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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschmacksmuster oder doch nicht?


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Einstein
27.01.2009, 09:36
hallo leute,
ich hätte da eine frage an euch! wer kann mir weiterhelfen?

ich habe da eine geniale idee (logisch), denke aber, dass es als patent nicht eingetragen werden kann, eher als geschmacksmuster.

habe die sache mit dem geschmacksmuster aber leider noch nicht so richtig verstanden.
da es meine idee eigentlich als einzelteile schon gibt, frage ich mich ob es möglich ist dies eintragen zu lassen.

ein geschmacksmuster ist ja an eine 2 oder 3 dimensionale form gebunden....also.....
könnte ich zum beispiel einen kalender links angebracht an einem monitor als geschmacksmuster eintragen lassen, so dass kein andere eben ein monitor mit einem links angebrachten kalender herausbringen darf/kann?
Natürlich ist hiermit auch eine bestimmte funktion verbunden.....die man jetzt nicht so vermutet.

es geht natürlich um etwas anderes....aber mir ist jetzt kein besseres beispiel eingefallen

danke schon mal.

viele gruesse
einstein

Thomas Moos
27.01.2009, 12:10
Hallo Einstein,

von der rechtlichen Seite her, empfehle ich Dir Dich an die nächste IHK zu wenden, dort finden im Normlafall monatlich "kostenlose" Beratungen durch Patentanwälte zu den gewerblichen Schutzrechten statt, nutze diese Möglichkeit. Parallel gibt es hier im Forum auch noch einige Fach-/ Patentanwälte, einfach mal anschreiben.

Generell zu Deiner Frage:
Ob links oder rechts, dafür wirst Du wohl kein verbrieftes Recht bekommen. Generell solltest Du Dein Augenmerk daher auf den eigentlichen Unterschied, bzw. die Neuheit im Bereich: Vorrichtung und Funktion lenken. Das es Einzelteile schon gibt ist weniger problematisch, da Du diese ja im Normalfall entsprechend einkaufst, bzw. eine Lizenz erwirbst und verwendest. Natürlich kommt dann irgendwann die Frage zur Erfindungshöhe auf. Leider scheint es ja etwas schwammig zu sein mit der klaren Abgrenzung der Erfindung. Lese Dir auf den Seiten/ Merkblatt des DPMA die Voraussetzung für ein Gebrauchsmuster in Ruhe durch, lass Dich parallel, kostenlos von einem Anwalt beraten, bzw. aufklären. Ich denke, das ist der beste Weg, um den möglichen Rahmen abzustecken. Im Anschluss würde ich die Punkte des Threads: Idee und was nun... angehen.

Beste Grüße,


Thomas Moos

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