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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patentanmeldung in D + gleichzeitiges Gebrauchsmuster in Ö


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hanss
28.04.2005, 12:12
hallo,
ich möchte mir eine erfindung in deutschland und östereich patentieren lassen. aus kostengründen hab ich mich dafür entschieden in D ein patent anzumalden und in Ö ein gebrauchsmuster. wie muss ich vorgehen? muss ich beides gleichzeitig anmelden, oder kann ich das gebrauchsmuster in Ö auch erst später anmelden?
besten dank im vorraus

Rainer
01.05.2005, 09:58
Hallo hanss,

soweit ich weiss kann man aus einem Patent (Patentanmeldung) ein Gebrauchsmusterschutz anmelden, umgekehrt funktioniert so etwas nicht! Nicht zuletzt deshalb weil ein Gebrauchsmuster, je nach dem, nach 6-12 Wochen veröffentlicht ausgehangen und einsehbar ist. Ich würde, wenn es kein Zeitdruck gibt, ein Gebrauchsmusterschutz erst einreichen wenn zumindest schon das Aktenzeichen vom zuständigen Patentamt zugesendet wurde, das dauert i.d.R. etwa 14 Tage. Dann ist zumindest schon einmal sichergestellt das Du alles eingereicht hast was zu einer Patentanmeldung von Nöten ist. Hast Du bei Deiner Patentanmeldung etwas vergessen und musst dies nachreichen, kann eine Gebrauchmusteranmeldung, Anmeldetag, dir bei Deiner Patentanmeldung und der Recherche vom Sachbearbeiter des Patentamtes, m.e. ein Strich durch die Rechnung machen da mit der Gebrauchsmusteranmeldung, Anmeldetag, Dein vermeintliches Patent als Gebrauchsmuster veröffentlich und somit schon zum Stand der Technik gehören kann.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Rainer Dahlmann
inthewild2002@yahoo.de

Rainer
10.07.2005, 23:40
Hallo Norbert Hirsch,

ernsthaft:

1.Was sind das für Vorgehensweisen? Gebrauchsmuster anmelden aber die Gebühren nicht zahlen? Zu diesen Schritten kann ich wirklich niemanden raten, abgesehen davon das das mal soo nicht geht!

2.Wo kann man ein Gebrauchsmuster oder Patent anmelden ohne die Anmeldegebühren nicht zu entrichten und zwar an dem Tag wo man dieses einreicht? Da werde ich demnächst dann ne Menge anzumelden haben und dann kann ich erst mal rum testen ob meine Ideen ankommen oder nicht. Kommen sie nicht an zahle ich einfach nicht, genial! Ausnahmen kann ich mir vorstellen wenn die Anmeldung online stattfindet und die Gebühren überwiesen werden aber auch hierfür wird es Frissten geben, ich glaube diese liegen bei höchstens drei Monaten.

3.Nach Ihren Erkenntnissen bräuchte dann eigentlich niemand mehr ein teures Paten anmelden um sich ein Schutzrecht zu sichern damit man abgesichert ist um auf Investoren/Interessenten Suche zu gehen. Man kann erst einmal ein Gebrauchsmuster anmelden für 40,00 EU, diese erstmal nicht zahlen und innerhalb von 12 Monaten dann, wenn Investoren/Interessenten da sind, ein Patent anmelden, auch das wäre wirklich genial und ich habe dann ehrlich zu viel Kohle aus dem Fenster geschmissen.

4.Würden mich dazu auch Sourcen interessieren die genau diese Thematik behandeln.

5.Sorry, aber das von Ihnen geschriebene ist mehr Kauderwelsch als verständliche Informationen. Gehe ich nur mal logisch vor von dem was Sie geschrieben haben erkenne ich nicht viel sinnvolles.

Begründung:

Selbst wenn es möglich wäre ein Gebrauchsmusterschutz zu beantragen ohne die Antragsgebühren zu entrichten, hat man ja logischerweise keine gültige Abgabe bzw. eingereichtes Schutzrecht, wozu dies dann auch noch mit einem zweiten, ja auch auch ohne Entrichtung der Anmeldegebühren, verbesserten ungültigen eingereichten Gebrauchsmusterschutz verbessern oder abändern? Schon einmal das Patentkostengesetz studiert? Und ab wann ein Antrag als zurückgenommen gilt? Was soll man mit einem ungültigen Antrag machen bzw. wieso soll man überhaupt ein Antrag einreichen wenn man nicht vor hat ihn rechtsgültig zu machen? Sorry aber diese Denkweise versteh ich nicht.

6.Kann der Anmelder für die Frisst von höchstens 15 Monaten beantragen das der Antrag nicht ausgehangen bzw. veröffentlicht wird.

7.Ist ein Gebrauchsmuster nur ein ungeprüftes Schutzrecht welches sowieso erst im Verletzungsstreit eine Schutzfähigkeitsprüfung unterzogen wird.

8.GebrMG studieren.

9.PatG studieren.

Ich bleib bei meinen o.g. Ausführungen und da dieses Forum auch keine Rechtsberatung macht sollte jeder eh immer noch zusätzlich einen Patentanwalt zu rate ziehen. Ich denke wir alle sollten uns schon an gewisse Regeln halten auch wenn die Gebühren, teilweise, recht hoch sind sollten wir fair bleiben und in den sauren Apfel beißen und bezahlen ohne uns erstmal darum drücken zu wollen die Gebühren zu bezahlen oder aus anderen Gründen ein Schutz zu erschleichen der ja keiner sein kann. Ich bleibe ferner dabei das man nach meinen Erkenntnissen aus einem Gebrauchsmusterschutz kein Patent anmelden kann bis mit einer beweist das dies möglich ist, denn dann werde ich einiges in naher Zukunft abändern.

Rainer
11.07.2005, 20:08
Hallo Norbert Hirsch,

ich will hier noch einmal auf Ihre und meine Ausführungen näher eingehen, gestern Nacht hatte ich wenig Zeit und war etwas gestresst. Sollte mein gestriges Posting etwas zu harsch geklungen haben bitte ich natürlich um Entschuldigung, auch wollte ich Ihnen nicht zu nahe treten damit! Informieren muss ich mich nicht, nur hätte ich mich etwas deutlicher ausdrücken sollen aber gestern habe ich den Text einfach nur mal so schnell getippt und bin wieder weg gewesen.

Kann ich mit einem Gebrauchsmusterschutz bzw. mit einer Gebrauchsmusterschutzanmeldung eine Patentanmeldung im Ausland, mit der Prioritätsfrisst der Gebrauchsmusterschutzanmeldung von Deutschland, anmelden?

Unter Umständen! So wie Sie es jedenfalls beschrieben haben geht es definitiv nicht, da bin ich mir fast zu 100% sicher bzw. ist eher nicht ratsam weil gefährlich! Haben Sie einen Gebrauchsmusterschutz in Deutschland angemeldet und, wie ich gestern schon schrieb, ein Gebrauchsmusterschutz ist nur ein ungeprüftes Schutzrecht. Geben Sie eine Recherche in Auftrag können Sie gleich, Kostenmässig, eine Patentanmeldung durchführen lassen, kommt man günstiger bei weg als, strategisch gesehen, erst ein Gebrauchsmusterschutz mit Recherche anzumelden um dann daraus eine Patentanmeldung innerhalb der Prioritätsfrisst abzuleiten.

Sollte jemand nach Ihren Vorgaben vorgehen besteht kein Schutz- Verbietungs- oder Durchsetzungsrecht bis die Gebühren bezahlt sind und der Antrag ausgehangen wurde, das einzige was man sich mit Ihrer Art und Weise sichert ist die Prioritätszeit bzw. den Zeitrang, mehr nicht und das ist mehr nur Verfahrenstechnisch und sollte auch nicht von Laien so geregelt werden! Und wenn dann noch jemand Ihre Weise versucht durchzuziehen und dabei nicht einige Regeln beachtet kann er u.U. sogar diese verlieren bis hin zur Versagung des Schutzrechts. Aus diesem Grunde war ich vielleicht gestern Nacht etwas zornig da hier versucht wird mit Tricks die Zahlungen verspätet abzugeben welches aber enorme Nebenwirkungen nach sich ziehen kann und vielleicht dann auch meistens wird. Meiner Meinung nach ist der Nutzen Ihrer Aussage in keinem Zusammenhang zu den Gefahren die damit einhergehen zu sehen.

Was auf keinem Fall geht ist ein Gebrauchsmusterschutz anzumelden für ein Verfahren! Dieses ist per Gesetz schon einmal ausgeschlossen. Gebrauchsmusterschutz kann man nur für Gegenstände beantragen und diese müssen im Aufbau genauestens beschrieben werden, ähnlich wie bei einer Patentanmeldung! Und da wir hier nun einmal auch nicht wissen um welche Art von Patent es sich handelt hilft kein rumgedruckse oder Tricks wie man evtl. 40,00 Euro versuchen kann nach hinten zu legen bis diese Gebühren bezahlt werden müssten. Wird nach, glaube ich, drei Monaten die Gebühr nicht bezahlt gilt der Antrag als zurückgenommen! Eine Erweiterung, Ergänzung, Verbesserung oder auch andere spätere Änderungen der ersten Gebrauchsmusteranmeldung sollte definitiv ausschließlich von versierten Personen oder Fachanwälten durchgeführt werden.

Probleme wird es sicherlich geben wenn eine Gebrauchsmusteranmeldung für eine Patentanmeldung im Ausland genutzt werden soll, dann nämlich für die Ziehung der Priorität im Ausland. Die Anmeldung zum Gebrauchsmuster wird etwa 8-12 Wochen nachdem die Anmeldung abgegeben wird ungeprüft veröffentlicht und gehört somit zum Stand der Technik. Natürlich kann der Anmelder für die Frisst von höchstens 15 Monaten beantragen das der Antrag nicht ausgehangen bzw. veröffentlicht wird, was ich auch schon oben geschrieben habe, was strategisch für Firmen nicht verkehrt für Privatpersonen aber eher ein Fallbeil werden kann.

Dadurch verpufft quasi die Wirkung schnell auf dem Markt Fuß zu fassen mit Ihrer Idee. Daraus resultiert dann wiederum auch und zusätzlich das Sie kein Verbietungsrecht besitzen wenn jemand Ihre Idee oder ähnliches benutzt! Die Firma oder Person kann demnach ja auch garnicht wissen das er/sie gegen angemeldete Schutzrechte verstößt da dieses Schutzrecht ja auch garnicht ausgehangen bzw. veröffentlicht ist.

Zum anderen finde ich es unlogisch eine ungeprüfte Gebrauchsmusterschutzanmeldung zu benutzen um daraus eine Patentanmeldung abzuleiten. Jeder normale Mensch macht es umgekehrt, nämlich deswegen weil nachdem der erste Prüfbericht kommt man schon einmal in etwa weiß ob das Patent dann später auch erteilt wird. Nach dem ersten Prüfbericht wäre es dann sinnvoll zusätzlich ein Gebrauchsmusterschutz zu erlangen um wesentlich früher mit dieser Idee auf dem Markt Fuß zu fassen bis das Patent komplett durch ist, was etwa 2-3 Jahre dauern kann, und mögliche Interessenten zumindest ein fertiges Schutzrecht anzubieten welches von einer Patentanmeldung abgeleitet wurde nachdem der erste positive Prüfbericht vom Patentamt gekommen ist. Ich denke niemand macht zusätzlich eine Auslandsanmeldung wenn er nicht einigermaßen sicher sein kann das der Antrag auch durchgeht beim Patentamt.

Andererseits ist es aber auch möglich ein Gebrauchsmuster anzumelden und gleichzeitig eine Recherche zu beantragen um die Auslandsanmeldung einigermaßen abzusichern und die Kosten nicht in den Sand zu setzen, dieser Zusatz fehlt bei Ihren Anmerkungen gänzlich aber wie ich weiter oben schon geschrieben habe lohnt es sich Kostentechnisch überhaupt nicht sondern dann kann man gleich eine Patentanmeldung durchführen.

Ergänzungs- Zusatzanmeldungen bei Inanspruchnahme der Prioritätszeit bzw. des ersten Anmeldetages

Zuerst einmal sollte man wissen das eine Gebrauchsmusteranmeldung komplett und richtig ausgearbeitet werden muss um als offiziell eingereicht zu gelten und als Priorität gelten zu können. Die Prioritätszeit für o.g. Anmeldungen im In und Ausland beträgt 12 Monate in den Ländern die den Patentzusammenarbeitsvertrag unterschrieben haben. Nimmt man einerseits die Priorität nicht rechtzeitig in Anspruch oder es werden zusätzliche Erkenntnisse innerhalb der 12 Monate gewonnen die dann mit eingearbeitet werden müssen kann es zu Problemen führen, nämlich dann wenn ein Nichtfachmann denkt das er Ihren Weg nehmen kann und das alles, so wie Sie es geschildert haben, so einfach ist und einfach die neuen Erkenntnisse als Zusatzanmeldung einreicht.

Macht man bei einer Zusatzanmeldung nämlich Fehler verliert man die Priorität, verliert man die Priorität verliert man das ganze Recht. Sollte man die Gebühren nicht bezahlen erwirbt man ein Prioritätsrecht bzw. den Zeitrang aber kein Schutz oder Verbietungsrecht und kann niemanden verbieten seine Idee zu benutzen oder Inhalte die andere benutzen, die aber schon vor 8 Wochen beim Patentamt anhand einer Schutzrechtsanmeldung eingereicht wurden, untersagen zu lassen. Das nicht zahlen von Gebühren ist nur Verfahrenstechnisch bzw. Strategisch gesehen von Belange, wenn überhaupt für Firmen und hat mit der eigentlichen Fragestellung soweit nichts zu tun. Anfänglich habe ich die Fragestellung auch nicht genau bemerkt. Problematisch wird es halt immer wenn z.B. in Deutschland ein Gebrauchsmuster angemeldet wird und dann die Prioritätsfrisst für eine Auslandsanmeldung genutzt werden soll.

Hat man nun mit einer ordentlichen Anmeldung, egal ob Gebrauchsmuster oder Patentanmeldung, das Prioritätsrecht erworben kann man innerhalb von 12 Monaten unter Bezugnahme auf dieses Prioritätsrecht eine Nachanmeldung tätigen. Zieht man nun diese Priorität in der zweiten Anmeldung muss natürlich alles mit rein genommen werden was man bei der ersten Anmeldung bereits offenbart hat. Zusätzlich dann das neue bzw. Ergänzende unter strenger Berücksichtigung keine Kombination beider herzustellen, dann nämlich verliert man das Prioritätsrecht und ist Nase und das ist nicht Sinn einer solchen Übung.

Zieht man bei einer Nachanmeldung die Priorität der ersten müssen die notariell vom Amt beglaubigten Unterlagen der ersten Anmeldung mit beigefügt werden, im Ausland gilt das dann natürlich auch um eine Identität der beiden Anmeldungen herzustellen. Eine andere Frage wäre doch was machen Sie wenn Sie in Verhandlungen eintreten? Sie haben im Grunde genommen dann doch nur eine Hinterlegung und können noch nicht einmal etwas vorweisen ausser eine Anmeldung wo noch nicht einmal die Gebühren bezahlt wurden. Also für eine rasche Verwertung von Schutzrechte ist Ihre Vorgehensweise meiner Meinung nach völlig daneben, erst recht wenn jemand nicht selber eine Firma hat um diese Idee umzusetzen sondern ziemlich schnell jemanden finden will/muss der diese Idee umsetzt. Verzögert man die Einzahlung mit Nachanmeldungen verzögert man nicht nur die Erteilung eines Schutzrechtes sondern kann, sorry ich wiederhole mich wohl wieder, schnell einen Schuß in den Ofen landen und ist alles los.

Gebrauchsmuster würde ich auch nur anmelden für Dinge die schnelllebig sind und schnell am Markt umgesetzt werden können wie z.B. Feuerzeuge, Hüte, Regenschirme, Spritzteile von Autos oder dergleichen da hier auch stets immer der Trend mit entscheidet was in und was out ist. Nur aus diesem Grund brauche ich ein schnell umzusetzendes Schutzrecht wie z.B. das Gebrauchsmusterschutzrecht welches ich in der Regel nach drei Monaten habe und durchsetzbar ist, wenn ich die Gebühren bei der Anmeldung bezahlt habe. Zahle ich sie nicht habe ich nur die Priorität aber die kann ich niemanden anbieten oder irgendwelche Rechte davon ableiten egal ob Gebrauchsmuster oder Patentanmeldung nur den Zeitrahmen gewinnt man so.

Ich hoffe ich konnte jetzt etwas verständlicher meinen Standpunkt mitteilen. Ihrer ist eher etwas für jemanden der wirklich genau weiss was und wie er das zu machen hat und kann hier nicht wirklich helfen denn hier fragen eher auch Jungerfinder die sich mit der Materie noch nicht so genau auskennen wie andere eben. Mir ist es egal wie andere Ihre Dinge versuchen durchzusetzen und ich will da auch niemanden reinreden aber meiner Meinung nach ist das alles nur ein Scheingefecht was u.U. eben in die Hose gehen kann.

Etwas viel geworden, hoffe aber Ihre Fragen oder meine missverständliche Antwort weiter oben ergänzt zu haben.

Dies ist nur meine private Meinung zu dieser ganzen Thematik, wer es ganz genau wissen will sollte ein Fachanwalt aufsuchen ;)

Heinz Hagen
12.07.2005, 10:41
Viele Köche verderben den Brei!
Dies sagte mal ein schlauer Mensch.
Jedenfalls geht es anderherum kostengünstiger für den Anfang.
Zuerst in Österreich anelden als Gebrausmuster und innerhalb eines Jahres in Deutschland als Patent beantragen. Die Zeit nutzen und selbst Recherchen anstellen, geht prima über das Patentamt. Dort bekommt man auch Hilfe die nichts kostet.
Ich selbst habe in Spanien zuerst das Gebrauchsmuster und dann später(innerhalb der Jahresfrist) in Deutschland angemeldet. (www.wc-cleanbox2000.de)

Werde in Kürze dazu hier etwas veröffentlichen, da ich Hilfe suche zwecks Vermarktung oder Produktion.

Grüße
Heinz Hagen


Rainer Dahlmann, was soll denn das ?


Meinen Sie wirklich, dass sich die Forums-"Gemeinde"
von Ihnen hier schwindlig labern läßt ?

Ein Mann mit Charakter steht zu seinem Fehler, statt
ihn mit einem Wust an Text zu verschleiern !

Ich habe Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu
informieren und den Sachverhalt richtig zu stellen.
Aber "informieren müssen sie sich nicht" und zum
Sachverhalt verfehlen Sie das Thema.

Es ist nicht nur möglich, vor einem Patent-Antrag ein
Gebrauchsmuster zu beantragen, sondern es wird
teilweise sogar vom Patentamt empfohlen !

Ein Patentanwalt verdient natürlich auf dem von Ihnen
begangenen Weg mehr.
Aber dieses Forum soll ja wohl nicht dazu dienen, dass
die Anwälte mehr Geld verdienen, sondern dass man sich
hier informieren kann und auch die Jungerfinder haben
das Recht auf diese Informationen.

Auch beim Patentamt gilt :

Wer nicht die richtigen Fragen stellt, kann nicht die
richtigen Antworten bekommen.

Aber wer kommt schon darauf, Fragen zu stellen, die
Informationen zu Tage bringen, wie ich sie im Beitrag
10.07.2005 13:58 dem Forum bei der Gelegenheit, Ihre
Falschmeldung zu zittieren, mitteilte.

Aber Sie denken ja "....wir alle sollten uns schon an
gewisse Regeln halten auch wenn die Gebühren, teilweise,
recht hoch sind sollten wir fair bleiben und in den sauren
Apfel beißen und bezahlen..."

Ich bin fair und deshalb werde ich Sie jetzt hier nicht
verbal verprügeln, so dass Sie Ihr "Denker-Portrait"
nehmen und nach Luft japsen würden. Außerdem ziehe ich
es vor, in diesem - meiner Meinung nach - niveauvollen
Forum sachlich zu bleiben.


Norbert Hirsch

Heinz Hagen
12.07.2005, 10:48
Viele Köche verderben den Brei!
Dies sagte mal ein schlauer Mensch.
Jedenfalls geht es andersherum kostengünstiger für den Anfang.
Zuerst in Österreich anmelden, als Gebrausmuster und innerhalb eines Jahres in Deutschland als Patent beantragen. Die Zeit nutzen und selbst Recherchen anstellen, geht prima über das Patentamt. Dort bekommt man auch Hilfe die nichts kostet.
Ich selbst habe in Spanien zuerst das Gebrauchsmuster und dann später(innerhalb der Jahresfrist) in Deutschland angemeldet. (www.wc-cleanbox2000.de)

Werde in Kürze dazu hier etwas veröffentlichen, da ich Hilfe suche zwecks Vermarktung oder Produktion.

Grüße
Heinz Hagen


Rainer Dahlmann, was soll denn das ?


Meinen Sie wirklich, dass sich die Forums-"Gemeinde"
von Ihnen hier schwindlig labern läßt ?

Ein Mann mit Charakter steht zu seinem Fehler, statt
ihn mit einem Wust an Text zu verschleiern !

Ich habe Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich zu
informieren und den Sachverhalt richtig zu stellen.
Aber "informieren müssen sie sich nicht" und zum
Sachverhalt verfehlen Sie das Thema.

Es ist nicht nur möglich, vor einem Patent-Antrag ein
Gebrauchsmuster zu beantragen, sondern es wird
teilweise sogar vom Patentamt empfohlen !

Ein Patentanwalt verdient natürlich auf dem von Ihnen
begangenen Weg mehr.
Aber dieses Forum soll ja wohl nicht dazu dienen, dass
die Anwälte mehr Geld verdienen, sondern dass man sich
hier informieren kann und auch die Jungerfinder haben
das Recht auf diese Informationen.

Auch beim Patentamt gilt :

Wer nicht die richtigen Fragen stellt, kann nicht die
richtigen Antworten bekommen.

Aber wer kommt schon darauf, Fragen zu stellen, die
Informationen zu Tage bringen, wie ich sie im Beitrag
10.07.2005 13:58 dem Forum bei der Gelegenheit, Ihre
Falschmeldung zu zittieren, mitteilte.

Aber Sie denken ja "....wir alle sollten uns schon an
gewisse Regeln halten auch wenn die Gebühren, teilweise,
recht hoch sind sollten wir fair bleiben und in den sauren
Apfel beißen und bezahlen..."

Ich bin fair und deshalb werde ich Sie jetzt hier nicht
verbal verprügeln, so dass Sie Ihr "Denker-Portrait"
nehmen und nach Luft japsen würden. Außerdem ziehe ich
es vor, in diesem - meiner Meinung nach - niveauvollen
Forum sachlich zu bleiben.


Norbert Hirsch

Rainer
12.07.2005, 12:09
Hallo Norbert Hirsch,

Lesen Sie doch erstmal alles in Ruhe durch bevor Sie kolerisch werden:



01.05.2005, 09:58

soweit ich weiss.... und: m.e.


Also kein: Das darf man nicht!



Ein Mann mit Charakter steht zu seinem Fehler, statt
ihn mit einem Wust an Text zu verschleiern !


Ich schrieb doch:



Anfänglich habe ich die Fragestellung auch nicht genau bemerkt.


Habe somit mein Flüchtigkeitsfehler zugegeben!



Es ist nicht nur möglich, vor einem Patent-Antrag ein
Gebrauchsmuster zu beantragen, sondern es wird
teilweise sogar vom Patentamt empfohlen !

Ein Patentanwalt verdient natürlich auf dem von Ihnen
begangenen Weg mehr.
Aber dieses Forum soll ja wohl nicht dazu dienen, dass
die Anwälte mehr Geld verdienen...


Auch zu Ihren Ausführungen zu den Nachanmeldungen? Das Patentamt hat Sie sicherlich auch über die Gefahren und Risiken die ein solches Handeln mit sich bringt aufgeklärt, wird Ihnen bei Fehlern in der Formulierung Ihrer Anspüche der Nachanmeldungen mit Rat und Tat zur Seite stehen und ist bereit für Nachwehen finanziell aufzukommen oder zumindest Schadensersatz zu leisten wenn das Schutzrecht wegen Formfehler nicht erteilt wird. Ein Anwalt macht das schon! Natürlich verdient ein Anwalt dann mehr wenn er ein Patent und dann noch zusätzlich ein Gebrauchsmuster anmeldet, das Patentamt dann aber auch!



, sondern dass man sich
hier informieren kann und auch die Jungerfinder haben
das Recht auf diese Informationen.


Vor allem haben alle das Recht aufgeklärt zu werden und nicht noch mehr verunsichert zu werden durch Praktiken die allein erfahrenden Anmeldern vorbehalten bleiben sollten. Viele schreiben oder informieren sich hier nachdem sie gemerkt haben das sie was haben was es noch nicht gibt und sind auf die Idee gekommen das auch Markttechnisch zu verwerten. Die meisten wissen nicht einmal wie und wo man den nächsten Schritt machen und Sie kommen mit Vorgehensweisen die nicht nur kompliziert sind sondern auch gefährlich werden können!



Aber wer kommt schon darauf, Fragen zu stellen, die
Informationen zu Tage bringen, wie ich sie im Beitrag
10.07.2005 13:58 dem Forum bei der Gelegenheit, Ihre
Falschmeldung zu zittieren, mitteilte.


hanss hat die richtigen Fragen gestellt und ich gab ihm meine Meinung dazu. Das es sich um eine Falschmeldung handelt wage ich zu bezweifeln da ich, wie ich oben schon schrieb, um eine Annahme handelte das dies so nicht geht. Und unter Umständen geht es so auch nicht, nämlich dann wenn es um Wege geht eine Idee optimal und mit am wenigsten Risiken behaftet zu verwerten!



Ich bin fair und deshalb werde ich Sie jetzt hier nicht
verbal verprügeln, so dass Sie Ihr "Denker-Portrait"
nehmen und nach Luft japsen würden.


Naja, zumindest hab ich solch ein Portrait und tun Sie sich sich keinen Zwang an, ich habe täglich mit ganz anderen Kalibern zu tun als das Sie mich erschüttern könnten und aus Watte bin ich auch nicht. Die Leute hier werden schon wissen welche Informationen ihnen dabei helfen werden ihre Sache ordentlich über die Bühne zu bringen und werden sich überlegen der einen Information glauben zu schenken und der anderen vielleicht nicht.

Wissen Sie, Sie schreiben hier am 10.07.2005, 13:58 Vorgehensweisen rein, ohne genauere Informationen was man alles bedenken muss bei Nachanmeldungen, mit denen die meisten hier wohl eher wenig anfangen können da sie teilweise nicht einmal den Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent kennen. Sie geben Informationen preis die dafür gut sind alles zu verlieren und da kann einer wie ich nunmal nicht einfach drüber hinweglesen und denken „Wenn ein Anfänger darauf hört hat er selber Schuld wenn es in die Hose geht“.

Ich bleibe leider immer noch dabei das Ihre Vorgehensweise für normale Bürger/Erfinder unüblich ist und normal denkende Menschen wohl eher den umgekehrten Weg nehmen, nämlich erst eine Patentanmeldung einzureichen um dann, nämlich um schneller einem möglichen Investor/Interessenten ein durchsetzungsfähiges Schutzrecht in die Hand zu geben, ein Gebrauchsmusterschutz anzumelden/anzubieten.

Vielleicht können Sie mir die Kostenvorteile nennen, Sie haben ja auch über Kosten geschrieben, wenn ich zuerst ein Gebrauchsmuster anmelde und danach dann ein Patent aus dem Gebrauchsmuster ableite. Es gibt keine! Das einzige was Ihre Vorgehensweise ermöglicht sind Fehler die bei der Formulierung passieren könnten da eine Nachanmeldung nicht so einfach zu bewerkstelligen ist und zudem die Gefahr das die Idee nach 6-12 Wochen durch eine ungeprüfte Gebrauchsmusteranmeldung veröffentlicht wird und somit zum Stand der Technik wird.

Meldet man erst ein Patent an bekommt man einen ersten Prüfbericht nach etwa 7-10 Monaten, fällt dieser Negativ aus kann man die Anmeldung zurück nehmen und es wird nichts veröffentlicht. Nach der Zurückziehung kann man seine Idee nochmal überdenken und überarbeiten und verliert nichts ausser die Anmeldekosten.

Und wenn Sie schon davon sprechen das ich das Thema verfehlt habe, dies gebe ich gerne zurück. Auch Sie haben keine Informationen darüber verloren wenn in Deutschland ein Patent erworben wird dieses in Österreich nicht gilt – Ich meine die Laufzeiten beider Schutzrechte. Des weiteren wurde hier nicht danach gefragt wie man eine Idee schützen kann ohne die Öffentlichkeit zu informieren denn genau dafür wäre dann Ihre Antwort treffend gewesen wenn Sie dazu dann noch Informationen gegeben hätten wie man Nachanmeldungen förmlich beantragt und was alles beigefügt werden muss zuzüglich der Information das dies mehr durch versierte Anmelder so gehandhabt werden sollte.



Meinen Sie wirklich, dass sich die Forums-"Gemeinde"
von Ihnen hier schwindlig labern läßt ?


Nein! Ich hab es halt nur etwas ausführlicher und packe gerne noch etwas drauf wenn ich schon mal dabei bin ;)

Drucken Sie doch einfach mal meine Ausführungen aus, zeigen das Ihrem Patentamtsmitarbeiter und/oder Patentanwalt und Sie werden sehen das ich garnicht mal so Unrecht habe.



...was soll denn das ?


Das frage ich mich hier langsam auch!

Und zu guter letzt rate ich jedem zusätzlich auch zu einem, zumeist, kostenlosen Erstberatungsgespräch bei einem Fachanwalt!

Rainer
12.07.2005, 14:39
Hallo Heinz Hagen,

Sie haben Ihren Text geschrieben als ich meinen tippte deshalb schieb ich meinen nun nach ;)

Natürlich geht es auch so, ich habe mir mir nur noch nie die Gedanken darüber gemacht erst ein Gebrauchsmuster anzumelden und danach eine Patent Anmeldung durchzuführen bzw. von einem Gebrauchsmuster abzuleiten. Aus diesem Grunde war ich auch zu erst der Meinung gewesen das dies nicht geht, nun bin ich eines besseren belehrt worden obgleich ich dieser Vorgehensweise absolut nichts abgewinnen kann aber dies ist wohl eher subjektiver Natur.

Ich sag ja nicht das es nicht funktionieren kann. Es wird aber nur funktionieren wenn man versiert an die Anmeldung ran geht und die Voarbeiten sehr pingelig abarbeitet. Ist eine Idee Patent tauglich, dessen Laufzeit ja immerhin 20 Jahre ist – Gebrauchsmuster 10 Jahre, und man erkennt nachdem das Gebrauchsmuster angemeldet ist, welches ja ungeprüft bleibt, doch in gewissen Einzelheiten oder zum Teil dem Stand der Technik angehört weil schon vor 4 Jahren jemand so etwas ähnliches in einem der verstecktesten Winkeln im Internet veröffentlicht hat oder darüber diskutiert wurde, ist das Gebrauchsmuster anfechtbar und kann gelöscht werden.

Hat man nun die Patentanmeldung von dem Gebrauchsmuster abgeleitet wird auch das Patent anfechtbar und kann gelöscht werden. Wie konnte das denn passieren wird man sich dann fragen. Ganz einfach, bei dem Gebrauchsmusteranmeldung hat nur der Erfinder recherchiert, wenn er möglichst mit geringen finanziellen Mitteln ein Schutzrecht erhalten will. Beantragt man nun aber zu erst ein Patent mit Recherche, natürlich ist dies erst einmal kostenintensiver, dann recherchiert zuerst der Erfinder und dann das Patentamt. Somit ist doch schon einmal die Wahrscheinlichkeit etwas zu übersehen wesentlich geringer.

Zieht man dann noch einen Fachanwalt zu rate wird auch dieser noch zwischendurch recherchieren und wenn alle drei also der Erfinder, der Patentanwalt und der Patentamtsmitarbeiter nichts dergleichen findet kann man schon fast zu 100% sicher sein das das Patent auch erteilt wird und nur sehr schwer oder garnicht anfechtbar ist. Wird bei den Recherchen ersichtlich das es Probleme bei den Ansprüchen geben wird weil eben eine kleine Einzelheit schon bekannt war kann man die Anmeldung zurückziehen und überarbeitet wieder einreichen und nichts wurde in der Zwischenzeit veröffentlicht.

Natürlich ist es günstiger erst einmal ein Gebrauchsmuster anzumelden um ein Schutzrecht zu erhalten, nur was ist ein ungeprüftes Schutzrecht letztendlich wert? Und was passiert mit dem Gebrauchsmuster wenn sich bei der Patentanmeldung raus stellt das das alles doch nicht so neu ist wie man gehofft hat? Dann wird sich rausstellen was die Kostenersparnis letztendlich gebracht hat, denn die Idee bzw. alles was mit der Gebrauchsmuster Anmeldung veröffentlicht wurde gehört nunmehr zum Stand der Technik und die ganze Idee, auch alles neue was also bisher unbekannt war, wird ab dieser Anmeldung und Veröffentlichung zum Stand der Technik gehören und kann nicht mehr benutzt werden um ein Schutzrecht zu erlangen.

Dies wollte ich eigentlich noch los werden. Ich wünsche Ihnen mit Ihrer Erfindung auf jeden Fall viel Glück. Ich würde mich freuen wenn Sie uns weiter auf dem laufenden halten würden über den weiteren Weg den Ihre Erfindung von nun an einschlägt.

Rolf B.
27.07.2005, 16:32
Hallo Erfindergemeinde,

nach dem ich schon seit Jahren mit einigen Ideen "schwanger" gehe, habe ich nun den Popo hochgekriegt und will das Thema endlich mal angehen.
Nach einer intensiven Recherche in den diversen Foren und Unterlagen des VDI (provis. Patentanmeldung) wurde mein Arbeitseifer jäh gestoppt.

Ist es wirklich unumgänglich, bei einer Produkterfindung (besser Gebrauchsmuster?) die 310 € (60 € Anmeldung + 250 € Recherche) zahlen zu müssen.

Gibt es keine Möglichkeit, zu Recherchieren und die Idee zunächst anzumelden und dann die Hersteller abzuklappern. Es wäre schön, wenn man erst dann die Recherche beauftragen muss, wenn man sich sicher ist, das Interesse eines potentiellen Vermarkters geweckt zu haben und es wirklich eine neue Effindung ist.

Wann wird die Zahlung fällig, ist die Beantragung bindend oder kann man die wieder zurücknehmen?

Ich denke, diese Fragen sind gerechtfertigt, da man ja nicht "pokern" will, sondern die Möglichkeiten realistisch einschätzen will.
310 € ist auch Geld, was man nicht einfach mal so "aufs Spiel" setzt.

Schon mal Danke für die Antworten, ich bin gespannt !!!

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