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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unkalkulierbare Kostenrisiken
Frank Deinzer
24.11.2005, 17:23
Hallo,
neulich bei einer Diskussion mit Kollegen kamen wir auf das Thema, was man mit
einer (freigegebenen) Erfindung anfängt und welche Kosten und Risiken damit
verbunden sind.
Die fixen Kosten Patentanwalt, Patentamt, Prüfungskosten, etc. lassen sich ja
recht gut kalkulieren.
Nicht klar waren wir uns darüber, welche unkalkulierbaren Risiken entstehen,
sobald die Patentanmeldung mal eingereicht ist: Was ist z.b. wenn jemand die
Offenlegunschrift oder das bereits erteilte Patent anficht. Gehen Kosten, die
dabei enstehen zu Lasten des Anmelders?
Gibt es Kostenrisiken, denen man auch mit "Gutmütigkeit" ("...dann sollen sie
das Patent für nichtig erklären...") nicht aus dem Weg gehen kann?
Gibt es Aspekte, an die wir noch gar nicht gedacht haben?
viele Grüße,
Frank Deinzer
Hallo Frank,
die Antworten erhalten Sie wenn Sie sich ein wenig mit den Gesetzen auseinander setzen. Hilfreiche Links sind diese:
http://transpatent.com/gesetze/patginh.html
http://transpatent.com/gesetze/pkosteng.html
Beispiel -> PatKostG § 4 Kostenschuldner
In der Regel können alle, ob nun begründet oder unbegründet, innerhalb 12 Wochen nach Offenlegung der Patentschrift Widerspruch einlegen. Die Kosten hierfür dürfte wohl auch nach PatKostG § 4 Kostenschuldner ermittelt werden. Sollte der Widerspruch erfolgreich sein kann der Erfinder/Anmelder gegen dessen Patent erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde wiederum Einspruch einlegen und dann landet der ganze Fall bei Gericht. Nachdem dann das Gericht entschieden hat dürfte wohl auch hier PatKostG § 4 Kostenschuldner gelten. Einen Löschungsantrag kann auch jeder stellen innerhalb der gesamten Laufzeit Ihres Patents, dieser muss dann aber schon begründet sein.
Das mag alles schön und gut sein denn wenn man Recht hat und gewinnt braucht man ja auch nicht für die Kosten aufkommen. Das stimmt allerdings auch nur zum Teil denn Ihr Anwalt wird sicher nicht erst warten bis das Urteil gesprochen wurde eher er an sein Geld, wenn auch nur zum Teil, rankommt. Er möchte sicherlich schon einen Teil davon im voraus haben bevor er überhaupt den Bleistift aus der Anzugstasche zückt. (Allerdings bin ich mir nicht sicher wer die Kosten in der ersten Instanz übernehmen muss oder ob jeder seine Kosten selber zu tragen hat, egal wer gewinnt – Anwalt fragen)
Ok, also man hat die erste Instanz gewonnen und freut sich das man nun endlich diesen Nervenkrieg beenden konnte und legt sich entspannt zurück, es ist endlich vorbei. Oh Schreck, ein Brief von meinem Anwalt....die Gegenseite legt Widerspruch ein und geht eine Instanz weiter. Tja und dann geht nicht nur alles von vorne los sondern wird auch richtig teuer. Also muss man wieder seinem Anwalt zumindest einen Teil seiner Kosten im voraus erstatten. In dieser Instanz denke ich gehen die Gesamtkosten an den Unterlegenen in diesem Rechtsstreit. Auf jedem Fall sollte man sich an einem Fachanwalt wenden wenn diesbezüglich Probleme auftauchen könnten denn die liebgewordenen Hütte die man in müheseliger Handarbeit zusammengezimmert hat ist manchmal schneller weg als einem lieb ist ;)
Also eigentlich kann Sie jeder der genügend Geld und Langeweile hat bis ans Ende Ihrer Tage in Rechtsstreitigkeiten verwickeln bis Ihnen entweder das Geld oder die Nerven ausgehen oder Sie kleinlaut beigeben und Ihr Patent entweder zurückziehen oder nach demjenigen seiner Pfeife springen.
Mögliche Gegenmaßnahmen wären beispielsweise sich auf die Anmeldung sehr pingelig vorzubereiten und auszuführen sowie eine Patentrechtschutzversicherung und auch die Öffentlichkeit einzuschalten und darüber Druck auf die Gegenseite auszuüben. Automobil AG könnte sich sicherlich keine schlechte PR leisten alla „ Automobil AG versucht aus Kostengründen durch Tricks kleinen Erfinder aus dem Geschäft zu drücken“ ;)
Aspekte an denen man nicht gedacht hat können vielseitig sein, angefangen vom vergessen der Jahresgebühren zu zahlen über nicht angemeldetet Weiterentwicklungen die zwar veröffentlicht aber nicht vorher geschützt wurden bis hin zu Entwicklungskosten oder gar Tritte von Leuten von denen man nie gedacht hatte das sie einen hängen lassen wenns drauf ankommt. Letzteres fällt sogar noch in die Kategorie „unkalkulierbaren Risiken“
Aber was solls, Zähneklappern gehört zum Geschäft!
Hoffe etwas geholfen zu haben, in diesem Sinne
Frank Deinzer
28.11.2005, 09:00
Vielen Dank für die Antwort - in Sinn hatten wir vor allem Kosten,
die auf Rechtsstreitigkeiten zurückgehen. Deswegen war die
Anmerkung zur Patentrechtschutzversicherung sehr hilfreich -
ich werde meinen Versicherungsmakler darauf ansprechen.
Neben der Patent-Rechtschutzversicherung gibt es wohl auch
Patent-Haftpflichtversicherungen. Hat jemand hier im Forum
Erfahrungen mit diesen beiden Versicherungsvarianten? Gerade
auch die Haftpflicht scheint mir spontan für "den kleinen Erfinder",
der sein Geschäft als Personengesellschaft führt und persönlich
haftet, interessant.
Grüße,
Frank Deinzer
Hallo Frank,
Patenthaftpflicht? Ich wusste garnicht das es so etwas gibt. Was könnte ein Patent anrichten was nicht in einer Unternehmerhaftpflicht unterzubringen ist?
Patentrechtschutz gibt es, zwar nur sehr wenige dafür aber auch seht teuer. Wenn ich nicht irre geht die Jahresgebühr so ab etwa 2.000 Euro los also nicht gerade etwas was sich ein Kleinunternehmer leisten kann.
Hartmut Cronenberg
18.02.2006, 14:28
Auf den folgenden Seite habe ich die Texte gefunden
http://www.bmwi-softwarepaket.de/pmc/pc/text/2/
Nach Angaben des Europäischen Patentamts fallen für eine durchschnittliche Patentanmeldung mit acht Benennungen Gesamtkosten (einschl. Patentanwalt) von rund 29.800 EUR an. Hiervon entfällt etwa ein Drittel auf Übersetzungen. Eine internationale Anmeldung nach dem Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent Cooperation Treaty - PCT) kostet in der Regel 2.572 EUR für die Übermittlungsgebühr, die internationale Anmeldegebühr, die Recherchegebühr und die Gebühr für den Prioritätsbeleg. Für die optionale, internationale, vorläufige Prüfung sind weitere
Gebühren von 1.659 EUR (Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren) zu zahlen. Dazu kommen in der nationalen Phase weitere nationale Gebühren (Quelle zu Kosten und weitere Informationen: Patentserver des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, www.patente.bmbf.de, Stand 1. November 2004) (auch: http://www.existenzgruender.de/patentplaner/hintergrundinfos/patent_anmelden/index.php )
http://www.patente.bmbf.de/de/info_1039.php
Mit geringen Kosten (EUR 310,-) können FuE-Ergebnisse sehr früh vorsorglich zum Patent angemeldet werden. Nach dem Einreichen der provisorischen Patentanmeldung ist ein Veröffentlichen der FuE-Ergebnisse in der Fachliteratur nicht mehr neuheitsschädlich.
http://www.dpma.de/formulare/allgemein.html
Kostenartenmerkblatt und anderes
http://www2.uni-muenchen.de/kft/Dateien/body-Dateien/pb/schutzrechte.html#pct_anmeldeverfahren
Der internationalen Patentanmeldung geht eine nationale oder europäische Anmeldung voraus.
weiteres dort lesen
F. Lorenz
01.03.2006, 19:36
Was das Kostenrisiko der gesamten Justiz betrifft ist es besser sich grundsätzlich von der Justiz möglichst weit fern zu halten.
Meine Rechts-Links Sammlung: http://www.abyte.de/recht
Die Juristen lassen grundsätzlich die eigenen Gerichts-/Rechtfsfehler komplett von den Parteien bezahlen. Es kommt selten vor das die Gerichte über falsche Urteile hinnaus Fehler machen aber es ist ein zusätzliches Risiko. Ich habe mit der Justiz übelste Erfahrungen machen müssen. Die Kompetenz der Richter allein schon in der Rechtskenntnis ist zuweilen eine Kathastrophe.
Das Gericht und beide Parteien haben die Pflicht, den Prozeß möglichst zweckmäßig und billig zu gestalten. Es handelt sich nicht nur um eine technische Aufgabe, sondern um eine ethische und daher auch rechtliche Pflicht des Gerichts. Das Gericht ist für die Rechtsuchenden da und nicht umgekehrt. Baumbach/Lauterbach Grdz §128 ZPO Rn 14.
In der Praxis bleibt davon herzlich wenig übrig, denn alle Juristen wollen am rechtsuchenden Bürger möglichst viel Geld verdienen.
... Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 % der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter(innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. ... Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges' Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als Nachweis besonderer Befähigung.
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625.
Ich würde auch noch etwas zu den eher unkalkulierbaren Kosten nach einer Anmeldung sagen wollen. Nehmen wir einmal an man meldet eine Patentanmeldung über einen Fachanwalt an (nur deutsche Anmeldung mit Recherche und Prüfung) welche je nach Anwalt und Arbeitsleistung des Anwalts etwa 1.500 Euro (wenig Zutun des Anwaltes) bis 2.500 Euro (viel Eigenleistung durch den Anwalt inkl. Zusammenfassung, Beschreibung (inkl. Stand der Technik) Schutzumfang bzw. Formulierung der Patentanspüche) kosten würde. Kommt dann der erste Prüfbericht können ohne weiteres 1.500 Euro bis 2.000 Euro für die Umarbeitung der eingereichten Anmeldung zu Stande kommen um die Entgegenhaltungen auszuräumen, wenn dies nicht der Anmelder selber erledigen kann.
Dies sollte auf jeden Fall im Auge behalten werden da diese Kosten nirgend wo vorher einsehbar sind. Bzw. man nur in seltenen Fällen darauf aufmerksam gemacht wird oder man diese Infos erst erhält wenn man explizit nachfragt.

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