Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzbedarf ermitteln?
Immobilienhai
24.02.2006, 00:32
Hallo,
mich würde interessieren, wie man bei einer Existenzgründung seinen Finanzbedarf, notwendiges Dahrlehnen, Jahresumsatz und Unternehmenswert im Gründerjahr ermittelt.
Ich Frage mich das auch da ich neulich einen Bericht über zwei Studenten gelese habe, die ein
Mobiltelefon mit Java-Software programmiert haben, damit es via Bluetooth die Funktion eines digitalen Autoschlüssels übernehmen kann (Blue ID).
Als kommerzielle Anwender für das System kommen Autovermieter in Frage.
So jetzt kommt's:
Als Finanzbedarf haben die beiden Studenten mit ihrem Team einen Betrag von 84 000 Euro ermittelt. Darüber hinaus braucht das Unternehmen noch weitere 120 000 Euro als Darlehen. Die beiden Studenten rechnen mit einem Jahresumsatz von 2,5 Mill. Euro und einem Unternehmenswert von 13,5 Mill. Euro schon bei der Gründung.
Woher nehmen die die Zahlen? Kann mir das jemand erklären?
MfG
Thomas
Hallo Thomas,
Als Finanzbedarf haben die beiden Studenten mit ihrem Team einen Betrag von 84 000 Euro ermittelt. Darüber hinaus braucht das Unternehmen noch weitere 120 000 Euro als Darlehen.
Tja wie kommt man auf solche Summen... Schätzungen, Businessplan und Marktanalyse? Vielleicht haben Sie auf Heller und Pfennig auch das berechnet was sie für den erfolgreichen Start idealerweise brauchen also von der Tesarolle über Drucker, PC, Büromöbel und Fimenwagen bis hin zu Mieten, Strom- und Telefonkosten ect.pp. Auch Kosten für Werbung, Vertrieb, Prototypenbau und eigenes Gehalt usw. können in solche Kalkulationen aufgenommen werden.
Die beiden Studenten rechnen mit einem Jahresumsatz von 2,5 Mill. Euro und einem Unternehmenswert von 13,5 Mill. Euro schon bei der Gründung.
Nicht übel, mit solche Prognosen wäre ich im Gründungsjahr sehr vorsichtig! Zumindest wird sich das Finanzamt freuen wenn es heisst die Umsatzsteuer sowie die anderen Steuern die sich aus diesen Gewinnprognosen ermitteln lassen, dafür auszuweisen, und glauben Sie mir das Finanzamt wird darauf zu sprechen kommen :)
Eine mögliche Unternehmens-Wertschätzung könnte auf der Grundlage von bereits geschlossenen Verträgen und oder bereits abgeschlossene Vorverträge basieren aber nichts genaues weiss man nicht ;)
Immobilienhai
25.02.2006, 13:03
Kann man ungefähr sagen, was es kostet, wenn man für die Erstellung eines Businessplans professionelle Hilfe in Anspruch nimmt?
Nicht übel, mit solche Prognosen wäre ich im Gründungsjahr sehr vorsichtig! Zumindest wird sich das Finanzamt freuen wenn es heisst die Umsatzsteuer sowie die anderen Steuern die sich aus diesen Gewinnprognosen ermitteln lassen, dafür auszuweisen, und glauben Sie mir das Finanzamt wird darauf zu sprechen kommen :)
Wie hab ich das zu verstehen? Berechnet das Finanzamt die Steuern im Vorraus anhand des Buisnessplans?
Nur mal angenommen das Konzept hat überhaupt keinen Erfolg, kein einziges Geschäft kommt zu stande - was dann?
Meines Wissens nach (ohne Gewähr also ein Steuerberater fragen!) kann das Finanzamt aufgrund der Gewinnprognosen Vorauszahlungen verlangen die über eine so genannte Steuerfestsetzung erfolgt. Um horende Vorauszahlungen an das Finanzamt vorzubeugen machen Existenzgründer dazu in der Regel keine Angaben weil deren Glaskugel sich gerade in der Werkstatt befinden. Normalerweise machen Existensgründer auch in den ersten Jahren keine Gewinne da sie erst einmal investieren müssen um wirkliche Einnahmen zu erhalten ;)
Viele fallen auch unter dem Paragraphen „Kleinunternehmer“ die weitere Erleichterungen (ich mein jetzt keine finanziellen) bei der Existenzgründung erlauben. Unter einem Kleinunternehmer fällt aber sicherlich kein Unternehmen das zu Anfang bereits 2,5 Mio. Umsatz im Jahr macht und einen Unternehmenswert in Höhe von 13,5 Mio angeben ;)
Andererseits dürfte die ganze Geschichte sehr peinlich sein wenn man o.g. Angaben macht und dem Finanzamt weißmachen will das das Unternehmen erst einmal in den ersten Jahren keine Gewinne verbuchen wird. Und wenn dann sogar noch von Betrug die Rede ist, ist meines Erachtens nach das Unternehmen schon im Ansatz zum scheitern verurteilt.
Eine Businessplanerstellung ist nicht gerade günstig. Die letzten Zahlen die ich persönlich hörte schwankten zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Dies ist aber immer davon abhängig wie umfangreich dieser sein soll und von welcher Firma dieser erstellt wird – Markenware ist ja auch teuere als No Name Produkte. Kosten bis 25.000 Euro kann ich mir also schon vorstellen in der o.g. Größenordnung. Andererseits verdienen sich auch BWL Studenten gerne etwas dazu ;)
Im großen und ganzen sollte man sich wohl vorerst mit einem Steuerfachmann zusammensetzen bevor man solche Angabe macht oder sogar veröffentlicht, es sei denn man hat das nötige Kapital um alles auch finanzieren zu können. Solche Angaben sind zwar sehr hilfreich um potenzielle Interessenten und oder Investoren anzulocken oder um auf sich bzw. das Produkt aufmerksam zu machen aber man sollte nie die Steuergesetze dabei aus den Augen verlieren da ansonsten ein Unternehmen schon in der Gründungsphase aus den Bahnen geworfen werden kann ehe die Büromöbel aufgestellt sind ;)
Immobilienhai
25.02.2006, 16:38
Andererseits dürfte die ganze Geschichte sehr peinlich sein wenn man o.g. Angaben macht und dem Finanzamt weißmachen will das das Unternehmen erst einmal in den ersten Jahren keine Gewinne verbuchen wird. Und wenn dann sogar noch von Betrug die Rede ist, ist meines Erachtens nach das Unternehmen schon im Ansatz zum scheitern verurteilt.
Hehe, ich bin mal gespannt wie sich die Unternehmung der beiden Studenten weiter entwickelt.
Aber nachvollziehen kann ich das nicht warum das Finanzamt im Vorraus schon Steuern kassieren will. Ich meine, vielleicht sehe ich das auch falsch, aber dann wird doch eine Gründung nur noch weiter erschwert, da man auch noch Geld für Steuern aufwenden muss.
Gibt es irgendwo Beispiel-Businesspläne, damit ich mal ungefähr weiß wie sowas aussieht und was er alles beinhalten sollte?
Mal angenommen ich hätte sowas ähnliches vor wie die beiden Studenten aus dem Beispiel. Nur will ich mit dem Handy nicht mein Auto auf- und zuschließen sondern mein Rolladen oder Makise steuern.
Wie stehen die Chancen, dass eine Firma für Rolladensteuerungen mit mir überhaupt redet, nachdem ich denen erklärt habe was ich vor habe usw., aber noch gar nichts habe außer die Idee und eine ungefähre Vorstellung davon wie man es technisch umsetzt.
Meine zukünftige Firma würde dann eine Schnittstelle für die Rolladensteuerung entwickeln.
Ich würde gerne wissen, wie man prüfen kann, ob seitens der Firmen überhaupt Interesse an meiner Idee besteht.
Also wenn Sie wirklich eine neue Funktion oder Technik anderen vorstellen wollen aber berechtigte Ängste hegen das man Ihnen Ihre gute Idee wegschnappen könnte würde ich an Ihrer Stelle einfach mal ein Gebrauchsmusterschutz für 40,00 Euro beim DPMA beantragen. Dann haben Sie zumindest schon einmal eine gute Ausgangsbasis das wenn Ihre Idee wirklich neu ist sie Ihnen niemand wegschnappen kann. Diese Vorgehensweise setzt aber einiges voraus, z.B.:
1. Gute Kenntnis des Produktes
2. Gute bis sehr gute Recherche Erfahrungen in den bekannten Datenbanken
3. Erfahrungen in der Beantragung von Schutzrechten
Können Sie das nicht aufweisen wäre ein Gang zu einem Fachanwalt der Ihre Produktkategorie als Hauptfach hat unumgänglich und das für Sie abcheckt oder Sie vertrauen einfach Ihrem Gegenüber, damit wäre ich aber sehr vorsichtig ;)
Haben Sie nichts weiter als eine Idee sollten Sie sich in diese Materie genauestens einarbeiten, glauben Sie mir es gibt schon so viele Patente und Gebrauchsmuster das es schon fast an Glück grenzt wenn Ihre Idee nicht schon ein anderer umgesetzt hat. Hat es noch kein anderer umgesetzt müssen Sie für ein Schutzrecht einige Voraussetzungen vorweisen um eines zu erhalten:
§ 1 [Patentfähige Erfindungen]
(1)Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
sowie
§ 4 [Erfinderische Tätigkeit, Erfindungshöhe]
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.
Bei Gebrauchsmusterschutz Anmeldungen werden aber nicht ganz so strenge Regeln vorgegeben ;)
Aber nachvollziehen kann ich das nicht warum das Finanzamt im Vorraus schon Steuern kassieren will. Ich meine, vielleicht sehe ich das auch falsch, aber dann wird doch eine Gründung nur noch weiter erschwert, da man auch noch Geld für Steuern aufwenden muss.
Wenn der Staat Geld riecht isser dabei egal ob eine Firma dabei über die Klinge springt und Arbeitsplätze vernichtet werden. Ein schönes Beispiel ist ein Bekannter von mir der einmal eine Baufirma hatte und einen Großauftrag damals am Potsdamer Platz bekam. Er hatte Rechnungen geschrieben, für diese Rechnungen waren dann Steuern fällig. Obwohl sein Auftraggeber noch nicht die Rechnungen beglichen hatte, was er dem Finanzamt mitteilte, wollten die dafür die Steuern haben. Dies interessierte die nicht, die wollten Ihr Geld haben und er durfte dicht machen. Das mal so nebenbei zum Thema Selbstständigkeit in Deutschland ;)
Immobilienhai
25.02.2006, 18:48
Ich habe versucht ein Patent anzumelden, das läuft seit Anfang 2004. Sieht aber ehrlich gesagt nicht gut aus, der Prüfer hat mir ein Artikel aus einem englischsprachigen Magazin geschickt (aus dem Jahre 2000) in dem meine Idee beschrieben wird.
Ein Patentanwalt guck sich momentan mal mein Geschäftskonzept an und prüft ob noch eine Patentierung möglich ist.
Es geht bei meiner Idee ums Intelligente wohnen und jetzt würde ich gerne wissen wie ich am besten in Erfahrung bringe ob seitens der Firmen interesse besteht.
Um nochmal kurz auf das Beispiel der beiden Student zurückzukommen, die haben dieses Handy mit dem man sein Auto auf- und zuschließen kann zusammen mit BMW entwickelt.
Irgendwie muss dieser Kontakt doch auch zustanden gekommen sein, BMW hätte doch auch hergehen können und sagen: "Tolle Idee, machen wir. Tschüss" :D
Lustig ist, dass ich Mercedes im Jahre 2000 einen Verbesserungsvorschlag gemacht habe, der in die selbe Richtung ging. Die haben mir damals ein Buch als Dank geschenkt, die Idee aber allem Anschein nach nicht weiter verfolgt...
Was auch lustig ist, die beiden Studenten haben beim Gründerwettbewerb des BMWi den Sonderpreis gewonnen. Jetzt raten Sie mal wer den Sonderpreis gestiftet hat...Richtig! BMW :D
Wenn der Staat Geld riecht isser dabei egal ob eine Firma dabei über die Klinge springt und Arbeitsplätze vernichtet werden. Ein schönes Beispiel ist ein Bekannter von mir der einmal eine Baufirma hatte und einen Großauftrag damals am Potsdamer Platz bekam. Er hatte Rechnungen geschrieben, für diese Rechnungen waren dann Steuern fällig. Obwohl sein Auftraggeber noch nicht die Rechnungen beglichen hatte, was er dem Finanzamt mitteilte, wollten die dafür die Steuern haben. Dies interessierte die nicht, die wollten Ihr Geld haben und er durfte dicht machen. Das mal so nebenbei zum Thema Selbstständigkeit in Deutschland ;)
Das kann doch nicht wahr sein... :(
Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten!
Das erklärt natürlich die o.g. Summen :) zum einen wurden mit Sicherheit Kooperations- oder Abkommensverträge zwischen den beiden Studenten und dem Autohersteller abgeschlossen und zum anderen dürfte da schon die eine oder andere „Mark“ übern Tisch gegangen sein.
Ich bin mir ziemlich sicher das man dieses Produkt irgendwie verbessern oder verändern kann das einen Anspruch begründen würde – die Konkurrenz wird es Ihnen sicherlich danken, Innovationsvorsprünge sind teilweise für einen Marktvorteil gut den man nie unterschätzen sollte – ABS, EPS, Airbag sowas sind Kaufentscheidungsgründe. Haben Sie ein Link zum Patent? Oder eine Link zur Beschreibung dieser Idee?
Problematisch dürfte dennoch eine Kontaktaufnahme mit einem möglichen völlig Unbekannten (Firma, Geschäftsführer) sein. Bei Ihren o.g. Fall der Studenten und dem Autohersteller dürfte sich vorher sicherlich auch über Projektarbeiten sowie Studentenaustausch oder Projektgruppen der erste Kontakt hergestellt worden sein. Größere Firmen bedienen sich oft und gerne dieser Möglichkeiten frische Ideen und Wind ins Unternehmen zu holen.
Ich habe versucht ein Patent anzumelden, das läuft seit Anfang 2004. Sieht aber ehrlich gesagt nicht gut aus, der Prüfer hat mir ein Artikel aus einem englischsprachigen Magazin geschickt (aus dem Jahre 2000) in dem meine Idee beschrieben wird.
Dann müssten Sie Ihre Idee so umschreiben das es passt, dies sollte für einen erfahrenen Anwalt keine all zu große Herausforderung darstellen aber ich kenne Ihre Idee nicht und Sie sollten auch nichts verraten was noch nicht „Amtlich geschützt“ ist per Patenturkunde und oder Offenlegungsschrift. Allerdings sind die Arbeiten des Anwaltes nur so gut wie der Zuarbeiter (Sie) ihm Informationen gibt ;)
Lustig ist, dass ich Mercedes im Jahre 2000 einen Verbesserungsvorschlag gemacht habe, der in die selbe Richtung ging. Die haben mir damals ein Buch als Dank geschenkt, die Idee aber allem Anschein nach nicht weiter verfolgt...
Tja, sollte diese Innovation von dem einen ein Erfolg werden, wird sich ein anderer dann sicherlich sehr ärgern, es sei denn sie verfolgen Ihre Idee über einen anderen Weg.
Was auch lustig ist, die beiden Studenten haben beim Gründerwettbewerb des BMWi den Sonderpreis gewonnen. Jetzt raten Sie mal wer den Sonderpreis gestiftet hat...Richtig! BMW
Jo, PR, Marketing usw. ist was schönes, wenn man weiss es gezielt einzusetzen ;)
Das kann doch nicht wahr sein...
Zumindest habe ich es von ihm so erzählt bekommen und ich hatte keinen Grund ihm das nicht auch so abzunehmen.
Immobilienhai
26.02.2006, 13:32
Ich bin mir ziemlich sicher das man dieses Produkt irgendwie verbessern oder verändern kann das einen Anspruch begründen würde – die Konkurrenz wird es Ihnen sicherlich danken, Innovationsvorsprünge sind teilweise für einen Marktvorteil gut den man nie unterschätzen sollte – ABS, EPS, Airbag sowas sind Kaufentscheidungsgründe. Haben Sie ein Link zum Patent? Oder eine Link zur Beschreibung dieser Idee?
Auf was bezieht sich dieser Absatz von Ihnen?
Wenn er sich auf die beiden Studenten bezieht: hier zwei Links: :)
http://www.gruenderwettbewerb.de/preistraeger/preistraeger32005.html
http://www.handelsblatt.de/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200104,204819,946024/SH/0/depot/0/index.html
Problematisch dürfte dennoch eine Kontaktaufnahme mit einem möglichen völlig Unbekannten (Firma, Geschäftsführer) sein.
Hmm...aber wie soll ich sonst vorgehen? :o
Bei Ihren o.g. Fall der Studenten und dem Autohersteller dürfte sich vorher sicherlich auch über Projektarbeiten sowie Studentenaustausch oder Projektgruppen der erste Kontakt hergestellt worden sein. Größere Firmen bedienen sich oft und gerne dieser Möglichkeiten frische Ideen und Wind ins Unternehmen zu holen.
Ja es gab wohl ein Ideenwettbewerb der TU München...
http://w3proj5.ze.tu-muenchen.de/infocenter/presse/tum_mit/tum2_2005/19.pdf
Dann müssten Sie Ihre Idee so umschreiben das es passt, dies sollte für einen erfahrenen Anwalt keine all zu große Herausforderung darstellen aber ich kenne Ihre Idee nicht und Sie sollten auch nichts verraten was noch nicht „Amtlich geschützt“ ist per Patenturkunde und oder Offenlegungsschrift. Allerdings sind die Arbeiten des Anwaltes nur so gut wie der Zuarbeiter (Sie) ihm Informationen gibt ;)
Offengelegt wurde die Patentanmeldung schon! Bedeutet...?
Hmm ob das mit dem umschreiben klappt? Mal abwarten - es muss dabei auch was rauskommen, das mir was nützt :) Andererseits, bei dem Stundensatz den der verlangt...
Tja, sollte diese Innovation von dem einen ein Erfolg werden, wird sich ein anderer dann sicherlich sehr ärgern, es sei denn sie verfolgen Ihre Idee über einen anderen Weg.
Naja...wie gesagt, mein Idee damals ging nur grob in die Richtung. Meine jetzige Idee hat damit nichts zu tun!
Ich war damals noch relativ jung und habe mir gedacht "Mercedes kann da bestimmt was draus machen" :engel:
Es gibt von Mercedes auch ein System Namens "Keyless Go".
Bei diesem System muss man den Autoschlüssel (zu Anfang noch eine Chipkarte) nur dabei haben.
Vielleicht weise ich Mercedes nochmal auf mein damaligen Verbesserungvorschlag hin, vielleicht lässt sich damit ja das Patent der beiden Studenten (und BMW) anfechten :D
Auf was bezieht sich dieser Absatz von Ihnen?
Darauf das es in der Regel immer etwas zu verbessern gibt an bereits existierenden Erfindungen und gerade dann wenn es sich um Wettbewerbe handelt wo die Entwickler etwas unter Zeitdruck stehen ;)
In der Tat ist mir spontan, allerdings ohne Kenntnis der Anmeldung und Recherchierung des Stands der Technik, eine Erweiterung eingefallen die die Automobilindustrie in ähnlicherweise umsetzen könnte. Autohersteller A hat ein System, Autohersteller B hat ein anderes System – Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft ;) Ich für mein Teil würde aber einer anderen Firma ohne Rechtssicherheit nicht darüber verraten bevor ich dafür zumindest schon einmal ein Gebrauchsmusterschutz für 40,00 Euro! Angemeldet habe.
Wie ich schon in einem Thread geschrieben habe, habe ich eine neue Idee. Diese Idee habe ich auch als Gebrauchsmusterschutz angemeldet damit zum einen ich möglichst frühzeitig einen Zeitrang habe für MÖGLICHE spätere Patentanmeldungen. Dafür suche ich derzeit Partner/Interessenten/Investoren. Um also völlig relaxed an diese Geschichte ranzugehen habe ich mir eben die 40,00 Euro ans Bein gebunden und diese Idee angemeldet. Es geht u.a. um Bekleidungsbereiche die vor illegalen und unbefugten ausspionieren, illegaler Datensammlung und ungewollter Profilerstellung u.ä. geschützt werden sollen.
Wie Sie sicherlich auch wissen werden in Zukunft die meisten Gebrauchsgegenstände wie ePass, Banknoten, Eintrittskarten, Krankenkassenkarten, Mitgliedskarten, Handys, Multimediaspieler und andere Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und die ein normaler Bürger auch in den Hosen- oder Jackentaschen mit sich rumträgt, mit RFID gekennzeichnet. Diesen Fortschritt werden sich auch Kriminelle und Jene anpassen die es mit dem Daten- und Verbraucherschutz nicht so Ernst nehmen und können mit bereits verfügbaren handelsüblichen Readern den Inhalt der z.B. sich in Jackentaschen befindlichen und mit RFID gekennzeichneten Gebrauchsgegenständen auslesen.
Des weiteren können durch tracken dieser RFID Chips auch Verkaufsanalysen und Profilerstellungen sowie Kaufstrommessung/steuerung von Kunden und Bürgern vorgenommen werden die dies nicht wollen bzw. dazu nicht ausdrücklich ihre Zustimmung gegeben haben. Unsere Idee wird dies zuverlässig verhindern können und den Datenschutz und Bürgerrechten genüge tun. Natürlich gibt es schon einige Vorrichtungen diesbezüglich und wir haben deshalb einen Schnellschuss gemacht um erst einmal weitreichenden Schutz frühzeitig zu beantragen. Die Gebrauchsmusterschutzanmeldung wird sicherlich auch noch umgearbeitet werden müssen was auch den Schutzumfang betrifft und dies sollte ein erfahrender Fachanwalt tätigen. Dies kostet aber viel Geld und deshalb suchen wir Partenr die sich uns anschliessen und die Kosten übernehmen.
Nach unseren bisherigen Recherchen gibt es bisher schon RFID geschützte Handytaschen, Gepäck, Einkaufstaschen, Chipkarten und ePass Hüllen sowie Bekleidung die komplett aus elektromagnetischen Strahlen abschirmenden Material (Garn) beschaffen ist, diese ist aber extrem teuer (Oberhemd weiss etwa 170 Euro). Unser Konzept ist mit einem Bruchteil dieser Kosten realisierbar daher sehen wir auch aus diesem Grund einen Erfolgsgarant da die Ängste der Bürger und das Weltweit sehr groß sind in Zukunft keine Privatsphäre mehr zu besitzen und „gläsern“ zu werden.
Wir haben diesbezüglich bereits schon mit einem Patentverwerter gesprochen welcher sehr angetan war von dieser Idee und derzeit damit beschäftigt ist die Idee zu bewerten. Selbstverständlich wären wir bereit bei Partnern die bereit sind uns dabei zu unterstützen diese Idee am Markt zu platzieren mögliche Einnahmen zu teilen, der Markt (Weltweit) wäre riesig und die Verdienstspanne sicherlich ebenfalls. Das Potenzial ist enorm!
In diesem Jahr werden noch mindestens zwei weitere Ideen im Multimedia Bereich angemeldet werden und dann fängt die Geschichte halt von vorne an ;)
Genug der Werbung ;)
Hmm...aber wie soll ich sonst vorgehen?
Ich wollte Ihnen mit meiner „Werbung“ damit nur sagen das man mit einer Voranmeldung schon einiges realisieren kann ohne Angst haben zu müssen das einem ein anderer die Idee wegschnappt. Natürlich bin ich auch nicht gerade im Übermaß damit gesegnet anderen zu Vertrauen. Manko? Mag sein aber dies ist nun einmal MEIN Naturell ;)
Offengelegt wurde die Patentanmeldung schon! Bedeutet...?
Das macht die ganze Angelegenheit natürlich dramatisch schwieriger! Zum einen muss „Prior Art“ berücksichtigt werden und zum anderen müssen Sie nun versuchen Ihr eigenes Konzept zu „hacken“ bzw. das selbe Resultat zu erzielen aber Ihrer bereits veröffentlichten Anmeldung nicht zu nahe zu kommen. Nicht einfach denk ich mal aber vielleicht auch nicht unmöglich.
Ich war damals noch relativ jung und habe mir gedacht "Mercedes kann da bestimmt was draus machen"
Ich glaube jede Firma ist zufrieden und glücklich wenn Aussenstehende ihnen Informationen und oder Ideen zuarbeiten aus denen etwas gemacht werden könnte. Eine Rechtsverpflichtung gehen diese aber nicht ein wenn einem ein anderer Informationen zu sendet um denen er nicht ausdrücklich gebeten hat. Wird daraus etwas gemacht hat derjenige Rechte daran der zuerst angemeldet hat!
Vielleicht weise ich Mercedes nochmal auf mein damaligen Verbesserungvorschlag hin, vielleicht lässt sich damit ja das Patent der beiden Studenten (und BMW) anfechten
Das kann gut möglich sein, ich kenne die ganzen Geschichten nicht aber ich kann mir nicht vorstellen das sich zwei der Größten Autohersteller aufgrund eines Aussenstehenden dazu veranlasst sehen einen Patentkrieg anzufangen der im zwei oder dreistelligen Millionen Bereich liegen wird. Dazu sind derzeit die Gewinnmargen einfach zu niedrig und die haben durch ihre ganzen Auslagerungen und Umstrukturierungen sicherlich was besseres zu tun.
Prinzipiel würde so etwas aber voraussetzen das Ihre Idee Ähnlichkeiten aufweisen oder fast das Selbe ist um was es sich bei der angemeldeten Idee handelt. Zum anderen müssten diese Informationen veröffentlich worden sein die der Patentamtsmitarbeiter übersehen hat oder durch genügend Zeugenaussagen untermauert werden die nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Das alles könnte Ihnen aber ein Patentanwalt wesentlich besser und genauer erklären wie solch eine Patentanfechtung von statten geht.
So, nun habe ich mal wieder ein ellenlanges Schreiben aufgesetzt, ich hoffe ich habe Sie nicht gelangweilt ;)
Immobilienhai
26.02.2006, 21:56
Ich wollte Ihnen mit meiner „Werbung“ damit nur sagen das man mit einer Voranmeldung schon einiges realisieren kann ohne Angst haben zu müssen das einem ein anderer die Idee wegschnappt. Natürlich bin ich auch nicht gerade im Übermaß damit gesegnet anderen zu Vertrauen. Manko? Mag sein aber dies ist nun einmal MEIN Naturell ;)
Naja wie gesagt angemeldet habe ich ja ein Patent, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass da noch Chancen bestehen. Gehen wir mal davon aus, dass ich kein Patent erteilt bekomme. (Es gibt inzwischen auch schon einige Open-Source Projekte)
Wenn ich z.B. an eine Firma herantrete, die Rolladensteuerungen herstellen.
Ich erkläre denen wie man diese Steuerungen in ein "Intelligentes Haus" einbinden kann und das meine Firma dafür ein Modul entwickelt und auf die Rolladensteuerung anpasst.
Also ich will für die Geräte anderer Firmen dieses Modul entwickeln.
Der Vorteil der Firmen ist, dass sie keine neuen Leute brauchen die sich damit auskennen und die Firma braucht keiner not-for-profit trade association beizutreten um irgendwelche Standarts nutzen zu dürfen. Out-Sourcing ist doch sowieso in Mode :)
Sehen Sie da die Gefahr, dass die Firma mir die Idee klaut?
Ich denk Ihr Patent wurde bereits offengelegt? Eine Offenlegungsschrift setzt aber eine vorherige Patentierung voraus!?! Ich weiss jetzt nicht ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie wollen also, nehmen wir mal das Produkt eines elektrischen Garagentor, eine Steuerung entwickeln die der Hersteller des elektrischen Garagentors bei Ihnen kaufen soll, weil Sie diese herstellen wollen, und von Ihnen einbauen lässt.
Mir würde sich dann erst einmal die Frage stellen wie die andere Firma Ihr Produkt vorher verkauft hat bzw. mit was das elektrische Garagentor vorher geöffnet wurde.
Der Teil des Produktes der dafür verantwortlich ist dass das elektrische Garagentor geöffnet werden kann ist dann wohl nach Ihrer Sicht so schlecht das dieser Teil ausgetauscht werden müsste mit Ihrem verbesserten oder neuen Produkt.
Handelt es sich um ein Software oder Hardwareprodukt bei Ihrer Idee?
Ich glaube nicht das es bei anderen Firmen nur darum geht zwar ein neues Produkt anzubieten, aber wenn denn schon, ohne neues Personal, ok, das wäre dann noch eine zusätzliche Dreingabe die man nebenbei mitnimmt. Vielmehr denke ich geht es darum ein altes Produkt gegen ein neues modernes auszutauschen. Zudem sollte das neue moderne Produkt zusätzlich günstiger in der Herstellung sein sowie für den Markt ein ansprechendes da einfacher zu bedienen und leichte sowie schnelleres einzubauen garantieren.
Sehen Sie da die Gefahr, dass die Firma mir die Idee klaut?
Wie soll ich diese Frage objektiv beantworten? Ich kenne weder Ihr Produkt noch die Firma/en denen Sie Ihr Produkt anbieten wollen. Ich weiss nicht wie lange Sie schon geschäftlich tätig sind aber Erfahrungen aus meiner Selbstständigkeit haben mich gelehrt keine Geschäfte ohne Vertrag zu machen. Dort werden Rechte und Pflichten sowie der Grund der Zusammenarbeit geregelt und natürlich auch die finanzielle Seite. Die Gerichte sind völlig überfordert mit zivilrechtlichen Streitigkeiten wegen „mündlicher Vertragsverletzungen“, schauen Sie dazu mal in den jeweiligen Urteilsdatenbanken der Gerichte wenn Sie mir nicht glauben.
Eine solide Basis der Zusammenarbeit besteht zwar auch auf Vertrauen aber eben nicht nur. Wie wollen Sie beweisen das Ihr Vertragspartner Ihnen zugesichert hat bei Einbau Ihres Moduls eine gewisse Prämie zu zahlen oder Ihnen 20% am Gesamterfolg zu geben? Gilt die Abmachung auch wenn sein Personal dieses Modul einbaut oder erhalten Sie die Prämien oder Gewinnbeteiligung nur für Module die Sie selber eingebaut haben. Wie wollen Sie gegen einen Vertragspartner rechtssicher vorgehen der vertragsbrüchig wurde und wie wollen Sie die Abmachungen ohne Schriftsatz beweisen?
Bei Gericht wird der Richter entscheiden müssen auf Grundlage der Aussagen beider Vertragsparteien und letztendlich steht Aussage gegen Aussage also „in dubio pro reo“ ;)
Ein Problem wird wohl sein das Sie Ihre Idee (Produkt) schützen können sodass Sie völlig gefahrlos einer Firma, noch vor einer möglichen Vertragsunterzeichnung, Ihr Produkt anbieten können ohne das diese Ihr Produkt benutzt und Sie aussen vor stehen. Sollten Sie keine Möglichkeiten haben Ihr Produkt schutzrechtlich abzusichern, müssen Sie eben andere Vertrauen und hoffen das Sie es mit einem ehrlichen Menschen zu tun haben der Ehrgefühl hat und ihnen bei der Umsetzung Ihrer Idee zur Seite steht und unterstützt. Es sind ja nicht alle Menschen hinterlistig und gemein ;)
Sobald Sie dann dieser Firma Ihr Produkt vorgestellt haben und diese mit Ihnen zusammenarbeiten will sollte aber spätestens jetzt ein Vertrag aufgesetzt werden um auch in diesem Bereich eine Rechtssicherheit im beidseitigen Interesse zu haben. Sie müssen dieser Firma ja nicht sagen das dies im Moment Ihre einzige Idee ist, die Vorfreude auf weitere Produkte Ihrerseits können auch Berge versetzen ;)
Immobilienhai
27.02.2006, 16:47
Ich denk Ihr Patent wurde bereits offengelegt? Eine Offenlegungsschrift setzt aber eine vorherige Patentierung voraus!?!
Unabhängig vom Verfahrensstand wird die Patentameldung in der Regel 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offengelegt (§31 Abs. 2 Nr.2 PatG).
Ich weiss jetzt nicht ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie wollen also, nehmen wir mal das Produkt eines elektrischen Garagentor, eine Steuerung entwickeln die der Hersteller des elektrischen Garagentors bei Ihnen kaufen soll, weil Sie diese herstellen wollen, und von Ihnen einbauen lässt.
Mir würde sich dann erst einmal die Frage stellen wie die andere Firma Ihr Produkt vorher verkauft hat bzw. mit was das elektrische Garagentor vorher geöffnet wurde.
Der Teil des Produktes der dafür verantwortlich ist dass das elektrische Garagentor geöffnet werden kann ist dann wohl nach Ihrer Sicht so schlecht das dieser Teil ausgetauscht werden müsste mit Ihrem verbesserten oder neuen Produkt.
Eigentlich will ich nur ein Modul verkaufen, dass es ermöglicht das Garagentor an den PC anzubinden und dann von überall steuern zu können.
Handelt es sich um ein Software oder Hardwareprodukt bei Ihrer Idee?
Hauptsächlich Hardware (Auf einem Mikrocontroller muss natürlich auch ein wenig Software laufen)
Wie soll ich diese Frage objektiv beantworten? Ich kenne weder Ihr Produkt noch die Firma/en denen Sie Ihr Produkt anbieten wollen. Ich weiss nicht wie lange Sie schon geschäftlich tätig sind aber Erfahrungen aus meiner Selbstständigkeit haben mich gelehrt keine Geschäfte ohne Vertrag zu machen.
Ich bin selber noch Student. Also Geschäfte ohne Vertrag würde ich auch nicht machen, aber mal anklopfen und fragen ob interesse besteht?
Oder gibt es sowas wie ein "Stillschweigeabkommen" ?
"Ich habe ein Produkt was sie interessieren könnte, ich rede aber erst drüber wenn sie mir vertraglich zusichern, dass sie mit niemanden drüber sprechen"
Sobald Sie dann dieser Firma Ihr Produkt vorgestellt haben und diese mit Ihnen zusammenarbeiten will sollte aber spätestens jetzt ein Vertrag aufgesetzt werden um auch in diesem Bereich eine Rechtssicherheit im beidseitigen Interesse zu haben. Sie müssen dieser Firma ja nicht sagen das dies im Moment Ihre einzige Idee ist, die Vorfreude auf weitere Produkte Ihrerseits können auch Berge versetzen ;)
So sehe ich das auch.
Unabhängig vom Verfahrensstand wird die Patentameldung in der Regel 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offengelegt...
Wo bitte steht das?
§31 Abs. 2 Nr.2 PatG
Lesen Sie sich bitte die Paragraphen 30 – 32 PatG nochmals durch ;) Sie haben da was grundlegendes missverstanden was Ihre Aussage über die Offenlegung beim Patentamt sowie Ihrem möglichen Patent nicht gerade aufklärend entgegensteht.
http://transpatent.com/gesetze/patg2.html#30
Eigentlich will ich nur ein Modul verkaufen, dass es ermöglicht das Garagentor an den PC anzubinden und dann von überall steuern zu können.
Dann sollte es doch kein Problem sein für Ihre Idee ein Verfahrenspatent einzureichen, vorausgesetzt natürlich das Ihre Idee neu ist und noch nicht dem Stand der Technik entspricht. Oder gibt es das Modul bereits und Sie wollen sich nur anbieten es einbauen zu wollen?
Oder gibt es sowas wie ein "Stillschweigeabkommen" ?
So etwas gibt es und heißt Verschwiegenheitserklärung.
"Ich habe ein Produkt was sie interessieren könnte, ich rede aber erst drüber wenn sie mir vertraglich zusichern, dass sie mit niemanden drüber sprechen"
Naja, ein wenig anders sollten Sie schon an die Sache rangehen. Wieso sollte der Firmeninhaber seine kostbare Zeit opfern um mit Ihnen zu reden? Sie müssen ihn neugierig machen ohne das Produkt so zu beschreiben das er Sie dafür nicht mehr braucht und das ist sicherlich nicht so einfach wie einige denken :)
Leider sind Sie nicht darauf eingegangen was Ihr Produkt und das bereits vorhanden Produkt trennt, Kostengünstiger? Stabiler? Schnellerer einfacherer Einbau? Nicht so Fehleranfällig? Kleiner? Effizienter? Usw.
Beispiel:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
mit Interesse habe ich Ihre Firmenseite inspiziert. Bei meiner Visite auf Ihren Seiten ist mir ein Modul aufgefallen dessen Bauweise und Funktionalität ich vor kurzem perfektioniert habe. Die Herstellung dieses Modules wäre kosteneffizienter und zudem Stabiler. Der Einbau müsste nicht mehr über den Umweg xxxxxxx und xxxxx erfolgen sodass zusätzlich eine geringere Arbeitszeit bei der Integration meines Moduls in Ihrem Produkt von Nöten wäre. Nach meinen Recherchen habe ich herausgefunden das Kundenspezifische Wünsche bisher noch nicht berücksichtigt wurden. Ausserdem häufen sich Ausfallzeiten durch Kurschlussverhalten im Bereich xxxxx xxxxx, auch diese Problematiken habe ich in Angriff genommen und zu meiner Zufriedenheit beseitigt.
Gerne würde ich mich mit Ihnen einmal persönliche über mein Modul unterhalten wollen. In Anbetracht der momentanen Entwicklungsphase wäre allerdings unabdingbar das Sie mir zu diesem unverbindlichen Gesprächstermin bzw. bevor ich Ihnen weitere tiefgreifendere Informationen bezüglich meines neuen Moduls zukommen lasse eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben die besagt das Sie über die erhaltenen Informationen zu meinem Modul stillschweigen bewahren werden. Verschwiegenheitserklärungen sind im Innovationsbereich gang und gebe.
Ich hoffe ich konnte Sie neugierig machen sich einmal in einem kurzem Gespräch meine Idee etwas ausführlicher anzuhören. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Stefan R. aus H an der S
So etwas in der Art jedenfalls, neugierig machen eben ohne alles vorher zu verraten ;)
Natürlich dürfen Sie auch nicht den Kostenfaktor aus dem Auge verlieren. Um einmal eine Zahl ins Feld zu werfen:
Das momentane Produkt mit Steuerung kostet 400 Euro. Durch den wechseln auf Ihren Produkt würde die Firma 70 Euro einsparen. Anhand dieser 70 Euro würde sich dann Ihr Anteil berechnen lassen. Wenn Ihr Produkt keine finanziellen Einsparungen bieten würde sehe ich kaum Möglichkeiten das eine andere Firma Ihre Strukturen, Einkauf, Verkauf, Werbung usw. ändert, denn auch eine kleine Struckturänderung kosten Geld und Aufwand welches möglichst schnell wieder reingefahren werden bzw. sich auch lohnen muss.
Edit
Natürlich ist eine VE auch kein Garant das der Gegenüber sein Wort hält. Im Falle eines Verstoßes wären Sie auch in der Beweispflicht demjenigen nachzuweisen das er sich nicht an diese VE gehalten hat was sich als schwerer erweist als man denkt. Wenn Ihr Produkt aber gut und brauchbar ist sehe ich keinen Grund wieso Sie diese Firma nicht als Geschäftspartner gewinnen sollten. Wollt es halt nur nochmal dazu schreiben!
Immobilienhai
27.02.2006, 20:51
Wo bitte steht das?
Der Satz steht genau so im "Merkblatt für Patentanmelder" (p2791), das kann man sich auf der Homepage des dpma herunterladen. :)
http://www.dpma.de/formulare/p2791.pdf (Seite 10)
Desweiteren steht dort: "Dies geschieht durch Veröffentlichung des Offenlegungshinweis im Patentblatt (§ 32 Abs. 5 PatG) und Herausgabe der Anmeldungsunterlagen als "Offenlegungsschrift" (§ 32 Abs. 2 PatG). Die Offenlegung hat zur Folge, dass jedermann freie Einsicht in die Akten der Patenanmeldung nehmen kann."
Ich hab gerade nochmal nachgesehen, ich habe bezüglich meiner Patentanmeldung eine Offenlegungsschrift erhalten. In der Offenlegungsschrift steht auch, dass ich den Prüfungsantrag gestellt habe.
Also ich glaube wir reden irgendwie aneinander vorbei, oder ich versteht irgendwas total falsch... :confused: :D
Dann sollte es doch kein Problem sein für Ihre Idee ein Verfahrenspatent einzureichen, vorausgesetzt natürlich das Ihre Idee neu ist und noch nicht dem Stand der Technik entspricht. Oder gibt es das Modul bereits und Sie wollen sich nur anbieten es einbauen zu wollen?
Ein Patent hab ich ja Anfang 2004 eingereicht, ich gehe aber nicht mehr davon aus, dass es mir erteilt wird (Stand der Technik...)
Naja, ein wenig anders sollten Sie schon an die Sache rangehen. Wieso sollte der Firmeninhaber seine kostbare Zeit opfern um mit Ihnen zu reden? Sie müssen ihn neugierig machen ohne das Produkt so zu beschreiben das er Sie dafür nicht mehr braucht und das ist sicherlich nicht so einfach wie einige denken :)
Klingt logisch ;)
Leider sind Sie nicht darauf eingegangen was Ihr Produkt und das bereits vorhanden Produkt trennt, Kostengünstiger? Stabiler? Schnellerer einfacherer Einbau? Nicht so Fehleranfällig? Kleiner? Effizienter? Usw.
Die Garagentorsteuerung, um bei dem Beispiel zu bleiben, lässt sich an den Computer anschließen.
Ich will der Firma ein Modul verkaufen, dass es ermöglicht ihre Geräte an den Computer anzuschließen oder meinetwegen auch ans Handy (Um auf das Beispiel der beiden Studenten zurückzukommen).
Danke für die Briefvorlage, die hilft mir schonmal!
edit:
Soll ich Ihrer Meinung nach in den Brief schreiben, dass ich noch Student bin und ich plane mich mit einem guten Freund selbständig zu machen um dieses Modul zu vertreiben?
Vor was schützt mich eine Verschwiegenheitserklärung, genau? Was darf die Firma und was nicht? Und wie wird festgelegt, über was unter diese Verschwiegensheitserklärung fällt?
Also ich glaube wir reden irgendwie aneinander vorbei, oder ich versteht irgendwas total falsch...
Sorry, ich war auf einem anderen Boot! Ist schon korrekt das nach 18 Monaten die Offenlegungsschrift ausgehangen wird egal wie der momentane Stand der Bearbeitung ist, ich wollt Sie jetzt nicht verunsichern.
Mir kam die ganze Geschichte nur etwas seltsam vor aber nun habe ich den Sachverhalt verstanden. Die Sache war nämlich die, das ich nicht verstanden habe wie Sie bereits wissen können, oder glauben wissen zu können, das Ihre Anmeldung nicht durch geht. Ich versuch Ihnen mal meine Denkweise zu erklären damit Sie verstehen was ich dachte und deshalb durcheinander kam.
In der Regel wird ja die Idee als Patent abgegeben. Danach folgt der erste Prüfbericht mit mögliche Entgegenhaltungen die aus der Welt geschafft werden müssen. Kommt man bei der Überarbeitung zu dem Schluss das eine Fortführung der alten Anmeldung nicht mehr Zeitgemäß ist, hat man die Möglichkeit innerhalb von 15 Monaten die komplette Anmeldung so zu überarbeiten das die alte Anmeldung, also die mit den ganzen Entgegenhaltungen, quasi zurückgezogen wird und eine Nachanmeldung einreicht auf Bezug der inneren Priorität. D.h., zum einen verhindern Sie das die alte Anmeldung nicht als Offenlegungsschrift veröffentlicht wird und somit neuheitsschädlich Ihrer neuen Nachanmeldung entgegenstehen kann und zum anderen können Sie anhand der Überarbeitung dort Ihre gewonnenen Erkenntnisse einbringen sodass zumindest die neuen Erkenntnisse sowie das was nicht bemängelt wurde gesichert werden kann. Dies ist natürlich nur von einem Fachmann machbar aber Sie sagten ja das Sie für Ihre Anmeldung einen Anwalt hinzugezogen haben.
Hat er Sie auf diese Möglichkeiten hingewiesen? Natürlich kenne ich die Strategie Ihrer Anmeldung nicht und ich will mich da auch nicht einmischen aber so denke ich ist der normale Weg den man gehen sollte. Ist mit der alten Anmedlung kein Blumentopf zu gewinnen, zieht man sie zurück und stellt sicher das sie nicht zum Stand der Technik gehören wird. Ich mein, ein Teilsieg ist doch besser als ohne was da zu stehen. Deshalb habe ich diese Vorgehensweise mit Ihrer Anmeldung nicht so richtig nachvollziehen können. Ist nämlich nach dem Prüfbericht bereits fast klar das man kaum was rausholen kann, geht man eben den Weg, wenn man da Möglichkeiten sieht, der Nachanmeldung und zieht die alte zurück. Hätten Sie nämlich eine Nachanmeldung abgegeben wäre die alte Anmeldung nicht offen gelegt worden und würde dann auch nicht zum Stand der Technik werden. Ich hoffe ich habe mich jetzt einigermaßen verständlich ausgedrückt ;)
Ein Patent hab ich ja Anfang 2004 eingereicht, ich gehe aber nicht mehr davon aus, dass es mir erteilt wird (Stand der Technik...)
War das im ersten Prüfbericht schon klar und haben Sie den ersten Prüfbericht noch innerhalb der Prioritätszeit erhalten?
Danke für die Briefvorlage, die hilft mir schonmal!
Freut mich wenn es Ihnen weiterhilft, machen Sie aber nochmal eine Korrektur, so ganz Fehlerfrei ist der nicht ;) dieses Schreiben sollte eigentlich nur verdeutlichen was ich meine. Sie erkennen das ich diese Firma zwar etwas erzähle aber um was es genau geht erfährt diese nicht und das ist eben die Kunst, jemanden neugierig auf etwas zu machen ohne den Inhalt zu verraten sodass er um ein Gespräch kaum noch rum kommt.
Soll ich Ihrer Meinung nach in den Brief schreiben, dass ich noch Student bin und ich plane mich mit einem guten Freund selbständig zu machen um dieses Modul zu vertreiben?
Hehe, also ein wenig müssen Sie auch schon selber machen ;) wägen Sie doch am einfachsten ab was Ihnen als Geschäftsführer besser gefallen würde. Versetzen Sie sich in die Lage des Geschäftsführers und stellen Sie sich vor wie der Brief aussehen müsste damit Sie einem Unbekannten ein Gesprächstermin geben würden und genau so formulieren Sie ihn dann auch.
Vor was schützt mich eine Verschwiegenheitserklärung, genau? Was darf die Firma und was nicht? Und wie wird festgelegt, über was unter diese Verschwiegensheitserklärung fällt?
Also eine Verschwiegenheitserklärung kann vielfältig gestalten werden und die Möglichkeiten begründet der Inhalt. Am besten Sie googeln mal nach Verschwiegenheitserklärung, Aufbau, Inhalt, da spuckt Ihnen google eine ganze Menge aus und dann sehen Sie auch was eine Verschwiegenheitserklärung ist, kann und wovor Sie schützen KANN. Wie gesagt, sollte sich die Gegenseite nicht an den Inhalt halten, müssen Sie dies der Gegenseite beweisen! Und das ist sehr sehr schwer! Eine weitere Schwierigkeit besteht darin da Ihr Gegenüber selber an solchen Dingen forscht oder in naher Zukunft selber Anmeldungen in diesem Bereich durchführen wird oder es vorhat. Dann wird er Ihnen natürlich keine solche VE unterschreiben da er sonst sich selber blocken würde. Also überlegen Sie sich schon einmal einen Plan B falls der Geschäftsführer zwar ein Gespräch haben jedoch keine VE abgeben will :)
Immobilienhai
28.02.2006, 18:42
Das mit der Patentanmeldung ist alles andere als optimal gelaufen. Den Prüfungsantrag habe ich viel zu spät beantragt, einen Patentanwalt viel zu spät hinzugezogen.
Der Patentanwalt wird sich in den nächsten Tagen melden...mal sehen was der sagt.
Wie gesagt, ich rechne nicht mehr mit einem Patent.
Freut mich wenn es Ihnen weiterhilft, machen Sie aber nochmal eine Korrektur, so ganz Fehlerfrei ist der nicht ;)
Hab ich schon gemerkt :D Aber wenigsten habe ich schonmal ein Ansatz :)
Hehe, also ein wenig müssen Sie auch schon selber machen ;) wägen Sie doch am einfachsten ab was Ihnen als Geschäftsführer besser gefallen würde. Versetzen Sie sich in die Lage des Geschäftsführers und stellen Sie sich vor wie der Brief aussehen müsste damit Sie einem Unbekannten ein Gesprächstermin geben würden und genau so formulieren Sie ihn dann auch.
Ja ok, ich bin da aber ziemlich unsicher, nicht das ich was gravierendes falsch mache.
Also überlegen Sie sich schon einmal einen Plan B falls der Geschäftsführer zwar ein Gespräch haben jedoch keine VE abgeben will :)
Ich werde mal ein paar Firmen anschreiben, mal gucken was die so antworten.
Ich meld mich dann wieder :D
edit:
Am besten Sie googeln mal nach Verschwiegenheitserklärung, Aufbau, Inhalt, da spuckt Ihnen google eine ganze Menge aus und dann sehen Sie auch was eine Verschwiegenheitserklärung ist, kann und wovor Sie schützen KANN.
Soll ich einen vorgefertigte Erklärung mitschicken?
Ja ok, ich bin da aber ziemlich unsicher, nicht das ich was gravierendes falsch mache.
Wichtig ist das Sie nichts überstürzen! Informieren Sie sich erst einmal was genau in solch eine Verschwiegenheitserklärung rein kann und was nicht. Sollte die VE z.B. gegen die guten Sitten verstoßen oder zu sehr einschränken kann im Klagefall die Gültigkeit auch angezweifelt und somit für nichtig erklärt werden.
Soll ich einen vorgefertigte Erklärung mitschicken?
Zum einen bezweifle ich mal das Sie eine im Netz finden werden die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist zum anderen könnten Sie die Urheberrechte des Autors verletzen und dann haben Sie richtige Probleme am Hals wenn so etwas herauskommt. Sollten Sie nun garnicht wissen wie man solch eine aufsetzt und formuliert sollten Sie vielleicht die Hilfe eines erfahrenen Anwalts hinzuziehen der das für Sie erledigt. Achten Sie aber darauf das Sie keine Summen nennen bei dem Anwalt sonst ergibt die Summe die Berechnungsgrundlage für den Preis der VE.
Beispiel:
... Im Falle einer Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe von .........,.. Euro fällig.
Sagen Sie ihm das Sie noch nicht genau wissen was Sie da eintragen werden und die Summe dann selber erst einmal ermitteln müssen ;)
Sollten keine Summen in solchen Verträgen und oder Vereinbarungen reingeschrieben werden wird eine Standartsumme als Berechnungsgrundlage genommen, ich glaube diese sind 4.000 Euro. Damit wird Ihre VE auch nicht ganz so teuer was bedeuten würde das Sie diese mit Glück für etwa 150-200 Euro erhalten könnten, dann aber eine die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wenn nicht schreiben Sie mich einfach mal an und ich frage meinen Anwalt ob er für Sie so etwas aufsetzt, den kenne ich und er zieht einem auch nicht das letzte Hemd aus :)
Und gleich mitschicken würde ich solch eine Erklärung auch nicht. Weisen Sie aber höflich darauf hin das eine VE abgegeben werden muss um den momentanen Entwicklungsstand und mögliche Erweiterungsanmeldungen nicht zu gefährden. Am Tag des Termins halten Sie dann kurz „Smaltalk“ und kommen dann ganz sanft zur Sache. Fangen also an das Thema anzusprechen ohne etwas zu verraten und sobald Sie merken das Interesse besteht und nun die wirklichen Informationen rausgeholt werden müssen, die Sie bis jetzt versteckt hielten, zücken Sie die VE ;)
Sanft und nett eben :)

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