PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab einige Fragen zur Prov.Pat.Anmeldung


Welt der Wunder Shop
Buy Flynax classified software

der-versuch
02.11.2005, 22:25
Hallo alle zusammen Ich hab mich nun entschlossen meine "IDEE" als Prov.Pat.Anzumelden.
Doch hab Ich noch einige Punkte die Ich einfach nicht verstehe hoffentlich kann mir jemand von euch helfen. :confused:

1.Wenn ich alle Unterlagen sprich a, b, c, usw. zum Patentamt schicke und zwar wie von denen gewünscht in 2 facher-3 facher Ausführung wie soll ich das am besten zusammenheften mit einer Büroklammer in separate Folien in einzelne Ordner oder wie , wenn denen das alles aus der Hand fällt blickt doch keiner mehr von denen durch !!!! :huh:

2.Was ist der sicherste Weg einer Patentanmeldung von mir bis zum Patentamt angesehen von persönlich vorbeibringen ??? :nixweiss:

3. Hat jemand erfahrung wie lange man auf die Eingangsbestätigung wartet und wie lange die Recherche dauert !? :winke:

Ich wäre echt dankbar für eure Hilfe !!!! :anbet:

Jörg Sommer
06.11.2005, 18:53
Hallo,
Was ist eine "prov.Pat.Anmeldung"? Eine provisorische Patentanmeldung? Gibt es nicht im Dt. Patentrecht.
Frage 1: Auf jeder Seite Seiten-Nummer, Dein Name und "Antrag vom ..." vermerken.
Frage 2: Per Einschreiben hinschicken.
Frage 3: Die Eingangsbestätigung kommt nach einigen Tagen, versehen mit der Dir zugeteilten Antrags-Nr.
Die Recherche des Patentamtes dauert ziemlich lange (einige Monate mindestens, kann Dir nur ein erfahrener Patentanwalt beantworten. Festgelegte Fristen gibt es nicht!) Muss aber extra beantragt werden und kostet 250 €. Vielleicht meinst Du aber gar nicht die Recherche, sondern das Prüfungsverfahren. Dauert noch länger als die Recherche und kostet 350€.
Viel Glück! Jörg

Günter
06.11.2005, 19:31
Auch wenn der Begriff provisorische Patentanmeldung im Patentgesetz nicht vorkommt, gibt es das Rechtsinstrument sehr wohl. Denn eine Patentanmeldung muss nicht sofort die formulierten Patentansprüche enthalten, diese können innerhalb eines Jahres nach Anmeldung nachgetragen werden. Man kann also einen Text an das Patentamt schicken, aus dem der erfinderische Gedanke zu entnehmen ist, sichert sich damit die Priorität und hat ein Jahr lang Zeit für die Vervollständigung der Anmeldung.
Ich empfehle die Anleitung von Cohausz zu lesen; zu beziehen über den Patentserver www.patente.bmbf.de, wo auch sehr nützliche Hilfsblätter heruntergeladen werden können.

Zur Senkung der Anmeldekosten sollte man über die so genannte Lizenzbereitschaftserklärung nachdenken; sie führt zur Halbierung der Anmeldekosten! Diese Lizenzbereitschaftserklärung ist verbindlich. Aber sie kann gegenüber dem DPMA schriftlich zurückgenommen werden, solange dem Patentinhaber noch keine Benutzungsabsicht durch einen Dritten angezeigt worden ist; dann sind die gesenkten Gebühren nachzuzahlen.


Gruß Günter

Josef Zwack
12.11.2005, 18:42
Hallo Günter,

ist es wirklich so, daß mit der Lizenzbereitschaftserklärung sich auch die Anmeldungskosten halbieren?
Meines Wissens (und auch praktiziert) ist es so, daß sich lediglich die Jahresgebühren halbieren. Man muß dies jedoch schriftlich beantragen, nur das Ankreuzen im Formular der Patanmeldung reicht dafür nicht aus.

Gruß
Josef Zwack

Rainer
14.11.2005, 11:59
Hallo,

provisorische Patentanmeldungen werden nicht von jedem Patentanwalt empfohlen! Vielleicht auch aus dem Grunde weil später durch die zweite korrekte Anmeldung bzw. die Nachreichung der Ansprüche für die erste einige Probleme auftreten können und Erweiterungen oder Neuerungen hinzugefügt werden müssten die der ersten Anmeldung entgegenstehen können. Fällt somit also die erste (provisorische Patentanmeldung) unterm Tisch da eine Weiterentwicklung stattgefunden hat müsste die erste Anmeldung zurückgezogen werden und die innere Priorität fällt weg. Hat der Anmelder zu seiner ersten Entwicklung dann bereits Offenbarungen gemacht sind diese neuheitsschädlich und können nicht in die zweite korrekte Anmeldung einfließen und dann beginnt u.a. das Dilemma das Ansprüche nicht mehr breit genug formuliert werden können.

Mein Tipp: Sollte eine provisorische Patentanmeldung ins Auge gefasst werden sollte die Entwicklung wirklich bereits abgeschlossen sein. Sollte durch „Zufall“ doch wesentliche Weiterentwicklungen oder Verbesserungen stattfinden sollten diese geheim gehalten werden und durch eine zweite Anmeldung geschützt werden.

Ich hoffe ich konnte dies nun einigermaßen verständlich rüberbringen wenn nicht einfach nochmal nachhaken ;)

Zum Thema Kosten sparen im Zuge einer Lizenzbereitschaftserklärung: Dieses regelt eindeutig § 23 Abs. 1 und 7 PatG Hier (http://transpatent.com/gesetze/patg1.html) nachzuzlesen wonach herausgeht das nur die Jahresgebühren halbiert werden!

Welt der Wunder Shop