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Hallo,
erstmal viel Lob an den Betreiber und die Helfenden in diesem Forum, hab hier schon viel Info gesammelt.
Habe schon einiges erfunden, verschiedens hätte auch sicher Marktchancen, ein Patent habe ich aber noch nicht angemeldet.
Mom. arbeite ich an mehreren Erfindungen, bei Einer ist der Prototyp fertiggestellt, funktioniert zu meiner Zufriedenheit und ist somit Marktreif.
Da dieses Produkt hauptsächlich für den Sommer gedacht ist, möchte ich meine Erfindung so schnell wie möglich produzieren und vermarkten.
Eine Recherche habe ich durchgeführt, was natürlich keine Garantie ist, aber wenn dieses Erfindung schon eingetragen wäre, könnte man dieses geniale Produkt sicher schon kaufen.
Diese Erfindung beinhaltet 2 Erfindungen gleichzeitig, das heißt 2x Patent- Anwaltskosten, diese Kosten wollte ich mir vorerst sparen. Deshalb dachte ich mir, ich melde diese Erfindungen vorerst nur als Gebrauchsmuster an, weil die Anmeldung nicht so lange dauert und keine Recherche erforderlich ist.
Was ich auch nicht weiß, ab wann darf ich eine Erfindung vermarkten, wenn diese als Gebrauchsmuster angemeldet ist ?
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
MFG Alex
Hallo Alex,
Wenn Sie die Patentanmeldungen über einen Fachanwalt einreichen lassen wollen gehe ich davon aus das Sie Bedenken haben selber alles richtig zu machen. Ein Gebarauchsmuster hat zwar den Vorteil das man dieses schneller erhält und das die Erfindungshöhe nicht so eine hohe Messlatte hat wie ein Patent aber ein GBM gilt nur 10 Jahre und für ein Verfahren ist dieses nicht geeignet da Verfahren nicht über ein GBM angemeldet werden können. Das in Kürze, nun zum wesentlichen.
Ein GBM ist von der Formulierung her fast gleich, d.h. können Sie selber kein Patent anmelden weil Ihnen die Erfahrung und das Wissen dazu fehlt können Sie es auch nicht bei einem GBM und sich damit eher schaden als helfen. Nur einige Gründe:
1. Beantragen Sie ein GBM ohne genauere Recherche kann Ihnen später bei Beantragung eines Patents (Umarbeitung von GBM -> Patent) das GBM neuheitsschädlich entgegengehalten werden.
2. Kann sich später Ihr Anwalt, sollte dieser später eine Patentanmeldung vornehmen sollen, nur noch in dem Rahmen bewegen den Sie ihn bei Ihrer Anmeldung bzw. Formulierung lassen und wenn Sie keine Erfahrung bei der Formulierung haben beim GBM Schutz, wird dieser Rahmen sehr eng sein.
3. Wenn sich das GBM nachher so herausstellt das etwa 50% davon nicht geschützt werden können weil 50% bereits dem Stand der Technik entsprechen, gehören die anderen 50% auch zum Stand der Technik da das GBM innerhalb weniger Wochen in die Gebrauchsmusterrolle eingetragen und somit veröffentlicht ist.
4. Formulieren Sie die Schutzansprüche zu weit kann im Löschungsverfahren dieses als Grund angegeben werden, Formulieren Sie die Schutzansprüche zu eng ist Ihr GBM Schutz das Papier nicht wert woraus es geschrieben ist!
5. Mit Antragsabgabe beginnt die Prioritätsfrist von 12 Monaten, d.h. innerhalb dieser Zeit MÜSSEN Sie Ihre Idee dann als Patent anmelden. Hier ist dringendst darauf zu achten das Sie einen Plan haben. Es kann Ihnen nämlich passieren das etwas in den Weg kommt womit Sie nicht gerechnet haben – Kettenpriorität! Machen Sie aus Ihrem GBM ein deutsches Patent können Sie daraus keine PCT (internationale Patentanmeldung) machen bzw. die Priorität aus dem GBM zuerst für ein deutsches Patent ziehen und danach die selbe Priorität für eine PCT Anmeldung nutzen. So etwas nennt mal Doppelpriorität bzw. Kettenpriorität und das ist verboten!
6. Sollten Sie es nicht schaffen innerhalb 12 Monaten Ihren Plan umzusetzen (Patentanmeldung und oder PCT Anmeldung bzw. Patentanmeldungen in mehreren anderen Mitgliedstaaten) haben Sie nur ein GBM Schutz in Deutschland, das war es dann auch schon. Ein GBM ohne Recherche ist erst einmal nur ein Bruchteil dessen wert was es mit Recherche wäre und kann gelöscht werden wenn andere Gründe dazu finden und glauben Sie mir wenn Sie eine Nische treffen die anderen mächtigen Großkonzernen nicht passen setzen die da Leute an die Ihr GBM unter die Lupe nehmen. Dies kann Ihnen zwar auch mit Recherche passieren, dann dort aber Ansatzpunkte zu finden dürfte wesentlich schwerer fallen.
Daher mein Rat:
Sparen Sie nicht am falschen Ende! Lassen Sie die Formulierung lieber sofort von einem Anwalt machen und beantragen Sie gleich ein Patent für Ihre Idee mit Prüfung und Recherche (recherchieren Sie auf jeden Fall noch einmal intensiv selber auch wenn es 5 Tage dauert ehe Ihnen die Begriffe ausgehen wonach Sie suchen sollen, auch über eine Suchmaschiene wie google). Zum einen recherchiert Ihr Anwalt dann selber auch noch einmal sowie der Patentamtsmitarbeiter. Dies hat zum anderen den Vorteil das Sie den ersten Prüfbericht abwarten können und dann nötigenfalls die innere Priorität nehmen können um Ihre Anmeldung gegenüber dem Stand der Technik anzupassen und oder so umzuarbeiten das sogar u.U. Kleinigkeiten hinzugefügt werden können. Des weiteren können Sie sogar die alte Anmeldung zurückzuziehen und die komplett überarbeitete Fassung mit dem Prioritätstag Ihres Anmeldetags, ohne das diese bekannt wird, zu deklarieren.
Da dieses Produkt hauptsächlich für den Sommer gedacht ist, möchte ich meine Erfindung so schnell wie möglich produzieren und vermarkten.
Wenn Sie Ihre Idee selber herstellen können, je nachdem wie groß Ihre Idee ist, könnte das sogar klappen. Sollten Sie auf Firmen angewiesen werden die Ihr Produkt herstellen sollen rechnen Sie mit einer Vermarktung frühestens im Sommer 2007!
Eine Recherche habe ich durchgeführt, was natürlich keine Garantie ist, aber wenn dieses Erfindung schon eingetragen wäre, könnte man dieses geniale Produkt sicher schon kaufen.
Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube! Erfindungen die dringend gebraucht werden erreichen in kürzester Zeit Marktreife andere verkümmern teilweise in den Datenbanken der Patentämter oder erfahren erst nach 5 oder 10 Jahren Ruhm und Ehre.
Diese Erfindung beinhaltet 2 Erfindungen gleichzeitig, das heißt 2x Patent- Anwaltskosten,...
Nicht unbedingt! Wenn die beiden Erfindungen zueinander passen (nach Ihrem Schreiben gehe ich davon aus) kann man u.U. diese beiden Ideen zusammenfassen und es fallen nur 1x Verwaltungs und Anwaltsgebühren an.
diese Kosten wollte ich mir vorerst sparen. Deshalb dachte ich mir, ich melde diese Erfindungen vorerst nur als Gebrauchsmuster an, weil die Anmeldung nicht so lange dauert und keine Recherche erforderlich ist.
Natürlich ist ein GBM ohne Recherche wesentlich günstiger zu erhalten als ein Patent, die Fragen lauten aber: Was ist ein GBM Schutz Wert ohne Recherche? Welche Gefahren lauern darin und wie fest ist der Schutz? Läuft es eigenständig oder mit Krücken?
...Patent- Anwaltskosten, diese Kosten wollte ich mir vorerst sparen...
Wie gesagt, sparen Sie am falschen Ende und haben Sie nicht das Wissen und die Erfahrung ein GBM oder Patent selber zu beantragen wird es sicher in die Hose gehen. Die Formulierung der Schutzansprüche ist das A und O dabei, machen Sie da Fehler haben Sie nichts mehr und Ihre Idee gehört zum Stand der Technik!
Was ich auch nicht weiß, ab wann darf ich eine Erfindung vermarkten, wenn diese als Gebrauchsmuster angemeldet ist ?
Schutz genießt ein GBM ab Antragstag und wenn alles korrekt eingereicht wurde. Sie sollten auf jeden Fall abwarten bis das Aktenzeichen vom Patentamt kommt ehe Sie Einzelheiten darüber veröffentlichen.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Klar doch wenn Sie dieses Schreiben als Hilfe ansehen ;) Ich will Ihnen keine Angst machen eher aufklären und auf mögliche Gefahren hinweisen! Aber vielleicht sind Sie auch ein alter Fuchs und ich hätte mit hier 75% des Textes sparen können :)
Hallo Rainer,
sorry daß ich erst jetzt antworte.
Nee, Nee, ein alter Fuchs bin ich sicher nicht, sonst würde ich hier nicht fragen.
Du hast mir doch einige Nachteile aufgezeigt, ich werde nun doch einen PTA aufsuchen und als Patent anmelden.
Einige Fragen habe ich aber noch:
Ist bei den Prüfungsgb. eine Recherche enthalten oder kostet die extra ?
Die PT Erteilung dauert ja ca. 2 Jahre, Du hast geschrieben es könnte noch klappen für diesen Sommer.
Wenn das PT eingereicht ist, wann könnte ich mit der Produktion bzw. Vermarktung beginnen, auf was muß ich warten ?
Hoffe auf weitere Hilfe
MFG Alex
Hallo Alex,
nur kurz weil ich gleich zur Arbeit muss:
Ist bei den Prüfungsgb. eine Recherche enthalten oder kostet die extra ?
Die Anmeldung inkl. Rechercheantrag kostet etwa 310,00 Euro, diese Kosten sind aber beim DPMA einsehbar ;)
Die PT Erteilung dauert ja ca. 2 Jahre, Du hast geschrieben es könnte noch klappen für diesen Sommer.
Wenn Sie Ihrer Erfindung selber herstellen und vertreiben können, könnte es noch in diesem Sommer los gehen. ABER! Wenn Ihre Idee nicht ganz so neu ist wie Sie glauben und es bestehen bereits andere Schutzrechte darauf können Sie viel Ärger bekommen. Also vielleicht sollten Sie erst einmal abwarten was der erste Prüfbericht aussagt den Sie innerhalb von 9-10 Monaten nach Antragseingang beim DPMA erhalten.
Wenn das PT eingereicht ist, wann könnte ich mit der Produktion bzw. Vermarktung beginnen,
Ab Antragseingang, also mit Eingangsstempel, haben Sie Schutz vor anderen die Ihre Idee auch anmelden wollen. Das Problem an der Sache ist halt, wenn es dieses Produkt bereits gibt und Ihre Idee nicht so neu ist wie Sie glauben könnten Sie sich mit der Verwertung Ärger ins Haus holen!
auf was muß ich warten ?
Zumindestens so lange bis das Aktenzeichen per Post kommt. Haben Sie bei Ihrem Antrag was vergessen oder es sind Formfehler im Antrag selber vorhanden müssen diese erst verbessert bzw. nachgereicht werden. Ein Antrag gilt erst dann als eingereicht wenn alles ordnungsgemäß abgegeben wurde und auch erst dann bekommen Sie ein Aktenzeichen.

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