Ich habe mich von der IHK beraten lassen, da wurde mir gesagt das selbst wen eine Erfindung schon irgendwo auf der Welt existiert und angemeldet ist, kann ich sie trotz dessen in Deutschland anmelden.
Thomas Moos
03.09.2009, 17:14
Hallo,
ja machen kann man viele Dinge:D
Natürlich kannst Du das machen, außer z.B. Du möchtest ein Patent anmelden, dann "könnte" auch der Prüfer beim DPMA auf diese bereits irgendwo auf der Welt bestehende Erfindung stoßen... gehört dann zum Stand der Technik....
stößt er jedoch nicht auf diese Erfindung bei seiner Recherche, lässt sich diese natürlich einfach anmelden und man wird sie eingetragen bekommen. Auch wenn sie rechtlich im Klage-/ Löschungs.-/ od. Streitfall dann leicht angreifbar wäre.
Du kannst auch einfach ein Gebrauchsmuster auf ein abgelaufenes Patent anmelden... und, und, und... so ist dieses System.
Letztendlich verdienen die Ämter an den Anmeldungen und die Anwälte an diesem Zustand durch viele, viele Klagen, Streitigkeiten und Löschungen.
Beste Grüße,
Thomas Moos
Powered by vBulletin® Version 4.1.8 Copyright ©2012 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.