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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerauchsmuster, richtiger Schutz?


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A.Richter
06.05.2009, 15:14
Ich habe hier im Forum mich belesen und da fiel mir auf, was mich etwas beunruhigte.
Ein Gebrauchsmuster hat einen geringeren Schutz wie ein Patent, bzw. es ist gar kein richtiger Schutz?
Ein Patent, beinhaltet Technik, daher wurde meine Erfindung dem Gebauchsmuster zugerechnet.
Habe ich da etwas nicht richtig erkannt? Oder wie kann ich meine Erfindung ( Gebrauchsmuster) Ihrer Meinung nach, richtig schützen?
Danke für Ihre Mühe.

Rainer
06.05.2009, 16:34
Nein, da hast Du etwas falsch verstanden! Ein Patent sollte aber vor einem GBM vorrang haben wenn man eine Idee anmelden möchte. Ein GBM hat nur 10 Jahre Schutz – ein Patent 20 Jahre - und kann nicht für Verfahren – im Gegensatz zum Patent - angemeldet werden. Eine Anmeldung zum GBM wird auch nicht seitens des DPMA geprüft! Nur ein Rechercheantrag kann man diesbezüglich stellen, keinen Prüfantrag! Dies ist insoweit wichtig, dass zwar ein GBM in die GBM-Rolle eingetragen wird, dieses aber nicht auf Neuheit und Erfindungshöhe geprüft wurde und somit, nach der allgemein herrschenden Meinung, es sich bei einem GBM Schutz „nur“ um ein s.g. „Scheinrecht“ handelt, da es angreifbarer als ein Patent ist --> ungeprüft.

Du kannst jetzt auch einen USB Stick auseinander nehmen, den studieren und diesem zum GBM anmelden. Nach etwa 14 Tagen hast Du darauf ein Gebrauchsmusterschutz samt Urkunde vom DPMA! Nur werden Dich dann vermutlich Konzerne in der Luft zerreißen, die auf diese Technologie Patente haben, die sogar noch ein paar Jährchen Älter sind als dann Dein „neues“ GBM.

Ein GBM kann man ähnlich absichern bzw. eine ähnliche Sicherheit erlangen wie bei einem Patent. Durch wirklich intensivste Eigenrecherche, nochmalige Recherche eines Patentanwalts und dann bei der Beantragung zum GBM noch einmal eine Recherche beim DPMA. Kennt man sich selber nicht mit dieser Materie aus, sollte man vielleicht sicherheitshalber alles, auch den Antrag zum Gebrauchsmusterschutz und die Formulierung des GBM, einen Fachanwalt übergeben und tätigen lassen.

Also:

Ein GBM kann die selbe Schutzwirkung entfalten wie ein Patent, dazu bedarf es aber Geschick, Wissen, Finesse und eine Portion Durchblick ;) - Meiner Meinung nach :drink:

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