Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Produkt kaufen>bearbeiten und weiterverkaufen?
Maxximan
21.05.2009, 20:22
Hallo, surfe schon seit Wochen im Netz und suche Antworten und nun
versuche ich es hier unter dem Schlagwort Patent- - bzw. Marken und
Produktrecht, falls sie zu der Idee noch andere Anlaufnstellen haben
wo ich mich informieren kann würde ich mich über die Infos freuen.
es soll ein Produkt entstehen das jeder benutzen kann und ungefährlich ist, es ist für die Endverbraucher bestimmt jedoch ist es kein Nahrungsmittel.
ALSO ein BSP: ich kaufe 1KG Packung Nudeln eines bekannten Marken
Herstellers.
Diese Nudeln teile ich ich 2x500 Gramm auf verpacke sie nach meinem
ermessen in eine eigene Verpackung und verkaufe sie dann zu je 500
Gramm weiter jedoch werden die Nudeln nicht zum verzehr genutzt
sondern zu was anderem.
Selbstverständlich ist das nur ein BSP. da die Nudelform ja auch
geschützt sein kann daher nur als BSP anzusehen. Es geht natürlich um
ein anderes Produkt was legal gekauft wurde und dann verändert und
weiterverkauft werden soll.
Was ich auch noch sagen möchte, mit dieser Art soll kein Unternehmen
oder Markenrechtsinhaber geschädigt ect. werden, also keine Konkurenz
aufgebaut werden. Sozusagen ich kaufe das Produkt bezahle den vollen
Preis und durch meine Idee das Produkt zu nutzen verkaufe ich es
weiter und baue so meine eigene Firma auf.
Was nicht zu vergessen ist manche Artikel sehen sich ja ähnlich z.b.
nudel A des A Herstellers sieht Nudel B des B herstellers ähnlich
bloß kostet diese weniger.
Noch ein BSP. Ich reinige gewerblich Geschäftsräume, kaufe Spüli für
99cent und berechne es dem Kunden für mit 2 Euro. Machen unsere KFZ
Werkstätten ja auch nicht anders Markenöl für 2 Euco Kaufen und für
25Euro Weiterverkaufen. Und auf der Rechnung steht ja dann auch z.b.
PRIL 2 Euro ect....
Es ist ja keine Kopie,unterschlagung oder Markenschädigend.
Jetzt habe ich schon von anderen Leuten gehört das ich auf verlangen der zuständigen Behörden evt. die Inhaltsstoffe des Produktes nachweisen muss ?! Dann sollte es ja reichen wenn ich ihnen das Ausgangsprodukt (also die Originalen frei verkäuflichen verpackten Nudeln des Markenherstellers zeige) das den behörden zeige dann sollten sie ja wohl wissen was los ist.
Ist das so möglich?
Danke
Zu erst mal; dies ist hier kein Rechtsforum und hier wird auch keine Rechtsberatung angeboten. Für eine fachkundige Beratung in Rechtsangelegenheiten konsultiere bitte einen Fachanwalt! Hier werden nur persönliche Meinungen zu den angesprochenen Themen oder Fragen wiedergegebene!
Sind die Produkte die Du „umfunktionieren“ willst rechtlich geschützt, kann man da schon reichlich Probleme bekommen. Du kannst nicht einfach Puma, Adidas oder Nike Sportschuhe nehmen, daran eine Kette befestigen und sie dann als Kette herstellen lassen und gewerblcih veräussern, womöglich noch mit einen eigenen Markennamen.
Wenn Du aber die o.g. Sportschuhe beim Hersteller oder im Handel käuflich erwirbst, daran dann eine Kette befestigst und sie dann weiterveräusserst, auch gewerblich, sähe ich dabei kein Problem.
Am besten sprichst Du mal mit einem Fachanwalt über Deine Idee!
Maxximan
21.05.2009, 22:36
ne wollte keine Rechtsberatung ^^ nur eine Meinung zu der Idee..
Die Produkte die ich kaufen will werden im weiterverkauf keinen sofortigen beschaffenheit mit dem Original festzustellen sein. hmm ist schwer zu erklären um was es sich handelt ^^
noch ein BSP. Ich kaufe 1 Liter Flüssigwaschmittel, erhöhe als änderung den anteil des destilierten wassers und sorge dafür das sie Fest wird und verkaufe sie als feste waschmitteltabs ohne bezug auf den Hersteller ect. Inhaltsstoffe sind gleich bloß die Form ist anders. So mal grob ausgedrückt.
Deine Ausgangsaussage lautete:
...und nun versuche ich es hier unter dem Schlagwort Patent- - bzw. Marken und Produktrecht,...
Deshalb mein Hinweis ;)
Sind die Inhaltsstoffe geschützt ist es egal mit was Du das verdünnst oder versteifst. Hat es die selbe Problemlösung – hier Reinigung - und ist geschützt, könnte es sehr problematisch werden. Hast Du Dich mal mit dem Thema Generika auseinander gesetzt? Da spielt beispielsweise auch die Äquivalenz, ähnlich wie im Patentrecht, eine große Rolle, vielleicht hilft Dir das weiter?
Vielleicht verstehe ich Dich auch nur falsch.
ALSO ein BSP: ich kaufe 1KG Packung Nudeln eines bekannten Marken
Herstellers.
Diese Nudeln teile ich ich 2x500 Gramm auf verpacke sie nach meinem
ermessen in eine eigene Verpackung und verkaufe sie dann zu je 500
Gramm weiter jedoch werden die Nudeln nicht zum verzehr genutzt
sondern zu was anderem.
Sind die Nudeln, die Form oder die Inhaltsstoffe geschützt, darfst Du sie ohne Genehmigung wohl nicht herstellen. Sie zu nur erwerben und für andere Zwecke, beispielsweise als Düngemittel zu benutzen, inkl. Blumenerde, und zu veräußern, dürfte dagegen wohl problemlos möglich sein. Die geschützten Nudeln [...] hingegen mit Blumenerde zu vermengen und es als eigenes Produkt herzustellen und herauszubringen, möglicherweise mit eigenem Markennamen, dürfte ziemlich problematisch werden. Dazu bedarf es wohl eine vertiefte Analyse des Schutzumfanges der Nudeln, am besten dem ganzen Schutzrecht. Also, erst einmal das Produkt welches Du kaufen möchtest auf Schutzrechte hin abklopfen ;)
Selbstverständlich ist das nur ein BSP. da die Nudelform ja auch
geschützt sein kann daher nur als BSP anzusehen. Es geht natürlich um
ein anderes Produkt was legal gekauft wurde und dann verändert und
weiterverkauft werden soll.
Informiere Dich mal zum Thema Generika, würde zumindest passen.
Sozusagen ich kaufe das Produkt bezahle den vollen
Preis und durch meine Idee das Produkt zu nutzen verkaufe ich es
weiter und baue so meine eigene Firma auf.
Ist denn das Produkt was Du aufkaufst irgendwie geschützt? Willst Du dann das „neue“ Produkt schützen lassen?
Was nicht zu vergessen ist manche Artikel sehen sich ja ähnlich z.b.
nudel A des A Herstellers sieht Nudel B des B herstellers ähnlich
bloß kostet diese weniger.
Bei solchen Dingen spielt wohl das Geschmacksmusterrecht eine Rolle. Es könnte sich aber möglicherweise auch um ein geschütztes Herstellungsverfahren handeln. Wie gesagt, dazu benötigt man eine vertiefte Analyse des Produktes und, sollte es sich um ein geschütztes Produkt oder Verfahren handeln, des gesamten Schutzrechts.
Noch ein BSP. Ich reinige gewerblich Geschäftsräume, kaufe Spüli für
99cent und berechne es dem Kunden für mit 2 Euro. Machen unsere KFZ
Werkstätten ja auch nicht anders Markenöl für 2 Euco Kaufen und für
25Euro Weiterverkaufen. Und auf der Rechnung steht ja dann auch z.b.
PRIL 2 Euro ect....
Ich glaube das ist Marktwirtschaft. Ist z.B. auf dem Bau und Dienstleistungsgewerbe glaube ich auch nicht anders, auf der Rechnung werden Facharbeiter Stundensätze von 18,00 Euro geschrieben und gearbeitet haben da dann aber nur irgendwelche Angelernten die 4,80 Euro die Stunde bekommen. Solange man dabei nicht erwischt wird und alles gut geht und der Kunde immer wieder kommt, „so what“, Hauptsache die Kasse stimmt ;) Wird aber das versprochene nicht eingehalten kann es sehr teuer werden, auch wenn es „nur“ Kundenschwund ist aber die bringen schließlich das Geld!
Jetzt habe ich schon von anderen Leuten gehört das ich auf verlangen der zuständigen Behörden evt. die Inhaltsstoffe des Produktes nachweisen muss ?!
Das kommt möglicherweise auch davon, weil z.B. einige Pizzahersteller der Meinung waren / sind auf die Verpackung Käse zu schreiben aber in Wirklichkeit nur Käseimitate ( Analogkäse ) drauf geschmissen wurde, was auch erheblich billiger ist und die Herstellung stark verkürzt und somit weitere Vorteile mit sich bringt – für den Hersteller. So etwas ist natürlich wohl Täuschung am Kunden und Wettbewerbsverzerrung, wenn Käse drauf steht sollte da auch Käse drauf oder drinne sein ;) Deshalb immer raufschauen was drauf steht wenn man eine Pizza mit Käse oder eine echte Lasagne essen möchte ;)
Maxximan
22.05.2009, 13:11
^^ Danke für deine ausführlichen Antworten.:winke:
Sind die Nudeln, die Form oder die Inhaltsstoffe geschützt, darfst Du sie ohne Genehmigung wohl nicht herstellen. Sie zu nur erwerben und für andere Zwecke, beispielsweise als Düngemittel zu benutzen, inkl. Blumenerde, und zu veräußern, dürfte dagegen wohl problemlos möglich sein. Die geschützten Nudeln [...] hingegen mit Blumenerde zu vermengen und es als eigenes Produkt herzustellen und herauszubringen, möglicherweise mit eigenem Markennamen, dürfte ziemlich problematisch werden. Dazu bedarf es wohl eine vertiefte Analyse des Schutzumfanges der Nudeln, am besten dem ganzen Schutzrecht. Also, erst einmal das Produkt welches Du kaufen möchtest auf Schutzrechte hin abklopfen
EXAKT erkannt das neue Produkt wird zu einem anderen noch nie dagewesenen Zweck verwendet. Sorry da die Idee so einfach und genial ist kann sie sie nicht direkt nennen.
Ist denn das Produkt was Du aufkaufst irgendwie geschützt? Willst Du dann das „neue“ Produkt schützen lassen?
Mit sicherheit sind die Produkte auf irgendeine Art und Weise geschützt sonst wären die Firmenbosse ja nicht die hellsten ^^ und jeder würde es einfach kopieren UND JA das neue Produkt was ich damit erstellen will MUSS auch unbedingt geschützt werden.
Hmm... Generika ist ein Argument was mr gerade Kopfzerbrechen macht....
jedoch kann ich darauf ausweichen das ich das für mich "Rohprodukt" von vielen Herstellern produziert wird und auch im freien Markt erhätlich ist. Daher sollte die benutzung des "Rohproduktes" irgendeines Herstellers ja geeignet sein und auch evt. Patentrechtlich ect. nicht so geschützt ist. Jedoch ist es auch so das ein Discounter beim Hersteller die Produktionsüberschüsse kauft oder für sich produzieren lässt es selber verpackt und dann verkauft und es kostet dann nur die Hälfte.Und es ist das gleiche drin!!!! Im Moment ist es für mich als kleinunternehmer leichter das Produkt schon im Laden zu kaufen und zu modifizieren. Wenn es mal lauft kann ich auch bei den großen Herstellern einkaufen.
hmm laut DPMA Patentschutz kann ich das ja nicht mal Patentlich schützen lassen da es das Produkt ja schon insoweit gibt bloß die anwendungsmöglichkeiten nicht erkannt wurden. Es ist zwar eine Neuheit in dem Sinne das es eine neue Anwendungsmöglichkeit hat und es ist auch gewerblich verkäuflich, aber eine Erfindung direkt ist es nicht das der Stand der Technik ja erreicht ist.
Noch was... zu verständlichkeit der Idee.. das Flüssigwaschmittel mit ferfestigt aber nicht mehr zum waschen genutzt sondern praktisch Zweckentfremdet also für was ganz anders genutzt.
Gerne!
EXAKT erkannt das neue Produkt wird zu einem anderen noch nie dagewesenen Zweck verwendet. Sorry da die Idee so einfach und genial ist kann sie sie nicht direkt nennen.
Du sollst es hier auch nicht genau beschreiben! Zwar erschwert eine fiktiv konstruierte Fallstellung die Antwort aber hier werden ja eh nur die eigenen Meinungen kundgetan und man tastet sich Stück für Stück heran ;)
Mit sicherheit sind die Produkte auf irgendeine Art und Weise geschützt sonst wären die Firmenbosse ja nicht die hellsten ^^ und jeder würde es einfach kopieren* UND JA das neue Produkt was ich damit erstellen will MUSS auch unbedingt geschützt werden.
Dann ist es von extremer Wichtigkeit (!) die Schutzrechte ausfindig zu machen und den genauen (!) Umfang sowie den abgedeckten Bereich genaustens (!) zu analysieren!
jedoch kann ich darauf ausweichen das ich das für mich "Rohprodukt" von vielen Herstellern produziert wird und auch im freien Markt erhätlich ist. Daher sollte die benutzung des "Rohproduktes" irgendeines Herstellers ja geeignet sein und auch evt. Patentrechtlich ect. nicht so geschützt ist.
Ich glaube Du bringst hier etwas durcheinander! Nur weil es einige andere Hersteller herstellen und im Umlauf bringen dürfen, bedeutet es nicht, dass auch Du das darfst! Sollte es sich hier tatsächlich um ein geschütztes Produkt oder Inhaltsstoffe handeln, gleich welcher Art, benötigst Du für die Herstellung und gewerbliche Nutzung / Verbreitung die Erlaubnis / Lizenz des Schutzrechtsinhabers!
Jedoch ist es auch so das ein Discounter beim Hersteller die Produktionsüberschüsse kauft oder für sich produzieren lässt es selber verpackt und dann verkauft und es kostet dann nur die Hälfte.Und es ist das gleiche drin!!!! Im Moment ist es für mich als kleinunternehmer leichter das Produkt schon im Laden zu kaufen und zu modifizieren.
Ich denke mal das dass etwas anderes ist. Wenn Käsehersteller XX vom Hersteller YY den Käse herstellen und verpacken lässt, sind für diesen Fall wohl eher keine Schutzrechte auf den Käse vorhanden. Wenn dann ein Produktionsüberschuss vorhanden ist, kann man diesen natürlich bei dem Hersteller YY kostengünstiger einkaufen, da auch der Überschuss so gut wie bezahlt wurde, nämlich vom Käsehersteller XX ;)
Willst Du aber, und ich glaube das willst Du, das wohl geschützte Produkt / Inhaltsstoffe verfeinern und / oder für andere Zwecke nutzen, bedarf es hier dennoch einer ausführlichen Schutzrechtsanalyse! Willst Du dann, sollte die Analyse positiv verlaufen, dem also nichts im Wege stehen, Du diese Bestandteile des geschützten Produktes / Inhaltsstoffe anderweitig einsetzen und verfeinern / optimieren, also für ein bis dahin unbekannten Bereich / Einsatzzweck, könnte man es möglicherweise schützen lassen, wenn damit eine Problemlösung besteht. Lese Dir den dafür vorgesehenen Gesetzestext durch, also Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz und / oder Geschmacksmustergesetz usw..
Hast Du das Gesetz das für Deine Zwecke gültig scheint gelesen und hast Du das betreffende Schutzrecht oder die Schutzrechte gefunden und bist der Meinung das es möglich wäre auf Dein Erzeugnis ein Schutzrecht anzumelden, dann solltest Du unbedingt ein kostenloses Informationsgespräch mir einem Patentanwalt führen. Nehme alle Informationen die Du gesammelt hast mit und mache Dir vorher (!) eine Fragenliste fertig damit auch wirklich alle Fragen bei diesem Termin erörtert werden können!
Noch was... zu verständlichkeit der Idee.. das Flüssigwaschmittel mit ferfestigt aber nicht mehr zum waschen genutzt sondern praktisch Zweckentfremdet also für was ganz anders genutzt.
Ich versteh schon was Du meinst. Das verfestigte Waschmittel wird nicht zum reinigen benutzt sondern zur Eisbeseitigung. Allerdings gibt es für die Eigenschaften von Inhaltsstoffen die sie von Natur aus haben auch Beschränkungen ;) Dazu aber dann besser das entsprechende Gesetz dazu lesen und einen Fachanwalt fragen ;)
Maxximan
27.05.2009, 20:15
ok was solls, es handelt sich um Feste Seife ^^, das ist mein Ausgangsprodukt.
Das könnte ich 1:1 (Natürlich ohne Verpackung und das nicht erkannt werden kann von wem das Produkt ist also Form oder auch eingepresster Markennamen sind enfernt weiterverkaufen.Natürlich fehlt noch die Geheimzutat die noch dazu muss ^^. Also die Inhaltsstoffe wie Wasser, oder Lauge ect. kann ja wohl nicht geschützt sein?! Plan B wäre ich kaufe eine Seife hier und eine Seife da und mische diese und dann noch die Geheimzutat dazu das würde auch gehen. Dann würde ja evt. das Äquivalenz (Patentwesen) – Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84quivalenz_(Patentwesen)) greifen. es ist ja ein Alternativmittel mit anderem Verwendungszweck.(ABER NICHT ZUR REINIGUNG)
Wieso kann das nicht geschützt sein? Erzähl das mal den Bewohnern der französischen Stadt Grasse :)
Im Ernst, auch Inhaltsstoffe können geschützt sein! Deshalb rate ich Dir, Dir Deine Produkte – Seifen - die Du erwerben und weiterverarbeiten willst auszusuchen und dann die Inhaltsstoffe auf Schutzrechte hin abzuklappern! Meist genügt es den Firmennamen in die einschlägigen Patentdatenbanken ( Patent, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster usw. ) einzugeben, dann siehst Du welche Schutzrechte diese Firma besitzt. Das Selbe gilt natürlich auch für Deine Zusatzstoffe! Nehme dafür nach Möglichkeit die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch!
Das mit der Äquivalenz hast Du möglicherweise falsch verstanden ;) „Äquivalente Mittel“ sind zu den in einem Schutzrecht angegebenen Ansprüchen / Merkmalen geschützt bzw. werden bei Patentverletzungsklagen auch herangezogen. Ist im Wiki beispielhaft beschrieben:
Enthält ein Anspruch eines Patents A das Merkmal "Reißzwecke zur Verbindung zweier Elemente", so ist ohne weiteres Hintergrundwissen für den Fachmann ersichtlich, dass ein Nagel oder eine Schraube als äquivalentes Mittel für die Reißzwecke dienen kann. Schon deshalb, weil eine Reißzwecke ein spezielle Form der Gruppe der Nägel ist. Die Schraube hingegen bedient sich einer anderen Technik, wirkt aber sicherlich gleich, auch sie kann zwei Elemente verbinden. Damit umfasst der Patentanspruch von A implizit auch die Mittel Nagel und Schraube.
Der Grenzfall dieses Beispiels läge z.B. bei der Verwendung von Klebstoff. Definitiv nicht mehr äquivalent erscheint die Verwendung einer sog. Verzapfung zweier Elemente, da hier zwar ein Verbindung dieser Elemente herbeigeführt wird, aber der Fachmann möglicherweise nicht ohne erfinderisch zu Handeln zu dieser Lösung gelangt und im eigentlichen Sinne kein "Verbindungsmittel" mehr eingesetzt wird, sondern die Elemente durch ihre innewohnende Beschaffenheit verbunden werden können.
Beschreibt ein Patent B in einem Anspruch das Merkmal "Schraube zur Verbindung zweier Elemente, wobei die Schraube ein XY-Gewinde aufweist, das die Tragkraft erhöht" etc. Hierbei ist eine differenzierte Sichtweise nötig, eine Reißzwecke gilt nicht mehr so einfach als Äquivalent, da eine besondere Ausprägung/Eigenschaft der Schraube patentiert wird.
Maxximan
08.06.2009, 12:19
HI, ok habe mal ein bischen gesucht und nur bruchstücke (zwecks Inhaltsstoffe) gefunden aber ich suche noch weiter,
jedoch habe ich nun ein Produktname aus der Kleiderbranche gefunden bei dem steht SCHUTZENDEDATUM 24.02.2009 heißt das das der Name nicht mehr geschützt ist? Angenommen ich gehe jetzt zum Patenamt und sage ich will den Namen nutzen, kann ich das dann tun? Die Ware kannst überall noch kaufen und ist immer noch aktuell, wenn das so ist kann ich ja der Kleiderindustrie ein schnippchen schlagen und sie können den Namen von mir wieder abkaufen ^^. :streichel:
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