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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schüler hat Idee, aber nicht sicher ob man sowas machen kann



stefan_23
10.02.2006, 00:06
Hallo.
Ich bin neu hier.
Bin noch Schüler (17 Jahre alt). Ich weiß nicht ob dies ins Erfinderforum passt weil es eigentlich keine Erfindung sondern eine Verbesserung ist. Ich experementiere oft mit elektronischen Schaltungen für Musikinstrumente. Ich habe eine einfache AudioSchaltung, die ich im Internet gefunden habe (nichts spezielles; keine markenschaltung usw.), gebaut und verbessert (ich habe ein paar Bauteile ausgetauscht).Diese AudioSchaltung wird nicht sehr oft verkauft weil sie in diesen Einsatzgebiet, wo ich sie verwenden will bzw.vermarkten will noch ziemlich unbekannt ist.

Bin noch Noob, deshalb kommen Noob fragen jetzt. Sorry.

1. Wo könnte ich herausfinden, ob diese Schaltung patentiert ist ?
2. Wir nehmen mal an die Schaltung ist patentiert, aber ich habe ein paar Bauteile verändert; Funktionprinzip ist jedoch geblieben. Gibt es eine Möglichkeit sie zu vermarkten (EBAY) ?
3. Ich sehe Leute bei ebay, die auch nachgebaute-audio Schaltungen verkaufen. (Deshalb bin ich auch auf die Idee gekommen, wenn das einer kann; warum kann ich es dann nicht ?) Was haben sie gemacht ? Ich kann sagen, dass einige von den Schaltungen patentiert sind, aber die Leute verkaufen sie einfach und haben keine Probleme.

Um genauer zu sein ist es eine Schaltung die den Frequenzgang verändert. Solche Schaltungen findet man in allen möglichen elektronischen Verstärkern, usw.

Ich wollte eigentlich eine kleine Serienproduktion machen, d.h ich stelle die Schaltung selbst her und verkaufe sie bei ebay. Was muss ich da beachten ?

Wenn ich jetzt z.B nur eine verkaufen will dann kann ich es ja auch direkt gleich als privater verkäufer machen. Ich weiß aber nicht ob es zulässig ist als privater Verkäufer z.B 5 Stück pro Monat zu verkaufen ? Warscheinlich nicht

Na ja, ich wäre sehr Froh über ein paar Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan

Rainer
10.02.2006, 12:06
Hallo Stefan,

da es sich bei Ihrer Anfrage um bereits vorhandene „Erfindungen“ bzw. Schutzrechte handelt kann man Ihnen keinen objektiven Ratschlag geben. Das einzige was machbar wäre, wäre ein Schuß ins blaue und so etwas mache ich nicht. Ich kann Ihnen empfehlen das Sie in den einschlägigen Patent Datenbanken nach den Schaltungen recherchieren – Prior Art bzw. Stand der Technik - ob und inwieweit diese geschützt sind. Sämtliche Neuerungen die die Voraussetzungen für eine Patentierung genügen können Sie dann als Schutzrecht anmelden.


§ 1 [Patentfähige Erfindungen]
(1)Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.

...


§ 4 [Erfinderische Tätigkeit, Erfindungshöhe]
Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Gehören zum Stand der Technik auch Unterlagen im Sinne des § 3 Abs. 2, so werden diese bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht in Betracht gezogen.

Es ist aber in Ihrem Fall dringendst geboten das Sie einen Fachanwalt konsultieren da Sie sich mit bereits auf dem Markt befindlichen Produkten auf dünnem Eis bewegen, erst Recht auch dann wenn Sie selbst keine Ahnung haben wie Sie Ihre Erweiterungen bzw. Verbesserungen aus den bereits vorhandenen Produkten raus eruieren können.

Am Rande:

Wenn Sie vorhaben ein geschütztes Produkt zu verbessern können Sie dies tun. Sollten Sie dann aber der Meinung sein das Sie, nur weil Sie ein vorhandenes Produkt verbessert haben, dieses Produkt dann unter Ihrem Namen verkaufen dürfen bekommen Sie große Probleme denn das eigentliche Produkt, also Jenes welches ja geschützt ist, bleibt auch weiterhin geschützt.

Beispiel:

Ich bastle mir einen Griff an einem Mikrowellengerät (ob ein Mikrowellengerät patentiert ist weiss ich jetzt nicht) und verbessere es dadurch, (zwar hätte ich dann wohl Probleme dem Patentamtsmitarbeiter auf meine Linie zu bekommen wegen § 1 und § 4, soll aber nur verdeutlichen was ich meine) auch wenn es nur maginär wäre, das ich das Gerät mit einer Hand tragen könnte. Deshalb habe ich aber dann keinen Schutz für das Mikrowellengerät, welches es ja schon gibt, sondern nur für den Griff den ich an das Mikrowellengerät gebastelt habe. Natürlich gibt es auch schon Griffe in ausreichender Anzahl, die Kombination von Mikrowellengerät und Griff sowie die dadurch entstandene Verbesserung des Tragekompforts wären aber neu. Sollte ich nun diesen Griff an diesem Mikrowellengerät patentiert bekommen kann ich den Inhaber des Schutzrechtes für Mikrowellengeräte anschreiben und ihm vorschlagen das er auch an seine Mikrowellengeräte diesen Griff anbringen darf wenn er mir hierfür z.B. Lizenzgebühren entrichtet.

Ich hoffe Sie verstehen was ich meine, wenn nicht fragen Sie einfach nochmal nach ;)

Hartmut Cronenberg
14.02.2006, 17:32
Hi Stefan!
Vielleicht eine gute Idee: es war doch etwas Fertiges, mit dem Sie anfingen? Es müßte herauszufinden sein, wer das gebaut hatte. Ich würde den Hersteller kontakten und
ihm vorschlagen, mit dem neuen Bauteil eine neuen Serie herzustellen.
Am Verkauf der neuen Teile müßte er sie dann %ual beteiligen (vorher einen Vertrag
darüber schreiben).
Viel Glück dabei!

Rainer
14.02.2006, 18:34
Hallo Hartmut,

verwechseln Sie da nicht etwas? Wichtig ist nicht der Hersteller des Produktes, zumindest jetzt noch nicht! Viel dringender ist die Frage ob das bereits vorhanden Produkt bereits durch irgendwelche Schutzrechte gesichert wurde. Sollte dies nämlich der Fall sein kann der Hersteller, wenn er nur ein Lizenznehmer ist, darüber nicht entscheiden wie ein von einem anderen geschütztes Produkt verändert werden könnte, geschweige daran selber Hand anlegen. Dieses Recht steht ausschließlich dem Rechteinhaber zu auf dessen Firma oder Namen das Produkt geschützt wurde!

Zum anderen stellt sich mir zum einen die Frage wie man einen Vertrag ausformulieren soll wenn man vorher nichts über dessen Inhalt (Produkt, Verbesserung bestehender Produkte, neue Innovation ect.pp) verraten kann? Zum anderen wäre die Frage offen ob es Firmen gibt die die Katze im Sack kaufen.

Ich denke ein recherchieren in den Datenbanken und danach entscheiden ob man auf diese Verbesserung dann ein Schutzrecht beantragt wäre sinnvoller weil sicherer. Manchmal ist eine Verbesserung auch nicht wert das sie extra geschützt werden sollte, nämlich dann wenn das bereits vorhandene Produkt die Reife hat auch autonom vertrieben zu werden. Ist halt dann eine Abwägungssache meiner Meinung nach.

Ist die Verbesserung aber so gravierend das mit der Verbesserung das Produkt selber noch einmal am Markt gepusht werden kann sind Verhandlungsgespräch mit dem Schutzrechtsinhaber des alten Produktes sowie mit dem Hersteller des Produktes sinnvoll aber ohne Absicherung wäre ich ehrlich gesagt nicht bereit meine Idee Preis zu geben. Ist vielleicht auch eine Sache des Vertrauens, dennoch, ohne Schutzrecht bewegt man sich auf schmalem Grad und kann ganz fies auf die Schnauze fliegen.

Ich für mein Teil möchte nicht das Stefan in diesen jungen Jahren schon solch eine schlechte Erfahrung mit Erwachsenen im Geschäftsleben hat :huh: :kaffeetri

Manchmal allerdings ist einem auch das Glück holt...nämlich dann wenn Schutzrechte ihre Gültigkeit verlieren ;)

Hartmut Cronenberg
15.02.2006, 16:06
....nicht das Stefan .... schon solch eine schlechte Erfahrung mit ...
Will ich auch nicht, obwohl gut wäre, er erfährt schnell, daß er "mächtige Gegner" bekommt. Im Besonderen weiß ich, daß gerade junge Leute ziemlich gut darin sind, mit neuen Ideen ein start-up zu machen.

...verwechseln...(?) Wenn er (Hersteller) das Produkt fertigt und verkauft, kann ich davon ausgehen, daß nicht ich es prüfen muß, ob er ein Schutzrecht inne hat. Darf er sein Produkt nicht anders bauen - ist Stefan schon beim ersten Hersteller genau richtig!
Aber fragen muß er schon. Er weiß dann vielleicht, daß er seine neue Sache nicht bauen kann, wie er denkt. Bestenfalls müßte er die Sache weiter entwickeln (nochmal umbauen oder anders funktionieren lassen).

...wie man einen Vertrag ausformulieren soll...
Da denke ich an Vertragsfreiheit (BGB). Stefan kann hineinschreiben, was er hat und was er möchte. Dann geht er zum Hersteller und hat das Recht zur Verhandlungsfreiheit. Der H. wird bestimmt sagen, ob er will oder nicht. Bzgl......die die Katze im Sack....hat der Hersteller auch eine, z.B. wenn du mir die Idee sagst, unterschreibe ich!

...recherchieren in den Datenbanken...Recherchieren ist für uns Profis sicherlich einfach, aber Stefan und er bei so einer schwierigen Materie...(ohne ihn herabsetzen zu wollen!). Klar, er muß nachschauen (gut ist http://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/
Doch das wie und wo und wie intensiv, das sagt ihm keiner (jedenfalls ich erinnere mich noch gut an meine ersten Gehversuche dabei; es war ziemlich zeitaufwändig!).

...Ich wollte eigentlich eine kleine Serienproduktion machen, d.h ich stelle die Schaltung selbst her und verkaufe sie bei "ebay". Was muss ich da beachten ?
...kam von Stefan. Vom unbefangenen Schülerstandpunkt aus: mach es und lass dich nicht erwischen... ernsthaft: wer etwas verkauft, ist steuerpflichtig und das hängt von den Einnahmen ab.
Dann: was DU bei der Versteigerung anbietest, muß erstmal ICH finden (suchen wollen). Auch "ebay" hat etwas mit Recherche zu tun - und ich finde nur, was jemand ins Internet geschrieben hat!
Gut wäre für Stefan, wenn du eine eigene Seite baust und deine neue Schaltung in allen Vorzügen der Anwendung beschreibst, ohne die Datails zu sagen (ich weiß auch nicht, was genau in einer Kaffeemaschine vorgeht, kaufe sie aber öfter...). Dann bleibt wenigstens die Hoffnung, daß irgendwer zu dir kommt.

Rainer
15.02.2006, 18:18
Wenn Stefan ein Produkt verbessert was schon auf dem Markt ist wo er aber nicht weiss ob dieses Produkt durch Schutzrechte gesichert ist, wie soll er dann wissen ob er Patente verletzt?

In diesem Szenario gibt es momentan nur drei Schritte:

1. Recherchieren wie der Stand der Technik ist

2. Recherchieren in wie weit das vorhanden Produkt „noch“ (wenn überhaupt) komplett gesichert ist

3. Recherchieren in wie weit die Neuerung geschützt werden kann im Zusammenspiel mit dem Stand der Technik.


...wie man einen Vertrag ausformulieren soll...
Da denke ich an Vertragsfreiheit (BGB). Stefan kann hineinschreiben, was er hat und was er möchte. Dann geht er zum Hersteller und hat das Recht zur Verhandlungsfreiheit.

Vertragsfreiheit nach BGB ist schön und gut, wie sieht es aber aus wenn Sittenwidrigkeit ins Spiel kommt? So einfach wie Sie es darstellen ist das sicher nicht!


Der H. wird bestimmt sagen, ob er will oder nicht. Bzgl......die die Katze im Sack....hat der Hersteller auch eine, z.B. wenn du mir die Idee sagst, unterschreibe ich!

Und was macht Stefan wenn er dem Hersteller die Idee vor der Unterschrift erzählt und der Hersteller dann nicht unterschreibt?


Recherchieren ist für uns Profis sicherlich einfach,

Ich schließe mich da erst mal aus denn ein Recherche Profi bin ich nicht ;)


Doch das wie und wo und wie intensiv, das sagt ihm keiner

Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentierung erhöhen sich proportional mit der Intensität des Recherchierenden. Natürlich setzt dies Vorkenntnisse und Erfahrung voraus. Das wie und wie intensiv wäre somit geklärt. Nun noch das wo dies wird hier behandelt: http://www.erfindermarkt.de/forum/showthread.php?t=189


om unbefangenen Schülerstandpunkt aus: mach es und lass dich nicht erwischen... ernsthaft: wer etwas verkauft, ist steuerpflichtig und das hängt von den Einnahmen ab.
Dann: was DU bei der Versteigerung anbietest, muß erstmal ICH finden (suchen wollen). Auch "ebay" hat etwas mit Recherche zu tun - und ich finde nur, was jemand ins Internet geschrieben hat!

Aber bitte erst nachdem sichergestellt wurde das mit dem „neuen“ Produkt keine Rechte verletzt werden bzw. Lizenzabkommen mit allen beteiligten abgeschlossen wurden. Ansonsten kann man selbst noch Jahre nach einer Patentverletzung zur Rechenschaft gezogen werden und dann geht's um Schadensersatzansprüche bis mindestens im sechsstelliger Höhe oder sogar Höher.


Gut wäre für Stefan, wenn du eine eigene Seite baust und deine neue Schaltung in allen Vorzügen der Anwendung beschreibst, ohne die Datails zu sagen (ich weiß auch nicht, was genau in einer Kaffeemaschine vorgeht, kaufe sie aber öfter...). Dann bleibt wenigstens die Hoffnung, daß irgendwer zu dir kommt.

Aber nicht bevor abgecheckt wurde in wie weit das Produkt geschützt ist!!!!

Lieber Hartmut, versuchen Sie mal einen Nike Turnschuh mit einem von Ihnen erfunden Innenfutter auf Ihrer Homepage zu verkaufen, anzubieten oder auch nur für kommerzielle Verwertung zu bewerben. So schnell wie die Seiten wieder verschwinden müssen können Sie garnicht handeln. Hinzukommen dann wohl noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung in mindestens fünfstelliger Höhe auf Sie zu.

Hartmut Cronenberg
16.02.2006, 17:25
Guten Tag Stefan (wäre schön, zu hören, ob Sie unsere Tips lesen...)
Guten Tag Rainer Dahlmann!
zu Ihren Gedanken:
......wenn Sittenwidrigkeit.......da hört alles auf - irgendwo muß ich mich auf unser Recht schon verlassen; oder mit einem guten Anwalt verheiratet sein...

.......wenn er dem Hersteller die Idee vor der Unterschrift erzählt......dann hat Stefan hier im Forum etwas nicht verstanden!

.......Recherche Profi bin ich nicht........Na, na, nicht so bescheiden sein! Sie geben hier ganz tolle Hinweise preis; irgendwo her kommen die doch!

.........setzt dies Vorkenntnisse und Erfahrung voraus.......läuft immer darauf hinaus: hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner (oder hier die Forumbeiträge) - ich hob darauf ab, daß die Vorgehensweise und das organisieren seiner gefundenen Beiträge nirgends "gelehrt" wird und jeder fast immer von Vorne beginnt.

.....Aber bitte erst nachdem sichergestellt wurde......wieder diese Thematik. Ich möchte Stefan ermuntern, einfach zu beginnen und nicht erst "jahrelang" irgendwelche Bibliotheken durchzulesen. Alles Wesentliche sollte er hier im Forum finden können.

......versuchen Sie mal einen Nike Turnschuh......smile! Aber der Gedanke ist gut - schließlich finden sich auf gewissen Flohmärkten genug Waren in dieser Art, aber die Händler leben noch...
Im Kern geht es wie bei Musik-CDs, was kümmert mich der "Hersteller", ich will die Musik hören! Das gesamte Patentwesen (und Drumherum) wird mit zunehmender Internetver-breitung zur Farce! So, wie Sie Herr Dahlmann hier argumentieren, müßten wir Erfinder dann nicht nur unsere Erfindung schützen, sondern auch alle nur möglichen Variationen?...-sorry, ich mach mir nicht gerne Streß!

....So schnell wie die Seiten wieder verschwinden müssen.....mußte ich gerade durchmachen. Mein privates Fotoalbum hat ein Nachbar per einstweiliger Verfügung an den Provider blockieren lassen, weil sein Junge neben meinem zu sehen war, ich aber nicht des Vaters Zustimmung (Patent...) hatte.

So gesehen ist kompliziert nicht das Erfinden, sondern das anschließende Veröffentlichen. :eek:

Rainer
16.02.2006, 18:55
......wenn Sittenwidrigkeit.......da hört alles auf - irgendwo muß ich mich auf unser Recht schon verlassen; oder mit einem guten Anwalt verheiratet sein...

Verlassen Sie sich auf die einschlägigen Gesetze bzw. so wie sie veröffentlicht sind, können Sie sich gleich einen Strick nehmen ;) Wie dick meinen Sie sind die Bücher die Anwälte haben und zu jedem Paragraphen z.B. im BGB Erläuterungen geben?


.......wenn er dem Hersteller die Idee vor der Unterschrift erzählt......dann hat Stefan hier im Forum etwas nicht verstanden!

Sie schrieben doch weiter oben:


Vielleicht eine gute Idee: es war doch etwas Fertiges, mit dem Sie anfingen? Es müßte herauszufinden sein, wer das gebaut hatte. Ich würde den Hersteller kontakten und
ihm vorschlagen, mit dem neuen Bauteil eine neuen Serie herzustellen.

Ich selber kenne die Leute nicht die hier ihre Fragen stellen, von daher kann ich auch nicht davon ausgehen das alle hier wissen das man erst seine Idee sichern muss (wenn es denn überhaupt was zu sichern gibt) bevor man anderen, egal wen (ausser einem Fachanwalt), etwas über seine Idee verrät.


........setzt dies Vorkenntnisse und Erfahrung voraus.......läuft immer darauf hinaus: hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner (oder hier die Forumbeiträge) - ich hob darauf ab, daß die Vorgehensweise und das organisieren seiner gefundenen Beiträge nirgends "gelehrt" wird und jeder fast immer von Vorne beginnt.

Ganz genau! Ich gehe immer davon aus das andere nicht wissen wie sie nun weiter vorgehen sollen also schieb ich die eine oder andere Info einfach gleich mit rein – wenn ich genügend Zeit habe, deshalb sind meine Beträge auch etwas länger denn ich lege wert darauf auch verstanden zu werden ;)


.....Aber bitte erst nachdem sichergestellt wurde......wieder diese Thematik. Ich möchte Stefan ermuntern, einfach zu beginnen und nicht erst "jahrelang" irgendwelche Bibliotheken durchzulesen....

Dies ist aber Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermarktung! Zum einen sichert einem eine gute intensive Recherche auch mehr Rechtssicherheit bei einer Anmeldung zu. Nichts ist ärgerlicher wenn man ein paar tausend Euro für eine Patentanmeldung ausgibt und sich nachher herausstellt das es die Idee schon seit Jahren gibt. Zum anderen können empfindliche Strafen auf einem zu kommen wenn man nicht ernsthaft recherchiert und der Meinung ist das das Produkt, was man ja rechtmäßig angemeldet hat, neu ist und ungehindert dafür Werbung auf etlichen kommerziellen Seiten machen kann ohne das einem jemand etwas anhaben kann – was immer wieder zu Mißverständnissen führt.


......versuchen Sie mal einen Nike Turnschuh......smile! Aber der Gedanke ist gut - schließlich finden sich auf gewissen Flohmärkten genug Waren in dieser Art, aber die Händler leben noch...

Natürlich leben die Händler noch, die Gefahr auf Flohmärkten mit EigenKreationen auf geschützter Produkte erwischt zu werden sind vielleicht gering, machen Sie dies aber öffentlich im Internet werden diese Dinge für Jahre auch bei so genannten Cache Server gespeichert und können selbst nachdem Sie Ihre Seiten schon lange gelöscht haben noch Jahre über den Cache Dienst aufgerufen werden. Schadensansprüche können selbst noch nach Jahren formuliert werden.

Ein kleiner Hinweis:


§ 33 [Entschädigung für angemeldete Erfindungen]
(1) Von der Veröffentlichung des Hinweises gemäß § 32 Abs. 5 an kann der Anmelder von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wußte oder wissen mußte, daß die von ihm benutzte Erfindung Gegenstand der Anmeldung war, eine nach den Umständen angemessene Entschädigung verlangen; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(2) Der Anspruch besteht nicht, wenn der Gegenstand der Anmeldung offensichtlich nicht patentfähig ist.

(3)Auf die Verjährung finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens ein Jahr nach Erteilung des Patents eintritt. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

Und § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sagt:


§ 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung

Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ohne Rücksicht auf die Entstehung in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Von daher bin ich eher auf Aufklärung fixiert als übereilte Infos weiter zu geben ;) Ist man erst einmal in den Mühlen der Justiz geraten findet man nur schwerlich wieder raus und ist richtig viel Geld losgeworden. Es ist halt alles auch sehr miteinander verzahnt als das man die rechtliche Seite ausser Acht lassen sollte, denn wenn man fällt, fällt man tief.


Im Kern geht es wie bei Musik-CDs, was kümmert mich der "Hersteller", ich will die Musik hören!

Dies wäre dann aber jetzt ein anderer Rechtsbereich als das Patentwesen, obwohl auch hier die Verzahnung recht eng ist, nämlich das Urheberrecht. Wer dies missachtet und erwischt wird ist genauso dranne wie jemand der eine unwissentliche Patentverletzung begeht. Ok, hier kommen dann noch Vorsatz oder Fahrlässigkeit hinzu aber ändert nichts vom Prinzip -> erst erkundigen dann handeln sonst kann es teuer werden ;)


Das gesamte Patentwesen (und Drumherum) wird mit zunehmender Internetver-breitung zur Farce! So, wie Sie Herr Dahlmann hier argumentieren, müßten wir Erfinder dann nicht nur unsere Erfindung schützen, sondern auch alle nur möglichen Variationen?...-sorry, ich mach mir nicht gerne Streß!

Wer macht sich schon gerne Stress? Unterlässt man aber grundlegende Prinzipien kann der Stress noch viel dicker werden. Ich für mein Teil gehe lieber auf Nummer sicher ehe ich mich auf dünnem Eis bewege und es drauf anlege einzubrechen, so etwas geht dann nämlich meistens in die Hose.


...So schnell wie die Seiten wieder verschwinden müssen.....mußte ich gerade durchmachen. Mein privates Fotoalbum hat ein Nachbar per einstweiliger Verfügung an den Provider blockieren lassen, weil sein Junge neben meinem zu sehen war, ich aber nicht des Vaters Zustimmung (Patent...) hatte.

Tja, wie ich schon weiter oben sagte: „Unterlässt man aber grundlegende Prinzipien kann der Stress noch viel dicker werden.“. Interessant wären diese Links für Sie vielleicht bzw. für die Zukunft Ihres Fotografen Lebens:

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Letzterer Link (zu wiki) sind auch die unteren „Weblinks“ sehr interessant!


So gesehen ist kompliziert nicht das Erfinden, sondern das anschließende Veröffentlichen.

Ich hätte es nicht besser ausdrücken können :jump:

Hartmut Cronenberg
17.02.2006, 17:45
Guten Tag, Herr Dahlmann!
.......Bücher die Anwälte haben und zu jedem Paragraphen z.B. im BGB Erläuterungen geben?....und lassen sich gut bezahlen ( http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm ) - diese Leute sind (m)ein Problem, weiß ich.

....bevor man anderen....etwas über seine Idee verrät.....nochmal: Ideen kann man umschreiben.

....wenn ich genügend Zeit habe, deshalb sind meine Beträge auch etwas länger denn ich lege wert darauf auch verstanden zu werden...scheint bei mir zu funktionieren; aber wo bleiben die anderen hier im Forum, z. B. Stefan, über den es hier auch geht?

....sichert einem eine gute intensive Recherche auch mehr Rechtssicherheit...widerspricht aber Ihrem Gedanken: ....Verlassen Sie sich auf die einschlägigen Gesetze...

.......diese Dinge für Jahre auch bei so genannten Cache Server gespeichert und...weiß ich inzwischen, seither verschlüssele ich gewisse Dinge.

.... obwohl er wußte oder wissen mußte....klar, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

.......wenn der Gegenstand der Anmeldung offensichtlich nicht patentfähig ist.....wer macht denn sowas?!

.....Hat der Ersatzpflichtige durch eine...Der ganze Absatz zeigt wieder, wie toll die deutsche Sprache sein kann und die Leute, die sowas "verdrehtes" auch noch verstehen.

....alles auch sehr miteinander verzahnt...mitunter komme ich mir wie ein "Uhrmacher" vor...

...erst erkundigen dann handeln sonst....bange machen?! Besser mit dickem Konto, Augen zu und durch...

......diese Links für Sie....Danke, davon habe ich Ordner voll - ganz in Ihrem Sinne, eine Sache genau zu wissen (als Fotograph). Dennoch, wie ich schrieb, bin ich nicht vor Vätern sicher, die erst unterschreiben und dann hinterpfurzig einstweilige Verfügungen erwirken, weil sie plötzlich die Heiligkeit ihres Knaben entdecken).

Rainer
17.02.2006, 18:48
Hallo Hartmut,


.......Bücher die Anwälte haben und zu jedem Paragraphen z.B. im BGB Erläuterungen geben?....und lassen sich gut bezahlen ( http://www.jurway.de/anwalt/brago.htm ) - diese Leute sind (m)ein Problem, weiß ich.

Die BRAGO ist nicht das Übel, im Gegenteil! Hätten wir diese nicht MÜSSTEN wir die Stundenabrechnungen der einzelnen Rechtsanwälte zahlen und glauben Sie mir, ich kenne einige bei denen geht es ab 450 Euro die Stunde los :)


...Ideen kann man umschreiben.

(...) und somit schlafende Hunde wecken die eigentlich auf diese Schiene nie gefahren wären wenn ich sie vermutlich darauf gebracht hätte sich mit dieser Thematik zu beschäftigen (...) Des weiteren würde es dann wohl ganz schnell, zumindest schneller als sonst, zwei Modelle für eine Problemlösung geben und der Wettbewerbsvorteil wäre somit futsch!


....sichert einem eine gute intensive Recherche auch mehr Rechtssicherheit...widerspricht aber Ihrem Gedanken: ....Verlassen Sie sich auf die einschlägigen Gesetze...

Nur wenn Sie meinen Satz zerstückeln, ich schrieb:


Verlassen Sie sich auf die einschlägigen Gesetze bzw. so wie sie veröffentlicht sind, können Sie sich gleich einen Strick nehmen

Kleiner Unterschied, finden Sie nicht auch ;)


...erst erkundigen dann handeln sonst....bange machen?! Besser mit dickem Konto, Augen zu und durch...

Und andere damit unnötigerweise reicher machen? Nicht mal wenn ich in geld schwimmen würde!


Dennoch, wie ich schrieb, bin ich nicht vor Vätern sicher, die erst unterschreiben und dann hinterpfurzig einstweilige Verfügungen erwirken, weil sie plötzlich die Heiligkeit ihres Knaben entdecken).

Ich bin selbst auch im Fotogeschäft tätig und mache dazu auch so genannte Modelrelease unter anderem wegen § 22 und §23 KUG. Sollten dann einstweilige Verfügungen, wovon ich bisher glücklicherweise verschont blieb, erfolgen muss das Shooting natürlich komplett bezahlt werden. Ich hätte dann nämlich auch Ausgaben sowie einen gewissen Aufwand gehabt welches ich dann natürlich einfordern müsste. Aber darüber spreche ich vorher ausgiebig mit den Modellen die ich ablichten möchte oder die zu mir kommen. So etwas ist natürlich auch Pflicht! Ich hab damit sicherlich keine Probleme da ich ein offenen und vor allem netter Mensch bin :)

Hartmut Cronenberg
20.02.2006, 11:41
Guten Tag, Herr Dahlmann!
Können wir mal über anderes, als über viel Geld (nicht haben) und wieso alles (rechtlich) nicht geht reden? Es soll irgendwo heißen: geht nicht, gibts nicht.

...schlafende Hunde wecken...- das klingt so negativ. Wenn ich "meine Wurst auspacke", klar doch, daß sie kommen. Im Übrigen packe ich sie wohl nur aus, wenn ich "die beste habe". Dann könnte gerne einer neben mir ´was ähnliches zum schnuppern bieten.

Sorry, weil ich Sie "zerstückelt" hatte! Also versuche ich demnächst, die Gesetze selbst als "Rechtssicherheit" zu verstehen und nicht das, was andere daraus (in dicken Büchern) machen?

...andere damit unnötigerweise reicher machen...ich möchte nicht wortklauberisch sein, aber ich halte es mit "Geben ist seeliger, als Nehmen". Schließlich kommt "mein Geld" auch von jemandem.

Was Sie beim Fotogeschäft ansprechen, führt zum Kern unserer Einstellungen. Ich möchte es nicht vertiefen: Dann müßte ich über den Gegenwert von z.B. 450 Euro/Std. reden - was ziemlich theoretisch oder ein gravierender Unterschied bei den grundlegenden Prinzipien zwischen uns beiden wäre.

Letzlich würde mich hier interessieren: "Hallo Stefan! Kommst du voran oder nicht?".

Rainer
20.02.2006, 13:50
Hallo Hartmut,


Können wir mal über anderes, als über viel Geld (nicht haben) und wieso alles (rechtlich) nicht geht reden?

Natürlich können wir das. Das Problem ist aber zum einen nur das Entwicklung/Forschung/Vermarktung sehr viel Zeit und Geld beansprucht welches definitiv mit Gewinn wieder reingeholt werden müssen. Andererseits wird sich wohl kaum noch jemand hinsetzen und Innovation vorantreiben. Zum anderen bedarf die Entwicklung/Forschung/Vermarktung eine gewisse Rechtssicherheit ohne die es nicht möglich wäre Ideen voranzubringen.


...schlafende Hunde wecken...- das klingt so negativ. Wenn ich "meine Wurst auspacke", klar doch, daß sie kommen. Im Übrigen packe ich sie wohl nur aus, wenn ich "die beste habe". Dann könnte gerne einer neben mir ´was ähnliches zum schnuppern bieten.

Und wenn es nur einen Weg nach Rom gibt? Und Sie sehr viel Zeit, Elan und finanzielle Mittel in Ihr Projekt gesteckt haben? Andere springen auf den rollenden Zug auf und gewinnen Zeit und Geld was zu einem wichtigen Marktwirtschaftlichen Vorteil ausgenutzt werden kann da der Grundgedanke bereits vorhanden ist (strategisches Denken).


...Also versuche ich demnächst, die Gesetze selbst als "Rechtssicherheit" zu verstehen und nicht das, was andere daraus (in dicken Büchern) machen?

Genau das Gegenteil meinte ich mit meiner Aussage. Recht erhalten weil man es denkt zu haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe deren Realisierung zum einen mit Macht zum anderen mit dem eingesetzten Kapital zu tun hat.


aber ich halte es mit "Geben ist seeliger, als Nehmen". Schließlich kommt "mein Geld" auch von jemandem.

Und das Geld haben Sie sich sicher auch vorher redlich verdient. Ich hätte auch lieber eine Welt wo Egoismus kein Platz hat, die Wirklichkeit sieht aber leider sehr viel anders aus. Wie ich bereits andernorts geschrieben habe ist die Menschheit noch sehr weit davon entfernt das Joch - Macht- Geld und Giergesteuert zu sein - abzuwerfen. Bis dies allerdings so weit ist muss man sich halt anpassen.


...Dann müßte ich über den Gegenwert von z.B. 450 Euro/Std. Reden ...

Freiheit, Macht, Geld und Einfluss!