PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GM angemeldet, jetzt habe ich viele Fragen


Welt der Wunder Shop
Buy Flynax classified software

Sonja L.
28.06.2006, 13:35
Hallo zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die Aufnahme in dieses wirklich kompetente Forum.

Vielleicht kann mir ja auch jemand bei der einen oder anderen Frage helfen, die mir zur Zeit unter den Nägeln brennt.

Ich habe im März ein GM angemeldet und Veröffentlichungsaussetzung für 15 Monate beantragt.

Jetzt möchte doch noch ein Patent anmelden. Evtl. auch ein Europäisches P. daraus machen.
Es sollen im Patent noch ein paar Verbesserungen zum GM aufgenommen werden.
Evtl. könnte ich statt einer Vorrichtung auch ein Set mit ein paar Zubehörteilen anbieten.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Kann ich auch jetzt noch einen Rechercheantrag stellen? (Habe hier im Forum gelesen, dass man einen Recherche-Antrag gestellt haben muss, bevor man ein Patent daraus ableiten kann)

Wie sieht es mit den Verbesserungen aus, die ich aufnehmen möchte, kann ich einfach das GM als Priorität angeben und dann beliebig viele Änderungen in der Patentschrift aufnehmen oder muss sich die Formulierung an das GM anlehnen?

Sollte ich Evtl. das GM zurückziehen (geht das überhaupt, habe schon bezahlt?) und eine neue PA Anmeldung machen? (Ich habe allerdings schon mit einigen Herstellern und Firmen gesprochen (alle mit Vertraulichkeitserklärung) und Ihnen den Prototypen vorgestellt (die GM-Schrift hat bisher keiner gesehen) Kann es Probleme geben, dass wenn ich dann ein späteres Datum habe, evtl. einige Firmen in der Zwischenzeit selbst etwas eingereicht haben? Gilt die Vertraulichkeitserklärung dann noch?

Kann ich erst ein dt. Patent anmelden und dann noch ein EU-Patent? Welches Prioritätsdatum gilt dann, das von der GM-Anmeldung oder das vom Patent? Und wie sähe es aus, wenn ich das GM zurückziehe?

Und eine letzte Frage: Ich habe hier gelesen, dass ich meine Rechte gegenüber eventuellen Nachahmern erst geltend machen kann, wenn das GM eingetragen ist. Meine Idee soll aber im Winter auf den Markt kommen, die Veröffentlichung wäre aber erst im Herbst nächsten Jahres. Falls meine Idee jetzt schon von jemandem nachgeahmt wird, habe ich dann eine Möglichkeit ihn davon abzuhalten? Kann ich evtl. die Veröffentlichungsaussetzung widerrufen?

Ich weiss, dass sind viele Fragen, aber hier komm ich selbst nicht mehr weiter, obwohl ich das Internet und Forum rauf und runter durchsucht habe.

Vielen Dank und viele Grüße,
Sonja L.

Rainer
01.07.2006, 16:27
Hallo Sonja,

auch hier wegen Zeitmangel nur meine Meinungen dazu per Quote


Ich habe im März ein GM angemeldet und Veröffentlichungsaussetzung für 15 Monate beantragt.

Jetzt möchte doch noch ein Patent anmelden. Evtl. auch ein Europäisches P. daraus machen.
Es sollen im Patent noch ein paar Verbesserungen zum GM aufgenommen werden.
Evtl. könnte ich statt einer Vorrichtung auch ein Set mit ein paar Zubehörteilen anbieten.

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Sie hätten hier unter Umständen wohl die Möglichkeit Ihre GBM Anmeldung zurückzuziehen - Fachanwalt fragen! Vergessen Sie bitte nicht das eine Doppelpriorität nicht erlaubt ist! Sie können den Zeitrang Ihrer Anmeldung des GBM Schutzes nicht für eine deutsche Anmeldung nutzen und danach den selben Zeitrang für eine europäische oder internationale Anmeldung angeben.


Kann ich auch jetzt noch einen Rechercheantrag stellen? (Habe hier im Forum gelesen, dass man einen Recherche-Antrag gestellt haben muss, bevor man ein Patent daraus ableiten kann)

Soweit ich weiss muss bei einer GBM Anmeldung auch ein Rechercheantrag beantragt worden sein um daraus später eine Patentanmeldung ableiten zu können.


Wie sieht es mit den Verbesserungen aus, die ich aufnehmen möchte, kann ich einfach das GM als Priorität angeben und dann beliebig viele Änderungen in der Patentschrift aufnehmen oder muss sich die Formulierung an das GM anlehnen?

Sie können für leichte Veränderungen – keine neuen Erkenntnisse oder Schutzansprüche die nicht in der Anmeldung bereits offenbart wurden – die innere Priorität Ihrer Anmeldung in Anspruch nehmen. Dies sollten aber nur erfahrende Anmelder einreichen! Sollten Sie neue Erkenntnisse und/oder Schutzansprüche während Ihrer „praktischen“ Ausführung haben können diese über eine Zusatzanmeldung geschützt werden. Allerdings geht das nicht über Ihren Zeitrang der GBM oder Patent Schutzanmeldung.



Sollte ich Evtl. das GM zurückziehen (geht das überhaupt, habe schon bezahlt?) und eine neue PA Anmeldung machen?...

Fragen Sie dafür bitte das Patentamt ob Sie Ihre Anmeldung noch zurück ziehen können, die Gebühren die bereits gezahlt wurden dürften aber futsch sein. Sollte die GBM Anmeldung nicht durch Veröffentlichung zum Stand der Technik gehören, können Sie eine erweiterte Patentanmeldung Ihrer Idee einreichen.


...(Ich habe allerdings schon mit einigen Herstellern und Firmen gesprochen (alle mit Vertraulichkeitserklärung) und Ihnen den Prototypen vorgestellt (die GM-Schrift hat bisher keiner gesehen) Kann es Probleme geben, dass wenn ich dann ein späteres Datum habe, evtl. einige Firmen in der Zwischenzeit selbst etwas eingereicht haben? Gilt die Vertraulichkeitserklärung dann noch?

Das ist schlecht. Hier kommt es auf die Formulierung der VE an, fragen Sie dazu bitte einen Fachanwalt.


Kann ich erst ein dt. Patent anmelden und dann noch ein EU-Patent?...

Ja


Welches Prioritätsdatum gilt dann, das von der GM-Anmeldung oder das vom Patent?

Das wären zwei unterschiedliche Fragen denn Sie können keine Doppelpriorität von der GBM Anmeldung in Anspruch nehmen. Sie können aber von der deutschen Patentanmeldung eine europäische oder eine internationale Anmeldung abzweigen. Melden Sie nach der deutschen Patentanmeldung ein europäisches oder internationales Patent an zählt die Priorität der deutschen Anmeldung.


Und wie sähe es aus, wenn ich das GM zurückziehe?

Das kommt darauf an ob diese schon veröffentlicht wurde und/oder in wie weit Sie sich anderen offenbart haben und ob dies ausschließlich über eine VE geschehen ist. Haben Sie noch niemanden etwas erzählt und die GBM Anmeldung ist noch nicht in der GBM Rolle eingetragen, können Sie diese, meiner Meinung nach, zurückziehen ohne das Ihre Idee zum Stand der Technik gehört und dann eine Patentanmeldung diesbezüglich einreichen.


Ich habe hier gelesen, dass ich meine Rechte gegenüber eventuellen Nachahmern erst geltend machen kann, wenn das GM eingetragen ist. Meine Idee soll aber im Winter auf den Markt kommen, die Veröffentlichung wäre aber erst im Herbst nächsten Jahres. Falls meine Idee jetzt schon von jemandem nachgeahmt wird, habe ich dann eine Möglichkeit ihn davon abzuhalten? Kann ich evtl. die Veröffentlichungsaussetzung widerrufen?

Die Schutzdauer eines eingetragenen Gebrauchsmusters beginnt mit dem Anmeldetag und endet zehn Jahre nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.


Ich weiss, dass sind viele Fragen, aber hier komm ich selbst nicht mehr weiter, obwohl ich das Internet und Forum rauf und runter durchsucht habe.

Gibt es ein besseres deutschsprachiges Forum für solchen Meinungsaustausch? Ich denke nicht ;)

Natürlich können Sie hier auch weitere Fragen diesbezüglich stellen.

Ich bin in den nächsten Wochen jeden Tag im Chat, da ich aber zu arbeiten habe bitte nicht wundern wenn ich nicht sofort antworte. Sollten Sie also Lust auf ein Plausch haben können Sie mich im Chat - Punkt 5 meiner Signatur - treffen.

Welt der Wunder Shop