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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Idee ist da - Selbstvermarktung ja - Schutz, hmmm´?



Tomaso
21.12.2006, 16:13
Hallo - ich bin Tomaso und neu hier,
ein paar Impulse und Erfahrungen zu meiner im folgenden beschriebenen Situation wären Klasse.

Ich habe eine Idee entwickelt - ein schlichtes Kastenmöbel.
Ich werde es selber vertreiben über einen eigens dafür entwickelten Internetshop.
Es ist zwar nur ein einziges Möbel, aber da es ein Systemmöbel ist, kann der Kunde es durch verschiedene Bauteilhöhen und unterschiedliche Materialien tausendfach individuell auf seine Bedürfnisse abstimmen und bestellen. Man muss es nur zusammenstecken - nichts ist geschraubt. Es wird verschickt und der Kunde baut es selbst auf, also ist kein Vertrieb nötig.

Die Frage dreht sich um den Schutz:

Als Geschmacksmuster anmelden?
Das Möbel ist formal sehr eigenständig - deswegen bietet sich mglw. ein Geschmacksmuster an. Dieses ist ja auch sehr viel unaufwändiger und günstiger, vor allem wenn man sich eine europaweite Anmeldung überlegt. Problematik: Als Systemmöbel mit tausenden von Variationen wird ein Geschmacksmuster sehr teuer - auch wenn man beispielsweise 25 Grundkonstellationen abbildet.

Als Gebrauchsmuster anmelden?
Der Patentanwalt meinte, er sehe die erfinderische Höhe nicht. Meine Anmerkung: Die Qualität und das Schwierige im Design ist DAS EINFACHE. Deshalb erscheinen einem konstruktiv Außenstehenden manche konstruktiven Lösungen als banal - während sie statt dessen "genial einfach" , und deshalb wie ich finde, schützenswert sind.


Recherche?
Soll man das selber machen oder professionell durchführen lassen? Eine Garantie bekommt man ja nicht - Fremdrecherche ist halt sehr teuer, was einen aber bei dem schier undurchdringlichen Dschungel angemeldeter Ideen nicht verwundert. Also, ist das gut angelegtes Geld?

Einfache Konstruktion - selber anmelden?
Das Anmeldedeutsch ist ja eine Sprache für sich - aber das wäre bei einer simplen Konstruktion wohl noch selber machbar. Stellt sich die Frage, ob z.B. IKEA sich von einer vom Anwalt verfaßten Anmeldung eher abschrecken ließe als von einer von "HinzUndKunz"?

Deutschlandweit oder Europa?
Mache ich als Test erst eine deutsche Anmeldung und schiebe dann innerhalb eines Jahres, wenn sich Erfolg oder Mißerfolg abzeichnet, eine europäische Anmeldung nach? Was, wenn innerhalb eines Jahres nach meiner deutschen Anmeldung, und geplanter europäischer, eine schwedische weltweite Anmeldung erfolgt? Dann bräuchte ich wohl viel Anwaltsgeld!?

"Nichteingetragenes europäisches Geschmacksmuster" ?
Das ist relativ jung. Es kostet Nix, das Produkt muss halt europaweit nachweislich Fachkreisen bekannt gemacht worden sein. Was ist, wenn nach drei Jahren der Schutz erlischt? Dann kann wohl jeder Möbelhersteller loslegen, oder ich in der Zwischenzeit als Urheber "richtigen" Schutz anmelden?

Pardon für die unendliche Geschichte . Vielleicht hat ja jemand die Energie und etwas Erfahrung sich da mal hineinzuversetzen und mir kurz ein HilfsFeedBack geben. Wäre Klasse´.

Beste Grüße
Tomaso

Thomas Moos
28.12.2006, 02:00
Hallo Tomaso,


kurz gehalten ein paar Antworten auf Deine Fragen. Alles wie immer unverbindlich, rein subjektiv und ohne Gewähr :D

> Als Geschmacksmuster anmelden?

Wäre meine Standard-Empfehlung in Deinem Fall. Mit den Kosten liegst Du natürlich richtig, je umfangreicher(diverse Anmeldungen und Länder), desto mehr dürfte Dich der Spaß kosten. Wenn es Dir möglich ist, und es in die Strategie passt, würde ich Dir empfehlen Stück für Stück vorzugehen. > Die wichtigsten Anmeldungen, und dann erst einmal sehen, ob der Vertrieb und die Vermarktung ordentlich für die geschützten Bereiche anlaufen.. . wenn das der Fall ist, die nächste Stufe umsetzen.

> Als Gebrauchsmuster anmelden?

Wenn es Deinem Patentanwalt schon nicht gelingt eine erfinderische Höhe auszumachen, dann muss man natürlich relativ viel Zaubern in den Patentansprüchen, das dürfte dann nach hinten sehr schwammig werden. Daher wäre vielleicht von der erfinderischen Höhe her durchaus ein Gebrauchsmuster, als Parellel-Schutzform sinnvoll. Kostet nicht die Welt, zumindest wenn man es alleine anmelden kann, und dürfte als Produktargumentation besser sein, als kein Schutzrecht zu besitzen.

> Recherche

Wie schrieb ich einmal: Ein Gebrauchsmuster ist so gut, wie die Recherche die hoffentlich vorher gemacht wurde. Lese einfach mal unter Idee... und so könnte es weitergehen, bzw. im Unterforum Recherche nach.


> Einfache Konstruktion - selber anmelden?

Wird ebenfalls in der Leseempfehlung eins höher beantwortet. Nach meiner Meinung ist Recht haben ganz gut, Recht bekommen kann jedoch sehr teuer werden. Daher denke ich, wer das Geld hat um sein Recht durchzusetzen, der hat immer die besseren Karten :(
Dürfte dann wohl tendenziell im Streitfall Ikea sein.

> Deutschlandweit oder Europa?

Auch hier meine oben genannte Empfehlung, und auch der genannte Leseverweis als Antwort. Stück für Stück vorgehen, wenn man nicht die Mittel hat. Eine Strategie entwickeln, wie man vorgeht, wenn man bestimmte Zielstufen erreicht, oder auch nicht.

Beste Grüße und viel Erfolg wünscht,


Thomas Moos

-gerhard muthenthaler
30.12.2006, 10:20
Hallo
Ich habe eine Idee entwickelt - ein schlichtes Kastenmöbel.
Ich werde es selber vertreiben über einen eigens dafür entwickelten Internetshop.
Es ist zwar nur ein einziges Möbel, aber da es ein Systemmöbel ist, kann der Kunde es durch verschiedene Bauteilhöhen und unterschiedliche Materialien tausendfach individuell auf seine Bedürfnisse abstimmen und bestellen. Man muss es nur zusammenstecken - nichts ist geschraubt. Es wird verschickt und der Kunde baut es selbst auf, also ist kein Vertrieb nötig.


hallo tomaso,

also ich werde mich nur dem obigen teil widmen, da der rest von herr moos bestens abgedeckt wurde.
mich hat das "kein vertrieb nötig" aufgeschreckt. diese aussage könnte gefährlich werden. natürlich ist ein vertrieb (in diesem fall ein eigens aufzubauender) immer notwendig.
obwohl blauäugigkeit beim start eines unternehmens immer von vorteil ist (man würde es sonst lassen :) ), sollte man es nicht übertreiben.

überlegen sie sich ein paar punkte:
wo wird das produkt verkauft? - internet? also die ganze welt? - ok, wie wird verschickt, welche sprachen für homepage und bedienungsanleitungen, hotline,...

was ist mit reklamationen? - eine der hauptfragen bei onlinebusiness! sonst kann es sehr schnell passieren, dass eine reklamation so viel kostet, dass man weitere 5 kunden braucht um wieder auf null zu sein.

die kunden erhalten für gewöhnlich alle möglichen möbelkataloge ins haus. wie erfahren sie von ihrem möbel, und was wird sie das kosten?

ich denke übrigens, dass sie sich nicht dagegen wehren können, wenn ikea oder sonstwer großer ihr produkt nachahmt. (man macht sowas selten 1:1) wenn ihr pa keine schutzmöglichkeit sieht, können sie suchen, bis sie einen pa finden, der ihnen sagt, die chance besteht. dem zahlen sie dann 2000 euro, aber die realität andert sich dadurch ja auch nicht.

verwenden sie ihr geld im gegebenen fall eher dafür ihr möbel in einem kleinen rahmen als marke zu positionieren, sich einen guten namen zu machen und dafür zu sorgen, dass mehr kunden sie kennen lernen.

auch wenn ich patentmarketing mache, muss ich sagen ein patent ist nicht immer der beste weg, vor allem ist es kein allheilmittel gegen konkurrenz.

dafür wünsche ich ihnen für 2007 viel erfolg und freude an der arbeit
gm

Tomaso
02.01.2007, 20:28
Hallo Thomas Moos und Gerhard Muthenthaler,
zunächst - vielen Dank für die Einschätzungen und die Impulse. Hut ab vor Ihrer Energie sich in die unterschiedlichsten und oft komplexen und für Außenstehende abstrakten Fragestellungen hineinzuversetzen. Wow. Eine Offenbarung. Ein Glücksfall.

Kurz noch möchte ich einen Dialog zur Klärung einiger Punkte meiner spezifischen Situation aufnehmen:



> Als Geschmacksmuster anmelden?

Die wichtigsten Anmeldungen, und dann erst einmal sehen, ob der Vertrieb und die Vermarktung ordentlich für die geschützten Bereiche anlaufen.. . wenn das der Fall ist, die nächste Stufe umsetzen.

Was wäre nach Geschmacksmuster anmelden "...die nächste Stufe umsetzen." ?



> Als Gebrauchsmuster anmelden?

Wenn es Deinem Patentanwalt schon nicht gelingt eine erfinderische Höhe auszumachen, dann muss man natürlich relativ viel Zaubern in den Patentansprüchen, das dürfte dann nach hinten sehr schwammig werden. Daher wäre vielleicht von der erfinderischen Höhe her durchaus ein Gebrauchsmuster, als Parellel-Schutzform sinnvoll. Kostet nicht die Welt, zumindest wenn man es alleine anmelden kann, und dürfte als Produktargumentation besser sein, als kein Schutzrecht zu besitzen.

Ist dein Vorschlag das Gebrauchsmustser parallel zum Geschmacksmuster anzumelden?
Das verstehe ich nicht. Wenn angeblich keine erfinderische Höhe da ist, ist dann ein Gebrauchsmuster nicht hinfällig oder nur an den Haaren herbeizuziehen und somit ineffizient?




> Recherche

Wie schrieb ich einmal: Ein Gebrauchsmuster ist so gut, wie die Recherche die hoffentlich vorher gemacht wurde.
Recherche gehe ich jetzt an. Geplant habe ich die Recherche an der LGA im DPMA durchführen zu lassen. Ich dachte das dort vielleicht reine Recherchespezialisten sitzen. Oder machen das die Patentanwälte gewissenhafter?

Für ein Feedback auf meine Fragen zum Abschluß wäre ich sehr dankbar.

Besten Gruß
Tom

Tomaso
02.01.2007, 20:47
Hallo Herr Muthenthaler,
mein herzlicher Dank an Sie und Thomas Moos steht bereits oben.

Ich möchte kurz noch ein Feedback zu Ihren Gedanken geben:



mich hat das "kein vertrieb nötig" aufgeschreckt. diese aussage könnte gefährlich werden. natürlich ist ein vertrieb (in diesem fall ein eigens aufzubauender) immer notwendig.


Sie haben Recht - und ich das Ganze etwas sorglos formuliert. Ich habe jedoch bereits seit einiger Zeit Kostenvoranschläge von 4 weltweit operierenden Paketversendern vorliegen..





ich denke übrigens, dass sie sich nicht dagegen wehren können, wenn ikea oder sonstwer großer ihr produkt nachahmt. (man macht sowas selten 1:1) wenn ihr pa keine schutzmöglichkeit sieht, können sie suchen, bis sie einen pa finden, der ihnen sagt, die chance besteht. dem zahlen sie dann 2000 euro, aber die realität andert sich dadurch ja auch nicht.

verwenden sie ihr geld im gegebenen fall eher dafür ihr möbel in einem kleinen rahmen als marke zu positionieren, sich einen guten namen zu machen und dafür zu sorgen, dass mehr kunden sie kennen lernen.


auch wenn ich patentmarketing mache, muss ich sagen ein patent ist nicht immer der beste weg, vor allem ist es kein allheilmittel gegen konkurrenz.


Meinen Sie damit, ich sollte mir das Geld für ein Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster sparen oder nur einfach keinen Prozeß mit Ikea anfangen?

Geben Sie mir auch nochmals ein kurzes Feedback? Das wäre Klasse´.

Mit bestem Gruß
To

-gerhard muthenthaler
03.01.2007, 20:15
Meinen Sie damit, ich sollte mir das Geld für ein Geschmacks- bzw. Gebrauchsmuster sparen oder nur einfach keinen Prozeß mit Ikea anfangen?

Geben Sie mir auch nochmals ein kurzes Feedback? Das wäre Klasse´.

Mit bestem Gruß
To

bitte gerne :-)

also ich kenn zwar die details der möbel nicht, aber ich denke wenn der pa keinen anhaltspunkt für ein patent findet, dann ist es besser sich auch die kosten gleich zu sparen, da ein gm für eine eventuelle auseinandersetzung mit ikea (platzhalter für alle großen möbelläden) ein zu schwaches schutzrecht ist.

legen sie sich lieber eine guten namen zu, der zum begriff für das ganze möbel werden könnte. nennen sie es nie kasten oder regal, nennen sie es xy und besorgen sie dem produkt eine persönlichkeit. legen sie auch von beginn an wert auf die handarbeit, den werkstoff oder sonst was hinzuweisen. zusätzlich schützen sie den namen (der als .de oder .com erhältlich sein sollte, kommt auf ihren markt an) als marke. damit können sie sich als original platzieren. sollten sie erfolgreich sein, so werden sie das daran erkennen, dass man sie kopiert. nehmen sie das als lob und kommunizieren sie einfach die qualität des originals stark genug.

das sollte mehr bringen als die konzentration der kräfte auf eine auseinandersetzung mit gegnern, denen sie besser aus dem weg gehen.

ich wünsche viel glück und hoffe sie halten uns auf dem laufenden und lassen uns später mal den link zur seite zukommen.

schöne grüße
gerhard muthenthaler

Tomaso
05.01.2007, 17:35
Herr Muthenthaler - Danke nochmals für die Impulse.
Ihre Tipps zur Markenbildung sind schon seit einiger Zeit konzeptionell durchdacht und teilweise auch in fortgeschrittenem Stadium.
Die Überlegung ohne Schutz vorzugehen ist mir etwas zu gewagt. Zumal der die "erfinderische Höhe" nicht findende Patentanwalt eigentlich Physiker ist (was wohl öfter vorkommt). Und nicht unbedingt ein "Möbelschützer" - ich begebe mich auf die Suche nach Einem.
Wenn das Produkt einmal kaufbar ist (ich hoffe auf Juni 2007´), gebe ich Bescheid.

Beste Grüße
Tom

-gerhard muthenthaler
05.01.2007, 18:56
eine kurze anregung möchte ich noch schreiben:
wollen sie wirklich so lange suchen, bis ihnen ein mit etwas weniger skrupel ausgestatteter anwalt für 2000 euro ein gebrauchsmuster verkauft, dass sie sich zuhause an die wand hängen können? obwohl ich in dem fall dem anwalt gar keine schuld geben würde.
es ist nicht alles was gut und neu ist schützbar!!
ich denke, dass ein patentanwalt, auch wenn er physiker ist eine technisch simple sache wie ein möbel auf die schutzfähigkeit beurteilen kann. der durchschnittliche pa kann es.
ein schutzrecht macht sinn, wenn sie eine lizenz vergeben möchten. in ihrem fall, also zur reinen verteidigung gegen eine riesen ist es zum fenster rausgeworfenes geld. wer sollte eine klage bezahlen, wenn ikea ihr möbel wirklich baut? - rechtsschutzversicehrungen steigen bei patentstreitigkeiten aus.
mit 2000 euro können sie eingies an werbung machen.

viel glück

Rainer
14.01.2007, 12:14
Hallo Tomaso,

Möbel über ein GM schützen zu lassen dürfte aussichtslos sein! Einerseits wird die erfinderische Höhe bereits von Ihrem PA angezweifelt, nachvollziehbar da es tausende von verschiedenen Möbel gibt, andererseits bedarf es einem GM Schutz auch einer technischen Lösung, die wohl (schätzungsweise) auch bei Dir fehlen dürfte sowie die „Es darf kein Fachmann auf diesem Gebiet auf die selbe Lösung kommen“ Klausel. Somit fällt ein GM definitiv aus.

Hier treffen sich also mehr, wie bereits von Thomas und Gerhard erwähnt, Marken und Designschutz (Geschmacksmuster) zusammen. Hier solltest Du Deine Kraft Fokussieren und tätig werden. Beim Vertrieb solltest Du auch ein Augenmerk auf die Lagerung sowie Herstellung Deiner Produkte legen. Vertreiben kannst Du nur fertige Produkte die Du hergestellt und irgendwo gelagert hast. Anfänglich solltest Du genug Produkte auf Lager haben um einen ersten „Run“ zu überstehen. Wie viel das sein wird kann ich Dir nicht sagen aber so ab 20-50 sollten es wohl schon sein. Vergiss die „Geiz ist Geil“ Lösungen, Billigfirmen die zu billig produzieren sind manchmal nur selten lange am Markt und dann darfst Du Dir einen neuen Hersteller suchen und alle Anfangsschwierigkeiten beginnen von vorne. Nimm die goldene Mitte und achte darauf, das dieses Unternemen bereits länger am Markt vertreten ist. Dies sichert Dir zum einen auch zu, das Du einen längerfristigen Partner mit der Herstellung Deiner Produkte beauftragen kannst und keine Eintagsfliege und zum anderen, das Du auch die Qualität erhältst die Du Deinen Kunden versprichst. Verprellte Kunden kommen nicht wieder ;)

Vergiss dann aber um alles auf der Welt nicht das Finanzamt! Melde vor der ersten finanziellen Belastung auf jeden fall ein Gewerbe an um diese dann auch steuerlich geltend zu machen! Auch die Buchhaltung Deines Unternehmens unterschätze nie! Eine Buchprüfung kann Dich zeitlich komplett aus der Bahn werfen, also Versuche einen Partner (Angestellten) mit rein zu nehmen der sich finanziell an die Schutzrechte und die Belastungen im Betrieb beteiligt ;)

Höre auf den Rat von Patentanwälten, wenn sie die Möglichkeit sehen Geld zu verdienen, wieso schlagen sie das wohl aus? Weil wohl sinnlos wäre. Niemand verschenkt Geld und wenn ein Anwalt sagt das es nichts bringt, glaube ihm ;) Natürlich kannst Du eine zweite Meinung einholen aber was machst Du wenn der Zweite Ja sagt? Holst Du dann eine Dritte ein und hältst Dich an die Mehrheit? Oder willst Du warten bis einer das sagt, was Du hören willst?

Tomaso
15.01.2007, 11:24
Hallo Rainer,
ein Tisch oder Hocker steht auf drei Beinen am stabilsten - deswegen, vielen Dank für deine, neben Thomas und Gerhard, 3te Meinung.

Danke auch für deine Ausführungen zum Rüstzeug für das eigentlichen Handling mit Produkt und dessen Verkauf. Auch wenn das Neuland für mich ist, versuche ich mich mit aktueller Fachliteratur und Erfahrung von Vertriebsleuten einigermaßen aufzustellen. Allerdings, wüßte ich jetzt schon, was auf mich zukommt, würde ich vielleicht die Finger davon lassen. Es ist ein technisch relativ niederkomplexes Produkt - das macht mit Mut.

Meine anderen Gedanken zu deinem FeedBack:

R:
-Möbel über ein GM schützen zu lassen dürfte aussichtslos sein!
-Hier treffen....Marken und Designschutz (Geschmacksmuster) zusammen. Hier solltest Du Deine Kraft Fokussieren und tätig werden.

Tom: Wiederspricht sich das nicht?
Und: Ohne Schutz - dann ist mein Produkt doch Freiwild!?

R: Oder willst Du warten bis einer das sagt, was Du hören willst?

Das wäre fatal - das tue ich nicht. Ich sammle Impulse für ein Gesamtbild zur Entscheidungsfindung.

R:
„Es darf kein Fachmann auf diesem Gebiet auf die selbe Lösung kommen“
Tom:
Das hört sich nach - Man muss die Relativitätstheorie entwickeln! an.

Allgemein:
Das Möbel hat ein formal hohes Alleinstellungsmerkmal - das heißt, es ist sehr charakteristisch in der Form. Deshalb der Gedanke ein Geschmacksmuster anzumelden.

Frage:
Es gibt einen Verbindungsbeschlag, der auf Grund der formalen und funktionellen Eigenständigkeit des Möbels einzigartig ist - aber auch simpel. Man könnte diesen an einem anderen Möbel oder für eine andere Funktion nicht gebrauchen oder einsetzen. Spricht das nicht für ein Gebrauchsmuster, auch wenn es nur ein Bruchteil des zu schützenden Möbels ausmacht? Schützt man mit dem Beschlag das Möbel mit oder nur den Beschlag oder, so wie der Tenor von dir und Gerhard und Thomas ist, gar Nix?

Beste Grüße
Tomaso

Rainer
15.01.2007, 13:20
R:
-Möbel über ein GM schützen zu lassen dürfte aussichtslos sein!
-Hier treffen....Marken und Designschutz (Geschmacksmuster) zusammen. Hier solltest Du Deine Kraft Fokussieren und tätig werden.

Tom: Wiederspricht sich das nicht?
Und: Ohne Schutz - dann ist mein Produkt doch Freiwild!?

Ich meinte mit GM ein GBM, habe das B vergessen ;) Schutz hättest Du dann über ein Geschmacksmuster (GSM), also z.B. die Form des Möbels.


Das hört sich nach - Man muss die Relativitätstheorie entwickeln! an.

Nein! Du musst aber schon etwas innovatives haben um darauf eine staatlich zugesicherte Monopolstellung zu erhalten. Du kannst nicht aus einem runden Fußball (wenn er denn schutzrechtlich geschützt wäre) einen 64eckigen machen und darauf ein Schutzrecht erwarten und somit den Schutzumfang des runden Fußballs aushebeln, weil der auch (fast) rollt.


Das Möbel hat ein formal hohes Alleinstellungsmerkmal - das heißt, es ist sehr charakteristisch in der Form. Deshalb der Gedanke ein Geschmacksmuster anzumelden.

So habe ich das auch verstanden, deshalb ein GSM ;)


Es gibt einen Verbindungsbeschlag, der auf Grund der formalen und funktionellen Eigenständigkeit des Möbels einzigartig ist - aber auch simpel.

Das ändert das komplette Gesamtbild. Diesen Beschlag könntest Du, vorausgesetzt er hätte eine technische Lösung und wäre gegenüber dem Stand der Technik neu, über ein GBM oder Patent schützen lassen. Andererseits könntest Du auch die Form über ein Geschmacksmuster absichern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – dazu bitte das Geschmacksmustergesetz lesen --> Geschmacksmustergesetz ( Deutschland ) (http://transpatent.com/gesetze/gschmg.html)


Man könnte diesen an einem anderen Möbel oder für eine andere Funktion nicht gebrauchen oder einsetzen. Spricht das nicht für ein Gebrauchsmuster, auch wenn es nur ein Bruchteil des zu schützenden Möbels ausmacht?

Neu, erfinderischer Schritt, gewerblich anwendbar und für den Fachmann nicht naheliegend, dann kann es per GBM geschützt werden, egal für was Du es einsetzt oder es nicht einsetzt.


Schützt man mit dem Beschlag das Möbel mit oder nur den Beschlag oder, so wie der Tenor von dir und Gerhard und Thomas ist, gar Nix?

Nur den Beschlag! Mit „nix“ war nur die einhellige Meinung, weil wir bis Dato noch „nix“ von einem Beschlag wussten ;)

Tomaso
16.01.2007, 15:36
Hallo Rainer,
herzlichen Dank für deine Ausführungen und Mühe.
Beste Grüße
Tomm