Sonja L.
28.06.2006, 13:35
Hallo zusammen,
zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme in dieses wirklich kompetente Forum.
Vielleicht kann mir ja auch jemand bei der einen oder anderen Frage helfen, die mir zur Zeit unter den Nägeln brennt.
Ich habe im März ein GM angemeldet und Veröffentlichungsaussetzung für 15 Monate beantragt.
Jetzt möchte doch noch ein Patent anmelden. Evtl. auch ein Europäisches P. daraus machen.
Es sollen im Patent noch ein paar Verbesserungen zum GM aufgenommen werden.
Evtl. könnte ich statt einer Vorrichtung auch ein Set mit ein paar Zubehörteilen anbieten.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Kann ich auch jetzt noch einen Rechercheantrag stellen? (Habe hier im Forum gelesen, dass man einen Recherche-Antrag gestellt haben muss, bevor man ein Patent daraus ableiten kann)
Wie sieht es mit den Verbesserungen aus, die ich aufnehmen möchte, kann ich einfach das GM als Priorität angeben und dann beliebig viele Änderungen in der Patentschrift aufnehmen oder muss sich die Formulierung an das GM anlehnen?
Sollte ich Evtl. das GM zurückziehen (geht das überhaupt, habe schon bezahlt?) und eine neue PA Anmeldung machen? (Ich habe allerdings schon mit einigen Herstellern und Firmen gesprochen (alle mit Vertraulichkeitserklärung) und Ihnen den Prototypen vorgestellt (die GM-Schrift hat bisher keiner gesehen) Kann es Probleme geben, dass wenn ich dann ein späteres Datum habe, evtl. einige Firmen in der Zwischenzeit selbst etwas eingereicht haben? Gilt die Vertraulichkeitserklärung dann noch?
Kann ich erst ein dt. Patent anmelden und dann noch ein EU-Patent? Welches Prioritätsdatum gilt dann, das von der GM-Anmeldung oder das vom Patent? Und wie sähe es aus, wenn ich das GM zurückziehe?
Und eine letzte Frage: Ich habe hier gelesen, dass ich meine Rechte gegenüber eventuellen Nachahmern erst geltend machen kann, wenn das GM eingetragen ist. Meine Idee soll aber im Winter auf den Markt kommen, die Veröffentlichung wäre aber erst im Herbst nächsten Jahres. Falls meine Idee jetzt schon von jemandem nachgeahmt wird, habe ich dann eine Möglichkeit ihn davon abzuhalten? Kann ich evtl. die Veröffentlichungsaussetzung widerrufen?
Ich weiss, dass sind viele Fragen, aber hier komm ich selbst nicht mehr weiter, obwohl ich das Internet und Forum rauf und runter durchsucht habe.
Vielen Dank und viele Grüße,
Sonja L.
zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme in dieses wirklich kompetente Forum.
Vielleicht kann mir ja auch jemand bei der einen oder anderen Frage helfen, die mir zur Zeit unter den Nägeln brennt.
Ich habe im März ein GM angemeldet und Veröffentlichungsaussetzung für 15 Monate beantragt.
Jetzt möchte doch noch ein Patent anmelden. Evtl. auch ein Europäisches P. daraus machen.
Es sollen im Patent noch ein paar Verbesserungen zum GM aufgenommen werden.
Evtl. könnte ich statt einer Vorrichtung auch ein Set mit ein paar Zubehörteilen anbieten.
Wie gehe ich jetzt am besten vor?
Kann ich auch jetzt noch einen Rechercheantrag stellen? (Habe hier im Forum gelesen, dass man einen Recherche-Antrag gestellt haben muss, bevor man ein Patent daraus ableiten kann)
Wie sieht es mit den Verbesserungen aus, die ich aufnehmen möchte, kann ich einfach das GM als Priorität angeben und dann beliebig viele Änderungen in der Patentschrift aufnehmen oder muss sich die Formulierung an das GM anlehnen?
Sollte ich Evtl. das GM zurückziehen (geht das überhaupt, habe schon bezahlt?) und eine neue PA Anmeldung machen? (Ich habe allerdings schon mit einigen Herstellern und Firmen gesprochen (alle mit Vertraulichkeitserklärung) und Ihnen den Prototypen vorgestellt (die GM-Schrift hat bisher keiner gesehen) Kann es Probleme geben, dass wenn ich dann ein späteres Datum habe, evtl. einige Firmen in der Zwischenzeit selbst etwas eingereicht haben? Gilt die Vertraulichkeitserklärung dann noch?
Kann ich erst ein dt. Patent anmelden und dann noch ein EU-Patent? Welches Prioritätsdatum gilt dann, das von der GM-Anmeldung oder das vom Patent? Und wie sähe es aus, wenn ich das GM zurückziehe?
Und eine letzte Frage: Ich habe hier gelesen, dass ich meine Rechte gegenüber eventuellen Nachahmern erst geltend machen kann, wenn das GM eingetragen ist. Meine Idee soll aber im Winter auf den Markt kommen, die Veröffentlichung wäre aber erst im Herbst nächsten Jahres. Falls meine Idee jetzt schon von jemandem nachgeahmt wird, habe ich dann eine Möglichkeit ihn davon abzuhalten? Kann ich evtl. die Veröffentlichungsaussetzung widerrufen?
Ich weiss, dass sind viele Fragen, aber hier komm ich selbst nicht mehr weiter, obwohl ich das Internet und Forum rauf und runter durchsucht habe.
Vielen Dank und viele Grüße,
Sonja L.
