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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hauptanspruch zu allgemein formuliert - Folge ?


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Bernhard09
13.10.2009, 01:25
Hallo,

nehmen wir an, ich hätte folgende Erfindung gemacht:

1. Vorrichtung zum Aufräumen von Seilen, gekennzeichnet dadurch, dass sie aus einem zylindrischen Körper besteht, der um seine Längsachse drehbar gelagert ist und an seinen achsialen Rändern Verdickungen aufweist,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass sie einen Brmpfl aufweist,
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass sie einen Hmpfl aufweist.
Kann es sein, dass das Patentamt die Anmeldung zurückweist, weil Anspruch 1 zu allgemein formuliert ist (Ankerwinden oder Seilrollen gibt es schon), obwohl in Anspruch 2 und 3 eine echt neue Erfindung formuliert ist ?

Ich habe schon überlegt, die Ansprüche wie folgt zu formulieren:

1. Vorrichtung zum Aufräumen von Seilen, gekennzeichnet dadurch, dass sie aus einem zylindrischen Körper besteht, der um seine Längsachse drehbar gelagert ist, an seinen achsialen Rändern Verdickungen und darüber hinaus einen Brmpfl aufweist,
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch dass sie keinen Brmpfl, aber einen Hmpfl aufweist.
Das kommt mir nicht sehr elegant vor und außerdem macht es die Formulierung bei weiteren Unteransprüchen sehr schwierig.

Martin Kaiser
13.10.2009, 08:36
Hallo Bernhard,

ich würde auf jeden Fall einen Patentanwalt hinzuziehen.
Der ist für solche Fälle versichert und kann deine Interessen entsprechend vertreten.
Die Formulierungen sind da absolut Routine.
Der kann dich auch bei ähnelnden bestehenden Patenten beraten wie du das System aufwertest um eine Anmeldung durchzubekommen.

VG
Martin

Bernhard09
14.10.2009, 01:01
... Patentanwalt ... ist für solche Fälle versichert ...
Ich möchte nicht gegen einen Anwalt klagen müssen, weil er mich falsch verstanden oder etwas falsch formuliert hat - auch wenn er versichert ist.

Die Formulierungen sind da absolut Routine.
Das mag ich bei einem Fachanwalt für Mietrecht glauben.
Aber bei Patentsachen ? Da hätte ich gesagt, dass jede Formulierung individuell gestaltet werden muss, weil eben jede Erfindung anders ist.

Wenn ich zum Patentanwalt gehe, möchte ich gerne das Gerüst einer Formulierung mitbringen.

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