkt ist von der Erfindungshöhe her zwar ziemlich flach, besitzt aber ggf. ein enormes Marktpotenzial, was macht man denn da, wenn man nicht gerade 100 Mios zu Verfügung hat? :-)
Hallo nochmal Marc,
100%ige Sicherheit gibt es auch hier, wie in allen anderen Bereichen des Lebens auch, nicht.
Beispiel Büroklammer: Wie verklickert man das einem Anwalt, ohne das der die Beine in die Hand nimmt und sich frisch macht.
lool, Anwälte nehmen sich auch Dinge an die eigentlich kaum Chancen auf Erfolg haben, von irgend etwas müssen sie ja auch leben, das hört man aber i.d.R. meistens raus und erkennt an der Gestik sowie Mimik was er von einem Fall hält ;)
Hab´mir überlegt, dass ich den Patentanwalt meiner Wahl frage, ob er damit einverstanden ist, dass ich unser Gespräch aufzeichne. Dieses Einverständnis lasse ich mir von ihm schriftlich geben,...
Damit wäre ich vorsichtig denn kostenlose Informationsgespräche laufen manchmal auch darauf hinaus Antworten auf Fragen zu bekommen die sonst kostenpflichtig sind. Des weiteren erklären Sie ihm damit das Sie ihm nicht trauen und ob das ein guter Anfang wäre...?
und habe somit zumindest ne gewisse subjektive Sicherheit (manchmal auch wichtig).
Ob solche Aufnahmen rechtsrelevant sind um jemanden etwas nachzuweisen wage ich zu bezweifeln dennoch behaupte ich mal das solch ein Handeln eher stört als das es weiterbringt denn Beweislastig sind solche Aufnahmen wohl nicht da sie gestellt worden sein könnten.
Mein Problem ist nämlcih auch, dass die eine Idee, die ich habe in gewisser Hinsicht vielleicht keine Erfindung ist, sondern eher eine Geschäftsidee, dann wirds aber wieder schwierig mit dem Schutz, oder?
Kommt darauf an, dies zu beurteilen würde eine komplette Kenntnisnahme Ihrer Idee erfordern. Wenn diese Geschäftsidee was komplett neues ist muss man sich diese ansehen und prüfen ob man daraus nicht ein Verfahren ableiten kann das dann auch die komplette Idee beinhaltet – Verfahrenspatent – Allerdings lassen sich Verfahren nicht per Gebrauchsmuster schützen. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Geschäftsidee per Marke zu schützen, alle die dann dieses gleiche Geschäftsfeld aufgreifen sind Nachahmer.
Weiß nicht, denke erstmal zum Patentanwalt gehen, und dann ggf. mittels Gebrauchsmuster dran gehen.
Das wäre zumindest mein erster Tipp und ob nun GBM oder Patent können Sie dann auch gleich dort klären. Ich selber tendiere immer dazu wenn eine Idee als Patent gesichert werden kann dann sichere ich es als Patent, andernfalls, wenn kein Verfahren, eben ein GBM Schutz - besser als nix.
Ein Rasenmäher mit integriertem Fahrrad (umweltfreundlich). Ist ja nur eine Kombination von 2 bereits existenten Produkten.
Ist das jetzt eine Erfindung oder ein Gebrauchsmuster?
Man könnte beides anmelden, das Patent für einen 20 jährigen Rechtsschutz und das GBM um ein schnelles durchsetzungsfähiges Schutzrecht zu erhalten. Natürlich habe ich nicht geprüft inwieweit diese Idee überhaupt schützenswert wäre aber es geht hier ja nur ums Prinzip ;)
Anderes Beispiel: Stell´dir vor, es gäbe zwar schon Fahrradständer (wie am Bahnhof und Schulen, etc.). Allerdings keine mit Dach und meinetwegen für dicke Reifen. Ferner gibts die Dinger (ohne Dach, nur ganz billig) nur ganz vereinzelt in wenigen Käffern, obwohl halb Deutschland Fahrrad fährt.
Ob Dach und Halter für breite Reifen der erforderlichen Erfindungshöhe entspricht kann ich nicht bewerten aber stellen Sie sich die Frage ob ein Fachmann auf diesem Gebiet nicht auch auf eine solche Lösung kommen würde - beim GBM Schutz ist die Meßlatte nicht ganz so hoch gesteckt wie beim Patent ;)
Jetzt überlegst du dir, dass ganz Deutschland deine Fahrradständer braucht, und du die Werbeflächen in und auf den Blechwänden dann vermietest, die Fahrradständer aber kostenlos aufstellst.
Prinzipiell keine schlechte Idee, Firmen geben gerne und viel für Werbung aus. Dies wäre dann zum einen eine Geschäftsidee (Wie kommt die Werbung auf die Fläche? Versenkbar? ;) ) und zum anderen müsste man sich überlegen bzw. prüfen lassen ob man die Werbeflächen nicht so gestalten kann das diese über ein Geschmacksmuster geschützt werden kann ;)
Ist das jetzt ein Gebrauchsmuster (weil Fahrradständer kombiniert mit Blechhütte) oder nur eine Geschäftsidee oder doch ein patentwürdiges Produkt?
Wenn die erforderliche Erfindungshöhe nicht verneint wird wäre es möglich diese zum Patent, Gebrauchsmusterschutz sowie andere Muster, je nach Ausarbeitung, schützen zu lassen.
Und wie bekommt man sowas an den richtigen Mann (=Investor) wennes nur eine Geschäftsidee ist??
Durch eigenen Werbung, sehr viel Schreibereien, Laufereien und Klinkenputzerei ;) Es sei denn man hat die finanziellen Mittel dies alles selber zu realisieren.
Das Produkt ist von der Erfindungshöhe her zwar ziemlich flach, besitzt aber ggf. ein enormes Marktpotenzial, was macht man denn da, wenn man nicht gerade 100 Mios zu Verfügung hat? :-)
Wie gesagt, lassen Sie sich von einem Patentanwalt bezüglich dieser Frage beraten. Marktpotenzial ist schön und gut aber wenn man es nicht schützen kann ruft man in Kürze viele Nachahmer auf dem Plan die einem die Suppe gewaltig versalzen können.
MarcFreitag
05.07.2006, 15:11
Ob Dach und Halter für breite Reifen der erforderlichen Erfindungshöhe entspricht kann ich nicht bewerten aber stellen Sie sich die Frage ob ein Fachmann auf diesem Gebiet nicht auch auf eine solche Lösung kommen würde - beim GBM Schutz ist die Meßlatte nicht ganz so hoch gesteckt wie beim Patent ;)
:confused: Wie meinst du das mit dem Fachmann? Bzgl. der Erfindungshöhe? Das ist ja sehr subjektiv, wer entscheidet das denn? Die Patentamtbeamten(Geiles Wort!)
Eine meiner Ideen ist um einiges komplexer, eine andere wiederum sehr simpel aber dafür komplett neu (ob sie es nach der Recherche noch ist wird man sehen:-)
Prinzipiell keine schlechte Idee, Firmen geben gerne und viel für Werbung aus. Dies wäre dann zum einen eine Geschäftsidee (Wie kommt die Werbung auf die Fläche? Versenkbar? ;) ) und zum anderen müsste man sich überlegen bzw. prüfen lassen ob man die Werbeflächen nicht so gestalten kann das diese über ein Geschmacksmuster geschützt werden kann ;)
Hmmh, also wie die Werbefläche aussieht wäre egal, hierüber zu schützen wäre sinnlos, denn ne rechteckige PLaketwand auf einer Aluminiumwand ist ja nix wildes, und die meisten Firmen plakatieren ja. Gut, man könnte mit einer speziellen Größe, Form und Farbe usw. ggf. ein Alleinstellungsmerkmal ausarbeiten und somit müssten die werbenden Kunden auch gleich noch die Herstellung der Werbetafeln bei mir erledigen lassen.
Das würde mich aber nicht davor schützen, dass ein anderer meine Blechfahrradständerhütten-Idee gut findet, und während ich Frankfurt mit drei meiner Hütten bestücke, baut er in allen anderen Großstädten seine Hütten auf, nur das er statt meinen Supidupiwerbeflächen klassische PLakatwände als Werbefläche hat.
Weil in welcher Form auf den Hütten geworben würde, wäre ja zweitrangig:)
Wie gesagt, lassen Sie sich von einem Patentanwalt bezüglich dieser Frage beraten. Marktpotenzial ist schön und gut aber wenn man es nicht schützen kann ruft man in Kürze viele Nachahmer auf dem Plan die einem die Suppe gewaltig versalzen können.
Tja das ist das Problem, eine gute Geschäftsidee, die einiges an Investition bedeutet, zu schützen ist bestimmt nicht einfach, werde wohl mal einen Anwalt aufsuchen.
Eine Frage nochmal zu dem Schutz als Marke:
Bringt das denn was? Denn welchen "Namen" das Konzept trägt ist doch egal, der Kunde wüsste ja garnicht dass er es mit einem Nachahmer zu tun hat?!
Ansonsten nochmal großes Danke für deine Antworten.
Hallo Marc,
...Das ist ja sehr subjektiv, wer entscheidet das denn? Die Patentamtbeamten(Geiles Wort!)
Genau, nach intensiver Recherche durch den Patentamtsmitarbeiters wird er anhand des recherchierten Stands der Technik im Prüfungsverfahren abwägen ob die zwingend erforderliche Erfindungshöhe gegeben ist oder nicht. Anhand des ersten Prüfberichts können Sie dann sehen ob Sie den Patentamtsmitarbeiter auf Ihre Linie bringen konnten oder nicht. Sollten Sie dann, also im negativ prognostizierten Fall der Erfindungshöhe, dennoch an Ihrer Anmeldung festhalten und die Anmeldung dann abgelehnt werden, können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch/Beschwerde einlegen -> Sehen Sie dazu bitte in das Patentgesetz -> http://transpatent.com/gesetze/patginh.html
Hmmh, also wie die Werbefläche aussieht wäre egal, hierüber zu schützen wäre sinnlos, denn ne rechteckige PLaketwand auf einer Aluminiumwand ist ja nix wildes, und die meisten Firmen plakatieren ja....
Exakt! Aus diesem Grunde würde ja bei Ihren Werbeflächen evtl. nicht plakatiert werden und sie wären womöglich auch nicht rechteckig, flach und glatt ;)
Gut, man könnte mit einer speziellen Größe, Form und Farbe usw. ggf. ein Alleinstellungsmerkmal ausarbeiten und somit müssten die werbenden Kunden auch gleich noch die Herstellung der Werbetafeln bei mir erledigen lassen....
Genau darauf wollte ich u.a. hinaus, denn neue Formen und Arten der Werbung sowie ein günstiger Preis hat schon vielen dabei geholfen den Anbieter zu wechseln.
Das würde mich aber nicht davor schützen, dass ein anderer meine Blechfahrradständerhütten-Idee gut findet, und während ich Frankfurt mit drei meiner Hütten bestücke, baut er in allen anderen Großstädten seine Hütten auf, nur das er statt meinen Supidupiwerbeflächen klassische PLakatwände als Werbefläche hat....
Lesen Sie dazu noch einmal genau mein letztes Posting dazu durch, dort sollte eine Möglichkeit gezeigt worden sein wie man genau das verhindert, nämlich so das man Merkmale in diese „Ständer mit Hütten“ integriert die es so noch nicht gibt, beispielsweise rauf und runterfahren, Kundenkartenslot, Schloss oder anderweitige Gimicks eben ;)
Weil in welcher Form auf den Hütten geworben würde, wäre ja zweitrangig
Das sehe ich etwas anders denn wenn jemand eine neue Fläche hat die es bisher noch nicht gibt und die Blicke zwingend anziehen, dürften die Werbepartner nicht all zu lange auf sich warten lassen ;)
Bringt das denn was? Denn welchen "Namen" das Konzept trägt ist doch egal, der Kunde wüsste ja garnicht dass er es mit einem Nachahmer zu tun hat?!
Wenn Sie Ihr Produkt einen eindrucksvollen Namen geben bleibt dieser im Gedächtnis und wenn Sie mit diesem Namen beispielsweise ein Slogan entwickeln der zieht, dann wäre das ein weitere Vorteil das ganze Puzzle zu komplettisieren. Sehen Sie mal hier -> http://www.google.de/search?hl=de&q=%22nur+original+mit+dem%22&btnG=Google-Suche&meta=
Beispielsweise könnte man damit werben das man der erste weltweit auf dem Markt ist der diese Werbeart so anbietet und sich von den Billiganbietern distanziert ;) usw. usw.
Ansonsten nochmal großes Danke für deine Antworten.
Nichts zu danken, für Fragen wurde dieses Forum ja erstellt ;)
MarcFreitag
06.07.2006, 11:20
Exakt! Aus diesem Grunde würde ja bei Ihren Werbeflächen evtl. nicht plakatiert werden und sie wären womöglich auch nicht rechteckig, flach und glatt.
Genau darauf wollte ich u.a. hinaus, denn neue Formen und Arten der Werbung sowie ein günstiger Preis hat schon vielen dabei geholfen den Anbieter zu wechseln.
Lesen Sie dazu noch einmal genau mein letztes Posting dazu durch, dort sollte eine Möglichkeit gezeigt worden sein wie man genau das verhindert, nämlich so das man Merkmale in diese „Ständer mit Hütten“ integriert die es so noch nicht gibt, beispielsweise rauf und runterfahren, Kundenkartenslot, Schloss oder anderweitige Gimicks eben ;)
Das sehe ich etwas anders denn wenn jemand eine neue Fläche hat die es bisher noch nicht gibt und die Blicke zwingend anziehen, dürften die Werbepartner nicht all zu lange auf sich warten lassen ;)
Wenn Sie Ihr Produkt einen eindrucksvollen Namen geben bleibt dieser im Gedächtnis und wenn Sie mit diesem Namen beispielsweise ein Slogan entwickeln der zieht, dann wäre das ein weitere Vorteil das ganze Puzzle zu komplettisieren. Sehen Sie mal hier -> http://www.google.de/search?hl=de&q=%22nur+original+mit+dem%22&btnG=Google-Suche&meta=
Beispielsweise könnte man damit werben das man der erste weltweit auf dem Markt ist der diese Werbeart so anbietet und sich von den Billiganbietern distanziert ;) usw. usw.
Hi Rainer,
hmmh, das liefe aber im Grunde darauf hinaus, dass die eigentliche Erfindung/Idee nicht in der Fahrradständer-Blechhhütte liegt, sondern in der Art des Werbeträgers, wo dieser dann aufgestellt würde, wäre zweitrangig. Dachte du meintest dass ggf. die KOmbination von beiden irgendwie die schützenswerte Innovation darstellt.
Ggf. haben wir etwas aneinander vorbei gesprochen, mir ging es ja darum, dass es diese Fahrradständer-Blechhütten noch nicht gibt. Bildhaft gesprochen: Angenommen an jedem Bahnhof Deutschlands stehen nur alte rostige Fahrradständer, ohne Dach und nur für Fahrräder mit dünnen Reifen, keiner adäquaten Möglichkeit, sein Schloß anzubringen um Rahmen und Rad zu erfassen, usw. Da es also keinen adäquaten Unterstellplatz gibt, löst jeder Radfahrer das individuell: Unterm Vordach des Bahnhof, mittels Plastikcape, usw. Ebenso suchen die Mountainbiker mit ihren dicken Reifen nach Möglichkeiten, ihr Rad sicher abzuschließen: Sie ketten Sie an Bäume, Regenrinnen, Geländer usw.
JETZT :D komme ich und biete die Fahrradgarage( = meine Blechhhütte) die es so noch nie vorher gab (wie gesagt, angenommen es wäre so, dass es auf der ganzen Welt keinen überdachten Fahrradständer gäbe), an, für einen EUR pro Tag: Trocken, sicher und für alle Radgrößen geeignet.
Die Werbung wäre quasi nur ein Nebeneffekt gewesen, hoffe es ist jetzt verständlicher, sorry.
Wie kann ich mir so etwas schützen? Wahrscheinlich garnicht, oder? Und hier mit einer Marke arbeiten?? "Stellen Sie ihr Rad nur bei MAR-C Fahrradgaragen unter, die mit dem blauen Bügelschloß!"
Glaube das wäre arg aufwendig, mal davon abgesehen, dass es glaube ich drauf ankäme der Erste zu sein, der frühe Vogel fängt ja bekanntlich den Wurm.
Will sagen, wenn der Nachahmer als erster ganz Dortmund mit solchen Fahrradgaragen versorgt, und ich drei Monate später meine Blechhütte daneben stelle, und dann noch behaupte ich wäre das Original, dann interessiert das niemanden mehr, oder?? :o Mir wäre es egal, wo ich mein Rad unterstelle, der Nutzen steht im Vordergrund, man könnte natürlich wieder versuchen, herauszustellen, warum das Fahrrad bei mir sicherer und besser untergebracht ist, aber ich sage es mal so, die Leistungsmerkmale bei meiner Idee wären dann ziemlich identisch, denn soviel gibts ja jetzt nicht, wo man sich nennenswert unterscheiden kann.
Mein Produkt wäre ja auch ziemlich ausgereift, das heißt, wenn es einmal gemacht ist, ist es fertig, zumindest im großen Ganzen, genau wie die Fahrradgarage. Man könnte noch ein bissl SchnickSchnack hinzutun wie Putzservice, schöne helle Beleuchtung, schaumstoffgepolsterte Reifenaufnahmestangen zum Felgenschutz, Zweitschloßservice usw.
Aber das sind Details, im großen und Ganzen wäre die Fahrradgarage mit dem Dach und den in der Breite verstellbaren Reifenhaltern schon fertig. Ergo muß ich entweder dieses Dingens schützen lassen können, oder aber ich muß flächendeckend der Erste sein, und dafür brauchst richtig viel Kohle:-)
Ich habe nochmal eine Frage zum Verfahrenspatent gestellt, ging ja in die gleiche Richtung, da hast du ja auch schon drauf geantwortet:-)
Habe ich mir fast gedacht, wenns nicht gerade der sich selbst zusammenbauende Klumpen Stahl ist geht das also nicht, selbst wenn es auf der ganzen Welt noch keine Parkhäuser gäbe??
Dein Beispiel mit dem Geldeinzug ging schon eher in die Richtung, aber wenn es wie gesagt, noch keine Parkhäuser gäbe, wäre dies doch auch ein Verfahren: Man fährt mit seinem PKW in ein überdachtes (mehrstöckiges) Gebäude, welches mittels einer Schranke und einem Zeitstempel-Belegsystem ausgestattet ist. Mittels nummerierter Parktaschen werden die PKWs der Kunden rationiell, sicher und trocken "eingelagert". Der Kunde kann/muss nach einer Zeit X den Beleg, den er zu Beginn beim Einfahren erhielt in einem Kartenlesegerät die für diese Zeit fällige Gebühr Y begleichen.
Zum einen ist sicherlich das System mit den Karten die schützenswerte Idee, auf der anderen Seite ist aber doch auch die Idee, ein Gebäude anzubieten, in welchem Autos platzsparend in der Höhe gestapelt werden können, auch ein Verfahren, ob bezahlt oder nicht, oder?. (Alles unter der Prämisse, dass es sowas noch nie vorher gab)
So, ich muss jetzt auch erstmal was arbeiten:-) Bis später
Nichts zu danken, für Fragen wurde dieses Forum ja erstellt ;)
Egal, du gibst hier soviele Antworten, da muß das ja mal gesagt werden :-)
Hallo Marc,
hmmh, das liefe aber im Grunde darauf hinaus, dass die eigentliche Erfindung/Idee nicht in der Fahrradständer-Blechhhütte liegt,...
Genau! Denn so etwas gibt es wohl schon.
...sondern in der Art des Werbeträgers, wo dieser dann aufgestellt würde, wäre zweitrangig.
Exakt!
Dachte du meintest dass ggf. die KOmbination von beiden irgendwie die schützenswerte Innovation darstellt.
...
...mir ging es ja darum, dass es diese Fahrradständer-Blechhütten noch nicht gibt.
Würde es solche „Unterstellhauben“ noch nicht geben und es wäre für einen Fachmann in diesem Bereich nicht eine logische Konsequenz Fahrradständer zu bedachen damit die Räder nicht nass werden und rosten, wäre dies ein Merkmal was wohl schützenswert wäre. Andernfalls wären hier nur neue Merkmale schützbar die in dem bereits existierenden Stand der Technik integriert werden würde.
JETZT komme ich und biete die Fahrradgarage( = meine Blechhhütte) die es so noch nie vorher gab (wie gesagt, angenommen es wäre so, dass es auf der ganzen Welt keinen überdachten Fahrradständer gäbe), an, für einen EUR pro Tag: Trocken, sicher und für alle Radgrößen geeignet.
Die Werbung wäre quasi nur ein Nebeneffekt gewesen, hoffe es ist jetzt verständlicher, sorry.
Ich habe Sie schon verstanden nur habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt. Ein Merkmal wäre hier das der Fahrradständer überdacht ist, ein weiteres Merkmal wäre das Sie für den Unterstellservice 1,00 Euro am Tag nehmen (hier müsste evtl. noch geklärt werden wie der Kunde zu zahlen hat - Verfahren) und das letzte Merkmal wäre das dies auch über Werbung mit speziellen Werbeflächen sowie einer neuen Technologie (Verfahren) geschehen soll. Solche Merkmal wären, natürlich nur unter der Prämisse das solche Merkmale neu sind, dann als Patent und oder Verfahrenspatent schützbar.
Beispiel:
Ihr Fahrradständer ist kein Ständer sondern ein kasten mit einer absenkbaren Stange mit Loch für ein Stangenschloss über die beim hochfahren automatisch ein Schirm gespannt wird. In dieser Stange ist ein Mechanismus integriert der dem Kunden erlaubt z.B. über EC Karte die Gebühren zu entrichten und nachdem die Karte akzeptiert wurde wird die Stange runtergefahren – manuell, mechanich oder elektrisch. Die Gebühren werden anhand eines integrierten Timers abgerechnet - Verfahren. Möglich wäre auch das ein kleiner EC Karten Kasten am oberen Ende angebracht würde und das Gestänge erst wieder hochfährt wenn die Gebühren z.B. über die EC Karte bezahlt wurden (Geschmacksmuster). Das nun zum Fahrradständer, kommen wir zu der Werbefläche und wie die Werbung „angebracht“ würde.
Ihr Werbefläche hat ist TFT Technologie in Würfelform mit beleuchteten Rahmen der z.B. blinkt oder Lichtfarben scrollt (Geschmacksmuster). Diese Fläche besitzt einen Zugang z.B. über W-LAN, Bluetooth oder einfache LAN Verbindung über den Sie die Werbebotschaften versenden (Verfahren). Ein Fahrer könnte z.B. jeden zweiten Tag alle Werbungskästen abfahren und die integrierte Technik in dem Fahrzeug überträgt die Werbung z.B. über W-Lan /Verfahren). Möglich wäre hier sicherlich auch das sämtliche Werbebotschaften über LAN Verbindung automatisch weitergeleitet werden was allerdings eine funktionierende Dauerverbindung zu sämtlichen Werbesäulen voraussetzt (Verfahren). Diese Möglichkeit wäre ein so genanntes Verfahrenspatent da es eine Vorrichtung und ein Verfahren beschreibt Werbung auf eine neuartige Werbeflächen zu bringen.
Glaube das wäre arg aufwendig, mal davon abgesehen, dass es glaube ich drauf ankäme der Erste zu sein, der frühe Vogel fängt ja bekanntlich den Wurm.
So sieht es aus, geschenkt bekommt man nichts in Erfindungen stecken i.d.R. Viel Arbeit, Stress, Zeit und Geld ehe diese dann patentiert werden können.
Will sagen, wenn der Nachahmer als erster ganz Dortmund mit solchen Fahrradgaragen versorgt, und ich drei Monate später meine Blechhütte daneben stelle, und dann noch behaupte ich wäre das Original, dann interessiert das niemanden mehr, oder??
Wäre der Nachahmer vor Ihnen erfolgreich am Markt, können Sie nicht der erste gewesen sein und somit wäre ein Schutz dafür nicht mehr möglich da der „Nachahmer“ bereits da ist und den Stand der Technik bestimmt hat. Sie können sich aber die ganze Geschichte genauer ansehen und neue Merkmale integrieren und schützen lassen und dann eine Kooperation anstreben ;)
Mir wäre es egal, wo ich mein Rad unterstelle, der Nutzen steht im Vordergrund, man könnte natürlich wieder versuchen, herauszustellen, warum das Fahrrad bei mir sicherer und besser untergebracht ist, aber ich sage es mal so, die Leistungsmerkmale bei meiner Idee wären dann ziemlich identisch, denn soviel gibts ja jetzt nicht, wo man sich nennenswert unterscheiden kann.
Oh da gibt es einiges was man machen kann um eine solide Dienstleistung herzustellen, siehe mein Beispiel weiter oben ;)
Aber das sind Details, im großen und Ganzen wäre die Fahrradgarage mit dem Dach und den in der Breite verstellbaren Reifenhaltern schon fertig. Ergo muß ich entweder dieses Dingens schützen lassen können, oder aber ich muß flächendeckend der Erste sein, und dafür brauchst richtig viel Kohle:-)
Wie gesagt ohne Schutz wäre ich vorsichtig denn es gibt einfach zu viele die selber kein Schmalz im Kopf haben und sich Ideen anderer unter den Nagel reissen. Es gibt immer die Möglichkeit mögliche Mitbewerber aus bestimmten Geschäftsbereichen auszuschließen oder eine Nachahmung wesentlich zu erschweren oder zu verhindern, man muss sich halt nur Gedanken darüber machen ;)
Ich habe nochmal eine Frage zum Verfahrenspatent gestellt, ging ja in die gleiche Richtung, da hast du ja auch schon drauf geantwortet:-)
Habe ich mir fast gedacht, wenns nicht gerade der sich selbst zusammenbauende Klumpen Stahl ist geht das also nicht, selbst wenn es auf der ganzen Welt noch keine Parkhäuser gäbe??
Wenn es noch keine Parkhäuser gebe wäre hier ein sicherbares Merkmal vorhanden, zum einen über ein Patent zum anderen auch über einige andere Muster. Bei diesem Beispiel wurde ja auch nicht das Parkhaus geschützt! Sondern nur das Verfahren das es dem Klumpen möglich macht sich automatisch zu einem Parkhaus zu entfalten ;)
Dein Beispiel mit dem Geldeinzug ging schon eher in die Richtung, aber wenn es wie gesagt, noch keine Parkhäuser gäbe, wäre dies doch auch ein Verfahren: Man fährt mit seinem PKW in ein überdachtes (mehrstöckiges) Gebäude, welches mittels einer Schranke und einem Zeitstempel-Belegsystem ausgestattet ist. Mittels nummerierter Parktaschen werden die PKWs der Kunden rationiell, sicher und trocken "eingelagert". Der Kunde kann/muss nach einer Zeit X den Beleg, den er zu Beginn beim Einfahren erhielt in einem Kartenlesegerät die für diese Zeit fällige Gebühr Y begleichen.
Zum einen ist sicherlich das System mit den Karten die schützenswerte Idee, auf der anderen Seite ist aber doch auch die Idee, ein Gebäude anzubieten, in welchem Autos platzsparend in der Höhe gestapelt werden können, auch ein Verfahren, ob bezahlt oder nicht, oder?. (Alles unter der Prämisse, dass es sowas noch nie vorher gab)
Wie gesagt, Sie können nur neue Merkmal sichern lassen die es noch nicht gibt. Sollte also zum einen die Schranke eine neuartige Öffnungsmethode haben oder anderweitige Merkmale besitzen wie z.B. eine audiovisuelle Begrüßungsansage alla „Herzlich willkommen im hochtechnisierten Parkhaus der Firma XXXX“ und „Vielen Dank das Sie Ihr Fahrzeug bei uns einstellen, wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Einkauf sowie einen schönen Tag“ oder ähnlichem wie z.B. Werbebotschaften können Sie solch eine Schranke schützen lassen.
Zum anderen wäre eine neuartige noch nicht verfügbare Methode schützbar die automatisch per Zeitstempel-Belegsystem die Gebühren vom Konto des Kunden abzieht – Verfahren und eine Vorrichtung. Auch wenn die Fahrzeuge (Autos würde den Schutzbereich nur unnötig eingrenzen) hinter der Schranke abgestellt werden würden und ein automatisches Fördersystem dann das Fahrzeug automatisch in eine freie Box transportiert und dieses dann bei einschieben des Parkbeleges wieder dem Fahrzeughalter automatisch zuführt, wäre, wenn es ein solches System nicht schon gibt, als Verfahren und Vorrichtung schützbar. Aber auch wenn es solche Dinge schon gibt, gibt es immer Möglichkeiten Merkmale zu integrieren die es noch nicht gibt, entweder z.B. im Design oder besseres Verfahren. Allerdings sind dann nur diese Merkmale geschützt womit man dann in der Regel nicht viel anfangen kann. Diese Merkmale könnte man aber dem Schutzrechtsinhaber des vollautomatischen Parkhauses anbieten um Lizenzgebühren zu erhalten.
Egal, du gibst hier soviele Antworten, da muß das ja mal gesagt werden :-)
Vielen Dank!
MarcFreitag
06.07.2006, 14:24
Würde es solche „Unterstellhauben“ noch nicht geben und es wäre für einen Fachmann in diesem Bereich nicht eine logische Konsequenz Fahrradständer zu bedachen damit die Räder nicht nass werden und rosten, wäre dies ein Merkmal was wohl schützenswert wäre. Andernfalls wären hier nur neue Merkmale schützbar die in dem bereits existierenden Stand der Technik integriert werden würde.
Hmmh, also eine Kombination von bereits existierenden Konstruktionen/Funktionsweisen hin zu einer neuen (Fahrradständer + Dach/bzw. Häuschen) ist nicht zulässig? Dann wäre aber die Telefonzelle also solche (nur Telefon + Häuschen)nicht schützbar gewesen, sofern man ein anderes Abrechnungssystem gefunden hätte, da dieses bestimmt geschützt gewesen wäre (vom damaligen Monopol der Post abgesehen)
Oder ein simples Beispiel aus dieser Galileo Show, hatte ich in dem anderen Thread auch drüber geschrieben, diesen Bierkasten mit integriertem Flaschenöffner kam mir schon vor Jahrne in den Sinn. Ist zwar nix dolles, aber ganz anschaulich.
Beides gibt es doch schon, warum kann man sich das patentieren lassen?
Da gäbe es tausend Beispiele: einen Kugelschreiber, mit integriertem Zahnstocher (kein Angst, sowas überlege ich mir in der Regel nicht) könnte man demzufolge auch nicht schützen?
Oder was komplexeres: Einen Großcomputer, der mit Solarzellen läuft und dessen Chipwärme einen Boiler erhitzt, dessen Wasser die Hausheizung versorgt.
Alle drei Produkte gibt es ja schon, nur eben nicht zusammenwirkend?!
Auch nicht schützbar?
Ich habe Sie schon verstanden nur habe ich mich wohl unverständlich ausgedrückt. Ein Merkmal wäre hier das der Fahrradständer überdacht ist, ein weiteres Merkmal wäre das Sie für den Unterstellservice 1,00 Euro am Tag nehmen (hier müsste evtl. noch geklärt werden wie der Kunde zu zahlen hat - Verfahren) und das letzte Merkmal wäre das dies auch über Werbung mit speziellen Werbeflächen sowie einer neuen Technologie (Verfahren) geschehen soll. Solche Merkmal wären, natürlich nur unter der Prämisse das solche Merkmale neu sind, dann als Patent und oder Verfahrenspatent schützbar.
Beispiel:
Ihr Fahrradständer ist kein Ständer sondern ein kasten mit einer absenkbaren Stange mit Loch für ein Stangenschloss über die beim hochfahren automatisch ein Schirm gespannt wird. In dieser Stange ist ein Mechanismus integriert der dem Kunden erlaubt z.B. über EC Karte die Gebühren zu entrichten und nachdem die Karte akzeptiert wurde wird die Stange runtergefahren – manuell, mechanich oder elektrisch. Die Gebühren werden anhand eines integrierten Timers abgerechnet - Verfahren. Möglich wäre auch das ein kleiner EC Karten Kasten am oberen Ende angebracht würde und das Gestänge erst wieder hochfährt wenn die Gebühren z.B. über die EC Karte bezahlt wurden (Geschmacksmuster). Das nun zum Fahrradständer, kommen wir zu der Werbefläche und wie die Werbung „angebracht“ würde.
Ok, mein Hauptmerkmal wäre aber die Überdachung gewesen, denn ggf. stelle ich die Bude ja doch kostenlos auf, und finanziere alles über Werbung.
Und eine spezielle Werbetechnik wäre sinnvoll, dann aber wie gesagt, sit die Werbetechnik das Innonvative, die würde ich mit Sicherheit dann nicht nur in diese blöden blechbuden bauen:D
Bzgl. der Technik des Fahhradständers: Ja das wäre natürlich ne gute Sache, mit solch einem DeLuxe-versenkungssystem, aber wie gesagt, wenn nun ein Nachahmer käme und sagt: Mensch, überdachte Fahrradständer sind der Bringer, die baue ich jetzt in ganz Deutschland auf, aber mit weniger Schnickschnack, dann kostets bei mir auch nur 50 cent. Einfach einen herkömlichen Fahrradständer und ne Aluhütte drum, fertig.
Denke du weißt was ich meine? Wenn man seine Sache nicht schützen lassen kann, muß man der Erste der Schnellste sein. Die Sache die ich im Kopf habe ist auch von ihrem Naturell her so, dass sie dann, wenn sie erstmal auf dem Markt wäre und flächendeckend verbreitet wäre, sich kaum noch zu kopieren ließe, weil es sich nicht mehr lohnen würde. Bsp: Heute ein Raststättennetz aufzubauen wäre IMHO unsinnig und würde sich nicht so recht lohnen, wie wenn es noch keine Raststätten gäbe.
Wäre der Nachahmer vor Ihnen erfolgreich am Markt, können Sie nicht der erste gewesen sein und somit wäre ein Schutz dafür nicht mehr möglich da der „Nachahmer“ bereits da ist und den Stand der Technik bestimmt hat. Sie können sich aber die ganze Geschichte genauer ansehen und neue Merkmale integrieren und schützen lassen und dann eine Kooperation anstreben ;)
Jein, ich hätte jetzt in Frankfurt meine Fahrradgaragen aufgestellt, und ein Dortmunder bekäme davon Wind. Während ich noch in Frankfurt Hütten aufstelle, hat er schon das halbe Ruhrgebiet damit überzogen, Alles unter der Prämisse, ich hätte keinen Schutz, deshalb der Einwand, wenn kein Schutz, dann muss man der Erste sein, flächendeckend.
Aber bevor ich dir noch mehr Löche in den Bauch frage, gehe ich mal zum Patentanwalt, wieviel Zeit nimmt der sich eigentlich für einen?
Grüße
Marc
Hallo Marc,
Hmmh, also eine Kombination von bereits existierenden Konstruktionen/Funktionsweisen hin zu einer neuen (Fahrradständer + Dach/bzw. Häuschen) ist nicht zulässig?
Wenn ein Fachmann auf diesem Gebiet, unter Einbeziehung des Stands der Technik, problemlos auf die selbe Lösung kommen würde nicht.
Dann wäre aber die Telefonzelle also solche (nur Telefon + Häuschen)nicht schützbar gewesen, sofern man ein anderes Abrechnungssystem gefunden hätte, da dieses bestimmt geschützt gewesen wäre (vom damaligen Monopol der Post abgesehen)
Ich weiss nicht inwieweit das ganze geschützt war oder ist und wie der Stand der Technik zu diesem Zeitpunkt war. Wäre es geschützt gewesen und ein anderer hätte ein anderes Abrechnungssystem erfunden, wäre das neue Abrechnungssystem geschützt, nicht aber die Telefonzelle und das Telefon.
Oder ein simples Beispiel aus dieser Galileo Show, hatte ich in dem anderen Thread auch drüber geschrieben, diesen Bierkasten mit integriertem Flaschenöffner kam mir schon vor Jahrne in den Sinn. Ist zwar nix dolles, aber ganz anschaulich.
Beides gibt es doch schon, warum kann man sich das patentieren lassen?
Um das einigermaßen bewerten zu können müsste man die Patentschrift einsehen um nachzuvollziehen was da geschützt ist und ob es sich überhaupt um ein Patent handelt. Ihrer Beschreibung nach würde ich nämlich eher auf ein Gebrauchsmuster tippen und da ist, wie ich schon erwähnte, die Messlatte nicht so hoch als wenn Sie ein Patent anmelden würden.
einen Kugelschreiber, mit integriertem Zahnstocher (kein Angst, sowas überlege ich mir in der Regel nicht) könnte man demzufolge auch nicht schützen?
Auch hier denke ich das es sich nicht über ein Patent sichern lassen würde, wenn überhaupt käme auch hier nur ein Gebrauchsmuster Schutz in Frage.
Einen Großcomputer, der mit Solarzellen läuft und dessen Chipwärme einen Boiler erhitzt, dessen Wasser die Hausheizung versorgt.
Das Prinzip wäre sicherlich bekannt wenn Sie aber einen Computerchip herstellen könnten der diese enorme Hitze die er benötigt um ein Gefäß das mit Wasser gefüllt ist oder sogar eine Heizung mit Wasser das sich im Umlauf befindet so sehr erhitzen kann das hier ein brauchbare Wirkung erzielt wird aber nur mit der Energie die ein handelsüblicher Chip benötigt, dann haben Sie sicherlich eine Vorrichtung die geschützt werden kann - ob diese Technologie dann aber in einem Chip eingebaut werden sollte? Sollten Sie dazu besondere Verfahrenstechniken benutzen, wäre auch dieses Verfahren zur Herstellung schützbar.
Ich habe vorhin „Wunderbare Welt – fremdes Leben im All“ gesehen, so ziemlich am Ende der Sendung haben sie dann gezeigt wie viele Radarstationen nötig wären um den gesamten Sternenhimmel nach bewohnbare Planeten und oder alle Planeten in unserer Galaxie auf Radiowellen abzuhören. Ich glaube es waren etwa 130 Radarstationen aufgeteilt auf ein riesigem Gelände. Ich dachte mir was das wohl kosten würde? Und danach ist mir der Gedanke gekommen das man eigentlich diese 130 Radarschalen (die etwas bewegt werden können um sie auszurichten) in eine riesige Kugel einbauen und im Orbit kreisen lassen könnte. Alle Radarschalen geben ihre Informationen gebündelt über einen Strang an einen Auswertungscomputer weiter der die Daten dann nach den gewünschten Informationen scannt. Zumindest würde man die gesamten Halterungen der anderen 129 Radaranlagen einsparen was zudem noch Ressourcenschonender wäre, von den Kostenersparnissen mal abgesehen. Kugeln gibt es schon, Radarschalen auch sowie die Technik dafür aber alles zusammen gefasst in einer Kugel wäre eine schützenswerte Idee, denke ich mal ;)
Ok, mein Hauptmerkmal wäre aber die Überdachung gewesen, denn ggf. stelle ich die Bude ja doch kostenlos auf, und finanziere alles über Werbung.
Und eine spezielle Werbetechnik wäre sinnvoll, dann aber wie gesagt, sit die Werbetechnik das Innonvative, die würde ich mit Sicherheit dann nicht nur in diese blöden blechbuden bauen
Was Sie schützen lassen werden und was Sie letztendlich davon noch umsetzen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Manche Ideen wäre vielleicht zu gering um darauf ein Patent erteilt zu bekommen weil es sich nicht lohnen würde darauf ein Schutz zu beantragen, ist ja auch nicht so ganz billig der Spass. Deshalb baut man eben noch etwas anderes mit ran – ob dies nun wichtig für die Umsetzung des eigentlichen Geschäftsbetrieb ist oder nicht – damit sich das eine zumindestens mitsichern lässt. Anders gesagt: Jemand stellt fest das sich mit Gewichte auf jeder Seite einer Waage beide Seiten bewegen lassen. Würde sich solche eine Erkenntnis schützen lassen? Nein, da wissenschaftlich! Also baue ich die Waage so das Sie einerseits durch ein Geschmacksmuster (Form, Aussehen) sowie andererseits über ein Patent sichern lässt indem ich eine Funktion integriere (es passiert etwas sobald sich eine Seite der Waage dem Boden nähert) die es so noch nicht gibt.
Bzgl. der Technik des Fahhradständers: Ja das wäre natürlich ne gute Sache, mit solch einem DeLuxe-versenkungssystem, aber wie gesagt, wenn nun ein Nachahmer käme und sagt: Mensch, überdachte Fahrradständer sind der Bringer, die baue ich jetzt in ganz Deutschland auf, aber mit weniger Schnickschnack, dann kostets bei mir auch nur 50 cent.
Zum einen ist eine rasche Markteinführung nach Patent oder Gebrauchsmuster Anmeldung bei solchen Dienstleistungen schon ein enormer Vorteil zum anderen kommt es dann auch darauf an wie Sie Ihre Schutzansprüche formulieren. Eine starke Anmeldung sollte Sie vor einfachen Nachahmern schützen können. Wenn die Nachahmer aber den nicht mehr geschützten Stand der Technik nutzen um mit Ihnen in Konkurrenz zu gehen, können Sie dagegen nichts machen – Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft und zwingt jemanden besser zu sein als die anderen. Deshalb sollten Ideen die Schutzrechlich beantragt werden ja auch was sein was wirklich neu ist oder zumindestens so gut formuliert sein das der Schutzumfang relativ breit gestreut ist damit Nachahmer es schwer haben oder sogar unmöglich machen in das Kerngeschäft einzudringen ;)
Sehen Sie sich z.B. das DIXI Sanitärsystem an ;)
Einfach einen herkömlichen Fahrradständer und ne Aluhütte drum, fertig.
Dies wäre sicherlich ein Geschäft das ziemlich bald zugrunde gehen dürfte wenn dieses gegen Ihr versenkbares System in Konkurrenz tritt. Jede Beschädigung und jeder Diebstahl bei dem einfachen System würde Ihnen Munition geben Ihre „Waffen“ gegen diesen Konkurrenten abzufeuern. Ihr System garantiert keine Beschädigung oder Diebstahl während des abstellen da es ja versenkt wird und sich das Fahrrad (Mofa, Mopet, Motorrad) somit in Sicherheit vor Vandalismus befindet. Zum anderen braucht dann diese Konkurrenz einige Mitarbeiter mehr um die „Geldsammelautomaten“ (was wiederum Einbruchsgefahren birgt und somit Finanzverluste nach sich sieht) zu leeren als Sie, da das Bezahlsystem von Ihnen elektronisch geregelt ist und zudem für diesen Geschäftsbereich gesichert wurde. Somit wäre nach einer Kalkulation schon fast sicher das Sie diesem Konkurrenten preislich immer unterbieten könnten ;)
Wenn man seine Sache nicht schützen lassen kann, muß man der Erste der Schnellste sein.
Ja aber dann werden mit Sicherheit einige andere versuchen sich von dem Kuchen etwas abzubrechen wenn man mit einer Geschäftsidee, ohne Schutz, den Markt beherrschen will. Natürlich ist der Vorteil der ersten Marktpräsents nicht zu unterschätzen aber man sollte es nicht versäumen vorher alle Möglichkeiten in betracht zu ziehen um ein Schutzrecht darauf zu erhalten – auch markenrechtlich gesehen ;)
Die Sache die ich im Kopf habe ist auch von ihrem Naturell her so, dass sie dann, wenn sie erstmal auf dem Markt wäre und flächendeckend verbreitet wäre, sich kaum noch zu kopieren ließe, weil es sich nicht mehr lohnen würde. Bsp: Heute ein Raststättennetz aufzubauen wäre IMHO unsinnig und würde sich nicht so recht lohnen, wie wenn es noch keine Raststätten gäbe.
Ob Lidl auch so dachte als es gegen Aldi zum ersten mal antrat?
Jein, ich hätte jetzt in Frankfurt meine Fahrradgaragen aufgestellt, und ein Dortmunder bekäme davon Wind. Während ich noch in Frankfurt Hütten aufstelle, hat er schon das halbe Ruhrgebiet damit überzogen, Alles unter der Prämisse, ich hätte keinen Schutz, deshalb der Einwand, wenn kein Schutz, dann muss man der Erste sein, flächendeckend.
So würde es dann wohl auch kommen wenn jemand anderes mit genügend Geld in dieser Idee Potenzial sehen würde. Aber auch wenn Sie dann, also ohne Schutzrechte, diese Hütten in ganz Deutschland aufgestellt hätten, würde das sicherlich keinen davon abhalten Ihnen Paroli zu bieten wenn der oder diejenigen darin Potenzial erkennen würden. Vermutlich würden dann aber diejenigen versuchen Sie aus dem Geschäft zu drängen – vermutlich mit Gimicks die dann in dieser Geschäftsidee integriert und geschützt werden würden denn ein Patent zu besitzen bedeutet auch ein Verbotsrecht gegenüber anderen zu haben.
Aber bevor ich dir noch mehr Löche in den Bauch frage, gehe ich mal zum Patentanwalt, wieviel Zeit nimmt der sich eigentlich für einen?
Ich habe keine Probleme damit Ihnen Ihre Fragen mit meinen Meinungen zu beantworten. Wie lange sich Patentanwälte Zeit nehmen dürfte nicht normiert sein, es kommt eben auch darauf an wie lange Sie brauchen ihm Ihr Ansinnen zu erklären und wie lange er dann braucht Ihnen verständlich die vorhandenen Möglichkeiten zu erklären. Schreiben Sie sich am besten alle Fragen die Sie haben auf sonst vergessen Sie noch was wichtiges ;)

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