Hallo!
Ich spiele des öfteren mit nem Freund ein Spiel, welches es noch nie gibt. Hätte davon jedenfalls noch niemals was gelesen oder gehört.
Das Spiel an sich ist echt leiwand.
Man müßte nun recherchieren, ob es solch ein Spiel schon gibt?
Nur wo?
Danach benötigt man ein Patent? Das kostet so um die 1000 Euro?
Danach hat man so ne Art Copyright auf seiner Spielidee und kann sie eventuell verkaufen, vermarkten lassen oder selbst vermarkten?
Bei unserer Idee würden wir jemanden benötigen. Sponsor etc.
Man würde um das Spiel aufzuziehen, Hallen, Ligen, Vereine usw. benötigen.
Wäre über Tipps dankbar. :)
Mfg Eato
Nur mal so:
Eine Erfindung, Du sprichst von einem Spiel das Du patentieren möchtest, ist eine zweckgerichtete technische Lösung eines bestimmten Problems. Hast Du mit dem Spiel eine zweckgerichtete technische Lösung eines bestehenden Problems damit gelöst? Dann solltest Du vielleicht mal mit einem Patentanwalt reden, wenn nicht, sieh Dir doch mal das Urheberrecht genauer an: Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Deutschland (http://transpatent.com/gesetze/urhg.html)
Hier auch mal ein Auszug aus dem Patentgesetz:
§ 1
[Patentfähige Erfindungen]
(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
(2) [Gültig ab 28.2.2005] Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
(3) Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen:
1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden;
2. ästhetische Formschöpfungen;
3. Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen;
4. die Wiedergabe von Informationen.
---->> (4) Absatz 3 steht der Patentfähigkeit nur insoweit entgegen, als für die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche Schutz begehrt wird.<<----
Patentgesetz ( Deutschland ) (http://transpatent.com/gesetze/patg.html#1)
Im übrigen ist das hier kein Rechtsberatungsforum! In Zukunft Anfragen bitte verallgemeinert darstellen, nicht das hier im Forum der Eindruck oder der Eindruck einer stillschweigenden Duldung entsteht, dass hier Rechtsberatung stattfindet oder gewollt wird! Vielen Dank!
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