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Gewerbliche Schutzrechte, erst schützen ? > Mitbewerber übt Druck aus, ist das rechtens?
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Guten Tag,
ich habe mal eine Frage bezüglich preisgabe von Patentanmelde-Nr. bzw Aktenzeichen des Schutzrechtes.
Folgende Situation.
Für eine Apparatur ist ein Patent eingereicht worden.
Recherche ist beim DPMA beantragt worden.
Nach der Einreichung wurde eine kleine Beschreibung der Apparatur für Werbezwecke veröffentlicht.
In dieser Beschreibung wird nebenbei erwähnt das ein Teil der Apparatur (Bauweise) zum Patent angemeldet wurde.
Nun hat sich ein Fa. gemeldet die ein ähnliches Produkt am Markt anbietet und fordert eine preisgabe des Aktenzeichens weil befürchtet wird das ein Schutzrechtsverletzung vorliegt.
Auf gut deutsch, die wollen Einsicht in die kmpl. Unterlagen und möchten gerne den inneren Aufbau der Apparatur in Augenschein nehmen.
Die Eigentliche Anmeldung ist erst einige Wochen her, das Produkt soll erst ab nächsten Jahr zum Verkauf stehen.
Vorbestellungen wollten wir aber jetzt schon ermöglichen.
1. Sind wir unter diesen Umständen verpflichtet das Aktenzeichen jetzt schon an Mitbewerber preis zu geben wenn wir jetzt schon Werbung für das Produkt machen, denn darauf beruft sich diese Fa.?
2. Oder sind das nur Einschüchterungsversuche ?
Die Anmeldung der Schutzrechte wurde von keinem Anwalt ausgearbeitet und eingereicht.
Könnte durchaus sein das wir event. nicht korrekt unsere Schutzrechte formuliert und umschrieben haben.
Wenn der Mitbewerber jetzt schon Einsicht in die Bauweise hätte könnte er event. einen Vorteil daraus ziehen oder ?
In den nächsten Wochen wollen wir eine korrekte Ausarbeitung über einen Patentanwalt nachreichen.
Hier gleich noch eine andere Frage, wie lange kann man ein Verfahren schützen lassen.
Nehmen wir mal als Beispiel die Kaffeemaschine.
Nach wie vielen Jahren dürfen die Mitbewerber nach der ersten Schutzrechtsanmeldung auch Kaffeemaschinen bauen ohne Lizenzrechte zu erwerben, gibt es da eine Frist.
Ich bedanke mich jetzt schon für die Antworten !
Grüße Thomas
Hallo Thomas,
also da gibt es schon einen gravierenden Unterschied zu den beiden. Ein Aktenzeichen bekommen Sie etwa innerhalb von 14 Tagen vom Patentamt zugeschickt. Dieses Aktenzeichen besagt nur das Ihre Unterlagen komplett eingegangen sowie unter diesem Zeichen bearbeitet wird. Eine Patentnummer erhalten Sie erst wenn Ihre Idee auch patentiert und ausgehangen wurde was im ungünstigsten Fall einige Jahre dauern kann.
Soweit ich weiss bekommt niemand anhand des Aktenzeichens Zugriff auf Ihre Daten die beim Patentamt hinterlegt wurden. Jedem steht es aber offen nach Veröffentlichung, i.d.R. etwa 18 Monate nach Einreichung, die Offenlegungsschrift zu studieren.
Nicht sehr professionell gestaltet sich das Schreiben dieser Firma. Ein bloßer Hinweis das sie ein ähnliches Produkt am Markt vertreiben reicht wohl indes nicht und würde mich auch nicht dazu bewegen dieser Firma überhaupt irgend etwas offen zulegen. Professionell wäre das Schreiben mit Hinweis auf die Patentnummer dieser Firma welches angeblich verletzt wird um nachzuschlagen ob diese Behauptung überhaupt berechtigt ist.
Fakt ist erst einmal eins, geben Sie Ihre Unterlagen raus wäre dies neuheitsschädlich für Ihre weitere Ausarbeitung! Eine korrektere Ausarbeitung, Änderung oder Erweiterung Ihrer Ansprüche oder Beschreibung durch ein Patentanwalt wird somit ausgeschlossen. Durch Ihre Vorveröffentlichungen und Werbung, auch wenn Ihre Idee bereits angemeldet ist, haben Sie die Arbeit Ihres Patentanwaltes nur unnötig erschwert. Sie sollten sämtliche Unterlagen und Schriften mit denen Sie bereits Werbung machen auf jeden Fall Ihrem Anwalt übergeben damit er weiss in welchem Rahmen er sich bewegen kann.
Einschüchterungsversuch würde ich es nicht nennen, es soll aber Firmen geben die in gewissen Produkten Potenzial sehen und dieses Endprodukt dann versuchen durch Umwege selber herzustellen ohne dafür Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Es liegt natürlich nahe das Firmen dann direkt den Erfinder anschreiben und versuchen an „geheime“ Informationen zu kommen welche die Konkurrenz nicht hat um der zweiten Konkurrenz, also neben Ihnen, ein paar Monate voraus zu sein und bereits ein ähnliches Produkt auf dem Markt zu etablieren ehe die zweite Konkurrenz die Möglichkeit hat die Offenlegungsschrift zu studieren. Aber das sind natürlich alles nur Spekulationen ;)
Andererseits, gesetzt der Fall es wäre wirklich so und Sie würden ein Patent dieser Firma verletzen, was diese Firma dann ja wissen müsste je nachdem was Sie schon veröffentlicht haben, dann ist der Schritt dieser Firma natürlich lobenswert und fair Ihnen dies schon vor dem eigentlichen Produktionsbeginn mitzuteilen.
Problematisch wird es wenn Sie, und irgendwie kann ich das zwischen Ihren Zeilen rauslesen, ein Erweiterungs- oder ein Verbesserungspatent eingereicht haben. Man spricht davon wenn ein bereits vorhandenes Patent erweitert oder verbessert wird. Nehmen wir einmal das Beispiel eines Fußballs und dieser wäre durch ein Patent geschützt und Sie setzen in diesem Fussball ein LCD Werbeschild ein dann können Sie nur das LCD Werbeschild in dem Fußball schützen lassen. Wollen Sie dann den Fußball mit dem Werbeschild herstellen lassen müssen Sie den Inhaber des Schutzrechts für den Fußball Lizenzgebühren zahlen es sei denn man einigt sich darauf das der Schutzrechtsinhaber des Fußballs auch diesen Fußball mit dem LCD Werbeschild ohne Lizenzgebühren herstellen darf.
Gültig ist ein Patent z.B. für ein Verfahren 20 Jahre ab Antragseingang vorausgesetzt Sie zahlen pünktlich Ihre Verlängerungsgebühren.
Das weitere Vorgehen? Ich würde die Firma anschreiben und um Mitteilung der Patentnummer bitten dessen Rechte Sie angeblich verletzen um überprüfen zu können ob die Behauptung dieser Firma überhaupt legitim ist mit dem Hinweis das Sie zum derzeitigen Stand der Entwicklung keine internen Informationen weitergeben werden da Ihre Idee bzw. der Schutzumfang dessen erweitert wird. Haben Sie die Patentnummer machen Sie eine Recherche in den Patentdatenbanken, dann wissen Sie zumindest schon einmal woran Sie sind. Ehrlich gesagt erwarte ich nicht das sich diese Firma dann noch einmal meldet mit der Patentnummer da Sie vermutlich kein Patent verletzen.
Sie sollten in jedem Fall so schnell wie möglich einen Fachanwalt aufsuchen der sich Ihrer Angelegenheit annimmt denn wenn sich so schnell schon jemand meldet dessen Schutzrechte angeblich verletzt werden stimmt entweder was nicht oder Sie haben ein Glücksgriff getan und Ihr Produkt wird evtl. ein Renner bzw. hat genug Potenzial um am Markt etabliert zu werden.
Viel Glück!
Vielen Dank Rainer für die unglaublich schnelle und kompentente Antwort auf meine Fragen !
.....................................einfach klasse ! ! !
Da kann ich heute schon wieder etwas beruhigter schlafen :)
Wir werden und mit den Unterlagen an einem Patentanwalt wenden.
Gibt es hier vielleicht empfehlungen für den Raum Giessen (35390) gerne über PN
Nochmals danke und liebe Grüße
Thomas
Hallo Thomas,
ich selber kenne bei Ihnen in der Gegend keinen Anwalt, Sie könnten aber u.a. dort:
http://www.patentanwalt-suche.de
http://www.jusline.de/patentanwalt.html
www.patentanwaltsuche.de
www.anwaltauskunft.de
www.anwalt24.de
mal nachsehen ob Sie einen finden ;)
Eins habe ich noch vergessen, haben Sie den Firmennamen können Sie auch über http://depatisnet.dpma.de, oben auf Recherche klicken dann auf Einsteiger, nach dem Firmennamen suchen lassen, kostenlos.
Sie sollten auch darauf achten das dieser Patentanwalt dann auch den Schwerpunkt vertritt in dem Ihre Erfindung liegt!
Vielen Dank für das Lob, vergessen Sie aber bitte nicht eins, meine Antworten sind nur meine persönliche Meinung zu diesem Thema!
Hallo Rainer,
nochmals danke für die Link´s ! ! !
Das die Aussagen nur Deine persönliche Meinung sind, ist schon klar !
So, dann werde ich mal auf die Suche gehen.
Eine Frage habe ich noch, sind Gebrauchsmusteranmeldungen auch frei einsehbar ?
Die Nummern fangen ja mit G........an.
Grüße und noch einen schönen Abend
Thomas
Hallo nochmal,
mit „G“ fangen die nicht an, am Anfang steht eigentlich immer die Länderkennung wie z.B. Deutschland „DE“ ;)
Natürlich werden Gebrauchsmuster auch ausgehangen bzw. veröffentlicht, sogar wesentlich schneller als Patente. Bereits nach vier Wochen kann ein Gebrauchsmuster eingetragen werden, da dort keine schwerwiegenden Prüfungen und Recherchen durchgeführt werden müssen. Deshalb ist es u.a. ja auch ein Vorteil neben einer Patentanmeldung auch gleich ein Gebrauchsmusterschutz anzumelden um die Zeit wo die Idee beim Patentamt bearbeitet wird und man ja eigentlich nichts hat ausser dem Aktenzeichen mit einem Gebrauchsmusterschutz auszugleichen und somit schon einmal ein brauchbaren Schutzanspruch durchsetzen zu können bzw. einem möglichen Investor/Interessenten bereits ein durchsetzbaren Schutzrecht anzubieten ;)
Hallo Rainer,
ich habe willkürlich mal ein bischen in den Veröffentlichungen gestöbert um ein bischen die Rescherche zu probieren.
Dabei wurde teilweise in Schutzrechtsbeschreibungen auf andere bereits bestehende Schutzrechte hingewiesen.
Dort wurden DE Nummern aufgeführt und EP (Europa), soweit klar.
Es wurden aber auch teilweise Nummern aufgeführt die mit G anfingen und mit .1 aufhörten !
Die Suchmaschine konnte mit diesen G Nummern nichts anfangen, deshalb meine Frage, ich dachte fälschlicherweise G steht für Gebrauchsmuster !
Für was stehen diese Nummern ?
Hallo Thomas,
mag sein das es auch solche Nummern gibt aber standardmäßig fangen diese nicht mit „G“ an. Es gibt noch uralte Gebrauchsmuster die mit DRGM (Deutsches Reichs Gebrauchsmuster) anfangen. Leider findet man nicht alle in den Datenbanken bzw. noch nicht. Die Datenbanken sind ja auch erst seit kurzem, genauer gesagt seit 2001 glaub ich, übers Internet für die breite Masse zugänglich und fast täglich kommen neue alte Aushänge hinzu. Damals wurden Gebrauchsmuster auch nicht beim Patentamt archiviert sondern bei den Amtsgerichten.
Also mit einem „G.“ Kann ich was anfangen was allerdings diese Zusammenstellung dieser Nummern angeht bin ich überfragt aber vielleicht können Sie mir sagen wie Sie zu einem dieser Nummern die mit „G“ anfangen gekommen sind dann seh ich mir das mal an.
Hallo Rainer,
ich hab Dir eine PN geschickt !
Gruß Thomas
Hallo Thomas,
leider kann ich Ihnen dazu nichts weiter sagen solch eine Nummer hab ich selber noch nie gesehen. Zuerst dachte ich an die Klassifikationen aber diese würden ja so aussehen: G06M11/00 und nicht mit einem G anfangen und mit weiteren durchgehenden Nummern weitergehen.
Im übrigen halte ich die Weitergabe von persönlichen Nachrichten die vertraulichere Informationen enthalten über Boardinterne Kommunikationswege nicht für sicher da diese von anderen problemlos ausgelesen werden können ;)
Hallo Rainer,
war ja nichts Vertrauliches ;)
Davor werde ich mich hüten, ist ja allgemein bekannt mit der Auslesemöglichkeit!
Bin aber jetzt schon etwas weiter mit den Nummern gekommen.
In der Suchmaschine einfach das G und hinten das .1 weglassen, dann wird das richtige Dokument gefunden.
Wie es zu der Bezeichnung kommt ????
Grüße Thomas
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