hanss
04.10.2005, 22:18
hallo zusammen!
ich habe vor wenigen wochen eine erfindung in deutschland zum zum patent angemeldet. eine sache ist mir jetzt nur noch nichtganz klar: die erfindung ist sollte der patentantrag durchgehen nur in deutschland geschütz? seh ich das richtig? was ein vermarktung in östereich und der schweiz betrifft müsste ich die erfindung auch dort anmelden, oder? wenn das so ist, wann ist dann der richtige zeitpunkt dazu, insbesondere wenn ich dort nur ein gebrauchsmuster (aus kostengründen) anstrebe. möchte nicht dass sich durch eine unbedachte anmeldung probleme für das prüfungsverfahren in deutschland ergeben. besten dank im vorraus.
ich habe vor wenigen wochen eine erfindung in deutschland zum zum patent angemeldet. eine sache ist mir jetzt nur noch nichtganz klar: die erfindung ist sollte der patentantrag durchgehen nur in deutschland geschütz? seh ich das richtig? was ein vermarktung in östereich und der schweiz betrifft müsste ich die erfindung auch dort anmelden, oder? wenn das so ist, wann ist dann der richtige zeitpunkt dazu, insbesondere wenn ich dort nur ein gebrauchsmuster (aus kostengründen) anstrebe. möchte nicht dass sich durch eine unbedachte anmeldung probleme für das prüfungsverfahren in deutschland ergeben. besten dank im vorraus.
