Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitnehmererfindung
A. Rolfes
05.03.2006, 17:54
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum und möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin ein 40+ Hannoveraner und beschäftige mich schon seit 25 Jahren mit allen möglichen und unmöglichen Themen. Der Ausspruch: „das geht nicht!“ ist bis heute oft der Auslöser für interessante Ideen.
Mein Interesse richtet sich dabei mehr auf die Idee, und einer theoretischen Realisierung als auf eine konkrete Umsetzung.
Nun zu meinem Thema:
Vor ungefähr 2 Monaten reichte ich bei meinem Chef eine Idee ein. Aber bis heute habe ich keine klare Antwort.
Habe ich damit meine Pflichten in Bezug auf eine Arbeitnehmererfindung erfüllt? Und darf ich als Arbeitnehmer die Idee z.B. im Internet veröffentlichen, damit andere die Idee umsetzen können?
Hallo,
„Geht nicht“ gibt es auch für mich nicht, in diesem Punkt herrscht Einigkeit ;)
Habe ich damit meine Pflichten in Bezug auf eine Arbeitnehmererfindung erfüllt?
Zu erst wäre zu klären ob es sich in der Tat um eine Diensteerfindung nach dem Gesetz handelt oder ob es sich um eine freie Erfindung handelt. Dazu:
§ 18 Mitteilungspflicht
(3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die Erfindung offensichtlich im Arbeitsbereich des Betriebes des Arbeitgebers nicht verwendbar ist.
Mit anderen Worten, wenn Sie diese Erfindung gemacht haben ohne das Sie Wissen eingesetzt haben das Sie sich durch Ihre Arbeit angeeignet haben oder und diese Erfindung im Betrieb nicht eingesetzt werden kann weil beispielsweise Ihr AG eine Malerfirma ist, Sie aber einen neuen Grafikchip erfinden haben, müssen Sie Ihrem AG weder darüber eine Mitteilung noch ein unbeschränktes oder beschränkte Inanspruchnahme anbieten.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat deutliche Vorgaben die auch der Arbeitgeber berücksichtigen muss! Zu erst einmal wäre wichtig zu wissen ob Sie Ihre Erfindung korrekt beschrieben haben, dazu müssten Sie dem AG es ausreichend kenntlich machen das es sich um eine Erfindung handelt sowie die technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung zu beschreiben.
§ 5 Meldepflicht
(1) Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert schriftlich zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt. Sind mehrere Arbeitnehmer an dem Zustandekommen der Erfindung beteiligt, so können sie die Meldung gemeinsam abgeben. Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt des Eingangs der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
(2) In der Meldung hat der Arbeitnehmer die technische Aufgabe, ihre Lösung und das Zustandekommen der Diensterfindung zu beschreiben. Vorhandene Aufzeichnungen sollen beigefügt werden, soweit sie zum Verständnis der Erfindung erforderlich sind. Die Meldung soll dem Arbeitnehmer dienstlich erteilte Weisungen oder Richtlinien, die benutzten Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes, die Mitarbeiter sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angeben und soll hervorheben, was der meldende Arbeitnehmer als seinen eigenen Anteil ansieht.
(3) Eine Meldung, die den Anforderungen des Absatzes 2 nicht entspricht, gilt als ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von zwei Monaten erklärt, daß und in welcher Hinsicht die Meldung einer Ergänzung bedarf. Er hat den Arbeitnehmer, soweit erforderlich, bei der Ergänzung der Meldung zu unterstützen.
Haben Sie sich daran gehalten und innerhalb von 2 Monaten keine Antwort seitens des AG erhalten dürfte die Meldung, wenn Sie als Meldung einer Erfindung gekennzeichnet war, korrekt abgegeben worden sein und der Ball ist im Spiel.
Nun liegt es an dem AG sich dazu zu äußern, auch dazu gibt es weitere Regeln:
§ 6
Inanspruchnahme
(1) Der Arbeitgeber kann eine Diensterfindung unbeschränkt oder beschränkt in Anspruch nehmen.
(2) Die Inanspruchnahme erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Erklärung soll sobald wie möglich abgegeben werden; sie ist spätestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung ( § 5 Abs. 2 und 3) abzugeben.
Laut diesem Gesetz sollte Ihnen Ihr AG also möglichst schnell (etwa 2 Wochen) mitteilen ob er ihre Erfindung in Anspruch nimmt. Macht er dies nicht hat er spätestens nach 4 Monaten die Inanspruchnahme zu erklären oder sie wird frei.
Und darf ich als Arbeitnehmer die Idee z.B. im Internet veröffentlichen, damit andere die Idee umsetzen können?
dazu das Arbeitnehmererfindungsgesetz:
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
(1) Eine Diensterfindung wird frei ,
wenn der Arbeitgeber sie schriftlich freigibt;
wenn der Arbeitgeber sie beschränkt in Anspruch nimmt, unbeschadet des Benutzungsrechts des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 2 ;
wenn der Arbeitgeber sie nicht innerhalb von vier Monaten nach Eingang der ordnungsgemäßen Meldung ( § 5 Abs. 2 und 3 ) oder in Falle des § 7 Abs. 2 innerhalb von zwei Monaten nach dem Verlangen des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt.
(2) Über eine frei gewordene Diensterfindung kann der Arbeitnehmer ohne die Beschränkungen der §§ 18 und 19 verfügen.
Somit können Sie nach 4 Monaten mit Ihrer Erfindung machen was Sie wollen wenn Ihr AG sich dazu nicht weiter äußert. Bis dahin gilt:
§ 24 Geheimhaltungspflicht
(1) Der Arbeitgeber hat die ihm gemeldete oder mitgeteilte Erfindung eines Arbeitnehmers so lange geheimzuhalten, als dessen berechtigte Belange dies erfordern.
(2) Der Arbeitnehmer hat eine Diensterfindung so lange geheimzuhalten, als sie nicht frei geworden ist ( § 8 Abs. 1 ).
(3) Sonstige Personen, die auf Grund dieses Gesetzes von einer Erfindung Kenntnis erlangt haben, dürfen ihre Kenntnis weder auswerten noch bekanntgeben.
Meiner Meinung nach sollten Sie Ihren AG nochmals anschreiben und darauf drängen zumindest eine reguläre Eingangsbestätigung zu erhalten, das sichert Sie dann nochmals ab falls es Streitigkeiten über den Eingang der Meldung gibt.
Dies ist meine persönliche private Meinung dazu und Ohne Gewähr! Lesen Sie das Arbeitnehmererfindungsgesetz noch einmal durch und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Fachanwalt beraten.
Sourcen: http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html
A. Rolfes
06.03.2006, 08:59
Vielen Dank Rainer
für die sehr ausführliche Antwort, damit habe ich überhaupt nicht gerechnet. Ich werde die einzelnen Punkte checken.
:winke:
Ps: mir gefällt das Forum, werde wohl öfter hier vorbeischauen!
Hallo Herr Rolfes,
ja, das Arbeitnehmererfindungsgesetz ist was feines :bse: zumal es in vielen Mittelständischen Unternehmen nicht einmal ein resolutes Verbesserungsvorschlagswesen gibt. Wenn dann ein Arbeitnehmer daher kommt und etwas erfindet und dies noch selber verwertet oder veröffentlicht ohne seinem Chef darüber zu informieren oder zu fragen ob er es denn überhaupt darf kann das zum einen zum Rausschmiss und zum anderen den finanziellen Ruin des Arbeitnehmers führen. Nämlich dann wenn der Chef seinen AN dann noch verklagt und Schadensersatz fordert. Wer kennt schon das Arbeitnehmererfindungsgesetz und welches Unternehmen weist seine Beschäftigte schon darauf hin? :nixweiss:
Was mich jetzt noch interessiert – Womit haben Sie nicht gerechnet?
A. Rolfes
06.03.2006, 11:38
Hallo,
ich habe nicht mit einer so ausführlichen Antwort gerechnet,
und ich habe nicht mit der Komplexität des Arbeitnehmererfindungsgesetz gerechnet. Erstens ist das richtig Arbeit, zweitens muß ich auf die Formalitäten achte, damit man mir nicht an den Karren pin... kann.
:mad:
Das ist richtig aber warten Sie erst einmal ab sobald es um die finanzielle Seite geht. Je niedriger der Rang des AN im Betrieb je höher die Vergütung und wenn es dann noch um weitere Auslandsanmeldungen geht wird's richtig lustig – da ist Zoff vorprogrammiert bis Einigung herrscht. Deshalb von mir auch:
„Geht nicht“ gibt es auch für mich nicht, in diesem Punkt herrscht Einigkeit ;)
Es gibt auch AG's die sagen zu Ihrem AN „Tooollll und danke! Das Du uns hilfst unseren Betrieb am Markt besser zu platzieren, Deine Idee wird dazu beitragen das unsere Arbeitsplätze langfristig erhalten bleiben können. Hier hast Du 5.000 Euro für Deinen Einsatz, wir hoffen auch das wir weitere Beiträge diesbezüglich von Dir erhalten werden!“
Manche wollen sich sogar noch davor drücken überhaupt etwas dafür zu geben da es ja Ihre Pflicht ist dem Betrieb Verbesserungsvorschläge zu machen. Aber auch dafür gibt es wieder Regeln die dann greifen wenn es Unstimmigkeiten mit der Vergütung gibt die dem AN gesetzlich zustehen. Also nicht mit einem Apfel und einem Ei abspeisen lassen wenn es was großes ist sondern auf sein Recht pochen, notfalls mit einem Anwalt, schließlich ist das Ihr geistiges Eigentum!
Wallnerm
11.03.2007, 11:58
Hallo,
bei mir gehts nun tatsächlich um die finanzielle Seite. Ich habe gemeinsam mit Kollegen eine Erfindung, die in einem Produkt nun manifestiert ist.
Ich stelle mir eine Vergütung nach Umsatz mit dem Produkt vor, so wie das auch in den Richtlinien beschrieben ist.
Es wurde ein Beispiel mit einem Automotor angeführt. Erfindet man den Kolben im Auto, so kann man nur den Umsatz, welcher mit dem Kolben erzeugt wurde, zu Grunde legen. Andereseits ist ein Motor ohne Kolben wertlos und erzeugt folglich auch NULL Umsatz. Es ist in meinem Fall nicht so komplex wie bei einem Motor in dem ja sicherlich mehrere Patente zum Tragen kommen. Jedoch war es der Firma bei diesem Produkt so wichtig ein Patent zu machen (das einzige an dem derzeitigen Produkt), dass hier meiner Ansicht nach auch der Umsatz mit dem Gesamtprodukt zu Grund zu legen ist. Zumal die Extrahierung des Anteils des Patentes praktisch ein Lesen in der Glaskugel bedeuten würde. Bzw. was wäre wenn in dem Produkt das Patent nicht eingeflossen wäre ist genauso ein "Blick ins Ungewisse".
Wer hat denn dazu Erfahrungen ??
Ich glaube nicht, das man, wenn man das Zahnrad für eine Fahrradkette erfunden hat, den Gesamterlös der Einnahmen eines kompletten Fahrrads nehmen kann. Vielleicht kann man sich darauf einigen, das ein Fahrrad, ohne Zahnrad für die Fahrradkette, nicht Fahrtüchtig wäre und das ein Prozentsatz X vom Gesamterlös des Verkaufs eines Fahrrads fällig würde.
Stell Dir mal vor, jemand erfindet eine neuartige Halterung für ein Triebwerk am Flugzeug. Die Halterung kostet vielleicht 1.000 Euro aber der Patentinhaber möchte lieber 2% vom Verkaufserlös der Flugzeugs haben --> Verkaufspreis 170 Mio Euro ;)
Da hier also das Zahnrad in einem Fahrrad eingebaut und dann verkauft wird, wäre eine Stücklizenz von dem Zahnrad möglich und normal. Wenn das Zahnrad einen erheblichen Mehrwert des Produktes darstellt, wäre evt. die o.g. Formel möglich.
Aber auch eine andere Umsatzbeteiligung wäre denkbar. Die Firma machte im Durchschnitt 50 Mio Euro Umsatz in den Jahren 2000 – 2006. Nach Umbau des Hauptproduktes mit Deiner Erfindung, macht die Firma 60 Mio Euro Umsatz. Davon erhältst Du 10%. Wie Du siehst führen viele Wege nach Rom ;)
Wie seit ihr denn in Punkto Bezahlung verblieben, Du und Dein Arbeitgeber? Vergiss nicht, ist ein Lizenznehmer zu gierig wird man sich vielleicht um ein Konkurrenzprodukt umsehen, das zwar nicht gleich ist aber den selben Zweck erfüllt ;)
Wallnerm
14.03.2007, 18:44
Hallo,
nun nach einem Konkurrenzprodukt kann man sich nicht umschauen. Wir sind der Erfinder eines neuartigen Produktes, das es bisher in diesem rechtlichen Rahmen nicht gibt. Ich bin/war bei der Firma fest angestellt und "löse mich nun". Deshalb sind die Diskussionen aufgekommen.
Das Patent ist auch vielleicht die einzige Möglichkeit das Produkt in rechtlich sicherem Rahmen zu betreiben. Da es sich um Software handelt ist der Anteil an der Gesamtsoftware bzw. in Verbindung mit der verkauften Hardware nur sehr schwer zu bewerten.
Ich will da ganz sicher nicht abzocken, sondern nur fair behandelt werden und nicht über den Tisch gezogen werden. Problem ist, dass die Firma in diesen Sachen tatsächlich auch planlos ist. Schaltet mein AG nun unseren Patentanwalt ein, so wird dieser natürlich Pro AG argumentieren. Is ja auch klar.
Nun ja verblieben sind wir bisher noch gar nicht. Es wurde drüber diskutiert. Mein AG versucht sich jetzt erst mal eine Meinung zu bilden, ob jährlich ausgezahlt werden soll oder alles in einem Betrag abgegolten wird. Vom Betrag her sind wir aber völlig in der Luft. Das geht von 1000 bis 50000 Kröten.
Weist Du wenn man da noch fragen kann zu dem Thema ?
Gab es die Hardware schon vorher aber mit anderer Software? Oder wurde die Hardware anhand der Software geschaffen? Wie viel Umsatz wird durch das Patent gemacht? Ohne Zahlen kann man sich kein Bild machen! Bei den 1.000 – 50.000 Euro, handelt sich da um Jahreszahlungen? Wie alt ist das Patent? Wenn das Patent z.B. noch 15 Jahre gültig wäre, würde ich heute keine Einmalzahlung zustimmen, denn niemand kann den Markt und was somit mit dem Produkt in der verbleibenden Zeit passiert vorhersehen. Wenn Zweifel an der gerechten Beteiligung aufkommen, kann man sich auch selber ein Anwalt nehmen und nur unter Vorbehalt Abmachungen vorläufig unterschreiben. Fairness schreiben manche eben auch sehr klein, auch wenn wenn man bereits einige Jahre ein sehr inniges Verhältnis mit dem AG hatte, denn bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf – bei vielen zumindest ;) Wichtig ist, das DU zufrieden bist oder ob Du Dich hintergangen fühlst!
Wallnerm
15.03.2007, 12:43
Die HW ist ein ganz normaler PC, die anderen HW-Komponenten sind auch Standard. Inkl. HW Umsatz, der ja ohne die SW nie gemacht werden würde (wer kauft sich schon so viel Standardhardware, ohne das diese Anwendungs-SW drauf läuft, also das Kernelement), sprechen wir bei 6 Jahren von ca. 7,5 Mio Umsatz-Forecast. Die Firma macht derzeit ca. 120 Mio p.a.
Das Patent ist nagelneu und ist jetzt gerade erst in der Anmeldung beim DPMA.
Dann bräuchte ich "für den Fall dass" noch einen Tip für nen Patentanwalt im Raum Stuttgart. In den Gelben Seiten wollt ich nicht gerade schauen.
Ach übrigens: Dankeschön für die Hilfe an dieser Stelle nochmals!!!
Also bei einer solch hohen Summe solltest Du Dich wirklich fachlich beraten lassen! Patentanwalt - Suche Deutschland | Ein Service der PAVIS (http://www.patentanwalt-suche.de)
Viel Glück!
Nachtrag:
Ich würde aber erst einmal abwarten bis das Patent auch tatsächlich erteilt wurde! Nicht das Du jetzt schon Kosten für ein Patentanwalt hast und das Patent letztendlich doch nicht erteilt wird ;)
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