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Welt der Wunder Shop
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Beate
24.09.2009, 13:22
Hallo,
also ich habe keine Erfindng in dem sinn, weil es das Produkt schon gibt, es ist eher eine Idee zur Verbesserung und auch mehr Schutz bietet würde ich sagen.
Jetzt weis ich natürlich nicht weiter, habe mich jetzt mal an Patenwert geschrieben (habe noch eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen).
Würde gerne vorher mal einen Patentanwalt einschalten und fragen wie da die rechtliche Lage ist.
Da ich ja keinen Prototypen habe, den Herzustellen wäre nicht teuer nur weis ih nicht an wem man sich da wendet!
Habe bei Google-Patents mal gegoogelt das es das Produkt ja schon gibt und es auch jeder kennt, um soverwundert war ich das ich dazu kein Ergebins bekommen habe, kann es sein das es zwar Hergestellt wird(ist ein ganz kleiner Teil von einem ganzen Produkt)Weltweit aber es noch kein Patent darauf gibt???

Bin für jeden Ratschlag und Tipp dankbar:streichel:
Beate

Rainer
24.09.2009, 19:52
Na dann erst einmal herzlich willkommen :streichel:


Würde gerne vorher mal einen Patentanwalt einschalten und fragen wie da die rechtliche Lage ist.

Das kannst Du tun; Frage mal nach einen kostenlosen (!) Informationsgesprächstermin.


Da ich ja keinen Prototypen habe, den Herzustellen wäre nicht teuer nur weis ih nicht an wem man sich da wendet!

Vorerst brauchst Du keinen Prototypen, zumindest nicht um eine Anmeldung einzureichen. Du kannst auch eine Schutzrechtsanmeldung machen ohne Protypen, der ist nämlich nicht Pflicht. Nur wenn Du nachher Interessenten / Investoren suchst, nach erfolgreicher Anmeldung zum Patent, ist ein Prototyp natürlich hilfreich ;)


Habe bei Google-Patents mal gegoogelt das es das Produkt ja schon gibt und es auch jeder kennt, um soverwundert war ich das ich dazu kein Ergebins bekommen habe, kann es sein das es zwar Hergestellt wird(ist ein ganz kleiner Teil von einem ganzen Produkt)Weltweit aber es noch kein Patent darauf gibt???

Wenn es das Produkt oder das Teil des Produktes schon gibt, wirst Du darauf auch kein Patent oder Gebrauchsmuster mehr erhalten können. Diese Dinge sind dann neuheitsschädlich und gehören zum Stand der Technik.

Wenn Du allerdings das Produkt oder das Teil des Produktes dermaßen verbesserst und diese Verbesserung neu und nicht naheliegend zum Stand der Technik ist, eine technische Lösung beinhaltet, besteht eine gute Chance darauf ein Patent oder Gebrauchsmuster darauf zu erhalten ;)

Beate
24.09.2009, 20:25
Hallo Rainer,
vielen dank,
also auf ein bestehendes Produkt (ob abgelaufendes Patent oder überhaupt kein Patent) kann man kein Patent anmelden, weil es der Öffentlichkeit schon bekannt ist. ist das richtig?


zitat
Wenn Du allerdings das Produkt oder das Teil des Produktes dermaßen verbesserst und diese Verbesserung neu und nicht naheliegend zum Stand der Technik ist, eine technische Lösung beinhaltet, besteht eine gute Chance darauf ein Patent oder Gebrauchsmuster darauf zu erhalten __________________

Das Produkt wäre aus einem anderen Material, und es würde sich von dem Alten unterscheiden.
Ich könnte also damit zum Patentanwalt gehen und ein Gebrauchsmuster anmelden(wie teuer wäre das??)

Wäre es geschützt wenn ich es dann einem Konzern anbiete?
Wie gesagt es benutzen viele Konzerne das Produkt Weltweit.

Habe ja schon überlegt es an Patentwert zu übergeben, aber wenn die Möglichkeit besteht es zu schützen, und dann den Konzeren selbst vorzustellen wäre es auch finanziel natürlich für mich besser.
Da ich zugeben muss das ich absolut keine Ahnung habe und vieles noch nicht verstehe ist es für mich besonderst schwierig richtig zu handeln.
gruß Beate:confused:

Rainer
24.09.2009, 21:56
vielen dank,

Biddeschööön aber bedenke, dies ist nur meine persönliche Meinung!


also auf ein bestehendes Produkt (ob abgelaufendes Patent oder überhaupt kein Patent) kann man kein Patent anmelden, weil es der Öffentlichkeit schon bekannt ist. ist das richtig?


Richtig!


Das Produkt wäre aus einem anderen Material,...

Nur anderem Material wird kaum reichen – siehe Patentgesetz! --> Patentgesetz ( Deutschland ) (http://transpatent.com/gesetze/patginh.html) sowie Gebrauchsmustergesetz --> Gebrauchsmustergesetz (Deutschland) (http://transpatent.com/gesetze/gbmg.html)


...und es würde sich von dem Alten unterscheiden.

Wie in meiner ersten Antwort gesagt: „diese Verbesserung neu und nicht naheliegend zum Stand der Technik ist, eine technische Lösung beinhaltet„! Natürlich muss diese neue Idee auch gewerblich einsetzbar sein, das sind wohl aber alle neuen Ideen ;)

Zudem ist es wichtig zu Wissen worin diese „Verbesserung“ besteht ;) Aber erzähle es niemanden ehe Du nicht vorher mit einem Patentanwalt geredet und dieser oderDu diese Idee beim DPMA eingereicht hast!


Ich könnte also damit zum Patentanwalt gehen und ein Gebrauchsmuster anmelden(wie teuer wäre das??)

Wenn diese Idee Patentfähig wäre, siehe o.g. Gesetze, und Dein Patentanwalt sagt, „ja, da steckt Potenzial drinne“ oder ähnliches ;) kannst Du eine Anmeldung versuchen ;)


Wäre es geschützt wenn ich es dann einem Konzern anbiete?

Nein!


Wie gesagt es benutzen viele Konzerne das Produkt Weltweit.

Dann verringert sich aus meiner Sicht die Möglichkeit da ein Schutzrecht draus zu ziehen, da es möglicherweise schon einige versucht haben ;)

Mal ein Beispiel:

Stand der Technik:

Der Stand der Technik zeigt eine feste Steckverbindung mit zwei Metallstäben, die zwei Kessel miteinander verbinden bzw. zusammenhalten.

Die Schwachstelle des Stands der Technik:

Weil Abnutzung und Materialermüdung, brechen diese beiden Metallstäbe in regelmäßigen Abständen und die beiden Kessel fallen alle paar Jahre für Wochen aus. Die Kosten des Austausches und Ausfalls sind enorm.

Deine Idee:

Beide Metallstäbe mit einer Federverbindung an die Kesse verbinden, sodass Reibung und Kräftewirkung auf Metallstäbe und Kessel durch die Feder abgefedert werden. Dadurch kein Brechen der Metallstäbe mehr und kein Ausfall der beiden Kessel, was enorme Ausgaben jährlich oder alle zwei Jahre einspart.


Habe ja schon überlegt es an Patentwert zu übergeben, aber wenn die Möglichkeit besteht es zu schützen, und dann den Konzeren selbst vorzustellen wäre es auch finanziel natürlich für mich besser.

Ich bevorzuge immer angemeldete Idee weiter zu geben, egal an wem, außer bei einem ;)


Da ich zugeben muss das ich absolut keine Ahnung habe und vieles noch nicht verstehe ist es für mich besonderst schwierig richtig zu handeln.

Das ist auch nichts verwerfliches, dafür haben wir ja dieses Forum hier, wo andere ihre Meinungen zu Fragen abgeben können ;)

Beate
25.09.2009, 11:07
Hallo Rainer,
vielen Dank, Du hast es wirklich toll erklärt:streichel: , so das ich es jetzt verstanden habe.
Natürlich werde ich mit keinen vorher darüber reden.
Werde mir jetzt mal einen Termin machen, sollte es nicht zu teuer sein werde ich es selber versuchen anzumelden, ansonsten werde ich es wohl oder übel an Patentwert schicken..:(
Gruß Beate

Rainer
25.09.2009, 11:47
Bevor Du irgend etwas anderes machst, solltest Du erst einmal mit einem Patentanwalt über Deine Idee reden! Mache dazu einen kostenlosen Informationsgesprächstermin. Nehme dazu das Produkt mit, welches sich bereits auf dem Markt befindet und schreibe Deine Idee dazu so gut auf, dass er diese auch verstehen kann ;)

So wie sich mir die Sachlage jetzt darstellt, würde ich sagen, mach Dir hinsichtlich einer Schutzrechtsanmeldung nicht all zu große Hoffnungen und gebe vorher keine Informationen, an niemanden, raus und kein Geld für diese Idee aus. Warte erst einmal ab, was der Patentanwalt zur Realisierung sagt ;)

Beate
25.09.2009, 12:21
Hallo Rainer,
danke das werde ich tun..
Nochmal zu meiner Idee, seit es das Produkt gibt, ist es noch nie groß verändert worden, es ist von einem Gebrauchsgegenstand ein kleiner aber wichtiger Teil,und jeder 2 Haushalt besitzt es Welweit.
Ist etwas schwer es zu umschreiben..
Wünsch Dir noch einen schönen Tag Beate

Rainer
25.09.2009, 12:51
Wie gesagt, Du kannst ein Produkt oder auch ein Teil eines Produktes verbessern. Nur MUSS (!) diese Verbesserung einige Anforderungen nach den o.g. Gesetzen erfüllen damit man ein Monopolrecht darauf erhält. Bei manchen Verbesserungen sollte man aber auch darauf achten, dass der Rest des Produktes Schutzrechtsfrei ist! Ist dies nämlich nicht der Fall, kann man mit einem patentierten Teil des Produktes wenig anfangen, da der Rest – sowie die darin verbaute Verbesserung - des Produktes noch unter Schutz steht und offensichtlich weitbreitig Beliebtheit genießt;)

Verbesserungen von Einzelteilen eines Gesamtproduktes ist immer so eine Sache. Einerseits muss man recherchieren ob die Verbesserung irgendwo geschützt ist oder bereits anderswo zum Stand der Technik existiert, anderseits muss man sehen, ob das Produkt, dessen Einzelbestandteil man verbessern und schützen will, frei von Schutzrechten ist weil man sonst abhängig von der Laune oder des „Good-Will“ des Schutzrechtsinhabers des Vollproduktes wird, der ein Schutzrecht auf's Gesamtprodukt hat ;)

Diesbezüglich kommt es dann nämlich besonders darauf an, ob die Teil-Verbesserungen an einem Gesamtprodukt so schwer ins Gewicht fällt, dass der Schutzrechtsinhaber des Gesamtproduktes erkennen kann, das a) sich sein Gesamtprodukt derart verbessert das er mit der Verbesserung mehr Verkäufe und somit mehr Einnahmen generieren kann und b) die Mehreinnahmen durch diese Produktverbesserung Lizenzkosten rechtfertigen würden ;) Gerade im Hinblick darauf, dass dieses Produkt bereits, wie Du sagst, in jedem zweiten Haushalt anzutreffen ist, der Markt also schon fast gesättigt wurde, weil 100% geht nicht, ist mir jedenfalls kein einziges Produkt bekannt was diesen Sprung geschafft hat ;)

Alles nicht so einfach aber zu bewältigen ;)

Beate
25.09.2009, 23:17
Hallo Rainer,
was kostet mich ein Deutsches Patent?
Habe dazu folgendes gefunden:

Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform 60,00 Euro
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung 50,00 Euro

1.Rechercheantragsgebühr 250,00 Euro
2.Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150,00 Euro
3.Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350,00 Euro

Was bedeute 1,2,3 und wieviel genau ist der Endbetrag?
Da ich mir mal angeschaut habe was ein Patentanwalt kostet:nixweiss: , werde ich den mir nicht leisten können:( , werde daher versuchen es selbst anzumelden.
(zum Erstgespräch gehe ich aufjedenfall zu einem) und dann schauen wie ich weiter vorgehe.
Hast Du mir noch einen brauchbaren Link für so einen Antrag?

Gruß Beate

Beate
26.09.2009, 10:07
Hallo,
eine Frage.
worunter fallen zum Beispiel "Felgen" Geschmacks-oder Gebrauchsmuster!

Ich würde jetzt spontan sagen Gebrauchsmuster, stimmt das:engel: ?

Rainer
26.09.2009, 10:31
Das sind nur die Kosten, die das Patentamt erhält. Ein Patentanwalt kostet dann, je nach dem was er selber ausarbeiten muss. Dazu hatten wir aber schon einige Themen hier im Forum. Alles zusammen sollte man 2.000 – 4.000 Euro für eine nationale Anmeldung schon einkalkulieren. Kosten kannst Du reduzieren, wenn Du möglichst viel selber erarbeitest, also die Beschreibung der Idee, Beschreibung des Stands der Technik, Ausführungsbeispiele, Zeichnungen – wenn Du welche integrieren willst – und die Zusammenfassung. Die Ansprüche kannst Du ja dann den Patentanwalt machen lassen. Denn überspitzt gesagt, wenn Du ein Komma an die falsche Stelle setzt, kann Deine ganze Anmeldung abgelehnt, nicht ausreichend formuliert und dadurch angreifbar oder sogar später durch eine Nichtigkeitsklage aufgehoben werden. Wenn Du also, wovon ich mal nach Deiner Aussage ausgehe, ein absoluter Laie in diesem Bereich bist, solltest Du die Anmeldung in jedem Fall von einem Patentanwalt schreiben lassen!

Selbst wenn Du o.g. Vorarbeiten gut und gründlich erledigen willst um Kosten zu sparen, wirst Du dafür etliche Monate kontinuierlichem Einarbeiten in die Materie benötigen. Du musst Dich mir den ganzen Gesetzen auseinander setzen, duzende Patentanmeldung lesen müssen, nicht nur um den Stand der Technik aufzulösen, um den Aufbau einer Anmeldung verstehen zu können! Es gibt auch Formalitäten und Formen die einzuhalten sind. Es gibt in den Patentdatenbanken Patente von großen Konzernen, die Profis ausgearbeitet haben, diese solltest Du lesen. Lese diese Patente mehrmals – am besten das eine oder andere ausdrucken und nebeneinander legen - damit Du den Aufbau und die Zusammenhänge der Gesamtanmeldung erkennen kannst.

Ein Antrag zum Patent oder Gebrauchsmuster bekommst Du direkt online vom DPMA: DPMA - Formulare (http://www.dpma.de/service/formulare_merkblaetter/index.html) je nachdem was Du anmelden willst. Aber auch diese Links solltest Du Dir mal teilweise genauser ansehen weil wichtig: DPMA - Formulare/Merkblätter (http://www.dpma.de/service/formulare_merkblaetter/formulare/index.html) , DPMA - Gesetze / Verordnungen (http://www.dpma.de/service/gesetze_verordnungen/index.html)

Möglicherweise besteht bei Dir ja die Möglichkeit, dass Du Verfahrenskostenhilfe beantragen kannst, dann kostet Dich eine Anmeldung mit Patentanwalt nämlich u.U. nicht einen Cent! Infos dazu unter den o.g. Links.

Du kannst Felgen als Gebrauchsmuster – ich glaube Du meinst Gebrauchsmuster und nicht Geschmacksmuster - oder als Patent anmelden. Beide Schutzrechtsarten beinhalten ja fast die selben Voraussetzungen, nur das Du bei einem GBM kein Verfahren anmelden darfst und die Laufzeit nur 10 Jahre beträgt. Ein GBM ist auch wesentlich günstiger an Gebühren, dafür wird es aber auch nicht geprüft! Du kannst höchstens eine Recherche beantragen. Alles in allem also mehr ein schwammiges Schutzrecht. Andere nennen es ein Scheinrecht da ein GBM immer auch wackligen Beinen steht da nicht geprüft ;)

Die ganze Materie ist ziemlich trocken und mühselig. Eine Schutzrechtsanmeldung macht man nicht mal eben so beim Vorbeigehen! Es bedarf einer ausgeklügelten Strategie und Ausführung! Viele interessante Themen dazu findest Du hier im Forum ;) Solltest Du Dich aber nicht mindestens 12 Monate mit dieser Materie intensivst (!) auseinander setzen, wird Dir eine rechtssichere Anmeldung wohl kaum gelingen ;)

Beate
26.09.2009, 17:55
Hallo Rainer, puh das ist ne Menge an Input:confused: , auch was man alles wissen muss und sollte.
Das mit der Verfahrenskostenhilfe :jump: ist ein toller Tip, weist du zufällig ob der Anwalt den auch stellen kann, habe jetzt mal eine Patentanwältin hier bei uns rauß gesucht und werde Sie am Montag anrufen, mir ist es mittlerweile lieber das ich es ohne Patentwert versuchen möchte,sofern dem Patent und meiner Idee nichts im Wege steht, und ohne kompetente Hilfe komme ich allein ehrlich gesagt nicht weiter, für mich ist auch vieles was ich lese nicht gerade verständlich :confused: und ich weis im Grunde garnicht was gemeint ist, das ist ein Gebiet was für mich zur Zeit noch ziemlich unverständlich ist..
Dankeschön und schönes WE lg Beate

Rainer
26.09.2009, 18:58
Ja, es ist eine Menge was man Wissen und Tun sollte um sich eine Monopolstellung aufzubauen ;) Aber im Gegensatz zudem was DANN kommt eher wenig, nämlich wenn man seine Idee vermarkten und an den man bringen will :banana_1:

Ob Dir Dein/e PA/in bei dem Antrag hilft oder gar komplett stellt weiss ich nicht. Denke aber eher nein, zumindest nicht kostenlos ;) Verfahrenskostenhilfe zu beantragen ist ja schon fast eine Anmeldung zum Patent, denn Du musst Deine Idee fast schon als Anmeldung zum Patent formulieren, damit der Sachbearbeiter erkennen und recherchieren kann ob überhaupt Chancen auf eine spätere subventionierte Erteilung bestehen. Der Staat subventioniert schließlich nichts, was keine Aussichten auf Erfolg hat – im Einzel- und Kleinerfinder Bereich zumindest nicht ;)

Dir auch ein schöne WE, meines ist versaut, ich muss auch am WE arbeiten :computer_3:

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