Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patentprüfer-Wiki soll Rechstreitigkeiten verringern
Wissenschaftler, Unternehmen und die Öffentlichkeit sollen die Patentprüfer in den USA über ein Wiki unterstützen, damit diesen nach Möglichkeit schon bei der Prüfung alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
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Zweifelhafte, aber zunächst gewährte Patente sorgen immer wieder für Aufsehen, nicht nur in den USA.
weiterlesen... (http://www.golem.de/0605/45217.html)
Das nenne ich transparente Amtsentscheidungen. Der Bürger denkt mit :). Ich hätte nichts dagegen, wenn die reziproke-Verbindung 'Patentprüfer <--> Erfinder' noch einen Schritt weiter ausgebaut würde: Z.B. für die Dauer der Prüfung wird ein Konto in der Patentdatenbank für die zu prüfende Erfindung eingerichtet, wo nur der Prüfer und der Erfinder einen Zugriff haben. Auf diesem Konto listet der Prüfer noch vor der Formulierung des Prüfbescheides alle Patentschriften auf, die von Ihm ermittelt wurden und für die Prüfung als relevant eingestuft sind. Der Erfinder kann auf diese Liste zurückgreifen, um bereits in der Prüfphase die Vermarktungsaktivitäten ggf. korrigieren
eventuell Anregungen für die nächste Erfindungen zu bekommen
Ich nehme mal an, dass diese Vorgehensweise auch dem Rechtsfrieden dienlich sein könnte - der Erfinder hat noch vor der Formulierung des Prüfbescheides Zeit, die Erfindung realistsich einzuschätzen und sich ggf. damit abzufinden, dass die vermeintliche Erfindung gar keine ist.:rolleyes:
Thomas Moos
16.08.2006, 11:15
Hallo itebob,
die Idee ist aus Sicht eines quasi Endanwenders garnicht schlecht,
man hätte wort wörtlich die Übersicht und Transparenz in der entscheidenden Vorphase. Aber wie bei vielen Ideen die Ämter betreffen, wird auch das wahrscheinlich nicht umgesetzt werden.
Dafür geht es dem Amtz zu gut. So weit ich weiss ist es eins der wenigen in der BRD die tatsächlich Geld verdienen.
Aber wir könnten ja mal einen Thread eröffnen unter der Bezeichnung: Was könnte man rund ums Patentamt verbessern...:)
Bis die Tage und schöne Grüße,
Thomas Moos
Soweit ich das mitbekommen habe, sollen Externe die Möglichkeit haben, Patentanmeldungen noch vor der Offenlegung und während der Prüfungphase einzusehen und unterstützend zu recherchieren. Dies alleine öffnet nach meiner Einschätzung Betriebsspionage Tür und Tor! Sollte ich das richtig verstanden haben, stellen sich mir auch einige Fragen.
Wie sieht es mit der Zurückziehung der Anmeldung während der Prüfungsphase aus, damit einige, wenn auch kleinere, Neuerungen nicht zum Stand der Technik gehören? Sollte dies realisiert werden, gehören diese Dinge dann zum Stand der Technik und können nicht für weitere und oder erweiterte Anmeldungen benutzt werden.
Mal abgesehen davon das schon aus diesem Grund diese Vorgehensweise unmöglich wird...
Wie will man Externe dazu veranlassen, vermutlich kostenlos bzw. ohne finanziellen Anreiz, an Recherchen für Patentanmeldungen teilzunehmen?
Werden Patentanmeldungen schon in dieser Phase zurückgezogen, weil beispielsweise bereits bei der Recherche von Externen, einiges an „Prior Art“ auftaucht, wie würden Unternehmen damit umgehen, wenn Sie die komplette Anmeldung zurückziehen wollen und das, was nicht zum „Stand der Technik“ gehört, lieber als Betriebsgeheimnis gehütet wissen wollen?
Wie sieht es damit aus, das wenn während der Prüfungsphase noch das eine oder andere ergänzt oder weggelassen werden soll, weil einiges entweder gegen die Neuheitspflicht oder Erfindungshöhe verstoßen „könnte“?
Vielleicht stehe ich auch gerade nur auf dem Schlauch :drink:
Viele Fragen, aber
Aber wir könnten ja mal einen Thread eröffnen unter der Bezeichnung: Was könnte man rund ums Patentamt verbessern...:)
hört sich interessant an :)
AndreasR
17.08.2006, 11:55
In Deutschland ist das doch unvorstellbar. Frage: Warum wird denn so ein Wiki in den USA überhaupt diskutiert?
Antwort: Weil es dringend notwendig ist. Ich recherchiere oft für deutsche Firmen, wo als Erstanmeldung ein DE- (oder EP- oder WO-) Verfahren bemüht wird und innerhalb der 12-Monatsfrist dann evtl noch eine korrespondierende US-Anmeldung getätigt wird.
Was dabei wirklich auffällt: in sehr vielen Fällen, wo die Anmeldung auf Grund des DE- oder EP/WO-Rechercheberichts fallengelassen oder zurückgewiesen wird, wird anschließend vom US-Prüfer unter Kenntnis (!) des Standes der Technik der hiesigen Recherchen die US-Anmeldung erteilt. (SdT wird bei der Erteilung auf uspto.gov ja explizit genannt.)
An dieser Praxis verdienen bestimmte Leute sehr gut. Das Anmeldeverfahren kostet, und die Nichtigkeitsklage erst ...
Nun wäre ja soweit alles in Butter, wenn in den letzten Jahre nicht gerade große Firmen (z.B. Microsoft) Druck auf diese Erteilungspraxis ausüben würden. Diesen Firmen, die ja normalerweise das Patentsystem gnadenlos gegen kleinere Wettbewerber mit einem gewissen Erfolg einsetzen, diesen Firmen stinkt es nun auf einmal gewaltig, daß eine solche Menge an Trivialanmeldungen zu geltendem Recht erhoben werden UND das deren Anmelder auch noch ganz aggressiv die Verwertung vorantreiben.
Diese sogenannten Patent-Trolle haben inzwischen ein Ausmaß angenommen, daß selbst Marktriesen wie MS "uncool" reagieren. In den meisten Fällen stellt sich dann heraus, daß nach "normalem" menschlichem Ermessen das Patent, aus welchem heraus angegriffen wird, weder erfinderisch noch neu ist, worüber sich dann trefflich (und lange) streiten läßt. Aber die Kosten, zig oder hunderte solcher Angriffe glz zu verteidigen, nehmen astronomische Ausmaße an. (da diese Angriffe ja meist von nicht am Markt teilnehmenden Institutionen kommen, kann man ja nicht mal das eigene Portfolio entgegenhalten ... der Angreifer hat wenig zu verlieren und viel zu gewinnen ...)
Nun kommt halt die Idee, mehr Qualität bereits in die Erteilungspraxis zu bringen. Und wie Rainer schon richtig argumentiert, werden da fragwürdige Maßnahmen angedacht. Aber das zeigt einmal mehr die Größe der schieren Verzweiflung über diese Praxis in den USA.
So furchtbar viel besser ist es hier auf dem Kontinent übrigens nicht. Und immer noch nehmen fast alle Politiker die Zahl der Anmeldungen und Erteilungen direkt als Maßstab für die Wirtschaftskraft im Lande und fordern jedes Jahr noch mehr .... ! So ein Quark, die Qualität ist das Maß, die Masse nur bedingt.
Also ich halte es da mit Prof. Cohausz, der ja bekanntermaßen sehr viel für das deutsche Patentwesen getan hat (provisorische Anmeldung, Innovationsförderung ..). Er hält ganz locker 50% aller erteilten Patente für nicht rechtsbeständig.
Und wenn Zeit und Kosten keine Rolle spielen, dann kippen auch noch mehr Erteilungen. Das bringt doch weder dem Inhaber noch dem Angegriffenen was (höchstens den Anwälten) - oder?
Ich hätte deswegen gerne auch eine Diskussion, die sich aber genau mit dieser Tatsache beschäftigt. Statt wie z.B. gerade in Japan geschehen, wo das Einspruchsverfahren abgeschafft wurde (!), wäre es vielleicht sinnvoll, die Einspruchsfrist (DE 3 Monate, EP 9 Monate) zu verlängern. Das ist dann wie das o.g. Wiki - nur viel besser.
Jeder kann sich die Schrift in Ruhe (!) anschauen und je nach Interessenlage eigene Recherchen anstrengen. In der Praxis ist es doch so, dass hektische Beobachtungen gefahren werden in Kenntnis der Sachlage, daß sofort nach der Veröffentlichung einer als störend identifizierter Schrift (kostet ja auch noch mal Zeit) Recherchen angestoßen werden müssen, damit ein sinnvoller Einspruch (kostet wieder Zeit - und Geld) überhaupt möglich ist. (zumindest bei den 3 Monaten der DE-Frist).
Wenn es eine gewisse Gerechtigkeit geben soll, dann wäre dieser Weg ohne Anstrengung gehbar. Das Argument der Gegenseite, dass dadurch weniger Rechtssicherheit (längere Einspruchsfrist) gegeben ist, stimmt in der Praxis so nicht. Denn: bei Firmen werden in der Regel - bevor aus erteilten Patenten Angriffe gefahren werden - noch einmal sehr intensive Recherchen angestrengt. Denn sonst könnte so eine Verwertung schnell zum Bummerang werden und auf dem Amt sitzen halt auch nur Menschen.
Ein erteiltes Patent ist zwar nach der Einspruchsfrist geltendes Recht - von Rechtssicherheit kann aber auch hier im Grunde nicht die Rede sein, weil der Angegriffene oft durch eine Nichtigkeitsklage versucht, schadlos aus der Sache zu kommen. Durchaus mit Aussichten auf Erfolg.
Andreas
Sehr interessanter Beitrag von Andreas! Vielleicht sollten wir aber auch darauf achten, Möglichkeiten zu finden um auch (!) dem kleinen Einzelerfinder Möglichkeiten zu lassen, seine Ideen in einigermaßen kurzen Einspruchsfristen, soweit zumindest (Nichtigkeitsklagen mal ausgeklammert), im Rechtssicheren Raum zu stellen. Ich habe selber bereits von einer Firma zu „hören“ bekommen, ich solle mich wieder melden, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Ich mein die ganze Patentierung dauert schon recht lange mit den ganzen Berichten usw. sodass, sollte die Einspruchsfrist weiter nach hinten verlegt werden, Erfinder, zumindest kleine Einzelerfinder, noch weniger Zeit haben – siehe Firma oben, die erst an weiteren Gesprächen interessiert ist, nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist - Ihre Ideen Markttechnisch zu verwerten und „langfristig“ (auch wenn es nur 3-6 Monate kürzer wäre im o.g. Fall) auch zu verwerten. Derzeit ist wohl - geschätzt - die durchschnittliche Bearbeitungszeit 2 Jahre, ehe eine Anmeldung patentiert wird. Ich glaube das reicht, Erfinder wollen so schnell wie möglich verwerten und nicht durch weitere Fristen verunsichert werden.
Ich denke eine Einspruchsverlängerung hilft hier wohl eher nicht, im Gegenteil, das verunsichert nur und bremst Innovationen aus. Ok, soweit ich weiss würde während der Einspruchsfrist eingeleitete Verfahrenskosten auf beide Seiten verteilt – zumindest im Falle des Nichtigkeitserfolgs? - und würde sicher den einen oder anderen davon abhalten „Patenttroll“ zu werden, aber Firmen denen man mit einem „Trivialpatent“ auf die Füße treten würde, würden das eh über ihre Rechtsabteilung und den Weg der Nichtigkeitsklage abwickeln lassen. Natürlich würden dann hier wieder Kosten für diese Firma anfallen und wir wären wieder am Anfang, denn ich denke um genau diese Kosten geht es u.a..
Was wäre aus meiner Sicht, u.a., ein gangbarer Weg?
Patentsachbearbeiter für Kosten haftbar machen, die durch fahrlässige Missachtung des „Stand der Technik“ zu Nichtigkeitsklagen führen. Wenn nicht diesen, dann aber zumindestens das entsprechende bzw. beurkundende Patentamt haftbar machen. Vorkosten für solche Verfahren sollte es nicht geben, um auch kleineren Firmen den Weg einer Klage nicht weiter zu erschweren.
Der Antragsteller sowie Gegner können die Kosten für ein solches Verfahren - augenscheinlich fahrlässig zu Unrecht erteiltes Patent - zurückerstattet bekommen.
Der Antragstellender Erfinder, also demjenigen dem das Patent zugesprochen wurde, kann die gesamten Patentkosten, im Falle einer erfolgreichen Nichtigkeitsklage, vom Patentamt zurück erstattet bekommen. Klein- und Einzelerfindern kann nicht auferlegt werden, den gesamten Stand der Technik zu kennen oder durch Recherche habhaft zu werden.
Im Falle einer Patentanmeldung die vom Patentamt zurückgewiesen wird, weil eben die Neuheit oder Erfindungshöhe angezweifelt wird, besteht weiterhin der Beschwerdeweg. Die Kosten hierfür sollten so bleiben wie sie sind – eher günstiger ;)
Es gibt natürlich auch große Firmen, die über eine Nichtigkeitsklage versuchen, dem Patentinhaber finanziell die Luft zu nehmen oder Druck zu machen das dieser sein Patent zurück zieht. Im Falle einer erfolglosen Nichtigkeitsklage, gehen die gesamten Kosten zu Lasten des Klägers, inkl. Den Kosten der Gegenseite. Ich glaube da würde dann auch die eine oder andere Firma sich überlegen gegen das eine oder andere Patent vorzugehen.
Ich glaube, damit kann man die Flut (...) auch (!) eindämmen, in der freien Wirtschaft ist man auch Schadensersatzpflichtig wenn man fahrlässig Fehler begeht, warum nicht dort auch?
Patente, Klagen, Beschwerden usw., das alles sind zum großen Teil auch „nur“ Strategien und Geplänkel sowie Machtspiele von den Großfirmen um mögliche „Konkurrenten“ vom Markt zu drängen. Auch dort sollte sich wohl einiges ändern denke ich.

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