Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Idee für TV-Show: Wie Schutzrechte sichern?
David1969
10.01.2009, 16:29
Hallo Leute :-)
da bin ich mal wieder und hoffe das vielleicht jemand mit dir redet. Es hat sich aus einer Erfindung heraus ein unterhaltsames Konzept für eine Fernsehshow ergeben. Also so a la "Wetten das" oder sowas.
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Was mich nun beschäftigt: Wie kann ich mir die Schutzrechte an einem Show-Konzept sichern. Mein Idee: Alles aufschreiben; an das Patentamt schicken und dann hat man dort ne Nummer mit Eingangsstempel und kann so immer die "Urheberschaft" nachweisen.
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Hat jemand eine Idee oder Erfahrugen ? :-)
Danke und schönes Wochenende!
Dave
Ich wäre Dir sehr dankbar wenn Du Deine Anfragen allgemeiner gestalten würdest. Ich muss Dich darauf hinweisen das Deine Frage von rechtlicher Natur ist und dieses Forum hier kein Rechtsberatungsforum ist. Für eine Rechtsberatung in jeglicher Form solltest Du Dich vertrauensvoll an einem Fachanwalt wenden.
Meine persönliche und unverbindliche Meinung und / oder Erfahrung dazu, weil ich mich damit auch mal kurzzeitig beschäftigt habe:
Soweit ich damals herausgefunden habe, kann man für solche Dinge nur die dafür nötigen Gegenstände und / oder bzw. technischen Merkmale und Bauteile und / oder Verfahren über ein Patent oder bzw. Gebrauchsmusterschutz beantragen. Bei einem GBM darf natürlich kein Verfahren angemeldet werden – dazu das Gebrauchsmustergesetz (Deutschland) (http://transpatent.com/gesetze/gbmg.html) sowie das Patentgesetz ( Deutschland ) (http://transpatent.com/gesetze/patginh.html) lesen. Das würde also eigentlich heißen, dass das mit dem Urheberrecht in einer anderen Sparte fällt, nämlich dem Urheberrecht. Ob Du nur mit einem Urheberrecht anderen hindern kannst Deine „Show-Idee“ zu kopieren, kann Dir nur ein Fachanwalt sagen, meiner bescheidenen persönlichen und unverbindlichen Meinung nach aber nicht! Die Urheberschaft schon, nur was nutzt Dir das?
David1969
10.01.2009, 17:31
Hi Rainer, da bist du ja wieder. Ja, das mit der Show ist so eine fiktive Sache. Was wäre wenn sich jemand eine TV-Show ausdenkt. .-)
Zwei dinge:
1) Wenn man Urheber ist, und die Urheberschaft nachweisen kann, kann man bezahlung verlangen. Das ist dann nach deutschem Urheberrecht der sog. "Fairnessausgleich" .. also eine Urheberschaft nachweisen zu können ist schon wichtig.
2) also so eine TV-Show kann man sicher nicht patentieren oder als Gebrauchsmuster anmelden. Ich meinte es anders: Man könnte so eine Show umschreiben, ans Patentamt schicken (zB mit Patentantrag) und könnte so die Urheberschaft nachweisen. Ohne anschließende Patenterteilung.
Einfach als "Trick" - um zu sagen: "Ich bin der Urheber, die (Show-) Idee liegt beim Patentamt im Tresor mit Datum und Stempel" :D
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Mir geht es halt darum eine Urheberschaft möglichst "offiziell" und "öffentlich" nachzuweisen. Dh jeder könnte beim Patentamt (nach 18 monaten) meinen Text runterladen ... und tatsächlich sehen das es von mir ist.
Jo, wo soll ich sonst sein :grinz:
Naja, wenn abgelehnte oder Anträge die gegen die „Einreichungserfordernisse“ verstoßen dennoch beim DPMA veröffentlicht werden ginge das möglicherweise um die Urheberschaft nach außen hin zu dokumentieren. Günstiger wäre doch dann aber, hatten wir erst vor kurzem, dies mit einem Einschreiben mit Rückschein zu tätigen – ohne diesen dann bei Erhalt zu öffnen bzw. ggf. im Bedarfsfall mit einem Notar zu öffnen, der den Inhalt und das Datum bestätigt - oder gleich ein Gebrauchsmuster anzumelden. Das wäre zumindest günstiger als wenn Du ein Patent anmeldest, zumindest von den Anmeldegebühren bzw. was ein Einschreiben kostet, meiner unverbindlichen Meinung nach zumindest :computer_3:
David1969
10.01.2009, 17:57
hehe, ganz ohne kosten: Man schickt einfach sein Zeug 3x da hin ... und das wars. Ähnlich wie bei einem "QLC"-Antrag.
Dann krieg man eine Antwort mit Stempel, Datum und Nummer. Da man nix überweist wird das PA auch nicht aktiv.
et voila - und nach 18 Monaten ist der Text "öffentlich" ...
Ich weiss nicht ob das so einfach ist! Soweit ich weiss tut das Patentamt nichts ohne das die Anmeldeerfordernisse erfüllt sind. Dazu zählt eben auch eine Regelkonforme Anmeldung. Ob die das trotzdem dann Verarbeiten – Ausarbeitung für eine Veröffentlichung ist ja auch eine Art des Verarbeitens – und veröffentlichen kann ich Dir nicht sagen. Ist es so dann hast Du natürlich Recht, günstiger geht’s dann wohl nicht ;) Ich würde mich aber da erstmal an die kostenlose Erfinderberatung wenden oder gleich mal das Patentamt unverbindlich anrufen und nachfragen. Ich kann es mir zwar nicht vorstellen aber wenn Du das 100%ig weisst, weisst Du mehr als ich, denn dann könnte man ja innerhalb ein paar Tagen das gesamte Patentwesen lahmlegen und das DPMA mit unzähligen und unnützen Zeug zumüllen, dass dann ja Verwaltungsakte auslöst die kein Mensch bezahlt. Ich würde mich da erstmal direkt an der Quelle schlau machen ehe Du mit anderen darüber sprichst und alles dann weg wäre, weil es doch anders gehandhabt wird ;)
David1969
10.01.2009, 18:46
Doch das geht! :streichel:
Diese QLC-Sache a.k.a "provisorische Anmeldung" ist ja nix anderes.
Zwei Punkte:
a) die Bearbeiter lesen beim Eingang nix durch!! Erst wenn bezahlt wird gehts los.
b) Du kriegst ne Eingangsbestätigung mit Nummer, Datum und Stempel!!
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