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Welt der Wunder Shop
Buy Flynax classified software

Sina Herrmann
27.05.2005, 13:49
:o Hallo, Hallo

Not macht ja angblich erfinderisch, und so sind aus meinen verschiedenen Nöten drei Hilfsmittel und zwei " Internet-Ideen" entstanden.
Bei meiner ersten Erfindung ist sogar schon ein Prototyp vorhanden. Produktionskosten pro Stück errechnet. Skizzen gezeichnet, eben soweit alles zur Ideen verwirklichung. UND NU ??
Wie geht´s weiter ?
Ich habe seltst natürlich schon versucht irgendwie weiterzukommen, als erstes habe ich mir Unterlagen beim Patentamt München angefordert. Und wie das bei Ämtern und " Anträgen" so ist, keiner steigt so wirklich dahinter. Also nächstes Stichwort: Patentanwalt. Die Suche nach einem solchen ist an sich schon nicht leicht, als ich dann endlich einen Patentanwalt in Nürnberg an der Strippe hatte, kam ich mir leider nicht ganz ernst genommen vor. Sein bester Rat : Wiedermelden, wenn ich irgendwie an Geld gekommen sei. Super

Auch bei meinen Internet Ideen, weiß ich einfach nicht weiter.
Zum einen hätte ich eine Idee für eine Suchmaschine, zu anderen für einen persönlichen Schutz beim surfen. Aber an wen wende ich mich, an einen Programierer, wird das über eine Homepage gemacht, keine Ahnung ??

Fragen über Fragen
und das schlimme ich hätte noch viele mehr !

Ich hoffe das mir hier vielleicht jemand helfen kann
wäre echt schön

Rainer
28.05.2005, 18:35
Es gibt einige Patentanwälte die sich auch auf Ratenzahlungen einlassen, unter welchen Bedingungen dies stattfinden kann wird Ihnen Ihr Patentanwalt erklären. Eine Argument Ihrerseits wäre Ihm das Projekt zu erklären, sieht er darin dann das Potenzial wird er sich vielleicht auf Ratenzahlung einlassen. Erwähnenswert ist noch das nur etwa 1% oder 3% der Patente auch verwertet werden, nicht weil die anderen so schlecht sind sondern weil es evtl. kein Markt für die anderen gibt weil man diese evtl. nicht wirklich gebrauchen kann oder benötigt werden oder einfach nur in der Herstellung zu kompliziert und zu teuer wären.

Softwareprodukte sind noch ein ganz anderes Kaliber und ohne Programmierkenntnisse sowie viel viel Geld werden Sie sicher große Probleme haben Ihr Projekt zu realisieren. Wenn 10 Programmierer zu 168 Stunden im Monat 12 Monate an das Projekt arbeiten und ein Stundenfaktor von 50,00 Euro berechnet wird kommen schnell 1 Mio Euro zu stande und dann dürfte solch ein Projekt vielleicht gerade mal das Beta Stadium beendet haben.

Die meisten Projekte scheitern am Unwissen des Erfinders da er sich nicht wirklich in das Projekt einbinden kann und am Geld welches er braucht um seine Ideen zu realisieren. Sind beide Eigenschaften nicht vorhanden kann das Projekt ad acta gelegt werden denn „nur“ eine Idee zu haben reicht bei langem nicht aus.

Ich weiss, nicht gerade berauschend was ich schreibe aber so siehts halt im Moment aus und es gibt noch einige andere Gründe woran Erfinder scheitern werden die Ihre Innovationen vermarkten wollen aber darüber brauchen Sie sich vorerst keine Gedanken zu machen da es bis dahin schon schwer genug sein wird Ihr Projekt zu realisieren.


Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Rainer Dahlmann
inthewild2002@yahoo.de

Schlafmütze
02.08.2005, 23:43
HAllo Ihr,
war schon lange nicht mehr hier...
also man kann aein deutsches Patent mit Verfahrenskostenhilfe zum "Null-Tarif" anmelden...
kostenlose Erfinderberatung bekommt man mindestens einmal im Monat an verschiedenen Stellen, früher auf jeden fall im Ptatentamt München, weiss nicht ob das heute noch so ist...auf jeden Fall gibt es darüber Auskunft bei der PAtentanwaltskammer...
auch Patentauslegestellen wie z.B. in den Landesgewerbeämtern/Anstalten haben manchmal Patentberatung wie z.B. in Nürnberg.
Nicht jeder PAtentanwalt hilft einem bzw akzeptiert die verfahrenskostenhilfe, da er da nur den Mindestgebührensatz vom Amt erstattet bekommt.
Wenn es sich um eine IT sache handelt wirklich gut prüfen ob das überhaupt Patentfähig ist. Bei software sieht es da schwierig aus... obwohl es offiziell heißt das software erst mal nicht Patentfähig ist , gibt es doch bestimmte Kategorien die nicht darunter zu fallen scheinen...
Man kann auch erst ein Gebrauchsmuster anmelden (anmeldung kostet ja höchstens 50€) dann hat man noch ein JAhr ZEit um ein PAtent draus zu machen...Man hat außerdem nach der Einreichung ein JAhr Zeit zu bezahlen (noch mal erkundigen ob das jetzt noch immer so ist) also man hat eine Anmeldebestätigung und damit ein Prioritätenrecht, das ist zwar eine Art Optionskarte, muß aber ja niemand wissen es ist ein bischen wie Pokern ich hab es auch so gemacht - und gewonnen.
Ich kenne einen Patentanwalt mit humanen Gebühren in München
immer noch interessiert?

lg
mütze

Rainer
10.08.2005, 01:21
Hallo Schlafmütze,

also da sich hier nun wieder einmal niemand für zuständig hält würde ich mein Senf noch einmal dazugeben wollen.


Man hat außerdem nach der Einreichung ein JAhr Zeit zu bezahlen

Mit verlaub aber das ist Blödsinn! Um damit ein für alle mal aufzuräumen das man ewig und drei Tage Zeit hat die Kosten bzw. Gebühren zu entrichten für Patent- Gebrauchsmuster und oder bzw. anderweitige Schutzrechte oder Ansprüche des Patentamtes gegen einen Einreicher von Klagen oder anderweitigen Verfahren bei dem z.B. Personen, Firmen oder auch Organisationen zu Gebühren verpflichtet sind:


Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts
(Patentkostengesetz - PatKostG)

Vom 13. Dezember 2001
...
§ 3 Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebühren werden mit der Einreichung einer Anmeldung eines Antrags, der Einlegung eines Einspruchs, einer Erinnerung, eines Widerspruchs oder einer Beschwerde, der Einreichung der Klage oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2)Die Jahresgebühren für Patente, Schutzzertifikate und Patentanmeldungen und die Verlängerungsgebühren für Marken sowie die Aufrechterhaltungsgebühren für Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster sind jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt. Wird ein Gebrauchsmuster erst nach Beendigung der ersten oder einer folgenden Schutzfrist eingetragen, so ist die Aufrechterhaltungsgebühr am letzten Tage des Monats fällig, in dem die Eintragung im Register bekannt gemacht ist.

§ 4 Kostenschuldner

(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,

wer die Amtshandlung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird;

wem durch Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts oder des Bundespatentgerichts die Kosten auferlegt sind;

wer die Kosten durch eine gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Bundespatentgericht abgegebene oder dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Bundespatentgericht mitgeteilte Erklärung übernommen hat;

wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Soweit ein Kostenschuldner auf Grund von Absatz 1 Nr. 2 und 3 haftet, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners nur geltend gemacht werden, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Ersteren erfolglos geblieben ist oder aussichtslos erscheint. Soweit einem Kostenschuldner, der auf Grund von Absatz 1 Nr. 2 haftet, Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, soll die Haftung eines anderen Kostenschuldners nicht geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten.

§ 5 Vorauszahlung, Vorschuss

(1) In Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erfolgt die Bearbeitung einer Anmeldung, eines Antrages, eines Einspruchs, eines Widerspruchs oder einer Beschwerde erst nach Zahlung der Gebühr und des Vorschusses für die Bekanntmachungskosten. Das gilt nicht für die Anträge auf Weiterleitung einer Anmeldung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) nach § 125a des Markengesetzes und § 62 des Geschmacksmustergesetzes. In Verfahren vor dem Bundespatentgericht soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren zugestellt werden.

(2) Die Jahresgebühren für Patente, Schutzzertifikate und Patentanmeldungen, die Verlängerungsgebühren für Marken und die Aufrechterhaltungsgebühren für Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster dürfen frühestens ein Jahr vor Eintritt der Fälligkeit vorausgezahlt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 6 Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung

(1) Ist für die Stellung eines Antrages oder die Vornahme einer sonstigen Handlung durch Gesetz eine Frist bestimmt, so ist innerhalb dieser Frist auch die Gebühr zu zahlen. Alle übrigen Gebühren sind innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit (§ 3 Abs. 1) zu zahlen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(2) Wird eine Gebühr nach Absatz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt, so gilt die Anmeldung oder der Antrag als zurückgenommen, oder die Handlung als nicht vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

(3)Absatz 2 ist auf Weiterleitungsgebühren (Nummern 335 100, 344 100 bis 344 300) nicht anwendbar.

Also in unserem Fall hat man höchstens drei Monate Zeit um die Gebühren auf dem Tisch des Hauses zu legen, ansonsten tritt §6 in Kraft

Source: http://transpatent.com/gesetze/pkosteng.html



...also man hat eine Anmeldebestätigung und damit ein Prioritätenrecht...

Nur wenn man innerhalb der drei Monaten auch die Gebühr bezahlt und § 6 nicht in Kraft tritt! Lässt man sich mit der Bezahlung Zeit hat man nur den Prioritätstag gesichert bis die Gebühren bezahlt sind! Erneuert man laufend hat man nur den Prioritätstag gesichert bis die Gebühren entrichtet wurden!

Sorry, nicht böse sein aber das nervte mich schon seit Tagen :winke:

Natürlich kann man sich auch Tod jonglieren und versuchen bis zum letzten Tag und mit etlichen Möglichkeiten die Gebühren auf den letzten Drücker zu zahlen...aber manchmal geht sowas auch in die Hose und dann ist das Geheule groß. :anbet: :motz:

Mein Tipp: Entweder sofort bei Einreichung zahlen, per Einzug abbuchen lassen oder am gleichen Tag per online Banking die Gebühren automatisch innerhalb von vier Wochen überweisen lassen! :teach:

Rainer
19.08.2005, 19:59
Hallo Herr Hirsch,

es freut mich das Sie Beiträge von anderen Mitgliedern sinnvoll ergänzen, glücklicherweise haben Sie zumindest den Teil mit der „stillen Anmeldung“ wieder entfernt. Ich will das Thema jetzt nun auch nicht weiter vertiefen da der Treadstarter sich nicht weiter zu Wort meldete, aber auch ich möchte hier noch einmal meinen bescheidenen Senf dazu geben dürfen.

Ihr Post hat mit dem Inhalt der Fragestellung absolut nichts am Hut da es hier, meiner Meinung nach, um eine Marktreife Präsentation sowie über Möglichkeiten der Vermarktung und Schutzrechtsmöglichkeiten geht bzw. deren Verwirklichung.

Ich geh mal davon aus, nach Analyse der eigentlichen Fragestellung, das der Treadstarter nach Möglichkeiten sucht „sein Produkt“ gewinnbringend zu vermarkten, wie aber soll er dies tun mit einer provisorischen Anmeldung?

Ich schlage vor Fragesteller nicht weiter mit unnötigen und komplizierten Aussagen noch weiter zu verunsichern als das sie es sowieso schon sind.

Schlafmütze
23.08.2007, 18:52
Hallo,
auch wenn der BEitrag schon eine Weile her ist...
mein Kommentar zur Frsit bei der Zahlung von Patentgebühren galt ncht der Absicht etwas nicht zu zahlen oder Fristen bis zum letzten auszukosten, sondern der strategischen Abwägung, wie man sie z.B. mit "Titelschutzanzeigen" betreibt. es ist einfach so, das eine "Neuheitenschonfrist" wie andernorts üblich hier (in Deutschland) so nicht gilt. Das andere Problem ist, das man seine Gebühr nicht zurück bekommt, wenn ein Patent nicht erteilt wird. Das heisst auch dann nicht wenn sich das Patentamt mehrere Jahre mit der Erteilung zeit lässt und am Ende doch kein Patent dabei raus käme. Vielleicht stelle ich ja innerhalb eines Jahres fest, warum meine idee, oder dass meine Idee nicht realisiert werden sollte, dann habe ich einen Versuch gemacht aber nicht zu viel verloren. Was die Gesetztestexte angeht. Papier ist ja geduldig und es gibt eine Menge ERfinder die das so gemacht haben. Es gibt sogar Beamte die derartige "Tricks" schon propagiert haben, sonst hätte ich das hier ja nicht "frei von der Leber weg" beschrieben...
Mütze

Rainer
24.08.2007, 14:10
Eine Art „Neuheitsschonfrist“ gibt es hier in Deutschland schon, nur eben für bestimmte Messen, eine Liste für welche sie gilt gibt es irgendwo im Internet, habe ich jetzt nicht zur Hand. Es muss jedem klar sein, das wenn er zeitlich versucht zu tricksen, also Gebühren erst nach drei Monaten zahlen oder ähnliches, das das Patentamt erst dann anfängt den Patentantrag zu bearbeiten, wenn die Gebühren bezahlt sind, nicht einen Tag früher. Wenn man nun mit einem Eilantrag, der zusätzliche Kosten verursacht, versucht die Bearbeitung etwas zu beschleunigen, wäre das somit für die Katz. Aber auch wenn jemand für seine Ideen Interessenten und / oder Investoren sucht, womit will er sie reizen? Mit einem Prüfbericht der erst nach der Prioritätszeit eintrifft und bearbeitet werden kann? In der Regel, bzw. wenn man Glück hat, wird eine normale Patentanmeldung bzw. der Prüfbericht, innerhalb 6 oder 9 Monaten erstellt.

Dann hat man, wenn auch die Gebühren umgehend bezahlt werden sobald das Schreiben aus München eintrifft, die Möglichkeit, noch während der Prioritätszeit von 12 Monaten weitere Auslandsanmeldung durchzuführen. Kommt der Prüfbericht erst nach 11 Monaten, weil man der Meinung ist, das alles mal eben so nebenbei zu bewältigen, dürfte es äußerst schwierig werden hier noch weitere Auslandsanmeldungen zu realisieren. Nun, mit einem Schutzrecht das beispielsweise nur in Deutschland gilt, ok der Markt ist auch nicht klein, wird man es schwerer haben einen Interessenten und / oder Herstellungsbetrieb zu finden, weil somit im Ausland der Weg frei ist, diese Innovation herzustellen und zu vertreiben – allerdings nicht nach Deutschland zu importieren.

Also, aus Meiner Sicht sollten Patentanmeldung strategisch geplant und militärisch ausgeführt werden ;) Ehe man anmeldet, sollte man sich einige Tage vorher über die dann folgenden Schritte schon Gedanken machen! Denn wie ich das immer wieder mitbekomme, stehen Erfinder nach der Anmeldung Achselnzuckend vor dem Eingangschreiben des Patentamtes und Zeit ist so ziemlich das wenigste was man als Erfinder in der Prioritätszeit hat ;)

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