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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsteins Einfachheit


Welt der Wunder Shop
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Stephan
20.06.2006, 19:45
Hallo zusammen, ich neu hier und mache hoffentlich keine Anfängerfehler hier, aber

mir ist es gelungen, aus einer kleinen Holzkugel, einem McDonalds Strohhalm, etwas Tesafilm und Pergamentpapier, einen ca. 2 Gramm schweren, perfekt funktionierenden Gegenstand herzustellen, der es in sich hat. In der Masse hergestellt vielleicht ein 5 – 10 Cent Artikel.

In einem knapp zweistündigen Gespräch mit einem Patentanwalt und seinem Mitarbeiter hat er seine magische Wirkung eindrucksvoll bestätigt bekommen. Von beiden Seiten kam das begeisternde, generelle Okay für seine Patentier- und Vermarktungsfähigkeit, allerdings mit dem betonten Hinweis auf die gesamten nachfolgenden Kosten der Anmeldung, mit Anwalt. Außerdem wurde ich auf die allgemeine Geldgier sowie auf die provozierende Patentmissachtung von Großunternehmen hingewiesen, die in bestimmten Fällen aufgrund ihrer Finanzmacht einfach munter und rücksichtslos drauflos produzieren.

Nach dem Gespräch stand für mich fest.
Idee, Okay.
Produkt, perfekt.
Vergoldung, in Bearbeitung.

Die optimale Schutzrechterwirkung vom Gebrauchsmuster zum Patent mit von beiden Doktoren angeschlagenen knapp 4.000,- Euro werde ich nicht aufbringen können. Fuchs Mehler Weiß & Fritzsche Patentanwälte Wiesbaden. Teuer aber leider sehr empfehlenswert.

Jetzt suche ich weiteren Rat und hoffe ihn bei Euch zu finden. Bleibt die Frage; Wenn nicht hier, wo dann?

Als Produkt findet dieses Fingerspielzeug (indoor/outdoor) im Bereich Werbegeschenke, Werbeträger, Promotionsartikel oder sogar als Visitenkarte seine Anwendung. Ein echte Konkurrenz für die alt bekannten Kugelschreiber, Luftballons, Fähnchen, Feuerzeuge oder Schirmmützen. Die Absatzzahlen sind im Millionenbereich nur vage abzuschätzen. Ein wahres Milliarden Ding mit Hang zum Selbstläufer.

Die Identifizierbarkeit des Gegenstands ähnelt der eines Balls. Einen Ball ist rund, hohl oder massiv, er rollt, hüpft, besteht aus verschiedenen Materialien und findet in jeder Spielart seine spezielle Funktion. Mit diesem Bsp. versuche ich einen Gegenstand zu beschreiben, der in seiner Bauart nicht weiter zu verbessern ist, außer über die Materialgestaltung. Für mich bedeutet das, das es dieses Fingerspielzeug noch nicht gibt und in
seiner Bauart und Formgestaltung nicht verbessert werden kann. Kopier oder Umgehungsversuch in Bezug auf Bauart zur Funktion wären von Anfang an zum Scheitern verurteilt, da sie nur höhere Produktions- und Materialkosten zur Folge hätten. Das Ding ist so einfach wie eine Kugel und so endlos vielfältig wie eine Schneeflocke. Und mir fehlt das Investment von viertausend Euro.

Aus der simplen Einfachheit des Gegenstandes ergibt sich meiner Meinung nach eine extrem unkomplizierte Gestaltung des Geheimhaltungsvertrages. Eventuelle Vertragsverletzungen wären somit selbst von einem Laien sofort erkennbar. Eben so etwas wie eine Kugel in einer Kiste voller Würfel. Ich kann mich auch täuschen. „Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.“ (Albert Einstein)

Das heißt, ich stehe bereits mit einem besonderen Unternehmen in Kontakt. Diese wollen einen Ghv unterzeichnen und dann erst mal ein Bild per Mail zu geschickt bekommen, um im voraus abzuschätzen, ob es für ihre Event-Veranstaltungen zu gebrauchen ist. Die Eventabteilung (für Deutschland) der Firma weiß von der Patentfähigkeit des Gegenstands, sagt aber innerhalb ihres Tellerrands, dass eigentlich so etwas wie ein Patenterwerbsmöglichkeit für sie nicht in Frage kommen würde. Ich meinte, dass sie mit dem Erwerb die einzigartige Chance bekämen ihren lieben Hauptkonkurrenten für immer aus der Bahn zu werfen. Die Firma besitzt 70% weltweiten Marktanteil und macht einen Umsatz von etwa 1,7 Mrd. Euro (2004). In diesem Unternehmen würde das Fingerspielzeug als Werbeträger und Promotionsartikel fungieren und zudem eine äußerst perfekt passende Ergänzung zu deren Marken Slogan darstellen. Als Bsp. vielleicht ein Zauberstab für Toyota mit ihrem „Nichts ist unmöglich“. Das Ding passt so haargenau zu diesem Unternehmen, wie der Eiswürfel ins Wasser. Eigentlich könnte man annehmen, ich wäre speziell von diesem Unternehmen beauftragt worden, exakt diesen Gegenstand für deren Slogan zu erfinden. Im nachhinein bekommt das für mich schon fast mystische Züge. Wäre ich in diesem Unternehmen beschäftigt, würden sie schon längst die Produktion laufen lassen und hätten bereits einen speziellen Mitarbeiter für künftige Lizenzverkäufe eingestellt.

Das Ding würde über deren Events in der Öffentlichkeit bekannt werden und von zahlreichen anderen Unternehmen ebenfalls als wie oben genannter Werbeträger genutzt werden wollen. Doch leider hätte dann schon das von mir kontaktierte Unternehmen die Schutzrechte. Es hat seinen Sitz in München und da kann ich nicht mal eben zwischen 12 und 1230 vorbeischauen. Schon gar nicht als Maschinenbautechniker, chronisch an der Hartz 4 Seuche leidet.

Was mach ich nur, so mal ich nur mit dem deutschen Office und nicht mit dem internationalen Gesprochen habe?

Wie könnte so ein Ghv aussehen? Gibt es Muster oder Vorlagen? Was muss unbedingt beinhaltet sein, von wegen Wettbewerbsverbot oder so ähnlich?

Wie hoch wäre eine Vertragsstrafe festzusetzen, im Hinblick einer Generierungsmöglichkeit von ca. 715 Millionen Euro Umsatzsteigerung mit integrierter Konkurrenzstilllegung?

Was wären jetzt gröbst mögliche Fehler?

Woher will ich wissen, was und wer den Vertrag unterzeichnet?

Nachdem die Firma das Bild gesehen hat entsteht der zwanghafte Gedanken, das Ding ist echt der Hammer! Ja!

„Du sehnst dich nach mir“, sagte der Nagel zum Hammer. „Nein“, erwiderte dieser, „ich sehne mich nach einer Hand“.

Vielen Dank für Eure Mithilfe und Unterstützung
Grüße aus Wiesbaden
Stephan Scheer

Ideen verlassen ihre Quelle nicht

Rainer
20.06.2006, 21:15
Hallo Stephan,

leider muss ich Ihnen mitteilen das ohne Schutzrecht Ihre Ausgangslage eher minimal sind dieses Produkt dann letztendlich auch als Ihres erfolgreich zu vermarkten. Wesentlich erschwerend kommt hinzu das Sie keine oder kaum finanzielle Möglichkeiten haben Ihr Produkt soweit abzusichern das eine Patentierung Ihrerseits möglich wäre.

Das zu den schlechten Nachrichten, kommen wir zu den positiven :)

Eines was wirklich wichtig ist bringen Sie auf jeden Fall für eine mögliche erfolgreiche Vermarktung mit, Sie sind von Ihrem Produkt 100%ig überzeugt und das ist wohl schon der Grundstein weiter zu machen.

Thema Verschwiegenheitserklärungen:

Solche gibt es zwar nicht, wie Sie so schön beschrieben haben, wie „so endlos vielfältig wie eine Schneeflocke“ dennoch sollte eine solche exakt auf Ihr Produkt sowie auf das Gesamtkonzept und Ihrer Strategie abgestimmt sein. Es gibt Anwälte die machen Sie nackig wenn Sie denen mit „715 Millionen Euro Umsatzsteigerung“ kommen. Lassen Sie Zahlen bei solchen Dingen raus wenn Sie sich eine für Ihre Bedürfnisse zurecht geschneiderte VE von einem Fachanwalt erstellen lassen. Erklären Sie ihm lieber das nur wollen das der/die/Firma nicht auf eigenen Faust Ihr Produkt vermarkten/übernehmen/veröffentlichen können ohne das Sie etwas in der Hand haben diese zu stoppen und notfalls zu verklagen.

Thema Wettbewerbsverbot:

Solch eine Erklärung werden Sie sicherlich nicht bekommen wenn Sie die Katze nicht aus dem Sack lassen bzw. zu mindestens das Schwänzen ;) Hier ist Ihre Innovative Ader gefragt, die Person/Firma so spitz auf Ihr Produkt zu machen das sie es garnicht abwarten können solche Verträge zu unterschreiben.

Das alles könnten Sie sich aber sparen wenn Sie ein Schutzrecht für Ihr Produkt anmelden, dann kann Ihnen zumindest diese Idee niemand mehr wegnehmen. Sie schreiben das Sie kein Geld bzw. die 4.000 Euro nicht aufbringen können die Sie aber benötigen um eine Patentanmeldung durchführen zu lassen. Ok, nicht weiter schlimm, nicht das ich glaube das Sie hier Investoren finden werden, viele hier suchen selber Investoren oder versuchen über dieses Forum an Lizenznehmer zu kommen. Es gibt aber einen Weg doch noch an einem Schutzrecht zu kommen ohne so tief in die Tasche greifen zu müssen wie Sie es weiter oben beschrieben haben.

Kommen wir nun, heute leider aus Zeitgründen etwas kürzer gefasst, zu dem günstigen Schutzrecht. Ich nenne es mal „Low Budget Schutzrecht – Dahlmannche Art“ ;)

Hierbei sei erwähnt das Ihnen bei dieser Art ein günstiges Schutzrecht zu erhalten die meiste Arbeit zuteil werden wird. Los geht:

1. Sie machen eine wirklich intensive Recherche bei Suchmaschienen und Patentdatenbanken

2. Die machen eine ausfühliche Beschreibung Ihrer Idee (sehen Sie sich dazu bitte einige Schutzrechte bei den Patentamtsdatenbanken an wie so etwas in etwa auszusehen hat)

3. Erstellen Sie eine kurze aber prägnante Zusammenfassung Ihrer Idee

4. Machen Sie einige Zeichnungen Ihrer Idee (auch hier sehen Sie sich bitte einige Schutzrechtsanmeldungen bei den Patentamtsdatenbanken an damit Sie sehen wie diese beschriftet wird.

5. Nehmen Sie nun alles was Sie in Wochenlanger Kleinarbeit zusammengetragen und ausgearbeitet haben und gehen jetzt zu Ihrem Patentanwalt. Diesem sagen Sie das er Ihnen ausschließlich die Patentansprüche erarbeiten soll. Natürlich fragen Sie vorher wie hoch die Kosten dafür sind und machen nach Möglichkeit auch noch einen Besuch bei einem zweiten Patentanwalt, den günstigsten nehmen Sie dann.

Haben Sie alles zusammen gehen Sie zum Patentamt und reichen sämtliche Unterlagen ein und melden dort für etwa 40 Euro ein Gebrauchsmusterschutz an. Haben Sie 250 Euro übrig investieren Sie diese bitte in einem Rechercheantrag – Wichtig! ;)

Im großen und ganzen haben Sie nun ein Schutzrecht für etwa 1.000 Euro (+/- 300 Euro). Damit können Sie nun zu dieser Firma gehen (ich hoffe das nicht nur diese eine Firma mit Ihrem Produkt etwas anfangen kann) und denen Ihre Idee wirkungsvoll unterbreiten und klar machen das Sie genau mit dieser Firma zusammenarbeiten und diese für weitere internationale Schutzrechtsanmeldungen gewinnen würden.

Zu den Fehlern die gemacht werden könnten:

Darauf jetzt genauer einzugehen würde meine heutige Zeit sprengen, aber eines kann ich Ihnen noch mitgeben:

Die Erfinderregel Nummer 1 lautet: „Erst anmelden, dann quatschen“

Das fürs erste von mir, sorry das ich nicht tiefer eingegangen bin aber ich hab jetzt noch etwas zu tun, bei weiteren Fragen ist das Forum hier genau der richtige Anlaufpunkt.

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