Stephan
20.06.2006, 19:45
Hallo zusammen, ich neu hier und mache hoffentlich keine Anfängerfehler hier, aber
mir ist es gelungen, aus einer kleinen Holzkugel, einem McDonalds Strohhalm, etwas Tesafilm und Pergamentpapier, einen ca. 2 Gramm schweren, perfekt funktionierenden Gegenstand herzustellen, der es in sich hat. In der Masse hergestellt vielleicht ein 5 – 10 Cent Artikel.
In einem knapp zweistündigen Gespräch mit einem Patentanwalt und seinem Mitarbeiter hat er seine magische Wirkung eindrucksvoll bestätigt bekommen. Von beiden Seiten kam das begeisternde, generelle Okay für seine Patentier- und Vermarktungsfähigkeit, allerdings mit dem betonten Hinweis auf die gesamten nachfolgenden Kosten der Anmeldung, mit Anwalt. Außerdem wurde ich auf die allgemeine Geldgier sowie auf die provozierende Patentmissachtung von Großunternehmen hingewiesen, die in bestimmten Fällen aufgrund ihrer Finanzmacht einfach munter und rücksichtslos drauflos produzieren.
Nach dem Gespräch stand für mich fest.
Idee, Okay.
Produkt, perfekt.
Vergoldung, in Bearbeitung.
Die optimale Schutzrechterwirkung vom Gebrauchsmuster zum Patent mit von beiden Doktoren angeschlagenen knapp 4.000,- Euro werde ich nicht aufbringen können. Fuchs Mehler Weiß & Fritzsche Patentanwälte Wiesbaden. Teuer aber leider sehr empfehlenswert.
Jetzt suche ich weiteren Rat und hoffe ihn bei Euch zu finden. Bleibt die Frage; Wenn nicht hier, wo dann?
Als Produkt findet dieses Fingerspielzeug (indoor/outdoor) im Bereich Werbegeschenke, Werbeträger, Promotionsartikel oder sogar als Visitenkarte seine Anwendung. Ein echte Konkurrenz für die alt bekannten Kugelschreiber, Luftballons, Fähnchen, Feuerzeuge oder Schirmmützen. Die Absatzzahlen sind im Millionenbereich nur vage abzuschätzen. Ein wahres Milliarden Ding mit Hang zum Selbstläufer.
Die Identifizierbarkeit des Gegenstands ähnelt der eines Balls. Einen Ball ist rund, hohl oder massiv, er rollt, hüpft, besteht aus verschiedenen Materialien und findet in jeder Spielart seine spezielle Funktion. Mit diesem Bsp. versuche ich einen Gegenstand zu beschreiben, der in seiner Bauart nicht weiter zu verbessern ist, außer über die Materialgestaltung. Für mich bedeutet das, das es dieses Fingerspielzeug noch nicht gibt und in
seiner Bauart und Formgestaltung nicht verbessert werden kann. Kopier oder Umgehungsversuch in Bezug auf Bauart zur Funktion wären von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da sie nur höhere Produktions- und Materialkosten zur Folge hätten. Das Ding ist so einfach wie eine Kugel und so endlos vielfältig wie eine Schneeflocke. Und mir fehlt das Investment von viertausend Euro.
Aus der simplen Einfachheit des Gegenstandes ergibt sich meiner Meinung nach eine extrem unkomplizierte Gestaltung des Geheimhaltungsvertrages. Eventuelle Vertragsverletzungen wären somit selbst von einem Laien sofort erkennbar. Eben so etwas wie eine Kugel in einer Kiste voller Würfel. Ich kann mich auch täuschen. „Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.“ (Albert Einstein)
Das heißt, ich stehe bereits mit einem besonderen Unternehmen in Kontakt. Diese wollen einen Ghv unterzeichnen und dann erst mal ein Bild per Mail zu geschickt bekommen, um im voraus abzuschätzen, ob es für ihre Event-Veranstaltungen zu gebrauchen ist. Die Eventabteilung (für Deutschland) der Firma weiß von der Patentfähigkeit des Gegenstands, sagt aber innerhalb ihres Tellerrands, dass eigentlich so etwas wie ein Patenterwerbsmöglichkeit für sie nicht in Frage kommen würde. Ich meinte, dass sie mit dem Erwerb die einzigartige Chance bekämen ihren lieben Hauptkonkurrenten für immer aus der Bahn zu werfen. Die Firma besitzt 70% weltweiten Marktanteil und macht einen Umsatz von etwa 1,7 Mrd. Euro (2004). In diesem Unternehmen würde das Fingerspielzeug als Werbeträger und Promotionsartikel fungieren und zudem eine äußerst perfekt passende Ergänzung zu deren Marken Slogan darstellen. Als Bsp. vielleicht ein Zauberstab für Toyota mit ihrem „Nichts ist unmöglich“. Das Ding passt so haargenau zu diesem Unternehmen, wie der Eiswürfel ins Wasser. Eigentlich könnte man annehmen, ich wäre speziell von diesem Unternehmen beauftragt worden, exakt diesen Gegenstand für deren Slogan zu erfinden. Im nachhinein bekommt das für mich schon fast mystische Züge. Wäre ich in diesem Unternehmen beschäftigt, würden sie schon längst die Produktion laufen lassen und hätten bereits einen speziellen Mitarbeiter für künftige Lizenzverkäufe eingestellt.
Das Ding würde über deren Events in der Öffentlichkeit bekannt werden und von zahlreichen anderen Unternehmen ebenfalls als wie oben genannter Werbeträger genutzt werden wollen. Doch leider hätte dann schon das von mir kontaktierte Unternehmen die Schutzrechte. Es hat seinen Sitz in München und da kann ich nicht mal eben zwischen 12 und 1230 vorbeischauen. Schon gar nicht als Maschinenbautechniker, chronisch an der Hartz 4 Seuche leidet.
Was mach ich nur, so mal ich nur mit dem deutschen Office und nicht mit dem internationalen Gesprochen habe?
Wie könnte so ein Ghv aussehen? Gibt es Muster oder Vorlagen? Was muss unbedingt beinhaltet sein, von wegen Wettbewerbsverbot oder so ähnlich?
Wie hoch wäre eine Vertragsstrafe festzusetzen, im Hinblick einer Generierungsmöglichkeit von ca. 715 Millionen Euro Umsatzsteigerung mit integrierter Konkurrenzstilllegung?
Was wären jetzt gröbst mögliche Fehler?
Woher will ich wissen, was und wer den Vertrag unterzeichnet?
Nachdem die Firma das Bild gesehen hat entsteht der zwanghafte Gedanken, das Ding ist echt der Hammer! Ja!
„Du sehnst dich nach mir“, sagte der Nagel zum Hammer. „Nein“, erwiderte dieser, „ich sehne mich nach einer Hand“.
Vielen Dank für Eure Mithilfe und Unterstützung
Grüße aus Wiesbaden
Stephan Scheer
Ideen verlassen ihre Quelle nicht
mir ist es gelungen, aus einer kleinen Holzkugel, einem McDonalds Strohhalm, etwas Tesafilm und Pergamentpapier, einen ca. 2 Gramm schweren, perfekt funktionierenden Gegenstand herzustellen, der es in sich hat. In der Masse hergestellt vielleicht ein 5 – 10 Cent Artikel.
In einem knapp zweistündigen Gespräch mit einem Patentanwalt und seinem Mitarbeiter hat er seine magische Wirkung eindrucksvoll bestätigt bekommen. Von beiden Seiten kam das begeisternde, generelle Okay für seine Patentier- und Vermarktungsfähigkeit, allerdings mit dem betonten Hinweis auf die gesamten nachfolgenden Kosten der Anmeldung, mit Anwalt. Außerdem wurde ich auf die allgemeine Geldgier sowie auf die provozierende Patentmissachtung von Großunternehmen hingewiesen, die in bestimmten Fällen aufgrund ihrer Finanzmacht einfach munter und rücksichtslos drauflos produzieren.
Nach dem Gespräch stand für mich fest.
Idee, Okay.
Produkt, perfekt.
Vergoldung, in Bearbeitung.
Die optimale Schutzrechterwirkung vom Gebrauchsmuster zum Patent mit von beiden Doktoren angeschlagenen knapp 4.000,- Euro werde ich nicht aufbringen können. Fuchs Mehler Weiß & Fritzsche Patentanwälte Wiesbaden. Teuer aber leider sehr empfehlenswert.
Jetzt suche ich weiteren Rat und hoffe ihn bei Euch zu finden. Bleibt die Frage; Wenn nicht hier, wo dann?
Als Produkt findet dieses Fingerspielzeug (indoor/outdoor) im Bereich Werbegeschenke, Werbeträger, Promotionsartikel oder sogar als Visitenkarte seine Anwendung. Ein echte Konkurrenz für die alt bekannten Kugelschreiber, Luftballons, Fähnchen, Feuerzeuge oder Schirmmützen. Die Absatzzahlen sind im Millionenbereich nur vage abzuschätzen. Ein wahres Milliarden Ding mit Hang zum Selbstläufer.
Die Identifizierbarkeit des Gegenstands ähnelt der eines Balls. Einen Ball ist rund, hohl oder massiv, er rollt, hüpft, besteht aus verschiedenen Materialien und findet in jeder Spielart seine spezielle Funktion. Mit diesem Bsp. versuche ich einen Gegenstand zu beschreiben, der in seiner Bauart nicht weiter zu verbessern ist, außer über die Materialgestaltung. Für mich bedeutet das, das es dieses Fingerspielzeug noch nicht gibt und in
seiner Bauart und Formgestaltung nicht verbessert werden kann. Kopier oder Umgehungsversuch in Bezug auf Bauart zur Funktion wären von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da sie nur höhere Produktions- und Materialkosten zur Folge hätten. Das Ding ist so einfach wie eine Kugel und so endlos vielfältig wie eine Schneeflocke. Und mir fehlt das Investment von viertausend Euro.
Aus der simplen Einfachheit des Gegenstandes ergibt sich meiner Meinung nach eine extrem unkomplizierte Gestaltung des Geheimhaltungsvertrages. Eventuelle Vertragsverletzungen wären somit selbst von einem Laien sofort erkennbar. Eben so etwas wie eine Kugel in einer Kiste voller Würfel. Ich kann mich auch täuschen. „Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.“ (Albert Einstein)
Das heißt, ich stehe bereits mit einem besonderen Unternehmen in Kontakt. Diese wollen einen Ghv unterzeichnen und dann erst mal ein Bild per Mail zu geschickt bekommen, um im voraus abzuschätzen, ob es für ihre Event-Veranstaltungen zu gebrauchen ist. Die Eventabteilung (für Deutschland) der Firma weiß von der Patentfähigkeit des Gegenstands, sagt aber innerhalb ihres Tellerrands, dass eigentlich so etwas wie ein Patenterwerbsmöglichkeit für sie nicht in Frage kommen würde. Ich meinte, dass sie mit dem Erwerb die einzigartige Chance bekämen ihren lieben Hauptkonkurrenten für immer aus der Bahn zu werfen. Die Firma besitzt 70% weltweiten Marktanteil und macht einen Umsatz von etwa 1,7 Mrd. Euro (2004). In diesem Unternehmen würde das Fingerspielzeug als Werbeträger und Promotionsartikel fungieren und zudem eine äußerst perfekt passende Ergänzung zu deren Marken Slogan darstellen. Als Bsp. vielleicht ein Zauberstab für Toyota mit ihrem „Nichts ist unmöglich“. Das Ding passt so haargenau zu diesem Unternehmen, wie der Eiswürfel ins Wasser. Eigentlich könnte man annehmen, ich wäre speziell von diesem Unternehmen beauftragt worden, exakt diesen Gegenstand für deren Slogan zu erfinden. Im nachhinein bekommt das für mich schon fast mystische Züge. Wäre ich in diesem Unternehmen beschäftigt, würden sie schon längst die Produktion laufen lassen und hätten bereits einen speziellen Mitarbeiter für künftige Lizenzverkäufe eingestellt.
Das Ding würde über deren Events in der Öffentlichkeit bekannt werden und von zahlreichen anderen Unternehmen ebenfalls als wie oben genannter Werbeträger genutzt werden wollen. Doch leider hätte dann schon das von mir kontaktierte Unternehmen die Schutzrechte. Es hat seinen Sitz in München und da kann ich nicht mal eben zwischen 12 und 1230 vorbeischauen. Schon gar nicht als Maschinenbautechniker, chronisch an der Hartz 4 Seuche leidet.
Was mach ich nur, so mal ich nur mit dem deutschen Office und nicht mit dem internationalen Gesprochen habe?
Wie könnte so ein Ghv aussehen? Gibt es Muster oder Vorlagen? Was muss unbedingt beinhaltet sein, von wegen Wettbewerbsverbot oder so ähnlich?
Wie hoch wäre eine Vertragsstrafe festzusetzen, im Hinblick einer Generierungsmöglichkeit von ca. 715 Millionen Euro Umsatzsteigerung mit integrierter Konkurrenzstilllegung?
Was wären jetzt gröbst mögliche Fehler?
Woher will ich wissen, was und wer den Vertrag unterzeichnet?
Nachdem die Firma das Bild gesehen hat entsteht der zwanghafte Gedanken, das Ding ist echt der Hammer! Ja!
„Du sehnst dich nach mir“, sagte der Nagel zum Hammer. „Nein“, erwiderte dieser, „ich sehne mich nach einer Hand“.
Vielen Dank für Eure Mithilfe und Unterstützung
Grüße aus Wiesbaden
Stephan Scheer
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