Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Guter Patentanwalt gegen Patentverstösse gesucht
Ich suche einen guten Anwalt, denn wie ich heute durch eine Google-Recherche erfahren musste, hat ein Konzern ganz offensichtlich und eindeutig belegbar seit 2003 gegen 6 Patentansprüche von einem meiner Patente verstossen!
Dies betrifft jährlich hunderttausende auch in Deutschland verkaufte Produkte. Das betreffende deutsche Patent wurde 1999 angemeldet, 2000 offengelegt und besteht seit 2002 ohne Widerspruch und wie mir der Patentprüfer damals persönlich sagte, hat er nach den von ihm vorgeschlagenen (und umgesetzten) letzten Änderungen an der Patentanmeldung keinerlei Entgegenhaltungen. Zudem hatte ein Berufskollege von einer Technologietransferstelle einer Uni ebenfalls bestätigt, dass meine Erfindung sicherlich neu ist; ich habe sie nämlich als Spin-Off einer Doktorarbeit entwickelt und dort verwendet, weil die betreffende Technologie damals noch nicht existierte und es auch keinen Ersatz dafür gab. Anscheinend wurden einfach meine wissenschaftlichen Veröffentlichungen umgesetzt ohne die dafür nötigen Lizenzen zu erwerben!
Welche Anwälte können denn die Experten hier in so einem Fall empfehlen? :confused:
Und gibt es eine Rechtsschutz-Versicherung, die auch Patentstreitigkeiten abdeckt? :confused:
Upppsss...dieses Thema garnicht gesehen...nun denn.
An Ihrer Stelle würde ich zunächst einmal Kontakt mit dieser betreffenden Firma suchen und alles ausprobieren um dieses Problem ohne Anwälte und Gerichte aus der Welt zu schaffen!
Anwälte und Gerichte werden ja bekanntlich nach Gebührenordnungen bezahlt und wenn sich erst einmal jemand ran setzt und den Streitwert ermittelt könnten Sie unter Umständen feststellen das Sie sich eine gerichtliche Auseinandersetzung garnicht leisten können!
Rechtschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten gibt es, diese sind aber nicht ganz günstig, wenn ich mich nicht irre einmal gelesen zu haben das diese etwa 2.000,00 Euro im Jahr kosten. Raussuchen müssten Sie sich diese allerdings alleine da ich kein Versicherungsvertreter bin und somit auch keine Marge erhalte wenn ich Ihnen die mir bekannten nennen würde ;)
Des weiteren gelten dann diese neu abgeschlossenen Versicherungen, soweit mir bekannt, nur für Streitigkeiten die ab Versicherungsbeginn bestehen und nicht für welche die schon begangen wurden vor Versicherungsbeginn!
Aha.
Naja, ich sammle und protokolliere erstmal die Verstösse und warte mal ab, was der Patentanwalt noch sagt, der die Anmeldung vor 4 Jahren juristengerecht überarbeitet hatte und der sowas privat nebenbei macht, neben seinem Job in einer Firma.
Bisher hiess es von ihm, dass keine Eile besteht, weil Lizenzgebühren nicht ab Lizenzabschluss sondern schon ab Patentverstoss gezahlt werden müssen.
Ich denke, spätestens bei den Lizenzverhandlungen wird ohnehin ein Anwalt benötigt, da ich kein Jurist bin und ich mich mit Lizenzen nicht weiter auskenne.
Zudem hat die Firma ihren Stammsitz in Asien.
Nunja, ich mache dann erstmal Entwürfe und hole mir mal seine Meinung ein.
Beim nächsten DEV-Treffen kann ich ja auch mal fragen, ob mir da einer Tips geben kann.
Josef Zwack
24.08.2005, 18:40
Mein Tipp:
Gib doch einmal bei Google die Stichwörter "Prozessfinanzierer" oder "Prozesskostenfinanzierer" ein.
Meines Wissens gibt es Kanzleien, die bei aussichtsreichen Fällen den Rechtsstreit auf deren Kosten bestreiten. Dir entstehen dann keine Kosten, die Provision im Erfolgfalle dürfte jedoch so um die 50% des Streitwerts betragen.
Viel Erfolg wünscht Dir
Josef Zwack
Hallo,
das wäre mir neu das hier in DE Provisionen für gewonnene Prozesse gezahlt werden wie in den USA, dies dürfte wohl hier strickt verboten sein, aus diesem Grunde gibt es ja die Gebührenordnung!
Probleme sehe ich hier eher darin das die Verletzerfirma in Asien sitzt und das nicht nur weil die Kosten dann wohl erheblich steigen werden (Übersetzer/Übersetzungen, Reisekosten, Unterkunft ect.pp). Haben Sie Schutzrechte in Asien angemeldet? Wenn nicht könnte es wiederum andere Probleme geben ect.. Ihr Anwalt wird Sie da schon richtig beraten denke ich. Ein versuch dies aussergerichtlich zu regeln sehe ich aber von Vorteil und unproblematisch.
Und last but not least, die Firma oder Person die gegen ein Schutzrecht verstößt ist ab Verletzungstatbestand zur Rechnungslegung verpflichtet d.h. u.a. alles was ab dem Tag wo ein Schutzrecht verletzt wird verdient wurde gehört dem Rechte Inhaber!
Also die betreffende Firma hat eine Filliale in D und da arbeitet wohl mindestens ein Dutzend fest angestellter Leute. Damit gibt es eine ladungsfähige Adresse in D und somit kein Problem damit, dass der Stammsitz weit weg ist.
Und die 50 % Anteil halte ich für illusorisch; das wäre doch Wucher, also illegal.
Nunja mag sein, ich weiss nicht um welches Patent es sich dreht aber wenn ich mich nicht irre und ein Produkt worauf ein Patentrecht besteht im Ausland hergestellt wird wo es keine Schutzrechte zu diesem besagten Patent gibt und dieses „nur“ hier nach DE importiert wird ergeben sich m.e. nach ganz andere Umstände. Mag sein das ich mich irre aber ansprechen würd ichs auf jeden Fall mal bei Ihrem Anwalt ;)
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Und es gibt hier in DE keine Provisonen - Absprachen für gewonnene Prozesse, soetwas wäre illegal!
Die Info-Blätter vom Patentamt habe ich mir genau durchgelesen, wie auch viele Artikel, und danach ist es egal wo die Waren hergestellt werden. Entscheidend ist, dass sie hier gewerblich verwendet werden und da das Patent ein gewerbliches Schutzrecht ist, ist es da anwendbar. Die gewerbliche Anwendung ist auch mehr als nur Verkaufen und betrifft beispielsweise auch die Werbung im Internet.
Da aber die betreffenden Produkte hier praktisch nur verkauft werden, ist der Fall glaskar, so dass im Streitfall auch einstweilige Verfügungen zur Beschlagnahmung der illegalen Waren kein Problem sein sollten.
Da die betreffende Firma aber sowas sicherlich nicht will, gehe ich erstmal davon aus, dass man sich gütlich einigen wird und die Verstösse wohl nie öffentlich werden, denn sowas kann ja auch den Aktienkurs negativ beeinflussen.
Naja, für den Notfall sehe ich mich schonmal nach Put-Optionen der Aktien um.
Ich wollte Ihnen nur so viele wie möglich Gedankenspiele rüberbringen damit Sie sich in gewisse Szenarien schon einmal mental reindenken und vorbereiten können. Ich weiss wie es ist wenn man beim Anwalt sitzt, eh man sich versieht ist man wieder zuhause und hat die Hälfte vergessen, mir passiert es jedenfalls des öfteren.
Ich hoffe Sie können noch weitere Informationen, auch in Zukunft, über Ihren Fall hier in den nächsten Wochen veröffentlichen ohne das Sie irgendwelche Interessen verletzen, prinzipielle Vorgehensweisen und das Endresultat quasi wären sicher für viele hoch interessant.
Naja, für den Notfall sehe ich mich schonmal nach Put-Optionen der Aktien um.
Arghhh...wen erwischt es denn? ;)
Um alle Optionen offen zu halten, kann ich nix genaueres dazu sagen.
Wenn sich was ergibt, poste ich es hier.
Demnächst wird mein Patentanwalt die Firma anschreiben und erstmal nur darauf hinweisen, dass sie eine Lizenz benötigt. Schliesslich wäre theoretisch möglich, dass sie das Verfahren schon vor meiner Patentanmeldung verwendet und veröffentlicht haben. Das ist zwar unwahrscheinlich, da die ältesten Dokumente der Firma hierzu 4 Jahre älter sind als meine Anmeldung, und auch zwei andere Fachleute nichts in der Richtung recherchiert haben, aber mal sehen, was rauskommt.
-gerhard muthenthaler
14.09.2005, 16:19
Hallo,
das wäre mir neu das hier in DE Provisionen für gewonnene Prozesse gezahlt werden wie in den USA, dies dürfte wohl hier strickt verboten sein, aus diesem Grunde gibt es ja die Gebührenordnung!
das stimmt nur zum teil. der anwalt darf es nicht, aber man kann sich den prozess von dritten finanzieren lassen und diese beteiligen. passiert nicht zu oft, da der deutsche schadenersatz anderes geregelt ist, als z.b. das tort law der amerikaner und somit seltener summen erreicht weden wo sich eine beteiligung rentiert.
siehe: http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=121
mfg
gerhard
das stimmt nur zum teil.
Falsch, das stimmt 100%ig!
der anwalt darf es nicht
Eben und genau darum ging es hier und nicht um Sponsering eines Prozesses von Profitgeiern, Privatpersonen oder Unternehmen!
F. Lorenz
22.09.2005, 01:17
>das wäre mir neu das hier in DE Provisionen für gewonnene Prozesse gezahlt werden wie in den USA, dies dürfte wohl hier strickt verboten sein, aus diesem Grunde gibt es ja die Gebührenordnung!
Es geht dabei um Prozeßfinanzierung. Die Anwälte erhalten alle ihr Geld nach Gebührenordnung aber der Geldgeber (wie eine Bank) behält bei gewonnenem Prozeß halt etwas von dem eingeklagten Geld.
http://www.foris.de/thema/000001/prozessfinanzierung.html
http://www.das-prozessfinanzierung.de
http://www.prozess-finanz.de
http://www.advofin.at
...
Mittlerweile ist die Entlohnung für außergerichtliche Verfahren grundsätzlich mit dem Anwalt in gewissen Grenzen frei verhandelbar. Ab 01.07.2006 soll die Gebühr für die außergerichtliche Beratung vollkommen frei gegeben werden.
Auch die gerichtlichen Gebühren sind mittlerweile insoweit verhandelbar, daß diese allerdings nicht unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gebühr liegen dürfen und gemäß BGH-Entscheidungen nicht über dem etwa 4-5 fachen der maximal zulässigen Gebühr liegen dürfen.
So, die Firma hat sich reichlich Zeit gelassen, denn zwischen dem Downloaden meiner Internet-Seiten (die ich in der Webseiten-Statistik sehe) und der Antwort ist ein Monat vergangen, aber es ist immerhin nun eine Antwort da, in der sich die Leute dumm stellen und die Patentansprüche in englisch haben möchten. Bisher sehen sie noch keine Notwendigkeit eine Lizenz zu erwerben, aber man muss die Menschen halt zu ihrem Glück zwingen und von Raubkopien abhalten ;)
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